Doku-Drama der ARD zum Lübcke Mord noch vor dem Urteil

Am 4.12.2020 lief in der ARD ein „Doku-Drama“ namens „Schuss in der Nacht“:

Die „offizielle Wahrheit“, das staatliche Narrativ wird bereits vor der Urteilsverkündung den Zwangsgebührenzahlern des Staatspropagandafernsehens unterbreitet. Eine altbekannte Vorgehensweise, so lief es auch beim „NSU“-Narrativ, rauf und runter, jahrelang, bis es auch der letzte -Nichtselberdenker verinnerlicht hatte.

Im Westen nichts Neues:

Interessant ist die Erörterung der V-Mann-Frage in Minute 8, allerdings nicht bei Markus H., wo sie mehr als berechtigt ist, sondern bei Stefan Ernst.

Der Informant Markus H. lenkt bzw. triggert den Ernst und verpfeift ihn dann, und der Rest ist Hautschuppen-Nachfindung an Lübckes Kleidung?

So wie seinerzeit im Schutthaufen die Waffenfunde und im Womo die mitgebrachten Polizeiwaffen aus dem Ländle?

Das wär ja ein dicker Hund…

Die interviewten Feuerwehrleute sprechen natürlich NICHT den „vom Sohn beauftragten Tatortreiniger“ aus ihren Reihen an, und selbstverständlich fragt auch niemand nach Florian A. und dem SEK-Einsatz nur Tage später, weil man bei ihm die Tatwaffe vermutete.

Der finstere Verfassungsschützer Andreas Temme darf natürlich bei der FR nicht fehlen…

Der Film kann nicht verhehlen, dass das Ehepaar Ley, dessen Drehbuch auf einer Vorlage von Dirk Eisfeld basiert, offenkundig die Empörung vieler Menschen teilt: über das Attentat auf Lübcke natürlich, aber auch über die hessischen Staatsorgane. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat bereits bei der Aufklärung der tödlichen Schüsse auf Halit Yozgat, Betreiber eines Kasseler Internetcafés, eine äußerst zwielichtige Rolle gespielt.

Man könnte es durchaus anders sehen und nach der äusserst zwielichtigen Rolle der Polizeibehörden und der Linkspresse (FR etc.) bei den Ermittlungen zu den Dönermorden fragen… aber dann wäre es ja kein Propagandastück mehr.

Ist es aber, und soll es auch ausdrücklich sein:

Das Gedankengut des Mannes, sagt Ley, sei „genährt durch jene Politik, die gern von der ‚Überfremdung der Deutschen’, von ‚Umvolkung’“ spreche. Diesen Zusammenhang verdeutlicht der Regisseur durch kurze Einschübe wie die berüchtigte Aussage des damaligen AfD-Spitzenkandidaten Alexander Gauland nach der Bundestagswahl 2017 („Wir werden sie jagen“) oder die geistige Mittäterschaft am Lübcke-Mord durch die heute der AfD nahestehende frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach.

Ein wenig Hass und Hetze schaden nie, auch Rufmord ist ein probates Mittel, danke, alles klar, Ziel erkannt.

(wo ist nur dieses Kotz-Smiley wenn man es braucht?)

Jeder Kritiker der Masseneinwanderung durch kulturell Inkompatible ist qua definitione ein Nazi.

Ganz bestimmt auch der Dalai Lama, seit 2016:

Stefan Ernst sagt mehrfach, er habe sich auf den kommenden Bürgerkrieg vorbereiten wollen, deshalb habe er sich bewaffnet. Auslöser war eindeutig die illegale Massenmigration nach Deutschland, sinngemäß „Merkel habe das Recht gebrochen und mache Deutschland kaputt“.

Man darf vermuten, dass sehr viele Zuschauer der ARD das gar nicht so völlig anders sehen als Ernst, und nicht nur Sarrazin-Leser dürfte darunter sein. Auch viele Verfassungsrichter a.D. sehen das ähnlich, die Werte-Union und die AfD sowieso.

Denn während die politischen Entscheidungsträger Staatsorgane wie Polizei und Justiz bislang nur erodieren ließen – schlimm genug –, hat die Bundesregierung den Rechtsstaat durch die bedingungslose Öffnung der Grenzen nun außer Kraft gesetzt.

Der Verfassungsstaat muss funktionieren, er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts

So sehen es jedenfalls zwei Staatsrechtsprofessoren von Renommee: Hans-Jürgen Papier und Udo Di Fabio. Papier war von 1998 bis 2010 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, die letzten acht Jahre amtierte er als Präsident. Di Fabio saß von 2002 bis 2011 als Richter im Zweiten Senat.

Beide Richter übrigens auf dem Ticket der CDU zum BVerfG gekommen, empfahlen sie dennoch eine Klage gegen Merkels illegale Grenzöffnung. 2016, lang ist´s her…

Im Jahr 2020 sind wir bereits weiter, denn man darf gar nicht mehr gegen die Masseneinwanderung sein ohne zu riskieren, als Rassist, Menschenfeind etc. bezeichnet zu werden.

(wo ist nur dieses Kotz-Smiley wenn man es braucht?)

Last but not least:

Man darf gesichert davon ausgehen, dass sämtliche Prozessakten an die Dokumacher geleakt wurden. Das ist zwar strafbar vor Prozessende, aber bekanntermassen ganz und gar nichts Neues. Es darf immer an die Staatsjournaille gehen, bzw. ans Propagandafernsehen, aber keinesfalls an „böse rechte Blogger“…

Schaut Euch die Doku an, es lohnt sich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert