Tag Archives: Hartmann

Antifapropagandisten – Sie sind so herzerfrischend doof

Ich habe auch den Müll durchsucht, den im Internet, und bin bei NSU-Watch fündig geworden.

Wiedermal haben die Schriftgelehrten der Antifa auf dem Twitter versucht, ihrer Schreibsucht Herr zu werden, dabei aber in allen Disziplinen mordsjämmerlich verkackt. Egal ob Satzbau, Logik oder Eindringtiefe in Probleme tagesaktueller Politik, an allem sind sie vorbeigeschrammt.

Hier, auch als Warnung an all jene, die auch mal was mit der deutschen Sprache machen wollen, die Kurzgeschichte.

Was das Gericht in Frankfurt versäumt hat, könnte das Landtag in Wiesbaden ausleuchten: Das Neonazi-Netzwerk rund um den Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst. Doch die gestrige Sitzung zeigte auch: Die Abgeordneten müssen gerade bei Nazi-Zeugen kritischer nachfragen.
👇

Der erste Zeuge des Tages war Daniel Muth, Leiter der „Soko Limecke“, die nach dem Mord an Lübcke ermittelte. Erneut wurden, wie im Prozess, die Abläufe der Ermittlungen nachgezeichnet, diese könnt ihr in unserem Bericht zum 13. Prozesstag nachlesen:
13. Prozesstag, 27.08.2020 – Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. | NSU…

Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum rassistischen Anschlag auf Ahmed I. wurde am 27. August 2020 Daniel Muth, der Leiter der Soko „Liemecke“, die nach dem Mord an Lübcke eingerichtet wurde,…

Der Lübcke-UA legte bei der Befragung seinen Schwerpunkt dann auf Markus Ha., der neben Ernst angeklagt war. Zur Sprache kam dessen Vernehmung nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 durch die Polizei. Ha. war vorgeladen, weil er eine Seite zum Mord wiederholt aufgerufen hatte.

Ha. war erst im Februar 2006 wegen eines Hitlergrußes aufgefallen, dies wurde aber in der Vernehmung nach dem Mord an Halit Yozgat nicht angesprochen. Muth sagte, man hätte Ha. nach 2011 noch einmal vernehmen müssen, diese beiden Umstände hätte man verknüpfen können.

Während der Vernehmung von Muth ging es auch um den engen Freund von Ha., Alexander Sch. Muth sagte, er glaub, dass auch Sch. von dem Mord an Walter Lübcke gewusst habe, man habe aber aufgrund der gelöschten Chats keine Belege dafür.

Der zweite Zeuge, Dr. Roland Johne, war von 2006 bis September 2011 Leiter der Abteilung für Auswertung des LfV Hessen. Er verwies immer wieder darauf, worauf er nicht antworten könne: Alles vor und nach seiner Amtszeit sowie alles, was nicht die Abteilung Auswertung betreffe.

Dr. Johne wurde gefragt, ob Markus Ha. als V-Mann für das LfV tätig gewesen sei. Auch hier verwies der Zeuge darauf, dass die Anwerbung von V-Leuten in der Abteilung für Beschaffung passiere und er dazu nichts sagen könne.

Der dritte Zeuge war dann Alexander Jonny Lanz. Lanz wurde 2005 für einen Übergriff auf dem Zissel (ein Stadtfest in Kassel) verurteilt. Bei dem Übergriff 2003 war auch Stephan Ernst dabei. Lanz stellte die Clique damals als lustigen Freundeskreis dar, keinesfalls politisch.

Lanz sagte, er habe die Tat nicht begangen, er habe aber keine Berufung eingelegt, weil er Angst gehabt habe, eine höhere Strafe zu bekommen. Sein damaliger Anwalt ist auch als Anwalt von Thorsten Heise bekannt. Dieser sei ihm empfohlen worden.

