Kam per Mail, jemand kommentierte:
Es kommt ein Kommentar aus einer Ecke, aus der man es nicht vermutet hätte: Willy Wimmer – Klartext – Deutschland im Umbruch Seegespräche am 25.April 2018 Vortrag mit Diskussion im Rahmen der Münchener Wirtschaftsgespräche ab ca. 1.Std. 10 min.
Herr Wimmer zieht eine Linie vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag, dem Fall „Skripal“ und dem NSU – Prozeß.
Ich gebe einmal mit meinen Worten wieder: Nach dem Fall der Mauer und dem Untergang der Sowjetunion hätten die USA mit Großbritannien im Schlepp den Plan gefaßt, ihren Machtbereich in Europa zu festigen und auszubauen. Dazu gehöre auch, den Kontinent dem angelsächsischen Rechtskreis zu unterwerfen. Zu Beginn der 90iger wurde der Intern. Gerichtshof in Den Haag installiert, der angelsächsisches Recht anwende, mit anderen Worten mit einer Staatsanwaltschaft, die für den Angeklagten entlastendes nicht berücksichtige.
Im Fall „Skripal“ haben wir noch frisch in Erinnerung, daß die Vorwürfe gegen Rußland überhaupt nicht untersucht wurden. Der Verteidiger im NSU – Prozeß – so betonte Herr Wimmer – habe dahingehend plädiert, daß die Staatsanwaltschaft ihre gesetzmäßige Aufgabe nicht erfüllt habe und Entlastendes entweder nicht ermittelt oder unterdrückt habe.
Damit entwickelt sich die Sache (oder hätte das Potential) zu einer Staatskrise. Dann wäre eine Verfassungsbeschwerde fällig.Ich habe hier auf diesem Blog schon einmal auf den Fall Benedikt, Bence Todt aufmerksam gemacht, der wegen des Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer einsitzt. Ein Zusammenhang besteht deswegen, weil der urteilende Richter Manfred Götzl war. Auch in dem Fall – so sieht es aus der Fernsicht aus – hat eine Staatsanwaltschaft völlig versagt, was Herrn Richter Manfred Götzl nicht gestört hat.
Was für eine Aussage, damit hat nun wirklich niemand gerechnet… der CDU-Mann Willy Wimmer?
Ab Minute 70?
Lohnt sich ganz, ab Minute 1.
Was meint er? Das hier?
NSU: Plädiere auch du!
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln …
So, nachdem Götzl völlig überrraschend unter Auslassung von Teil zwei aus Satz 2 Paragraph 160 StPO in die Schlußvorstellung am OLG-Stadl ging, sei ganz kurz dazu Stellung genommen.
Herr Wimmer kommt am Ende seiner absolut bitteren Bestandsaufnahme genau zu diesem Punkt:
Der Verteidiger im NSU – Prozeß – so betonte Herr Wimmer – habe dahingehend plädiert, daß die Staatsanwaltschaft ihre gesetzmäßige Aufgabe nicht erfüllt habe und Entlastendes entweder nicht ermittelt oder unterdrückt habe.
Damit entwickelt sich die Sache (oder hätte das Potential) zu einer Staatskrise. Dann wäre eine Verfassungsbeschwerde fällig.
Zum NSU-Plädoyer der Verteidigung Zschäpe: 1:16:00
Wirklich eine unerwartete Richtung. Chapeau, Herr Staatssekretaer a.D. Wimmer. Es ist ein deprimierender Vortrag. Zum Heulen.
Danke an den Kommentator Lisje Türelüre aus der Klappergasse