Ergänzungen zu: Wem gehört die Festplatte aus dem Schutt mit den Bekenntnissen?

Sowohl hier im Blog als auch im Forum wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass jeder Brenner eine spezifische Signatur hinterlässt. Auf den gebrannten CD/DVD.

Wenn man also zig DVD findet, Verschickte und die gut 30 in Zwickau, dann müsste man -als BKA- doch zuerst feststellen, ob die DVDs alle vom selben Brenner stammen.

Ja, das stimmt.

Nein, das hat man nicht getan.

Warum nicht?

Weil die verschickten DVD die 90 Sekunden Teaser waren, die Kaufangebote für die Langfassungen darstellten.

Die hatten -logo- andere Brennersignaturen.

Darum prüfte man das gar nicht erst, so ist die These.


NSU Sach- und Lachgeschichte Nr. 6: „Bekenner-DVD“, ohne Bekenntnis, die nie ankommt

Soweit verstanden?

Die kamen natürlich an, bei Springer (BILD) in Halle laut BKA schon zwischen 5. und 7.11., also viele Tage bevor der SPIEGEL bei APABIZ exklusiv kaufte, aber es waren keine Langversionen… die gab es nur WELTEXKLUSIV bei der Antifa. 
Und beim BKA, natürlich 😉

_______________

Weiterhin wurde gefragt, warum man das Videoschnittprogramm, das Erstellungsprogramm und das Brennprogramm nicht identifizierte.

Man hat das durchaus erkannt:

siehe Beitrag von Heute:


Dort steht dazu:


Was da dann später noch „nachermittelt wurde“ und ob überhaupt, das wissen wir nicht.

Als Brennprogramm wurde NERO BURNING ROM identifiziert.





Mehr ist dazu nicht zu finden.


Die Festplatte EDV 11 trägt Spuren vom Vermieter Matthias Dienelt:



Matthias Dienelt war bereits vor diesem Behördengutachten des BKA vom 23.12.2011 verhaftet worden. 

Am 11.12.2011


11.12.2011 – 47/2011

Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Unterstützers der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“

Die Bundesanwaltschaft hat heute am frühen Morgen (11. Dezember 2011) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 2011

den 36-jährigen deutschen Staatsangehörigen Matthias D.


http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=13&newsid=429


Auch bei Matthias Dienelt deutet Vieles auf V-Mann hin, er will Zschäpe gar nicht gross gekannt haben, obwohl er dauernd dort ein Zimmer beim Trio hatte, und ein Anwalt Dienelts kam auf die Polizei zu, am 5.11.2011.

Der Beschuldigte Matthias D. soll die Ziele des „NSU“ und die rechtsextremistische Einstellung seiner Mitglieder geteilt haben. Die terroristischen Verbrechen der Vereinigung soll er zumindest billigend in Kauf genommen haben. Er ist dringend verdächtig, den Mitgliedern des „NSU“ zwei Wohnungen in Zwickau als dauerhafte Unterkunft überlassen zu haben. Eine Wohnung soll er im Mai 2001 angemietet haben, die andere im März 2008. Um keinen Verdacht zu erregen, soll er ab Juni 2003 mit Uwe B. schriftliche Untermietverträge auf einen Aliasnamen des „NSU“-Mitglieds geschlossen haben. Er soll die Zwickauer Zelle dadurch unterstützt haben, ein Leben unter falscher Identität zu führen und unentdeckt Terroranschläge verüben zu können.

Wer bezahlte Dienelts Anwalt?

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0 comments

  1. Da steht doch Eminger im Protokoll. Dann ist der ja wirklich der V-Mann, über den sie den Deckel halten wollen.

    Kann man die Videos eindeutig dem Eminger-PC zuordnen? Dann haben die drei anderen nichts damit zu tun.

    Mehr ist aus der DVD an Infos nicht rauszuholen, zumindest der Teil der forensischen Untersuchung ist stimmig.

    Es hätte bei Ausbau des Brenners, noch vorhandenen Rohlingen und den beschlagnahmten gebrannten DVDs und in Zusammenarbeit mit einem Speziallabor festgestellt werden können, ob die DVDs auf der Kiste gebrannt wurden, denn die hätten die physikalische Beschaffenheit der Medien analysieren können.

    Diese Arbeit haben die unter Garantie nicht gemacht.

  2. Da steht doch Eminger im Protokoll. Dann ist der ja wirklich der V-Mann, über den sie den Deckel halten wollen.

    Kann man die Videos eindeutig dem Eminger-PC zuordnen? Dann haben die drei anderen nichts damit zu tun.

    Mehr ist aus der DVD an Infos nicht rauszuholen, zumindest der Teil der forensischen Untersuchung ist stimmig.

    Es hätte bei Ausbau des Brenners, noch vorhandenen Rohlingen und den beschlagnahmten gebrannten DVDs und in Zusammenarbeit mit einem Speziallabor festgestellt werden können, ob die DVDs auf der Kiste gebrannt wurden, denn die hätten die physikalische Beschaffenheit der Medien analysieren können.

    Diese Arbeit haben die unter Garantie nicht gemacht.

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