Wer organisierte den Ceska-Kauf? Gab das Geld? Wohlleben versus Schultze

Nicht überraschend hat der Kronzeuge der Anklage Carsten Schultze heute Wohllebens Darstellung zurückgewiesen, der weder Geld gegeben haben will, noch den Auftrag erteilt haben will.

Schultze bleibt bei seiner Version: Wohlleben habe ihm das Geld gegeben, und ihn auch zum Medley in Jena geschickt, wo er dann von Andreas Schultz eine Pistole mit Schalldämpfer kaufte.

Ob da Ceska draufstand, oder Made in Czechoslovakia, das wussten weder Käufer noch Verkäufer zu sagen. Wohlleben, der sich beim Auf- und Abschrauben des nicht bestellten Schalldämpfers die Waffe gar nicht angeschaut haben will, neueste Version, konnte das Fabrikat oder irgendwelche Details auch nicht benennen, „klobiger“ und „kürzerer Schalldämpfer als die Zwickauer Ceska“  hatte er im Dezember 2015 zwar vorgelesen, im Januar 2016 aber dann doch eigentlich vergessen oder nie bemerkt…

Das Ganze hat eine durchaus groteske Seite, die tragisch für Wohlleben enden wird, wie wir wiederholt geblogt haben… daher reicht dieser Link dazu aus.

Als RA Klemke seinen Mandanten Wohlleben ans Messer lieferte

BGH 2012 in Sachen (Beschuldigter) Wohlleben.

Da Carsten Schultze jedoch nur 500-1200 DM bezahlt haben will, wobei eher 500 DM realistisch sind, die er bei der Übergabe bekam, und das auch im Mai/Juni 2013 ausgesagt hatte, passte das nicht zusammen, jedoch zog es die „Verteidigung Wohllebens“ vor, die Aussage des Verkäufers Schultz im November 2013 komplett zu verhindern, der kein Aussageverweigerungsrecht hatte, weil gegen ihn nicht ermittelt werden durfte. Das BKA wollte, durfte aber nicht… was die V-Mann-Frage aufwirft, oder wenigstens die Frage nach einer Belohnung des Andreas Schultz für „die Wahrheit“ im Sinne der Anklage. Am 13.11.2013 flog der Schwindel also nicht auf.

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Und heute, gut 2 Jahre später, ging es wieder mal darum, woher Carsten Schultze das Geld für die Waffe hatte.

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Man muss anhand der vorliegenden Berichterstattung feststellen, dass die „Verteidgung Wohlleben“ auch die 2. Chance nicht genutzt hat, die Widersprüche (Kaufpreis, Zeitpunkt: Galeria Kaufhof erst nach 4 Morden eröffnet im Oktober 2001)  vor Gericht zu thematisieren.

Die DPA meldet dazu:

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Im NSU-Prozess hat der Mitangeklagte Carsten S. den mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben erneut belastet. Wohlleben habe ihm den Auftrag zur Beschaffung der Mordwaffe für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) gegeben, sagte S. erneut vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch das Geld zur Bezahlung der Waffe habe er von Wohlleben bekommen.

S. und Wohlleben sind angeklagt, weil sie gemeinsam die Mordwaffe vom Typ Ceska organisiert haben sollen. Mit dieser Pistole sollen die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende aus fremdenfeindlichen Motiven ermordet haben. Als einzige Überlebende des NSU-Trios muss sich Beate Zschäpe wegen Mittäterschaft vor Gericht verantworten.

S. hatte bereits im Ermittlungsverfahren und gleich zu Beginn des NSU-Prozesses vor bald drei Jahren gestanden, die Waffe beschafft zu haben. Wohlleben, der sich erst nach jahrelangem Schweigen im vergangenen Dezember zu Wort meldete, stellte den Vorgang allerdings ganz anders dar: S. habe den Auftrag direkt von Mundlos oder Böhnhardt bekommen. Er selbst habe S. kein Geld gegeben.

 

„das Geld“, ja wieviel denn, kruzifix nochamal, wie kann man die eklatanten Widersprüche immer wieder versieben? Schon 2013, obwohl seit 2012 BGH-festgestellt, und 2016 erneut?

Die wollen nicht? Oder sie dürfen nicht?

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Hier noch ein nettes Video vom heutigen Verhandlungstag:

 

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One comment

  1. Will ja nich mäkeln,

    aber wer stellt den bei der Lage der Sachbeweise sicher wer, wann welche ZC, oder eine passende Vorzeigewaffe transportiert, geführt, übergeben oder gar benutzt hat?

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