Drexler meint, der Bundestagsausschuss habe leichtfertig geurteilt in Sachen Geheimdienste in Heilbronn

Im Nachgang zu

NSU Laendle: Immer noch keine auslaendischen Geheimdienste in Heilbronn

gibt es noch Interessantes aus der Pressekonferenz vom 2.12.2016 zu berichten:

Dort kann man sich die Audiofiles direkt anhoeren.

Kleine Schnipsel daraus:

13 Sek.

FBI in Heilbronn, keiner weiss, woher das kommt. Immerhin steht es in einem Schriftstueck, das BND-Praesident Uhrlau abzeichnete.

Es war vielleicht „wer ganz anderes“ dort, aber Genaues wisse man nicht, bzw. kann man es nicht sagen, da es nichtoeffentlich gesagt wurde. Weitere Zeugen sollen wohl vorgeladen werden…

60 Sek.

Zu schoen, wie Drexler die Berliner Bundestags-Staraufklaerer als zu Dienste-gläubig und vorschnell beurteilend bezeichnet. So als wenn der Ländle-Ausschuss eine Bastion der Investigation waere… herrlich, ein PUA-Vorsitzender mit Schauspieltalent im komischen Fach.

Wobei „im Glashaus sitzend“ nicht heisst, dass die Steine gen Berlin in die falsche Richtung floegen. Keineswegs.

Nur muss man sich immer klarmachen, dass in Sachen Heilbronn, Polizistenmord immer noch kein einziges Auffindefoto der beiden Opfer vorhanden ist, und der Ländle-UA sich darum auch nicht bemueht.

Im Gegenteil hat der Laendle-UA die Zeugen dem GBA und dem BKA zugeleitet, die sich an ihn wandten.

Das betrifft Torsten Ogertschnig, den wir Gestern im Blog hatten.

Siehe:

Und dann fragten die Vernehmer noch nach einem Sachverhalt, der gar nicht in dem Artikel stand. O. will nämlich das Gespräch mit dem Verfassungsschützer Günter S. im Sommer 2003 verdeckt aufgezeichnet haben. Er hat das in Briefen sowohl gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als auch dem NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg erwähnt. Das BKA wollte wissen, wo diese Aufzeichnungen sind, um sie zu holen. …

Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang nun eine ganz andere Frage: Gab der Untersuchungsausschuss vertrauliche Informationen eines Zeugen an Ermittlungsorgane weiter? Noch dazu, ehe er den Zeugen – ein zweites Mal – selber vernommen hat. Laut O. sollen die BKA-Beamten einen Mitarbeiter des Ausschusses zitiert haben, mit dem er telefoniert hatte. Kamen die Hinweise also von dort? …

„Ausgangspunkt der Befragung (von Torsten O.)“, schreibt die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage, „waren Angaben, die der Hinweisgeber gegenüber dem Sekretariat des Untersuchungsausschusses getätigt hat.“ „Keinerlei Kommunikation mit GBA und BKA“? Diese Auskunft des Drexler-Büros entspricht jedenfalls nicht der Wahrheit.

Das Weiterleiten von Zeugen „einfach so“ betrifft auch den Auffinde-Fotozeugen.

„Wir haben noch einen zweiten Hinweisgeber. Diesen Fall haben wir an den Generalbundesanwalt gegeben, aufgrund der Fülle und der Schwierigkeiten, die da bestehen.“

Journalist 1: „Lässt sich das inhaltlich noch skizzieren oder eingrenzen, worum es da geht?“

[Drexler berät sich kurz.]

Drexler: „Da geht es um Handyaufnahmen. Um Handyaufnahmen möglicherweise während der Tat.“

Die Bundesanwaltschaft mauert, welcher Art bzw. Aussagekraft diese Fotos/Videos haben.

90 Sek.

.

Komisch, dass der 2. Bundestagsausschuss da gar nichts aufgeklaert hat?

Nein, nicht im Geringsten komisch. Systemisches Versagen.

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert