Eminger und seine Computer: Hat er die Paulchenvideos gebrannt?

Als aufmerksamer Blogleser müssen Sie sofort fragen:

Welche Videos?

  1. die Vorgängerversionen, die verschickt wurden -von unbekannt- 2011?
  2. die eine echte Paulchenversion, die via PDS Halle zum Apabiz kam und an den Spiegel vertickt wurde? Gefakte Versendung, anderer Umschlag, aufgeklebtes Adressetikett.
  3. die Teaser, 90 Sekunden mit Tonspur „Noie Werte“?
  4. die echten 4 Videos auf Lightscribe-Brenner im Schutthaufen?
  5. die 30 Vorgängerversionen im Schutt?
  6. die 1 echte Paulchen-DVD aus dem vergessenen Rucksack im Womo, gefunden am 1.12.2011? Asservat 1.7.30.1 direkt bedruckt, kein Aufkleber auf DVD.
  7. die 5 Vorgängerversionen in demselben Rucksack? Asservate 1.7.30.2 bis 1.7.30.6

Der BGH-Beschiss der Bundesanwaltschaft: Es gibt nur EINE Version, es gibt keine Vorgängervideos, alle ca. 50 gebrannten Exemplare stammen vom 2007 (4 Brenndatums) und sind identisch: Paulchenvideos 15 Minuten mit Paulchen-Originaltonspur.

Nein, Andre Eminger war es nicht!

Sagt der BGH, denn auf Andre Emingers 2011 sichergestellter Hardware fehlte die 2006/2007 verwendete Schriftart.

Siehe:

So geht die offizielle Erzählung:

Weil auf Andre Emingers am 24.11.2011 beschlagnahmten PC die im Paulchenvideo 2007 verwendete Schriftart nicht installiert war, kann Eminger die Paulchenvideos 2007 nicht produziert haben.

Das ist kein Scherz, das ist BAW/BKA/BGH-Logik.

Weiter war der im Film für die Gestaltung der Texte verwendete Schriftzeichenvorrat „COSMIC2N.ttf“ weder auf den Rechnern des Beschuldigten installiert noch sonst auf den bei ihm aufgefundenen Datenträgern vorhanden;…

Alles klar?  http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/03/30/regelmaessiger-pc-neukauf-schuetzt-vor-strafverfolgung-in-sachen-paulchen-video/

So weit, so albern.

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Das BKA hat allerdings weitere entlastende Belege gefunden:

  • Eminger hatte 2011 keinen Drucker, mit dem man DVDs direkt bedrucken konnte

Die gebrannten DVDs waren nicht beklebt, sondern bedruckt. Dazu braucht man eine spezielle Zuführung, welche die DVDs aufnimmt. Ob das für alle DVDs zutrifft, wissen wir nicht. Für die eine echte DVD im Womo trifft es zu.

canon

Lightscribe-fähige Brenner (4 echte Zwickauer Schutthaufen-DVDs) hatte Eminger 2011 auch nicht. Wie soll er da 2007 monochrome Lightscribes in blau und in grün gebrannt haben?

Die echte Paulchen-DVD im Womo:

1-7-30-drucker

Man braucht nicht viel Hirnschmalz investieren um zu bemerken, dass so doof noch nicht einmal das BKA ist… der Hardware-Bestand 2011 sagt nichts aus über die vorhandene Hardware 4 Jahre zuvor. Rein gar nichts.

Man kann nur „frische Brennprodukte“ mit einer Computer-Ausrüstung abgleichen, und das hat man wohl auch getan: Man hat im November 2011 erstellte DVDs dahingehend geprüft, ob sie mit der 2011 vorhandenen Eminger-Hardware hätten erstellt werden können.

Sie konnten nicht.

„2010 noch was dran gemacht“, oder „im November 2011 NSU-Netzwerk-Startbild und Heilbronn-Schlussbild eingefügt“, das war und ist alles sehr konfus, „auch das Vorgängervideo hatte die falsche Tatreihenfolge“, das Chaos der Aussagen des BKA-Profilers Harald Dern im Ländle und in München ist der Eingangs geschilderten Vielzahl von Videos geschuldet, die dann für den BGH umgelogen wurden in 50 identische Paulchenvideos. Keine Vorgängerversionen, keine Teaser, alles echt Paulchen 15 Minuten…

Google findet alles innerhalb von Sekunden… NSU-Wiki 😉

Zwischenablage06Nun, das war auch klar absehbar, denn es steht in den Akten, dass die verschickten Videos Vorgängerversionen waren, auch 5 von 6 nachgefundenen Womo-Rucksack-DVDs, und die Akten dokumentieren auch, dass das BKA kräftig vertuschte, indem es die 4 oder mehr Sorten von Rohlingen zwar fein säuberlich aufführte, aber das Herstellungsjahr nicht ermittelte. Auch die Hashwert-Abgleiche sind sehr unvollständig, wohl um die verschiedenen Versionen zu verschleiern… offiziell gab es ja nur uralt-Videos von 2000 und von 2002, jedoch 2011 verschickt und im Womo/ in Zwickau gefunden wurden bekanntlich nur echte Paulchenvideos. Offizielle, falsche NSU-Geschichten.