Die Abgeordneten versäumten insb. bei diesem Zeugen, kritisch nachzufragen. Es gab keine Nachfragen zur Betroffenenperspektive, keine Hinterfragung des Politikbegriffs, kein Thematisieren von Rassismus oder rechter Straßengewalt. Lanz selbst sprach von einer „Auseinandersetzung“

Ein ausführlicher Bericht zu dieser Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an Walter Lübcke folgt. Der UA wird am 1. Oktober fortgesetzt. Die Sitzungen sind öffentlich, es braucht eine Anmeldung.

Um was geht es da eigentlich, in diesem Parlamentarischen Untersuchungsauschuß? Um Nachfragen zur Betroffenenperspektive? Des Politikbegriffs?

Um das hier, was immer auch damit gemeint ist.

Was das Gericht in Frankfurt versäumt hat, könnte das Landtag in Wiesbaden ausleuchten…

Wenn man mit einem solchen Script bei der degeto aufschlägt, um den nächsten Tatort zugeschlagen zu bekommen, hat man gute Chancen, denn das ist ungefähr dieses dramaturgische und Drehbuch-Level.

Ich denke allerdings auch, daß es sinnlos ist, den jungen Menschen anzuraten, sich einen ordentlichen Job zwecks Lebensunterhalt zu suchen. Die fliegen binnen weniger Tage überall auf und raus, da völlig untauglich das Bruttosozialprodukt zu steigern. Selbst der Vorschlag, einen Kurs an der Volkshochschule der Wahl zu buchen, brächte nichts. Sie würden das nicht verstehen, warum ihnen solch ein Hilfsangebot unterbreitet wird.

Aus welchem geschlossenen Unistuhlkreis sind diese Vögel bloß entfleucht?

Der Morfall Lübcke ist schlußgestrichen. Schon lange und für alle. Auf ziemlich rabiate Art.

Mord an Walter Lübcke: Dieser umstrittene Richter verkündet heute das Urteil

Fall Lübcke: Sommerpause im Sommertheater

Ein schönes kleines Spektakel, das so richtig niemanden interessiert, hatte kurz vor den Ferien an der Frankfurter Gerichtsbühne begonnen, um so­gleich heftig in die Bremsen zu treten. Der Richter verfügte zur Einfüh­rung von Beweisen in die Verhandlung das Selbstleseverfahren.

Das führte dazu, daß Richter Sagebiehl schon wieder ausrastete. Er ist also mitnichten der erfahrene, ruhige, sachliche Kapitän, der eine Verhandlung durch schwierige Materie navigiert. Der Ausraster kam so.

„Wenn ich das nochmal höre, werde ich wirklich unangenehm“ sagt der Vorsitzende Richter Sagebiel zu RA Hannig als dieser behauptet, mit dem Angeklagten Ernst solle kurzer Prozess gemacht werden (31 Verhandlungstage sind angesetzt)

Hintergrund ist ein Selbstlesebeschluss des Senats – 37 Dokument u.a. Urteile gegen Stephan Ernst werden so in Verhandlung eingeführt

Endlich hat es auch mal jemand richtig angefragt und angesagt, RA Hannig.

Ist der Mitangeklagte Markus H. ein V-Mann?!

In der Videovernehmung erklärt Stephan Ernst, dass in seiner früheren Szene viele den Mitangeklagten Markus H. für einen Spitzel der Polizei oder des Verfassungsschutzes gehalten haben. Für die nächsten 3 Wochen werden 100e Seiten Akten für das Selbstleseverfahren verteilt.

Es geht mitnichten um Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Es geht auch um die hessische Polizei, die im LKA hockt, aber auch die im lokalen Polizeirevier. Es geht um konkurrierende Referate und Günst­lings­wirtschaft. Es geht um Abgrenzungen zum Staatsschutz des BKA und den Bundesschnüfflern aus Köln usw. Es gibt ein sehr komplexes Interes­sen­geflecht innerhalb des Staatsapparates, um an die dunklen Geheim­nis­se der Anderen heranzukommen, das von der faschistenbrotdoofen Antifa gerne ausschließlich auf ihrem Lieblingsfeind Verfassungsschutz abge­la­den wird, somit für den Staat bequem ist, da der weiß, daß das völlig unge­fähr­lich ist, wenn jemand mit dem Finger auf die Schlapphutbande zeigt.

