Sehr interessant zu lesen, dass „die es einfach nicht koennen wollen“, und wohl auch nicht duerfen…
„Fehler“ sind bei deutschen Beamten prinzipiell ausgeschlossen. Die endgueltige Antwort lautet daher wie folgt:
Was wollen sie auch machen?
Ebenso wie das Todesermittlungsverfahren die Leichen im Wohnmobil Eisenach betreffend koennen die Beamten des Staates nicht gegen die Staatsraeson NSU ermitteln. Beweisfaelschungen anderer Beamter innerhalb von Terrorismus-Ermittlungen kann dieser Apparat nicht aufklaeren. Das gilt unveraendert seit den Zeiten noch vor der RAF-Gruendung.
Es ist aber noetig, dieses Totalversagen zu dokumentieren, und es zu veroeffentlichen.
Immer wieder…
„Sie tragen keine Tatsachen vor ….“ … wie wäre es auf das Vorgetragene inhaltlich zu antworten?
„Es ist aber noetig, dieses Totalversagen zu dokumentieren, und es zu veroeffentlichen.“
Klingt vielleicht lächerlich, im Vergleich, aber genauso läuft die soGEZnicht-Chose. Exakt so.
Faktisch handelt es sich ja nicht um „Totalversagen“, sondern um das akkurate Vorgehen eines Systems, das sich komplett von jeglicher rechtsstaatlichen Verantwortung „befreit“ hat. Womit wir wieder bei der Ursache angelangt wären, der „Befreiung“.