#NSU: Kein Schlußstrich unter #schlussstrich


Foto dieser Frau (Horst Seehofer) aus Gründen des Schutzes der nachwachsenden deutschen Jugend entfernt.

@ZDFheute

Die Akte des NSU-Prozesses sei für sie nicht geschlossen, sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel in der letzten Pressekonferenz vor der Sommerpause: „Das wird noch weitergehen.“

Admin: na wenn doch 6 oder 9 dönermörder noch frei herumlaufen… in Deutschland oder in der Türkei oder in Mossul… dann kann Mutti ja schlecht #schlussstrich rufen, gelle Herr AustLaabs ?

anmerkung: Punk’s not dead: Sex Pistols‘ John Lydon comes out in support of Trump, Brexit and Nigel Farage

fragezeichen2: Pissnelken. twitter.com/KatharinaKoenig/

anmerkung: Sonntag das Dreamteam der Volksaufklärung: der dicke Fischer und diese Frau (Horst Seehofer)

Admin: oh fein, den dicken fischer mag ich ja gar nicht. immer feste druff 🙂

Das Urteil der Münchener Berufsrichter war eine Watschen für alle. Die Vorstellung ist aus. #schlusstrich.

Es wurde gewehklagt, daß das so nicht ausgemacht war. Die deutsche Gesinnungsjustiz hat grandios versagt, obwohl die Abgeordneten, die für den Mörderbschluß stimmten, also alle, sich redliche Mühe bei der politischen Vorverurteilung gegeben hatten.

Die Richter konnten nicht anders als so zu urteilen, wie sie geurteilt haben. Unter der gegeben Voraussetzung der von Diemer und Genossen vorgestellten Verschwörungstheorie der Existenz eines NSU ließen sich aus ihrem Verständnis heraus keine anderen Urteile fällen. Es war dünn wie eine Suppe aus der Endkriegszeit, was Diemer präsentiert hatte.

Doch noch kein Schlußstrich, denn schon wieder blutgrätscht die Politik der Justiz in die Beine. Diese Frau (Horst Seehofer) höchstpersönlich, die, die umfassende Aufklärung versprach, hat die Akte NSU wieder aufgemacht. Das bedeutet, es wird doch weiter nichts aufgeklärt. Besser ist es wohl.

Doch nun kommt der Fischer im Hamburger Kindermagazin bentomäßig um die Ecke, blutgrätscht noch ekliger, als es die Luschen der Aufklärung jemals gekonnt hätten und schwankt in seiner Urteilsschelte zwischen Wahn und Wahrheit wie Jean-Claude Juncker auf politisch glitschigem Parkett.

Am 11. Juli 2018 hat das OLG München das Urteil im NSU-Verfahren verkündet. Neben Verfahrensbeteiligten haben sich alsbald auch der Präsident der Republik Türkei sowie die NSU-Beauftragte der „Süddeutschen Zeitung“, Frau Ramelsberger, unzufrieden gezeigt. Letztere hat die lange Serie ihrer Analysen am 12. Juli mit einer halbseitigen Charakteranalyse „des Richters“ zu Ende gebracht und sie für Begriffsstutzige am 14. Juli als Kommentar noch einmal wiederholt. Der Angeklagte Wohlleben sei zu gut weggekommen (ob er das auch so sieht, mag dahinstehen), ein Grinsender sei freigelassen, ein Reuiger eingesperrt worden. Neonazis hätten auf der Tribüne geklatscht. Der Vorsitzende habe nur viereinhalb Stunden für die mündliche Begründung gebraucht und kein hinreichendes Mitleid mit den Nebenklägern gezeigt. Ergo: „Der Richter“ und „sein Senat“ haben vor der historischen Aufgabe versagt, die ihnen vom Schicksal gegeben war. Dass die Analyse auch noch tiefer fliegen kann, bewies ein Rechtsgelehrter namens Tomas Spahn, der im Aufklärungsorgan „Tichys Einblick“ eine Abfolge wirrer Desinformationen veröffentlichte.

