WSG Hoffmann und Sigi Mayr wegen Aktenleaks verurteilt

Das mit dem Akten kaufen hatten wir doch gerade erst:

Medienanwalt Höcker: Akten kann man für wenig Geld bei korrupten Beamten kaufen

Dort kann man auch lesen, dass Akten den Systemjournalisten „einfach so“ zugeschoben werden, am Gesetz vorbei, und das jeden Tag.

Letzte Woche in Forchheim war es wohl solch ein Fall:

Der 43-Jährige behauptete gestern, er habe das Dokument von einem Journalisten erhalten.

Und selbst wenn dem so war, darf man diese Akten nicht leaken, auch nicht 2 Seiten von 144, sonst 900 Euro Strafe.

Aktenfälschung beim BLKA, wer leakt wird hausdurchsucht

Darum ging es also: Interne Ermittlungen gegen 6 BLKA-Beamte wegen Aktenfrisur und Manipulationen, und Falschaussagen vor Gericht.

Wie sich im Dezember 2016 dann herausstellte, ermittelte die Staatsanwaltschaft Nürnberg intern gegen den Soko-Chef und fünf LKA-Mitglieder.

Seiten der internen Ermittlungsakten ins Netz gestellt

Darf man nicht, auch wenn es gute Gründe dafür gab:

Hoffmann begründete seine Tat so: Er habe die LKA-Soko bloßstellen wollte, um zu verhindern, dass sein Name erneut mit dem Oktoberfest-Attentat in Verbindung gebracht werde.

Als die Soko ihre Arbeit 2014 aufnahm, habe man ihn als Zeugen verhört, die Presse habe ihn jedoch als „Mörder und Terroristen“ verurteilt. Nachdem er herausgefunden habe, dass der Soko-Chef nicht integer sei, habe er verhindern wollen, dass dieser weiter an den Ermittlungen arbeiten dürfe. Richterin Schneider konnte seine Argumente durchaus nachvollziehen, blieb aber bei ihrem Schuldspruch.

Es geht um Mario Huber.

Alles Schmu bei der Alpenprawda, wieder einmal:

Die Ramelsberger schleimt wieder mal herum…dabei wusste sie genau, die hatten NICHTS!

GAR NICHTS! Alles Fahrkarten, alles Kokolores, die tollen neuen Zeugen und Beweise!

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Ehemaliger Soko-Chef des GBA wegen Aktenfaelschung angeklagt

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Der „Kompagnon“ bekam noch zusätzlich was aufgebrummt wegen Beleidigung:

Kompagnon auch wegen Beleidigung angeklagt

Hoffmanns Kompagnon musste sich zudem wegen zwei Beleidigungen auf seinem Internet-Blog rechtfertigen.

https://staatsterror-live.org/

Laut Staatsanwalt hat der Österreicher den ehemaligen Soko-Chef durch folgende Formulierungen öffentlich beleidigt: „Arschloch sein allein genügte nicht“ und „Die toten Seelen der Wiesn sollen aus ihren Gräbern kriechen und euch die Eier abfressen, Herrschaften.“

Sigi wie er leibt und lebt…

Der Angeklagte versuchte mit einer langen Rede seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen und zu vermitteln, dass die Aussagen „aus dem Zusammenhang gerissen“ seien. Doch auch hier blieb die Amtsrichterin hart und verurteilte ihn wegen Beleidigung. Daher wurde Hoffmanns Kompagnon zu einer Geldstrafe von insgesamt 2250 Euro verurteilt; Hoffmann selbst zu 900 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

90 Tagessätze sind das, zahlen oder 90 Tage Haft.

Whistleblower wie Assange werden hofiert, zum Snowden flog gar der Ströbele… sag Bescheid wenn das Urteil rechtskräftig wird!

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5 comments

    1. Sobald das Urteil zum Ziegenficker-Poem in Beton gegossen ist, wissen wir, was unter die Freiheit der Kunst fällt. Die Anfechtung des Urteils ist vorsorglich geboten, so die höchst kunstsachverständigen Richter auch unflätigen Dadaismus dem Verdikt der Kunst unterordnen.

      Diese Freiheit der Kunst güldet dann allerdings nur in den Grenzen des …

  1. nicht nur das, die wollten sogar Snowden hier in D Asyl anbieten wegen politischer Verfolgung, aber Snowden ist nicht so dumm in ein nach wie vor von den Alliierten / USA besetztes Land zu gehen und um Asyl zu bitten. Da bleibt er lieber bei Putin in Russland. Denn von hier wäre er schneller in den USA vor Gericht wegen Landes und Geheimnisverrat als er „pups“ sagen kann 🙂

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