Was Beate Zschäpe erspart blieb, obwohl sie „lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld“ trotz erwiesener Abwesenheit an allen Tatorten der „NSU-Morde, Bombenanschläge und Bankraube“ erhielt, das droht den geständigen Tätern von Halle und Wolfshagen: Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, zumindest haben die Ankläger diese Höchststrafe gefordert.
Für den Mord am Regierungspräsidenten Lübcke:
Offenbar werden umfassende Geständnisse nicht belohnt werden, zumal wenn echte Beweise vorliegen, in Form eines Tatbegehungs-Streamings in Halle und eine DNA-Spur des mutmasslichen Täters an der Kleidung des erschossenen Walter Lübcke.
Nun gibt es durchaus ganze Foren voller Erörterungen, warum Stephan Balliet in Halle gar nicht alleine gehandelt haben kann und warum Stephan Ernst nicht der (Allein) Täter von Wolfshagen gewesen sein könne, allerdings wird die Sache immer dann schwierig, wenn JEDER Anschlag IMMER und AUSNAHMSLOS ein „False Flag“ gewesen sein muss:
Sicherlich ist es so, dass die Beweislage beim „Alleintäter Anis Amri“ ziemlich hingebogen aussieht, da scheint es diesbezüglich viele Parallelen zum NSU-Phantom zu geben, jedoch stellt sich beim Halle-Anschlag die „False Flag“-Frage eher nicht, auch wenn einige Kommentatoren dies lautstark erzwingen wollten in diesem Blog: Stephan Balliet ist mit ziemlich hoher Sicherheit ein Alleintäter.
Beim Fall „Lübcke-Mord“ existiert ein Geständnis-Potpourri mit und ohne Mittäter/Anstifter Markus H., der allerdings mittlerweile aus der U-Haft entlassen wurde und kaum noch eine hohe Strafe zu erwarten hat.
Sei schlau, mach es wie der Andre Eminger, sag gar nichts!
Immer wieder zu empfehlen:
Geständnisse sind immer schlecht, und besonders schlecht sind Geständnisse im Ermittlungsverfahren. Wenn schon gestehen, dann nicht ohne Belohnung, also wenn schon gestehen, dann erst vor dem Richter im Prozess.
Und nachdem der Verteidiger mit Staatsanwalt und Richter verhandelt hat.
Andererseits ist es -aus neutraler Sicht- vielleicht besser, wenn wirklich gefährliche Täter nicht nach 15 Jahren wieder rauskommen.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es jedoch äusserst bedenklich, wenn es „lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld“ für Zugehfrauen angeblicher 10-fach Mörder gibt.
Mal sehen was beim BGH heraus kommen wird.