An der Schlamperei des BKA erkennt man die Manipulation der Beweise ebenfalls recht gut, denn selbstverständlich wäre gewesen, eine kleine Tabelle zu erstellen, die alle 50 Exemplare mit Rohling, Beschriftungsart (Lightscribe, beklebt, bedruckt) und Hashwert vergleichend aufführt. Diese Tabelle gibt es nicht, weil man die Unterschiede so gut wie möglich versteckt hat.

Eine BKA-Lüge:

1-7-30-vorg1Eine nichtwiderlegbare BKA-Lüge, alle 2011 gefundenen/versendeten Videos seien „echt“, und man fragt sich, wer hat das angewiesen?

Wir wissen, wer beim BGH-Beschiss massgeblich beteiligt war: Bundesanwalt Dr. Moldenhauer.

Der Trick: Nicht lügen, jedoch die Aussage umkehren. Die 13 damals bekannten (verschickten, hastig eingesammelten) DVDs hat man wirklich mit der Referenz-DVD (PDS Halle, Apabiz, Spiegel) verglichen. Aber sie waren ANDERS… alle 13… Vorgängerversionen.

Warum wird da nicht wegen Beweisfälschung ermittelt?

Auch hier ermittelt niemand: Nachfindung 5 falscher und eines echten Videos am 1.12.2011:

rucksackbio3

Wer hat „nachfinden lassen“?

KHK Zeiske hat gefunden:

paulchen4KK’in Rath war dabei. Fand die Heck-Ü-Camera Monacor.

Aber wer vom BKA-Staatsschutz liess finden? Wer vom Verfassungsschutz hat den Fund im Rucksack vorbereitet? Okay, das war jetzt Antifa-Quatsch, das mit dem VS… aber so krank denken die wirklich.

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Und Eminger? Seine Computer, ein Laptop, ein PC, ein Drucker etc.?

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ae3Die Schlussbemerkung des BKA haben wir beachtet: Nur vollständige Wiedergabe erlaubt. Nicht dass man sich da noch strafbar macht… 😉

7 comments

  1. In einem der Video ist kurz, zudem durch graphische Veränderung betont, ein in der KT-benutzter Klebemaßstab auf einem Objekt zu sehen. Hat der „NSU“ auch schonmal vorsorglich welche auf sicherzustellenden Objekten angebracht?

  2. Ist leider schon Jahre her, jedenfalls wars so ein Maßstab der auch im Handzeichnungsmodus mit dem die Filmsequenzen überarbeitet worden war als „handgezeichnet“ erschien. Definitiv im Paulchen Video das im Internet einsehbar war.

    1. Es wurde Video- und Bildmaterial aus öffentlich zugänglichen Kanälen verwendet, z.B. Aktenzeichen XY, Bild u.s.w. .
      Ein Fragezeichen bleibt: Das „Simsek“-Foto. Ist es identisch mit den polizeilich gefertigten „Original“ und wenn Nein, bitte Nachweis;-)

      1. Schon, nur ist bei entsprechenden Motiven doch davon auszugehen das der Gegenstand ein Beweissicherungsverfahren durchlaufen hat. Das wär dann doch nicht zwangsläufig öffentlich?

        1. Wenn aber öffentlich gefahndet wird, dann macht es schon Sinn den Maßstab einzublenden;-)
          Schau Dir das Video doch einfach nochmals an. Nenne die Laufzeit, die besagtes Objekt zeigt, dann können wir das ja nochmals erklären^^

          Da ist jedenfalls herzlich wenig exklusives Täterwissen zu erkennen(9ter Tote Türke). Das „Simsek-Original“ ist der einzig interessante Belastungsfaktor an dem Ding. Aber sonst gibt es keine weiteren Bilder… . Da stimmt doch etwas nicht. btw. das „Original“ kann auch sonst wie in das Video gekommen sein, eine Täterschaft ist damit nicht belegt.

          1. Solche Dinge klärt bitte im Forum, nicht hier.

            Es gibt angeblich 3 echte Täter-geschossene Fotos. Von jedem Mord (der abgehandelt wird) Eines.

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