Mögliche Tatbeteiligung oder Alleinschuld des NSU-Trios – wie aus Hypothesen Beweise gemacht werden

Dieser Post ist ein Reblog des am 23.02.2019 veröffentlichten Artikels made by @moh.
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Wenn die wahren Täter als unantastbar gelten, muss Ersatz geschaffen werden. Die Öffentlichkeit bekommt ihren Schauprozess, um bei den naiven Bürgern das Rechtsbedürfnis zu befriedigen. Die deutsche Rechtsprechung ist ein Handwerk ohne Empathie und Chancengleichheit. Die Richter dürfen auf der argumentativen Grundlage passend zusammengestellter Prozessakten frei entscheiden – nur ihren persönlichen Einstellungen und ihrem politischen „Gewissen“ verpflichtet. Wenn in einer Gesellschaft Wertvorstellungen an Bedeutung verlieren, heißt das in aller Regel: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

Bei der Mordserie von Brabant aus den 1980ger Jahren in Belgien hatten wohl einflussreiche Politiker und Vertreter der Finanzwelt durch Elitepolizisten Morde zur Verunsicherung der Bevölkerung zwecks politischer Richtungsänderung in Auftrag gegeben. Als Ablenkmanöver wurden für die Ausspähung der Tatorte Mitglieder der rechtsextremen WNP engagiert. Nach demselben Vorbild könnten auch die NSU-Morde vorbereitet worden sein. Nur so ließen sich die vielen in der Wohnung in Zwickau gefundenen Indizien erklären, die auf eine Anwesenheit an den Tatorten im Vorfeld der Taten hindeuten. Sowohl die Tatortskizzen als auch die Fahrzeuganleihen legen einen Ausspäh-Auftrag nahe, aber eben nicht ein Begehen der Morde selbst. Hierzu fehlen an allen Tatorten sowohl DNA-Spuren, Fingerabdrücke als auch das eindeutige Wiedererkennen durch Zeugen. Das NSU-Trio hatte mit großer Wahrscheinlichkeit Jahre lang für verschiedene staatliche Stellen gearbeitet, wohl für Geheimdienste von Bund und Ländern. Der konstant hohe Geldbedarf des Trios für die Lebensführung im Untergrund ließ sich sicherlich nicht durch Spenden aus der rechtsextremen Szene abdecken, und das Fehlen von beweiskräftigen Spuren an den Orten der Banküberfälle lässt eine durchgehende Finanzierung auf diesem Wege ebenfalls als eher unwahrscheinlich erscheinen. Deutsche Geheimdienste zahlen zwar für Informanten, allerdings eher nicht mit Geldbeträgen in sechsstelliger Höhe. Die Uwes hätten dem großzügigen Angebot eines ausländischen Geheimdienstes wohl kaum widerstehen können. Offensichtlich ist jedenfalls, dass die Ermordung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter keinen Umständen aufgeklärt werden darf. Die beiden Uwes können ihre Auftraggeber nicht mehr verraten – und das pädophil interessierte Haumütterchen Zschäpe, die Frau für alle Fälle, hat die diversen Auftraggeber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht namentlich gekannt, sonst wäre nicht sie mehr am Leben.

Obwohl diese Indizien auf eine Beteiligung des NSU-Trios an den Vorbereitungshandlungen hindeuten, so gibt es auch bei den Fahrzeuganmietungen einige Ungereimtheiten, die auf eine Beweismittelmanipulation hinweisen. Für den Kiesewetter-Mord hätte der Mietzeitraum verlängert worden sein müssen, was aber nur der Annahme einer handschriftlichen Notiz des BKAs auf dem Mietvertrag zu entnehmen ist. Die Fahrzeugvermietungsfirma hatte diese Behauptung mehrfach dementiert.

 

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/16/wundersame-fahrzeuganmietungen-teil-3/

Die Vernehmungsprotokolle und Schlussfolgerungen aus der BKA-Akte Teil 2 des Komplexes Fahrzeuganmietungen machen deutlich, wie sehr sich die Ermittler vom BKA bemühten, den Zeitraum der Wohnmobil-Vermietung an die Uwes mit der Ermordung von Michèle Kiesewetter in Einklang zu bringen. Das NSU-Trio soll zwischen 2000 und 2007 bei der Firma Horn regelmäßig Fahrzeuge angemietet haben.

Nachdem die erste Vernehmung nicht die erforderliche Mietzeitverlängerung ergeben hatte, versuchten die Ermittler Frau Horn zu suggerieren, dass es wegen der Aussage eines Nachmieters, der sich nach vier Jahren noch an eine kurzfristige Reinigung erinnert haben will, zu solch einer Verlängerung gekommen sein muss. Ergebnisoffene Ermittlungsarbeit sieht anders aus.

