NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Diverse Nachrichten erreichen uns, seit dem am 21.04.2020 das schriftliche Urteil im NSU-Prozess vermeldet wurde, Tenor ist immer gleich, „ja was haltet ihr denn nun davon?“

Na nichts halten wir davon, denn die dem NSU zur Last gelegten Verbrechen sind nicht aufgeklärt, und die 3.025 Seiten Urteil untermauern dies, auch wenn 2.500 Seiten angeblich mit der Würdigung der Beweisaufnahme vollgeschrieben wurden.

Das Urteil stand bei Anklageerhebung fest, die Hauptangeklagten hatten keine Verteidigung und waren tot, Tatortbeweise gab es keine, Bekennervideos gab es keine, Zeugen für die Täterschaft gab es keine, und das Ganze war eine Veranstaltung des Staatsschutzes, ermittelt wie gewünscht vom BKA-Staatsschutz, und darum auch aufgeführt bei einem Staatsschutzsenat.

Darum ist das schriftliche Urteil unwichtig.

Sicher spielt es eine Rolle bei den Auseinandersetzungen der Verurteilten bzw. deren Anwälte beim BGH-Berufungsverfahren, die Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung hat ebenfalls Berufung gegen die „allzu milde Strafe“ des Angeklagten Eminger eingelegt, aber für die -längst nicht mehr interessierte- BRD-Öffentlichkeit spielt der NSU-Prozess und die Urteilsbegründung keine Rolle mehr.

Die Messe ist längst gelesen, der Fall ist schlussgestrichen, und der NSU hat -ganz im Sinne der Nebenklageanwälte und der Antifa- einen dauerhaften Millionenregen jährlich für die linke bis linksradikale Klientel aus Steuergeldern generiert.

So what?

Das übliche Geflenne, Kurden-Martina und ein Nebenklageanwalt ohne Berufungsrecht, und klar wurde das Urteil bereits durchgestochen an die Mainstreammedien, da ermittelt auch niemand, weil das völlig normal ist.

Dennoch taugt das Urteil zur Erheiterung, keine Frage, es enthält Schenkelklopfer, insbesondere beim Angeklagten Eminger, dem mutmasslich wissenden und dringend V-Mann verdächtigen „Mitinszenierer“ des 4.11.2011 in Zwickau.

Glauben sie nicht?

Da hauts di nieder:

Deshalb schließt der Senat, „dass der Angeklagte E. bei lebensnaher Betrachtung davon ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten.“

Mir kullerten die Tränen über das Gesicht, so sehr musste ich lachen. War es doch ziemlich sicher Emingers Frau, die als „Beate Zschäpe“ am 4.11.2011 die Katzen aus der Zschäpe-Wohnung holte und bei der Nachbarin abgab, als die Bude gerade explodiert war. Zschäpe war schon 2 Tage vorher weg.

Der endlosen Ignoranz der Nebenklageanwälte ist geschuldet, dass diese Bombe niemals zündete… Hauptsache „Kampf gegen rechts“ und Steuerkohle für links?

Sehr lächerlich ist auch die „Mittäterschaft Beate Zschäpes“, die an keinem Tatort war (ebenso wenig wie die Uwes??), aber das macht nix, ganz im Gegenteil:

In der schriftlichen Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, Zschäpe habe zusammen mit den beiden Männern die Tatorte ausgewählt und auch Einfluss auf Zeitpunkt und Art und Weise der Taten gehabt. Tatbeitrag Zschäpes sollte demnach sein, die Abwesenheit der beiden aus der gemeinsamen Wohnung zu verschleiern und den Männern damit „eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen”.

Es darf sehr bezweifelt werden, dass es diese „Trio-Wohnungen“ bis zum November 2011 überhaupt (noch) gab.

Und: Zschäpe sollte sich während der Morde und Anschläge in oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, um im Falle des Todes ihrer Freunde das vorbereitete Bekennervideo verschicken und Beweismittel vernichten zu können.

Das ist ja der beste aller Klopper, das mit dem Paulchenvideo-versenden am 4.11.2011.

Der verschwundene Paulchen Panther Briefkasten aus der Frühlingsstrasse

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Diese „Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne” sei also „geradezu Bedingung” für die Begehung der jeweiligen Taten gewesen. Nur durch die „örtliche Aufteilung” sei auch gesichert gewesen, dass der „ideologische Zweck der Gewalttaten” letztlich erreicht werden würde.

Was für eine gequirlte Scheisse…

… doch nun das Highlight:

Tatsächlich wurde die rassistische Motivation der Mordserie, die das Land in Atem gehalten hatte, erst durch das Bekennervideo öffentlich.

