NSU: Blutbilder aus dem Wohnmobil – Teil 2

Teil 1

Kennen Sie den Prokop?

Klar. Timothy Truckle, „Der Samenbankraub“. Der beste Detektiv und Kundschafter der Welt, der uns in der Zukunft über den Weg laufen wird.

Nein. Otto Prokop, Rechtsmediziner an der Humboldt-Uni. Feiner Kerl. Der hat exzellente Vorlesungen gehalten. Das Fachliche haben natürlich andere gemacht. Außerdem ging es um Kriminalistik, nicht um Rechtsmedizin. Aber auf seine Art war er das, was man heute einen Enter­tainer nennt. Kein Kunststück. Österreicher. Gemüt­lich. Immer den großen Bogen von aus den Zeiten Öster­reich-Ungarns über die k.u.k-Monarchie ziehend, um bei den Verbrechen im Hier und Heute zu landen.

Er wollte nie Rechtsmediziner aus uns machen, sondern nur das Verständnis für das Fach wecken. Verbrechen klärt man nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen Kriminalisten und Rechtsmedizinern auf. Das Recht könne man im Grunde weglassen, denn es handelt es sich um Mediziner.

Nur daß unsere Patienten tot sind. Was wir Rechts­mediziner machen ist nichts weiter als die Diagnose einer zum Tode führenden Erkrankung oder Verletzung. Mehr können wir nicht.

Seine Meriten hat er sich unter anderem mit der Unter­suchung des Blutes erworben. Das nur nebenbei. Was er in seiner Vorlesung mit allem österreichischem Charme zu vermitteln suchte? Der Kriminalist muß sich mit dem Rechtsmediziner verbünden. Kommen wir noch einmal auf eine fatale Aussage zurück, jene die der damalige Generalbundesanwalt den Abgeordneten andrehte und die bis heute unwidersprochen geblieben ist.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Mundlos Herrn Böhnhardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.

 

Hätte Prokop diesen Satz noch vernehmen können, hätte er aus dem Stegreif ein unterhaltsames 90-Minuten-Feurwerk rechtsmedizinischer Irrtümer mit der Abwat­sche grandioser Dummheit verbunden und kein Blatt vor den Mund genommen. Eine Obduktion kann nämlich nur was? Die Krankheit diagnostizieren, die zum Tode führ­te. Oder mehrere, falls der Verdacht auf multiple To­desursachen besteht. Das ist schon alles. Eine Obduk­tion kann aber keinen Tathergang erklären. Genau dazu sind wir da, die Kriminalisten. Der Rechtsmediziner wird unserer Hypothese beipflichten oder sie wider­le­gen, denn wenn ich mit einem Messerstich bei ihm antrete, er aber nur eine Schußverletzung gefunden hat, dann wird es schwierig. Die Schußverletzung selber sagt noch lange nichts über die handelnden Akteure. Außer in dem Fall mit den schütteren Akten. Da wissen Obduzenten genau, wie sich der Tatverlauf abspielte. Meint der Range.

Wir müssen uns also zwei Fragen stellen. Welcher bekloppte Gerichtsmediziner war das, der den Range dermaßen fehlerhaft informierte? Oder war es gar kein Rechtsmediziner sondern eine aus Zeitgründen gestrickte Notlösung?


Hypothese des BKA mit Datum 21.11.2011, die so am selben Tag den Abgeordneten im Bundestag verkauft wurde. Screenshot aus Seite 14, 20 und 21 Ordner 1, Komplex 4.1 Wohnmobil

BÖHNHARDT kommt durch einen Schuss der Winchester Pumpgun in die linke Schläfe zu Tode.

Obduktionsergebnis Böhnhardt

Vermutlich wurde der Schuss durch MUNDLOS abgefeuert

noch keine Nachweise hierfür verfügbar

MUNDLOS entfacht mit Papier ein Feuer im Wohnwagen.

→ BOHNHARDT war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben (Kein Rauch in der Lunge).

MUNDLOS setzt sich im hinteren Teil des Wohnmobils auf den Boden, stellt die Pumpgun auf den Boden, steckt sich die Waffe in den Mund und tötet sich selbst.

→ Obduktionsergebnis MUNDLOS


Symbolfoto: Rekonstruktion eines Schußkanals

Da haben sie die Quelle des Unfugs. Nichts da von wegen nach bisherigem Ergebnis der Obduktion. Es ist eine mit 99% Konjunktiven versehene Hypothese eines Beamten, die den Weg in Ranges Gehör fand. Das Dilemma, die Obduktion kann den Hergang der Tat, wie geschildert, nicht liefern. Was sie geliefert hat, ist die Rekon­struktion eines Schußkanals.

Sollte das die wahrscheinliche Variante des Schuß­kegels sein, um einen solchen handelt es sich nämlich in der Verlängerung, dann wird es sehr schwierig sein, dies mit der Hypothese der Kriminalpolizei in Einklang zu bringen.

Die höchsten Repräsentanten der Exekutive haben offenbar bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Nichtermittlung im Fall des Doppelmordes mit Lügen bzw. sehr zweifelhaften Aussagen operiert. Das, was sie erzählt haben, läßt sich mit den Akten nicht belegen.

Fortsetzung folgt.
—–
[update 17:00 Uhr]

Damit keine Verwirrung entsteht, da nur der auf die Aussage von Range bezogene Kern im Screenshot erfaßt ist.

Schuß 2 war der erste aus der Winchester.

Schuß 1 war das Dauerfeuer aus der MPi Pleter, um die anrückende Polizeihundertschaft in die Flucht zu schlagen.

11 comments

  1. Ich lese da „zweiter Schuß“ und „erster und zweiter Schuß mit verschiedenen Waffen“?
    Aber hallo!
    Und erst der „zweite“ Schuß hinterläßt eine leere Hülse einer Flintenmunition!

    Und was war der „erste“ Schuß? Munition? Waffe(ntyp)?

    1. Schuß 2 war der erste aus der Winchester.

      Schuß 1 war das Dauerfeuer aus der MPi Pleter, um die anrückende Polizeihundertschaft in die Flucht zu schlagen.

      Richtig, ich besser das nach, um Mißverständnissen vorzubeugen.

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