Der Sohn von Frau Horn wurde ebenfalls in seiner Vernehmung vom 22.12.2011 zu den gewünschten Aussagen gedrängt. Er erinnerte sich dabei auch an Ereignisse, die bis heute niemanden interessieren dürfen.

Nun ja, der Kindercomic wirft durchaus Fragen auf im Zusammenhang mit gewissen nicht auszuschließenden Neigungen von Mitgliedern des Trios.

Unter Druck gesetzt hatten schließlich Mutter und Sohn „gestanden“, dass es wohl doch eine Verlängerung mit Rückführung gegeben haben müsse.

So wurde die Hypothese dann zum Fakt erklärt – und es galt – zusammen mit den im Wohnmobil in Eisenach bei den Leichen aufgetauchten Polizeiwaffen – als bewiesen, dass die Uwes den Mord in Heilbronn begangen haben müssen.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass das Wohnmobil nach einer Mietzeitverlängerung durch die Uwes in der Nähe von Heilbronn an die Familie Horn übergeben wurde. Da die Unterlagen dies nicht belegen, wäre es genauso gut denkbar, dass das Wohnmobil zwischen dem 19. und 26. April 2007 erneut schwarz vermietet wurde, unter Umständen – unwissend – an die oder den tatsächlichen Mörder, was ebenso die Kennzeichenerfassung bei der Ringfahndung erklären könnte.

In Teil 1 der BKA-Akte zu den Fahrzeuganmietungen wurde in Form einer tabellarischen Gegenüberstellung versucht, die dem NSU zugeschriebenen Taten mit den Fahrzeuganmietungen in Einklang zu bringen.

 

Dies gelang in einigen Fällen, was bei der Gesamtzahl und Häufigkeit der Anmietungen kein Wunder ist. Zu den Zeiträumen der ersten vier Ceska-Mordfälle ließen sich keine Mietverträge auffinden. Auch hier wurde durch die Ermittler ein Konstrukt entwickelt, um das Unpassende passend zu machen. Obwohl bei der Firma Horn sowohl für das Jahr 2000 als auch wieder ab 2003 unter anderem Wohnmobil-Mietverträge auf Andre Eminger, ab 2004 dann auf Uwe Böhnhardt alias Holger Gerlach gesichert wurden, sollen angeblich die Unterlagen aus 2001 bereits wegen der Zehnjahresfrist vernichtet worden sein. Zu den ersten Fahrzeuganmietungen auf den Namen Eminger konnte sich Frau Horn ohnehin keinen Reim machen, sie erinnerte sich nur an einem Herrn Gerlach.

 

Was auch immer die Rolle des NSU-Trios bei der Mordserie gewesen sein mag, eines steht fest. Mit dem Urteil wurde unser vorgeblicher Rechtsstaat ausgehöhlt, das grundlegende Ziel der Wahrheitsfindung endgültig aufgegeben. Als den Vertretern der Justiz klar wurde, dass sie zwar Indizien auf eine mögliche Beteiligung der Uwes an den Vorbereitungshandlungen in der Hand hielten, nicht aber Beweise für eine direkte Tatbeteiligung, hat man wohl begonnen, Zschäpe zu bearbeiten. Die Richter vom zuständigen Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München haben der offensichtlich von Psychopharmaka abhängigen Frau vermutlich einen Deal angeboten: ein falsches Geständnis gegen gute Haftbedingungen und eine Abwendung der vorgesehenen Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Das Problem des mangelnden Täterwissens würde Zschäpes neuer Verteidiger für sie lösen. Das entstandene „Werk“ ist nicht lesenswert, es liefert keinerlei weiterführende Erkenntnisse. Das Urteil musste revisionsfest gemacht werden, was ohne das Geständnis fraglich gewesen wäre.

Als die BKA-Akten von „Fatalist“ ab 2014 in Teilen ins Internet gestellt und durch ihn sowie durch seine größtenteils anonym interagierende Analystengruppe auf Ungereimtheiten untersucht wurden, schienen die Behörden für einen Moment nervös zu werden. Die Medien unterstelltem dem sogenannten AK NSU, Neonazis rehabilitieren zu wollen. Einige der aufgedeckten Ungereimtheiten und offensichtlichen Manipulationen wurden zunächst zwar gelegentlich aufgegriffen, später aber unter Einigung auf ein institutionalisiertes Behördenversagen relativiert. Schließlich fand man zwischen Politik, Justiz und Medien den Konsens, die Aufklärer systematisch zu ignorieren. Auch eine Strafverfolgung hätte dazu geeignet sein können, den Hobby-Anklägern eine öffentliche Plattform für die Verbreitung ihrer bösen Thesen zu bieten.