Tatsächlich gibt es kein Bekennervideo, in dem auch keine rassistische Motivation einer Morderie, die keine ganzes Land in Atem gehalten hat vorkommt.

Gleich drei Fehler in einem so kurzen Satz, da fällt einem zu den Analpoeten des Staates nichts mehr ein.

Sehr richtig, @anmerkung.

Selbst die Kahanetruppe hat es kapiert:

Das Urteil – Schlussstrich statt Aufklärung

Das restliche Geflenne dort ist langatmig und unwichtig.

Der Haupt-Knackpunkt bleibt das Urteil gegen Zschäpe, die nach jahrelangem Schweigen (klug!) dazu gebracht wurde, ein falsches Geständnis ohne Substanz verlesen zu lassen, das auf Hörensagen basierte, angeblich, und in das man sie mutmasslich mittels falscher Versprechen ihrer neuen Anwälte hinein lockte.

Es war nicht überraschend, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München im NSU-Prozess umfangreich ausfallen würde. Schaut man sich das schriftliche Urteil an, wird auch schnell klar, wo für den 6. Senat der Schwerpunkt lag: bei der Beweiswürdigung. Sie allein nimmt 2.516 Seiten ein. Die Feststellungen zum Sachverhalt auf 187 Seiten, die rechtliche Würdigung auf 55 Seiten und die Ausführungen zur Strafzumessung auf 38 Seiten fallen dagegen vergleichsweise knapp aus. Schon während der Hauptverhandlung stand eine Frage im Mittelpunkt: Kann das Gericht der Hauptangeklagten Beate Zschäpe nachweisen, dass sie an den Taten des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) als Mittäterin mitgewirkt hat?

Diese Frage wird den BGH beschäftigen, und ich denke, er wird die Mittäterschaft kippen.

„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.

Ebenso ist immer wieder von dem „gemeinsamen Plan“ die Rede…

Das ist Bullshit, erkennbarer, aber so ist das halt bei politischen Schauprozessen.

Wie kann man wegen Mittäterschaft verurteilen, wenn doch die Mörder gar nicht ermittelt sind, man sich aber einigte, alles auf 2 Tote abzuwälzen?

Wie grotesk das Ganze ist, dafür steht die Aktenlage über das Geschehen am 4.11.2011:

Weiß man denn inzwischen sicher wer wen wo erschossen hat?

Zumindest der Selbstmord der Uwes ist aufgeklärt:

1. Luftanhalten und Wohnwagen anstecken
2. Der eine Uwe erschiesst den anderen ( erste Patrone auf dem Boden )
3. immer noch Luft anhalten
4. der verbliebene Uwe erschiesst sich und hält weiter die Luft an
5. einer der toten Uwes läd die Pumpgun nochmal durch damit wir zwei Patronenhülsen auf dem Boden haben…

Nicht zu toppen:

6. und entfernt anschliessend seine Fingerabdrücke von der Selbstmord Winchester.

Das NSU-Märchen nahm seinen Ausgang anlässlich eines Doppelmordes am oder kurz vor dem 4.11.2011, als eine Leichenfuhre in Stregda abgestellt und angezündet wurde, so die sinnvollste These.

Und alles was danach kam ist Spekulation, unbewiesen, trotz 3.025 Seiten Urteil.

Darum ist das Urteil unwichtig, lediglich für die Verurteilten und deren Anwälte ist es relevant.

Die Wahrheit wird nicht ans Licht kommen.

Print Friendly, PDF & Email

6 comments

  1. Alexander Hoffmann @raahoff
    Dieses Urteil des Staatsschutzsenats des OLG München nützt den Opfern und Hinterbliebenen ohnehin nichts. Der Senat hat die Nebenkläger_innen immer nur als störend empfunden. Waren wir auch – wir haben den Schlussstrich gestört!

    https://twitter.com/raahoff/status/1255814395168423936
    —–
    Nicht mal das. Sie haben durch ihre Beweiserhebungsorgie den zügigen Verhandlungsverlauf verhindert. Das Schlußstrich-Urteil hätte auch drei Jahre früher fallen können, wenn die Verzögerer nicht gewesen wären.

  2. Hebt den Beitrag mit dem abgeschraubten Briefkasten vor dem Brandhaus mal schön auf; auch den zitierten Tweet von NSU-watch aus dem Prozess. In Staatsschutz-Annettes Protokoll-Buch über den Prozess taucht das nämlich wundersamerweise nicht auf. Diese Zeugenvernehmung hat es da nie gegeben.
    Mal sehen, ob was dazu in der Urteilsbegründung steht.

  3. Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

    Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig. Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

    1. Der Vollständigkeit halber:
      Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019
      Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
      Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.

Schreibe einen Kommentar zu admin Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert