Fischers Quiz (@ parlograph)

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Aus irgendeinem Grund hält Oberrichter a. D. Fischer die Deutschen für Terrorexperten, die sich für RAF-Opfer und Bomben in Kabul interessieren. Um sie der Heuchelei zu überführen und die Journaille der Inkompetenz, hat er ein NSU-Quiz geschrieben und der Spiegel hat es abgedruckt.1) Ob er selbst die Antworten auf den Test weiß, ist fraglich, denn ihm fehlen Detailkenntnisse zum Münchner Prozeß, und also nennt er seinen Begleittext treffend „Wahn und Wahrheit“.

Wie auch immer: Die deutschen Frauen und Männer kennen sich aus im Terrorismus. Sie kennen die Namen der ermordeten Begleiter von Buback und Schleyer und weinen täglich um die in Kabul zerrissenen Kinder. Kein Anschlag entgeht ihnen, kein Mitgefühl ist ihnen zu anstrengend. Fünf Wissensfragen also für alle, die fünf Jahre lang den NSU-Prozess verfolgten:

  • In welcher Stadt wurde der zweite NSU-Mord begangen?
  • Welchen Beruf hatte das sechste Opfer?
  • Mit wie vielen Schüssen wurde das vierte Opfer getötet?
  • Wann wurde der von welchem Mitangeklagten beschaffte Ausweis erstmals eingesetzt?
  • In welcher Stadt lebten die Täter von 2006 bis 2007? 2)

Wo immer der Richter „deutsche Frauen und Männer“ in Gedanken befragt, sie werden die Antworten schuldig bleiben und damit beweist Fischers schöner Zirkelschluß, daß deutsche Kaulquappen leichte Beute sind und gefühllos und rechtsseitig blind sowieso. Kollektiv durchgefallen im Testat wären vermutlich auch Frauen und Männer der türkischen Community und alle sonstigen MenschInnen, die andere Sorgen haben als Schußwunden und Tatorte zu zählen.

Fischer baut sich einen doppelten Popanz auf, denn nicht die Deutschen verfolgten den NSU-Prozeß, der Prozeß verfolgte die Deutschen. Jetzt wirft er ihnen wohlfeil eigenes Desinteresse vor. Dennoch Euer Ehren: Wer einer vorverurteilenden medialen Öffentlichkeit mißtraut, die ja auch Sie von hoher Warte herab tadeln, wer abstumpft gegen Generalverdacht oder – schlimmer –zweifelt, ist deshalb noch kein „Sympathisant“.

Die prosaische Wahrheit dürfte sein: Das Volk schweigt, weil es den NSU nicht glaubt. „Düstere Parallelwelt“, so nannte es der Spiegel, noch im Sommer 2011;3)„tief am Grunde des deutschen Sees“ gilt das wohl weiter als Erklärung für die Dönermorde.

Nach fest kommt ab

Fischers Rundumschlag trifft freilich nicht nur das Tätervolk. Prozeßbeobachter, mainstreamig und alternativ, Juristen, sogar Opferanwälte bekommen ihr Fett weg. In der Sache zu Recht – natürlich, aber Kritik an Letzteren war bisher tabu in Presseorganen, für die er Volksaufklärung betreibt. Der Ex-Richter darf das, weil er mit Erbschuld und Singularität die Koordinaten bestimmt: „NSU 2018 ist nicht Auschwitz 1963, selbst wenn die Stimme bebt.“

Mag sein. Tatsächlich sind jene „Hysteriker“, denen er Emotionen und Delegitimierung des Verfahrens vorwirft, nur konsequent; für sie ist der Kampf gegen das NSU-Phantom aktiver Staatsschutz und ein Kampf mit allen Mitteln gegen ein neues Auschwitz. Dem haben sich Recht und Richter unterzuordnen. Allerdings: je verbissener Staat und „Zivilgesellschaft“ den NSU-Schwindel verteidigen oder beliebig erweitern, desto stärker werden Zweifel an der Methode auch andere Verbrechen erfassen; Auschwitz inklusive.

Verlogen ist Fischers Medienschelte allemal, also gut für den Spiegel, auf daß sie unwidersprochen bleibt. Auch hier greift er an, was er selbst tut: Das durchgängig Absurde des NSU-Märchens wird tapfer ignoriert, ebenso das politische Fundament medialen Versagens: Vorverurteilung war parlamentarische Praxis seit dem 22. November 2011. Die Exekution des NSU-Wahns war und ist eine gesamtgesellschaftliche Veranstaltung, Richter Götzl sitzt da auf derselben Bank wie die gescholtenen Prozeßbeobachter, wie Untersuchungsausschüsse und Herr Fischer.

Hätten die Ramelsbergers, Friedrichsens und Sundermanns nicht nur Stimmung gemacht, sondern tatsächlich kritisch begleitet; was wäre passiert beim Abweichen von der Marschrichtung oder im Konflikt mit vereinten Opferanwälten oder der #KeinSchlussstrich-Fraktion? Was, wenn sie echtes Interesse geweckt hätten beim empathielosen Volk, ein unerwünschtes vielleicht, das sich nicht abspeisen läßt mit „Was wußte der Verfassungsschutz?“ oder einem fiktiven bundesweiten NSU-Netzwerk? Dann doch lieber Zschäpes Frisur.

