Einige notwendige Bemerkungen zum zeitlichen Ablauf am WoMo in Eisenach am 4. November 2011

Ein Gastbeitrag von A. R. in Ergänzung zu:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/08/29/zeugenvernehmung-27-8-2015-in-erfurt-teil-1/

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Der zeitliche Ablauf um das Wohnmobil (WoMo) in Eisenach stellt sich laut Aktenlage in etwa wie folgt dar:

  • 12:06 Uhr geht der Notruf über einen Fahrzeugbrand ein, woraufhin Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Eisenach informiert wurden.
  • 12:08 Uhr rückte die Berufsfeuerwehr aus
  • 12:14 Uhr ergeht eine Lagemeldung an die Leitstelle der Feuerwehr zur Lageerkundung, u.a. mit dem Inhalt, daß die Türen sich nicht öffnen liessen.
  • 12:14 Uhr – die Feuerwehr beginnt mit den Löscharbeiten

Für 12:22 Uhr findet sich in den Akten ein Vermerk: „keine medizinischen Maßnahmen erforderlich“.
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==> Bemerkung 1:
Ist damit für diesen Zeitpunkt bereits eine ordnungsgemäße Todesfeststellung erfolgt? Wohl kaum, denn bisher finden sich keinerlei Hinweise oder Aussagen von zur Todesfeststellung tatsächlich Berechtigten, daß sie eine solche Untersuchung an den beiden Leichen im WoMo vor Ort vorgenommen hätten. Eine ordnungsgemäße Todesfeststellung erfolgte dort also nicht! Wieso konnte dann vom tatsächlichen Tod der beiden im WoMo aufgefundenen Personen durch Polizei und Feuerwehr ausgegangen werden? Vorwissen?

  • 12:30 Uhr – Meldung der Feuerwehr „Brand unter Kontrolle“
  • 12:33 Uhr – Meldung an die Polizeidirektion Gotha: „eine Leiche im Wohnwagen, eine zweite möglicherweise auch

Kommen wir im Detail zum Protokoll des 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (UA 6/1) vom 27.08.2015:
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Die Pressefotografin Carolin Lemuth sagte vor dem Untersuchungsausschuss 6/1 des Thüringer Landtages am 27.08.2015 in Erfurt aus: „Das erste Bild ist von mir um 12.24 Uhr aufgenommen worden. Wir werden so etwa drei Minuten vorher eingetroffen sein.“ Anfangs kam sie nah ans WoMo heran, „die Absperrung fanden dann erst nach ca. einer Stunde statt, als dann auch der Polizeisprecher da war“. Sie bleibt mit ihrem Kollegen längere Zeit dort und fotografiert aus verschiedenen Perspektiven das Geschehen, auch als der Abschleppwagen schon bereitsteht. „Danach gingen die beiden Journalisten zur Bank und machten dort weitere Aufnahmen vom Außenbereich der überfallenen Sparkasse. Das letzte Foto dürfte zwischen 14.00 Uhr und 14.15 Uhr entstanden sein.“
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==> Bemerkung 2:
Mit der korrekten Orthographie des Namens der Pressefotografin scheint es bei dem Protokoll auf Haskala <haskala.de/2015/08/29/ua-61-protokoll-27-8-2015-2-thueringer-nsu-untersuchungsausschuss-abschleppen-wohnmobil-feuerwehr-rechtsmedizin/> nicht weit her zu sein, denn die Schreibweise variiert bunt: von „Lehmut“ über „Lehmuth“ bis „Lehmann“. Allerdings richtig wurde ihr Name *kein einziges Mal* geschrieben!
(Aber auch beim Namen von Dr.med. Reinhard Heiderstädt vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Jena ist Haskala kreativ – er wird schon auch mal zu „Prof. Dr. Halberstädt“ gemacht.)
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„Auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx (SPD) gibt die Zeugin an, über den Polizei-Pressesprecher direkt zu Beginn seines Eintreffens erfahren zu haben, dass zwei Leichen im Wohnmobil sind und dass man von einem Zusammenhang zum Überfall ausgehe.“
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==> Bemerkung 3:
Spätestens nach dem Eintreffen des Polizeisprechers (gegen 13:20 Uhr) wurde demnach gegenüber der Presse davon gesprochen, daß a) in dem WoMo „zwei Leichen“ liegen, und b) es wird ein Zusammenhang mit dem Sparkassen-Überfall am Nordplatz in Eisenach hergestellt.
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==> Bemerkung 4:
Darauf folgt zwingend logisch: a) zu diesem Zeitpunkt müssen bereits Personen (wer alles? nur Polizei? auch Feuerwehr?) das WoMo betreten haben, und b) durch was wurde ermöglicht, schon zu diesem Zeitpunkt einen Zusammenhang mit dem Sparkassen-Überfall herzustellen? Vorwissen? Oder wirklich einzig durch eine vage Aussage von Rentner Egon Stutzke, der laut seiner Aussage am 113. Verhandlungstag in München gar kein vollständiges Kennzeichen hatte sehen können, sondern einzig den Buchstaben ‚V‘ für ‚Vogtlandkreis‘ erkannte und die „auf Rädern heranfliegenden Männer“ nicht beschreiben konnte?
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„Gegen 13:12 Uhr trafen Frau Prof. Dr. Mall und Dr. med. Heiderstädt vom Rechtsmedizinischen Institut der FSU Jena ein und besichtigten von außen den Leichenfundort.“ (laut Einsatzbericht des KOK Michael Lotz). Die Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. Else-Gita Mall gab bei ihrer Aussage am 27.08.2015 an, „dass die Tür des Wagens beim Eintreffen bereits geöffnet war.“
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==> Bemerkung 5:
Das Bildmaterial der Pressefotografin Lemuth zeigt beide (Mall wie Heiderstädt) zumindest direkt an der geöffneten Tür des WoMo – in dieses hineingebeugt. Während PD Michael Menzel nach ihrer Aussage im Inneren des WoMo zugange war, hat sie selbst dieses wohl auch betreten. „Frau Mall berichtet, Herr Menzel hat sie hereingebeten. Sie weiß aber nicht mehr, ob er als erstes oder danach drin war. ‚Es kann auch sein, dass Herr Halberstädt nochmal reingeguckt hat. Das müssen sie ihn selber fragen‘ ergänzt sie.“ Und betont dann entschieden: „Frau Mall versichert jedoch, nichts angefasst zu haben.“ Wofür spricht diese Aussage recht deutlich? (Für „nichts angefasst“ muß man schon drinstehen …)
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Die Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. Else-Gita Mall wird von Haskala auch zitiert mit: „‚Ich habe einmal kurz einen Blick reingeworfen‘; ‚es kann sein, dass ich Stufen betreten habe.‘ Der Gothaer Polizeichef Menzel ‚war etwas weiter drin‘.“ (Was sich liest wie: ich war nur ganz kurz, der Menzel war viel weiter …)

