Linke Fürze von Kathi und Pumuckl: Rechtsrock-Party ist schon fast neuer #NSU

Hier rekrutierte sich gerade der nächste NSU, und das ausgerechnet im rotrotgrünen Thüringen, dem Vorzeigeland des Kampfes gegen Rechts:

6.000 Kameraden-Netzwerker gegen gerade mal 75 Gegendemonstranten, da hat die Antifa wohl versagt:

„Dutzende Gegner“, die beim Putin-Sender RT deutsch zu „Hunderten“ aufgeblasen wurden.

An Kathi lag es nicht: Sie war dort, unter Polizeischutz selbstverständlich, und wurde ausgeschimpft. Sagt sie.

Was erwartet sie? Dass sie da freundlich begrüsst wird, beim Festival unter dem Titel „Rock gegen Überfremdung“, bei dem es vollkommen friedlich war laut Polizei?

Gefälligkeits-Journalismus des König-Kumpels Andreas Förster. Lohnt nicht, da weiter drauf einzugehen. Linkes Gedöns.

Denn Pumuckl war ja noch unterhaltsamer:

„Der NSU kann sich wiederholen“

Pau, die sich seit längerem gegen Rechtsextremismus engagiert und selbst Drohungen ausgesetzt ist, betonte, zwei Gerichte hätten die Veranstaltung in Themar erlaubt. Im Übrigen komme man dem nazistischen Gedankengut mit Verboten ohnehin nicht bei. „Dazu braucht es eine gesellschaftliche Auseinandersetzung.“

Unabhängig davon zeige das Konzert in Thüringen: „Die Gefahr, dass rechtsterroristische Netzwerke weiter existieren und aktiv sind, ist nicht gebannt. Der NSU kann sich wiederholen. Da dürfen wir uns nichts vormachen.“

– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/27979176 ©2017

Unerhört, 2 Gerichte erlaubten quasi die Werdung des nächsten NSU?

Was für ein Geblubber und Gefurze, die beiden linken Schranzen sollen sich lieber um ihre terrorisierenden Linksextremisten-Genossen kümmern. Da haben sie reichlich zu tun.

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Määähhh 🙂

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One comment

  1. Am 29. Juli ist in Themar „Rock für Identität“ geplant.
    http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Gleich-drei-Rechtsrock-Konzerte-in-Themar-geplant-Landrat-geht-dagegen-vor-1156843864
    Aha, da ist also ein weiteres Konzert geplant. Genügt man sich Ende Juli erneut mit der friedlichen Durchführung der Veranstaltung, oder läßt man es richtig knallen? Eine gewaltsame Sprengung des Konzertes mit Hilfe von Wasserwerfern würde wirksame und eindrucksvolle Bilder liefern.

    Die „Szene“ hat bis heute nicht begriffen, daß sie Teil des Problems ist. Angefangen vom öffentlichen Auftreten eines großen Teils der Szene, bis hin zu gewissen Äußerungen, die von den meisten Szeneangehörigen nur als pure Provokation gesehen wird, aber im Endeffekt nur den Strippenziehern und Honigtopferschaffern im In- und Ausland dient.

    Apropos Honigtopf:
    Altermedia-Prozess im Herbst
    Macher des neofaschistischen Hetzportals waren lange Zeit erstaunlich immun gegen Strafverfolgung

    Mit »Altermedia Deutschland« (Altermedia) wurde im Januar 2016 eines der wichtigsten Internetportale der neonazistischen Szene im deutschsprachigen Raum abgeschaltet. Fünf der insgesamt acht mutmaßlichen Betreiber sollen sich nun ab dem 14. September vor dem Oberlandesgericht Stuttgart für die Inhalte der Website verantworten. Neben dem Prozessauftakt sind zunächst 14 weitere Verhandlungstage bis Januar 2018 in Stuttgart-Stammheim terminiert.

    Darüber informierte vergangene Woche die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke). Sie verwies auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage ihrer Fraktion unter anderem zum Stand der Ermittlungen gegen die neonazistische Internetplattform.

    Aus der Antwort geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft gegen acht Beschuldigte im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für Altermedia ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Gegen fünf von ihnen hat die Strafverfolgungsbehörde am 29. Dezember 2016 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Gegen drei weitere Verdächtige laufen die Ermittlungen noch.

    Laut Anklageschrift geht der Generalbundesanwalt davon aus, dass Jutta V. und Ralph-Thomas K. sich mit »einer unbekannt gebliebenen Person« zusammengeschlossen haben, um als Betreiber des Internetportals »Altermedia Deutschland« volksverhetzende Äußerungen zu verbreiten. Zu diesem Zweck hätten sie eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr als Rädelsführer beteiligt. Den Beschuldigten Uwe P., Irmgard T. und Talmara S. wird in der Anklageschrift eine Mitgliedschaft in diesem Zusammenschluss vorgeworfen.

    Die Beiträge sollten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, »andere Rechtsextremisten zu weiteren Straftaten ermuntern und dadurch ein Klima der Angst bei den betroffenen Personengruppen schaffen«. Aber nicht allein deshalb, sondern auch »mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland« sei »eine Übernahme in die Strafverfolgung des Bundes geboten«.

    Auffällig in der Geschichte des neonazistischen Internetprojekts war dessen ungewöhnliche Widerstandsfähigkeit gegen Versuche, juristisch gegen deren Betreiber vorzugehen. »Obwohl hier mehr oder weniger offen gegen diverse Gesetze verstoßen wurde, schienen die Betreiber aus Stralsund keine juristischen Folgen fürchten zu müssen“, schrieb das Antifaschistische Infoblatt Ende 2009. In Sicherheitskreisen und unter Fachjournalisten sei daher bald vermutet worden, dass dieses Projekt »im besonderen Interesse von Geheimdienstkreisen« stehe.

    Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Linksfraktion nach der Anzahl möglicher Quellen der Verfassungsschutzbehörden und der Polizei im Umfeld der Plattform zu sehen. Hier mauert die Bundesregierung. Man könne hierauf nicht antworten, »da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte«. Außerdem gehe Quellenschutz vor Aufklärung.

    https://www.jungewelt.de/artikel/313649.altermedia-prozess-im-herbst.html

    Da sieh an, „Quellenschutz vor Aufklärung“.

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