Den Prozeßtag kann man in Kurzschrift nachvollziehen, denn der war genauso langweilig und unergiebig wie die Tage davor.

RA Hannig fragte seinen Mandanten bei der 3. Vernehmung, ob es den Verdacht gegeben habe, Markus Hartmann sei V-Mann. Ernst bestätigte dies, während der gemeinsamen Anti-Antifa-Zeit hätten er und andere dies vermutet, weil Hartmann alle aufgestachelt habe.

Stephan Ernst wurde auch zu den bei ihm gefundenen Feindeslisten und Ausspähnotizen befragt. Er erzählte dazu, dass er diese angelegt habe, um seine Erfahrungen im Gefängnis zu verarbeiten. Zu dem Attentat auf einen Lehrer, der auf diesen Listen verzeichnet war, sagte Ernst nichts

Der bisherige Ertrag des Prozesses ist eine en passant gewonnene Erkenntnis.

Ernst begründet bei ihm gefunden „Personenliste“ mit geplanten #Antifa-Outing. Darauf GBA Kilmar sinngemäß: „Outing ist nur bei Rechtsextremen bekannt, bei „Antifa“ denken sich die Leute doch „Na und“. Darauf RA Hannig: „Nicht, wenn man es in Dresden macht“.

Was der Ernst alles so sagt, ist im Grunde völlig Banane, oder genauso wertvoll wie Zschäpes Geständnis. Warum das so ist, hat Bundesrichter i.n.i.D.d.S. Thomas Fischer* kürzlich erläutert. Es gibt viele diskutierens­werte Stellen. Die problematischste ist wohl jene, in der er zwischen Presse und Premium-Presse differenziert, ohne uns an seinen Überle­gun­gen zu derer Unterschied teilhaben zu lassen. Es bleibt sein dunkles Geheimnis, was er uns damit sagen will. Als Premiumpferde laufen bei ihm solche Ackergäule wie FAZ, SZ und SPIEGEL.

Ein Geständnis ist gar nicht so leicht. … Man kann davon ausgehen, dass es bei Mord und Vergewaltigung auch nicht wesentlich leichter fällt als beim Seitensprung oder einer kleinen Unterschlagung im Betrieb.

Richtig. Oder einem bewußten Fehlgeständnis in einem Staatsschutzs­prozeß, das vergaß der Fischer. Sowas kommt öfter vor, als man denkt.

„Und Fehlgeständnisse?“ fragten ängstlich die rechtsunkundigen Bauern. „Auch Fehlgeständnisse, Väterchen Bundesrichter?“

„Auch Fehlgeständnisse!“ sagte stolz im Brustton der Überzeugung der Bundesrichter. „Das kommt oft vor!“

Deswegen sind ja auch all die weinerlichen Artikel über das „Wie“ der bisher als Video vorgeführten Geständnisse des Ernst für den Papierkorb, weil das nur den langjährig erfahrenen Vernehmern etwas sagt, selbst denen aber nur zu 75%, denn in den restlichen 25% der Vernehmungen schlittern auch sie auf glattem Eis von Geständnis, Zugeben, Zurück­neh­men, widerständigem Beipflichten und zögerlichem Nicken herum, ohne daß daraus ein Bild der Tat wird, an dem man sich festhalten kann.

Den Stellenwert eines Geständnisses im öffentlichen Bewußtsein, heut­zutage also der erlernten Tatort-Erfahrung, leitet Fischer aus der Inquisition und den seit damals stattgefundenen Veränderungen ab.

Die, die „peinliche Befragung“ durchführten, wussten selbstverständlich, dass man unter der Folter fast alles zugibt und dass solche Geständnisse nichts wert sind. Verwertbar waren daher Geständnisse vor und nach der Folter, ausgeruht und bei klarem Verstand, nicht aber abgequälte Bekenntnisse.