Die Reihen der Aufklärer lichteten sich, auch infolge der Agitation von sowohl hausgemachten als auch eingeschleusten Spaltern und Zersetzern. Manche zerstritten sich über die Frage, ob die Schaffung eines NSU-Phantoms von Anfang an in dieser Form von der Bundesregierung geplant worden sei oder aber sich gewissermaßen spontan als Reaktion auf das Auffinden der Leichen der Uwes entwickelt habe. Die seltsamen Nachfindungen von „Beweisen“ sprechen jedenfalls für eine gezielte Umdichtung der Geschehnisse aus Gründen der Staatsraison. Eine objektive Analyse der BKA-Akten ist nicht nur für Laien schwierig. Jeder neigt dazu, sich die passenden Dokumente und Einzelaussagen herauszupicken, um die eigenen Hypothesen zu belegen. Was dagegen spricht, wird gerne ausgeklammert. Auch denke ich, dass die meisten mit den Ermittlungen betrauten Beamten nicht vorsätzlich manipuliert haben. Man hat Weisungen befolgt und sein Vorgehen den üblichen teils dürftigen Standards angepasst. Bei der Fülle an Akten und der Komplexität der Verwicklungen musste eine Richtung vorgegeben werden, und die Verantwortlichen von Polizei und Justiz haben stillschweigend hingenommen, mit ihren einseitigen Ermittlungen und ihrer politisch korrekten Interpretation der Aktenlage der Vorverurteilung durch den Bundestag gerecht zu werden. Die Mühlen der Justiz mahlen nicht nur äußerst langsam, sondern auch völlig erbarmungslos. Richter wie Manfred Götzel begründen ihre Urteile ohne mit der Wimper zu zucken, ohne Selbstzweifel und Scham. Gesetzlich sind Richter nur verpflichtet, das zu bewerten, was den Weg in die Akten gefunden hat. Die durch den AK NSU aufgedeckten Widersprüche gehören nicht dazu…

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2 comments

  1. Sorry, aber es gab keine Erfassung des Womo-Kennzeichens bei der Ringfahndung.
    Das ist hingetürkt vom LKA Stuttgart, ebenso wie die brutale Aussageerpressung der Vermieter 2 Tage vor Heiligabend 2011 nach einer Razzia durch LKA/BKA des Staatsschutzes

    Rechtsstaat geht komplett anders… das hat @moh sehr richtig beschrieben

  2. Merkwürdigerweise fabuliert der Verfasser des Artikels und verstrickt sich in wollüstige Phantasien, wenn er im Hinblick auf einen “Kindercomic“ formuliert:

    “Nun ja, der Kindercomic wirft durchaus Fragen auf im Zusammenhang mit gewissen nicht auszuschließenden Neigungen von Mitgliedern des Trios.“

    Was ist das für ein “Kindercomic“, auf das der Verfasser des Artikels hinweist?

    Welche nicht auszuschließenden Neigungen von Mitgliedern des Trios bringt der Verfasser des Artikels mit einem “Kindercomic“ in Verbindung?

    Es gab allerdings zu jener Zeit Kundenlisten von Personen, die kinderpornographisches Material bestellt und geliefert bekommen hatten. Diese Kundenlisten sind dem Bundeskriminalamt von ausländischen Polizeibehörden übermittelt worden. Auf dieser Kundenliste von Erwerbern kinderpornographischen Materials befanden sich unter anderem die Namen eines Bundestagsabgeordneten der SPD und eines Leitenden Kriminaldirektors des Bundeskriminalamtes, ebenso Mitglied der SPD. Der Beamte des Bundeskriminalamtes soll laut BILD Top-Fahnder für internationale Verfahren in Sachen Drogen und Menschenhandel gewesen sein.

    Die Namen des “Trios“ sind übrigens auf den Kundenlisten der Erwerber von kinderpornographischen Materials nicht verzeichnen gewesen. Es gibt auch ansonsten keinerlei Beweise, die “gewisse Neigungen des Trios“ beweisen

    Es gibt nicht einmal Beweise dafür, das das “Trio“ nach 1998 in der behaupteten Form tatsächlich existiert und agiert hat, weil es keinerlei entsprechende Beweise gibt.

    Und bitte, “Rechtsstaat“ nicht immer mit Götzl in Verbindung bringen, Göztl hat als Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer bei der Entscheidung über Schuldig oder Unschuldig auch nur eine Stimme.

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