Lassen wir uns also nicht täuschen; für Ex-Richter Fischer ist emotionaler Mißbrauch im Namen der guten Sache kein wirkliches Problem, siehe sein Geraune zu Oktoberfestbombe, Erlanger Rabbinermord, WSG; siehe Rassismusexkurs „Dönermorde“. Seine herablassende Belehrung juristischer Laien ist vorgeschoben; es geht ihm um die Gefahr des Überdrehens, er will den Nimbus einer unabhängigen Justiz retten vor allzu großer Zudringlichkeit des Pöbels.

Beim NSU reinen Tisch zu machen, daran hat Thomas Fischer kein Interesse und dafür hat dieses Staatswesen nicht mehr die Kraft und so wuchert das weiter als Herrschaftsmythos, repressiv durchgesetzt gegen ein ungläubiges Volk.

PS. Die Antwort lautet: Dönerverkäufer. Das sechste Opfer der Dönermorde war Dönerverkäufer, und sein Name war İsmail Yaşar. Näheres im Sachstandsbericht der BAO Bosporus; abrufbar im Internet, ignoriert von BeobachterInnen des Staatschutzprozeßes in München.

Fußnoten und Anmerkungen:

1) http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-wahn-und-wahrheit-fussnoten-zur-urteilsverkuendung-von-thomas-fischer-a-1219176.html

2) In welcher Stadt? Hm, daß Böhnhardt und Mundlos, wenn man sie denn für die Mörder hält, 2007 in der Polenzstraße wohnten, ist durch Zeugenaussagen der Anwohner kaum gedeckt. Mindestens müßte man antworten: Unbekannt verzogen und läge auch da falsch.

3) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77108510.html

Bildnachweis:
British Theatre Guide
„The Caucasian Chalk Circle“
http://www.britishtheatreguide.info/reviews/the-caucasian-c-lyceum-theatre-11256

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5 comments

  1. Karlchen
    vor 4 Stunden
    sicherungsblog.wordpress.com/2018/08/02/fischers-quiz-parlograph/comment-page-1/#comment-24327

    … die Geburt des NSU …

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberg war zum Zeitpunkt der Anklageerhebung (6. Mai 2013) im „NSU-Prozess“ FDP-Bundesjustizministerin und verantwortlich für die Anklage. Bundesanwalt Herbert Diemer war und ist weisungsabhängig. „Schnarri“ – Kurz- und Spitzname – hatte überhaupt nichts dagegen, als der SPD Fraktionsvorsitzende das Urteil zum „NSU-Komplex“ am 22.11.2011 im Deutschen Bundestag verkündete, bevor überhaupt die polizeilichen Untersuchungen hierzu abgeschlossen waren. So liberal ist Sabine! Der Vorsitzende verkündete in seiner epochalen Rede, wo zu suchen sei: nur (!) der Hintergrund sollte kritisch hinterfragt werden – der eigentliche Fall und die Aufklärung des Falles seien ja abgeschlossen. Beifall des gesamten Hauses. Es war das „NSU-Trio“ – wären da nicht 27 Tatorte und kein Uwe-Nachweis, eine „Bekenner-CD“ ohne Bekenntnis und trio-frei. Schnarri war‘s egal. Sie wusste, es wird Anklage erhoben ohne Beweise.

    Wolfgang Bosbach (CDU) im Innenausschuss des Deutschen Bundestages nahm es als Vorsitzender hin, dass er am 21.11.2011 nach Strich und Faden belogen wurde. Zwei hohe Beamte – Bundesanwalt Range und BKA-Chef Ziercke – logen die Politiker an und die waren es zufrieden. Der Rubel rollt(e) auch so. So wurde die epochale „Rußlungenlüge“ geboren. Vorbild für Politiker und Beamte. Man kann ruhig jenseits von Fakten und Beweisen argumentieren. Es geht doch.

    Hans-Peter Friedrich (CSU) als Bundesinnenminister (3. März 2011 bis 17. Dezember 2013)
    konnte zufrieden sein. Danach hatte der Moor seine Schuldigkeit getan und verschwand in der Versenkung. (Vom Zeitplan aus gesehen regelte Hans-Peter den „NSU-Komplex“ – danach war Schluss mit ihm). Die CSU war‘s zufrieden. Beckstein (Innenminister in Bayer seit 17. Juni 1993 bis 30. Oktober 2007 – zum Zeitpunkt der fünf “NSU“-Morde in Bayern, CSU) konnte aufatmen und mit ihm KDF (CSU).