Vieles, was damals erstmals gedacht wurde und in die europäische Rechtskultur Eingang fand, lebt bis heute fort. Dazu gehört auch der in der Bevölkerung weitverbreitete Glaube an die überragende Beweiskraft eines Geständnisses. Auch bei professionell damit befassten Personen besteht eine oft unbewusste Überzeugung, es komme auf die „ganze Wahrheit“, das Offenbaren des Innersten und die intersubjektive Glaub­haftigkeit dieser Offenbarung an. Das Geständnis gewinnt so eine über den Rang eines bloßen „Beweisanzeichens“ (= Indiz) hinausgehende informelle Bedeutung.

Im deutschen Recht ist alles anders als in Tatort, Die 12 Geschworenen und High Noon.

Rein formal ist darauf hinzuweisen, dass die Mittel des sogenannten „Strengbeweises“, also eines im Gesetz genau geregelten Verfahrens zur Beweiserhebung mittels bestimmter Beweismittel, nur die folgenden vier sind: Zeugen, Sachverständige, Urkunden und richterlicher Augenschein. Die Aussage des Beschuldigten – gleich ob „Bestreiten“ oder „Geständnis“ – gehört nicht dazu. Bekanntlich ist ein Beschuldigter im deutschen Strafprozess nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, er kann auch nicht im eigentlichen Sinn zur „Wahrheit“ verpflichtet sein, wenn er aussagt. Aus der Tatsache an sich, ob ein Beschuldigter aussagt oder nicht, dürfen keine Schlüsse gezogen werden; ebenso wenig daraus, ob er sich „früh“ oder „spät“ äußert. Beweiserwägungen von Gerichten, wonach für die Schuld des Angeklagten spreche, dass er z.B. ein Alibi „nicht früher“ vorgetragen habe, sind rechtsfehlerhaft und führen regelmäßig zur Aufhebung durch das Revisionsgericht.

§261 StPO: Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Den zuhauf aufmarschierenden Experten haut der Fischer dann den Gummihammer auf den Schädel. Kann er machen, hilft aber in einer Nation mit 20 Millionen Fußballtrainern und 32 Millionen Richtern nicht weiter. Wer Schuld hat und füssiliert gehört, das entscheiden immer noch die Laienrichter des Landes vor der Glotze und hinter der Popcorntüte auf der Couch, nicht die Fischers.

Es ist daher für Berufsrichter auf Dauer recht ermüdend zu hören, dieser oder jene „hätten“ anders entschieden, als er selbst es getan hat. Das kann sein. Sie haben aber nicht, und durften auch nicht. Wer Prozesse entscheiden will, soll halt Jura studieren und Richter werden, oder sich bei den Schöffenwahlen zur Verfügung stellen. Spontanurteile vor dem Fernseher oder nach Lektüre der Tageszeitung können Qualifikation, Amt und Legitimation nicht ersetzen. Man wird nicht Chirurg durch Betrachten der TV-Serie „Die jungen Ärzte“, nicht dadurch, dass man jemanden kennt, der auch schon einmal operiert wurde, und auch nicht durch die feste Überzeugung, sich wie kein Zweiter in die Schmerzen der Patienten einfühlen zu können.

Dann wieder einer der Fehlschlüsse Fischers, weil er sich deutsche Schandrichter nicht vorstellen kann, bzw. nicht sagen darf, daß es auch unter seinen Berufskollegen mehr als genug Charakterschweine gibt.

Im Strafprozess wird Wirklichkeit rekonstruiert.

Manchmal wird im Strafprozeß die Wirklichkeit konstruiert.

Für die Geständnisfrage beim OLG Frankfurt folgt aus all dem: Es gibt keine Regeln für die Bewertung, die Reihenfolge, die Glaubhaftigkeit von Geständnissen, auch wenn sie mehrfach und widersprüchlich sind.

Das klingt bitter für die Schmierfinken und hoffnungsvoll für Ernst. Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.
——
* immer noch im Dienst der Sache