C2ECHOSLOVAKIA auch in „Heimatschutz“

Gewissermassen als Ergänzung des vorigen, sehr langen Blogbeitrages zum Ceska-Mysterium W04 aus dem Zwickauer Schutthaufen diesmal ganz kurz:

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Quelle: Heimatschutz. Aust/Laabs, 26.5.2014 erschienen.

Was steht da?

heimatschutz echt oder nicht

Grösser:

heimatschutz hat ne 2

Da steht eine 2. MADE IN C2ECHOSLOVAKIA.

Dieselbe 2 wie in der geleakten TLKA-Akte, mittig im Bild.

Stehen muss da jedoch ein Z. So wie bei der BKA-Schwesterwaffe 034673, unten im Bild.

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Was sind die Tatwaffen-Gutachten des BKA wert?

Was sind die Herkunftsnachweise der Ceska 83 aus der Schweiz wert, wie sie angeklagt sind?

Sind sie so oberflächlich, wie sie aussehen? So voller Fehler wie bei den angeblichen Dienstwaffen aus Heilbronn? Wo es 3 Seriennummern je Waffe geben muss, plus ein Landeswappen, es aber beim BKA nur je 1 Seriennummer gibt, ohne jedwede Aussage, wo denn die anderen beiden Seriennummern sind/waren/entfernt wurden?

Ist es eben doch wahr, dass politische Prozesse gelenkte Ermittler und hilfswillige (hier konkret: verbeamtete) Gutachter voraussetzen, und dass diese Voraussetzungen nicht nur von den Leit-Medien und der gesamten Politik erfüllt werden, also Regierung UND Opposition, in Bund wie in den Ländern, sondern auch durch auf den Rechtsstaat verpflichtete Beamte aus LKAs und vom BKA? Angeleitet von der Bundesanwaltschaft? Sämtliche Gross-Chancen werden absprachegemaess von der Verteidigung ignoriert?

Ist das so?

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Fakt ist: Nirgendwo ausser bei der W04 in Zwickau gibt es diese 2, wo ein Z stehen muss. Nirgendwo! Weder bei den anderen Waffen derselben Charge, nirgendwo bei den anderen Waffenmodellen aus jener CSSR- Zeitspanne, und auch nicht auf den neueren Waffen:

Ceska 83, 7.65mm, Standard Modell (ab 1993)

Wie kann es sein, dass das BKA diesen groben C2ECHOSLOVAKIA – Schnitzer trotz voriger Überprüfung von 16 Waffen der Schweizer Charge unter den Tisch gekehrt hat, anstatt ihn klar zu benennen im Gutachten, und vor Gericht?

18 comments

  1. >Wie kann es sein, dass das BKA diesen groben C2ECHOSLOVAKIA – Schnitzer trotz voriger Überprüfung von 16 Waffen der Schweizer Charge unter den Tisch gekehrt hat, anstatt ihn klar zu benennen im Gutachten, und vor Gericht?<

    Weil – trotz Heimatschutz – niemand der Verantwortlichen damit rechnen konnte, daß die qualitativ besseren Bilder aus den Akten eines Tages im Internet veröffentlicht und genauestens analysiert würden.
    Trotzdem, ein unverzeihlicher Fehler der Fälscherwerkstatt!

      1. Kann auch armes Tschechien, der bettelarme Libanon oder sontwo gewesen sein.

        Wer den Ceska-Fake wann und wo auf den Weg brachte, ist bisher vom GBA nicht ermittelt worden. Das wird schon noch, wenn er das gesamte KT des BKA in Beugehaft nimmt. Die jedenfalls sind ursächlich dran beteiligt. entweder sie haben es ermittelt und vergaßen es, dem GBA mitzuteilen. Oder sie sind selber kriminell geworden. Da ist dann die Aufgabe des GBA die Vertuschung.

        1. „… Kann auch armes Tschechien, der bettelarme Libanon oder sontwo gewesen sein. …“
          Libanon mit Arabische Sprache bzw. Arabische Schrift, auch Usrael mit hebräische Schrift wären für einen solchen „peinlichen Lapsus“ mit den lateinischen Alphabeten prädestiniert

          1. Alles nicht der Punkt. Der Punkt ist: Warum fiel es dem BKA nicht auf, trotzdem das BKA 16 Schweizer Schwesterwaffen begutachtete und ausschloss. Deine Judenmacke ist wenig hilfreich.

  2. Ich extrahiere nicht nur C2ECHOSLOVAKIA sondern sogar C2ECHOSLOVANIA aus dem Pixelmatsch. Wer hat da bloß solch exklusiv stinkenden Käse draufgraviert? Und welcher besoffene Tscheche hat die Beschußstempel da so wahllos draufgekloppt? Und vorne dran scheint ein schweiztypischer *schraub schraub*-Dämpfer anstelle des von Geyer präferierten STASI-*klick*-Rohrs zu sein. Wohlleben und Schultze haben das verdächtig (zu) oft betont: *schraub schraub*, nicht etwa *klick*. Das ist wirklich eine rätselhafte Knarre!

  3. Auf diesen Fotos wird immer der untere Bereich, wo eigentlich das Magazinunterteil zu sehen
    sein müsste genau abgeschitten. Warum? Ab 1993 sollten alle CZ wie im letzten Bild mit
    CZ…- Repu… bezeichnet sein. Aber auch der Beschriftungsversatz, von der Mündug aus,
    läst ein fehlerhaftes Nachbeschriften vermuten. Wer war das!?

  4. Also wenn ihr der Wahrheit noch näher kommt. dann wird das Reden über den NSU Fall sicherlich auch noch mit einem Sonderabsatz im §130 StGB als BKA Verhetzung verboten.

          1. Ja, aus 1996, kenne das Video. „Kannte“ ist etwas zuviel gesagt. Er meinte, die seien ihm damals gefolgt.
            Wer gab ihnen den Auftrag, das ist doch die Frage!
            (wenn es denn so stimmt)

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