Beim Ceska-Verkauf, ebenfalls angeblich 9-fache Mordwaffe, da gab es Beides: Der Verkäufer Andreas Schultz bekam Straffreiheit, er wusste nicht, so die Begründung der Bundesanwaltschaft, dass er eine Mordwaffe verkaufte. Trotz Schalldämpfer.
Die Käufer Wohlleben/Schultze stehen wegen Beihilfe bei 9 Morden in München vor Gericht. Begründung der Bundesanwaltschaft: Der Schalldämpfer belege die Mordabsicht. Beide bestreiten, dass der Schalldämpfer bestellt war.
Was wird in diesem Fall passieren?
Mal sehen, was dieses Mal ausgewürfelt werden wird: Beihilfe oder Straffreiheit. Wir tippen auf Beihilfe.