Woran der Rechtsgelehrte die wirren Desinformationen des Thomas Spahn festmacht, das verschweigt er uns tapfer, verlinkt es auch nicht, so daß die Menschen, die von dieser, also Fischers Wertung, Kunde erhielten, zumindest in diesem Punkt unwissend sterben werden müssen.

Halten wir an dieser Stelle ergo fest, auf welchem Fundament Fischer seine Meinung (so gekennzeichnet) gründet.

Im Gegensatz zu den genannten Fachleuten verfüge ich weder über Detailkenntnisse der Münchener Hauptverhandlung noch über die Fähigkeit, ein noch nicht geschriebenes Urteil zu analysieren. Ich kann daher nur ein paar allgemeine Fußnoten beisteuern.

Das heißt nichts weiter, als daß er auf dem gleichen Level wie Binninger, Diemer oder eben Ramelsberger urteilt. Er weiß nichts, hat aber eine Meinung dazu. Abgesehen also davon, daß Fischer keine Ahnung hat, sind ihm trotz allem nebst wirren Desinformationen, z.B. zum Oktoberfest-Attentat, ein paar literarische Perlen aus dem Füllfederhalter getröpfelt. Daß er den Mord an Buback lieber wegläßt, ist auch verständlich.

Schön, was er zu den 5 Verteidigern Zschäpes schreibt.

Vielleicht sind es einfach nur mittelmäßig sachkundige Rechtsanwälte, die andere mittelmäßig sachkundige Anwälte ersetzt haben. Dieses Schicksal ereilt wöchentlich 20.000 Beschuldigte, ohne dass der Rechtsstaat zusammenbricht.

Zum Götzl weiß er auch was.

Die drei Richter des Senats heißen „Richter Götzl“. …

Paragrafen 120 Abs. 2 und 122 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sagen: „Die Senate entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluss des Vorsitzenden“. Man kann Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz hinzufügen: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Das ist leicht verständlich. Der Vorsitzende „leitet die Verhandlung“ (Paragraf 238 Abs. 1 StPO). Mehr nicht. Er ist nicht der „Chef“. Wenn zwei Richter anderer Ansicht sind, ist Herr Götzl überstimmt. Welche rechtsstaatsferne Verkennung veranlasst Journalisten, so leicht verständliche Regelungen konsequent und vorsätzlich zu missachten, zu verschweigen und in ihr Gegenteil zu verdrehen – noch dazu in einem Fall, in dem es auf Rechtsstaatlichkeit und Genauigkeit so ankommt wie hier?

Die Opferanwaltsmafia (Nebenklage) kann er gar nicht leiden.

Verfehlt waren Inszenierungen von Nebenklagevertretern, die vom Gericht eine historische Aufklärung verlangten und diese Forderung mit den Hoffnungen und Emotionen ihrer Mandanten verknüpften. Sie missbrauchten deren Naivität. …

Wer in Deutschland professionell Strafrecht betreibt, weiß, dass es im Strafprozess nicht um „Aufarbeitungen“ und Analysen historischer Schuld und kultureller Erniedrigung geht. …

Den Angehörigen der Mordopfer des NSU als Verfahrensziel zu versprechen und öffentlich vom Gericht zu verlangen, es solle die Strukturen des institutionellen Rassismus aufklären, ist daher etwas infam: Jeder NK-Vertreter, der das forderte, weiß, dass es sich um eine im Strafverfahren wohlfeile Forderung ins Nichts handelt. Und dass der Vorwurf an das Gericht, sie nicht erfüllt zu haben, keinen Effekt haben kann außer der Delegitimierung des Verfahrens selbst. NSU 2018 ist nicht Auschwitz 1963, selbst wenn die Stimme bebt.

Das ist dem Daimagüler, Hoffmann und artverwandter species mitten in die Fresse.

Das 5jährige Wirken der Hiwis der linken und antifantastischen Schmierfinkenbranche faßt er so zusammen.

Die Prozessberichte gingen dahin wie Wetterberichte … Ich habe noch von keinem Rücktritt von Chefredakteuren oder Herausgebern gehört, in deren Verantwortlichkeit vormals diese oder die Berichterstattung über die angeblichen „Döner-Morde“ fiel. …

Die Verharmloser und Sympathisanten, Nebelerzeuger und Unterstützer sind unter uns; und sie benutzen die Freiheiten der Gesellschaft, um ihre Zerstörung zu befördern. Das NSU-Verfahren, so meinte mancher Kommentator, hatte die Aufgabe, den Zustand der deutschen Gesellschaft festzustellen. Diese Forderung ist monströs, uninformiert und totalitär, wie moralisch auch immer sie sich gerieren mag. Sie verlangt vom „Richter Götzl“, der hier oder dort so oder anders heißt, die Herrschaft über die Gerechtigkeit. Im selben Atemzug stellt sie ihn als verachtungswürdig dar, weil er den Erwartungen des Publikums nicht genügt. Das ist eine Vortäuschung dessen, was man einst „Kritik“ genannt hat. Wenig spricht dafür, dass diejenigen, die hierzulande die Forderung erhoben und kommunizierten, dafür jemals etwas riskierten in den Lebenswelten, in denen ihr Ego lebt.

Eine Unlogik sei näher erklärt, denn die Aussage verwirrt genauso wie seine verwirrten Desinformationen.

Dass die Strafverfolgungsorgane „versagt“ haben, wird man wohl sagen müssen. Selbst wo sie nicht zu den Sympathisanten gehörten, haben sie gehandelt, wie es der Volkspolizist und der Verfassungsschützer als „Organe“ gelernt haben. Das heißt: So, wie wir es ihnen beigebracht haben.

Irrtum. Sie haben genau nicht versagt. Polizei und Justiz haben exakt so funktioniert, wie sie funktionieren sollten.

Die eigentlich wichtigste aber etwas unterbelichtete Aussage lautet:

Es ist nicht strafbar, bescheuerte Ansichten über die Welt zu haben.

So soll es bleiben, äh sein, tschuldigung, werden, denn ist es ja nicht. Schönen Sonntag.

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Das ist ein Schlußstrich.

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4 comments

  1. Karl Müller (von Sicherungsblog kopiert)

    Ja, das Verfahren und die Beteiligten mit Kritik zu bedenken, aber auch die Hetzpresse ist an sich nicht so falsch. Nur geschluckt habe ich schon wie der werte Spitzenjurist die Kurve konstruiert auf der er die grundsätzliche Problematik der fragwürdigen Beweiswürdigung umgeht. Dazu das Köhler-Märchen das schon mit den damals üblichen KT-Methoden als so nicht statthaft ermittelt werden konnte. Auch die USBV spricht von einer Fachkunde die ggf. im ND-verseuchten WSG Umfeld vorhanden war, andere „Fachkräfte“ der Behörden hatten das know how auch, aber der K. hat das gewiss nicht laboriert…

    Und das der ganze Rest der „Probleme“ im Verfahren ihn nicht interessiert, spricht für seine Vorsicht, aber nicht für Ihn.

  2. fatalistsalterego aka admin (von Sicherungsblog kopiert)

    Der weiss ganz genau wo es weh tut, und da geht er nicht hin. Auch nicht im Ruhestand. Irgendwie ist das Ganze ziemlich armselig, ja regelrecht billig.

  3. Der böse Richter Fischer, Ex- BGH verhöhnt die Opfer, müsste die antifa jetzt eigentlich aufschreien… wird sie aber nicht… das finde ich infam, so wie der Fischer das Gejaule mit dem Rassismus infam findet… er mag offenbar weder Ramelsommas noch Dreimalgülers 😉

    1. Sympathisant Fischer hat dem Schweinesystem die RAF-Farce nicht verziehen und es autoaggressiv umarmt. Die Richterschaft verteidigt er, weil es die Guten übertreiben und zwinkert gleichzeitig der Staats-Antifa zu.

      „Richter Götzl“ ist ein literarisches Pars pro toto, eine Personalisierung, das weiß er natürlich.

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