    Dabei hätte „Möhrchen“ doch alles noch ins rechte Lot rücken können. Der Kronzeuge vermasselte jedoch die Geschichte von der Übergabe der Ceska vor Gericht. Der letzte Strohhalm der Anklage von Herbert Diemer verbrannte lodernd im Gericht. Das lodernde Feuer des Strohhalms zeigte sein aschfahles Gesicht. Der allerletzte Beweis – die Übergabe der „NSU-Ceska“ an das „NSU-Trio“ durch Möhrchen – war futsch.

    Aber es gibt ja noch das viel beschworene ominöse „NSU-Netzwerk“ vom Binninger und 3*Güler und danach noch‘n NSU-PUA und noch‘n NSU-PUA und noch‘n NSU-PUA …, … Man könnte ja Schnarri vorladen und sie befragen! Wie hat man damals Schnarri `rumgekriegt, einen Prozess zu lancieren ohne jede Beweise? Alle 27 Tatorte wiesen nicht eine Kontaktperson zum „NSU-Netzwerk“ auf. Alle Waffen in E-Stregda und in der Frühlingsstrasse trio-frei von Fingerabdrücken und DNA. Geht`s noch?

    Was heißt hier fehlende Beweise? Es geht auch so! Götzl macht doch am 11.07.2018 nichts anderes, als dass er das Urteil vom 22.11.2011 im Deutschen Bundestag vollstreckt. Sie werden ihm alle dankbar sein! Die Politiker (+NSU-PUA Sitzungsgelder), die Journalisten (+Bücher und Artikel), die Opferfamilien (+100.000 Euro/Familie), die Nebenklage (+Honorare für 5 Jahre), die Verteidigung (+Honorare für 5 Jahre, nein, nein, nein, da gab es doch keinen Mandanten-Verrat). Der 11.07.2018 wird in die Deutsche Geschichte eingehen. Götzl geht jetzt in Rente und freut sich über die Berechnung in der Höhe seiner Beamtenpension. Götzl kann man auf keinen Fall vorwerfen, er hätte allein gehandelt, völlig unabhängig geurteilt, er hat stattdessen verantwortungsvoll kommuniziert.

    Am 8.11.2011 war der „NSU-Komplex“ noch nicht erfunden. Am 8.11. bekam Axel, der Lothar, einen Anruf „von oben“: er solle doch mit seinen Mannen in Köln am Rhein beim BfV nach dem „Trio“ suchen – nicht etwa nach dem „NSU-Trio“. Er suchte gar lange und fand nichts, jedenfalls kein BMZ, nirgendwo in den Akten. Also schredderte er. Es drohte ja Arbeit und es war der 11.11.2011. Karnevalsanfang. Die Pressefuzzies jubelten: Axel hätte die „NSU-Akten“ geschreddert. Das war Blödsinn – aber sehr überzeugend.

    Sie haben alle(!) an dem Urteil verdient und nicht schlecht und Beförderungen gab es jede Menge. Das Urteil wird Deutschland tiefgehend verändern: 11. Juli 2018.

    Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema?page=675#ixzz5N2BTCm1P

    1. Fundstück. Braini hat abgekupfert beim Broder 😉

      Und die Sache mit dem 3. Weltkrieg wird ihm niemand glauben, aber vielleicht kommt er in die geschlossene Psychiatrie, statt ins Gefaengnis. Wird sich zeigen… der dicke Fischer vom BGH ist pensioniert, der spricht ihn ganz bestimmt nicht frei…

      Wer ist dieser Fischer? Broder lesen!

      Die entsorgte Nation
      Thomas Fischer, der sich in sein Amt als Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes eingeklagt hatte (Rechtsstreit um die Stelle des Senatsvorsitzenden), besitzt nicht nur eine erstaunliche körperliche Ähnlichkeit mit Dorfrichter Adam, er schreibt auch ellenlange, adipöse, nicht zu Ende gedachte und logorrhoeische Texte zu Rechtsfragen im Alltag. Von Januar 2015 bis Mai 2017 produzierte Fischer eine wöchentliche Kolumne („Fischer im Recht“), die er auf Zeit Online entsorgte.

      http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2017/08/31/reichsbuerger-angeklagt-wk-3-ausgebrochen/

  2. constance
    vor einer Stunde
    Benutzerinformationen
    Monika Harms galt in Karlsruhe als „harter Hund“ (oder besser gesagt: harte Hündin) und als unbeugsam. Zu unbeugsam für den Drecksjob Mordentsorgung? Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Übergang zu Range und der „Selbstenttarnung des NSU“ ist schon auffällig. Wen dem so wäre, mußte es den Sicherheitsbehörden mit der Aktion ganz gewaltig schnell gehen, denn Range ist erst am 17.11.11 in sein Amt eingeführt worden. Um den 11.11.11 muss es in Deutschland in der Regierung, der Justiz und den Geheimdiensten ganz schön hoch her gegangen sein.

    1. Unbeugsam? Beamtenstatusgesetz § 30, Abs. 1:
      (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Die Bestimmung der Ämter nach Satz 1 ist dem Landesrecht vorbehalten.
      https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__30.html

      Dazu gehören auch GBA und BKA-Präsi (§ 54, Abs. 1).
      http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__54.html

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