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Bei ihrer Aussage am 27.08.2015 gab die Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. Else-Gita Mall an, sie „sei etwa eine halbe Stunde vor Ort gewesen.“ An anderer Stelle in demselben Protokoll „berichtet die Zeugin über ihre halbstündige Anwesenheit vor dem Wohnwagen und den kurzen Moment in der Tür.“
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==> Bemerkung 6:
Wenn die beiden Gerichtsmediziner gegen 13:12 Uhr am WoMo angekommen und „etwa eine halbe Stunde vor Ort“ geblieben sind, dann waren sie vermutlich bis gegen 13:45 Uhr also am WoMo – und kombinieren dies mit einer weiteren zeitlichen Feststellung:
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„Dabei wurde gegen 13:20 Uhr bei der vorn am Eingang liegenden Leiche eine Pumpgun aufgefunden.“ (laut Einsatzbericht des KOK Michael Lotz)
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==> Bemerkung 7:
Diese Feststellung ist aus gleich mehreren Gründen äußerst bemerkenswert:

a) Der Fund einer ersten Pumpgun „bei der vorn am Eingang liegenden Leiche“ soll damit während der Anwesenheit der beiden Gerichtsmediziner am WoMo geschehen sein. Laut Else-Gita Mall am 27.08.2015: „Herr Menzel habe dazu mit ‚einem Stock oder einer Harke im Brandschutt‘ gestochert.“

b) Damit muß PD Michael Menzel das Innere des WoMo betreten haben, lange bevor die Tatortgruppe des TLKA deutlich später vor Ort eingetroffen ist. Die Fundzusammenhänge am Tatort wurden somit bereits deutlich vor Eintreffen der Tatortgruppe verändert – auch nach offizieller Darstellung.

c) Diese Pumpgun soll „bei der vorn am Eingang liegenden Leiche“ aufgefunden worden sein. Wie soll dies jedoch tatsächlich möglich gewesen sein, wenn die vordere Leiche laut der offiziellen Bilddokumentation

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auf der Pumpgun gelegen hat – und diese Waffe erst sichtbar wurde, nachdem die Leiche und der darauf zahlreich befindliche Brandschutt entfernt worden war?

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Zudem deutet die auf dem ersten Foto sichtbare Masse an Brandschutt eher darauf hin, daß dieses Foto womöglich erst nach dem ruckelnden Verbringen des WoMo in die Abstellhalle der Fa. Tautz angefertigt worden ist.

d) Um die angeblich von PD Michael Menzel auf dem Tisch im WoMo gefundene Pistole kann es sich hier nicht handeln, denn in der ganzen Befragung am 27.08. ist nie von einer Pistole (oder einer sonstigen Waffe auf dem Tisch, die angeblich Kiesewetters Dienstwaffe gewesen sein soll) die Rede.
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Aussage Else-Gita Mall am 27.08.2015 über PD Michael Menzel, der das Innere des WoMos betreten hatte: „Sie weiß, dass er auf jeden Fall keinen Overall anhatte, sondern Dienstkleidung der Polizei. ‚Er hatte auch kein gutes Gefühl dabei‘, so die Zeugin und spekuliert: ‚Er wollte bevor die Spurensicherung kommt, im Hinblick auf die weitere Ermittlungstätigkeit, einfach gucken, ob da eine Waffe drin ist.'“
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==> Bemerkung 8:
Auch diese Aussage bestätigt erneut – und ganz offiziell, daß der Tatort (das Innere des WoMo) vor dem Eintreffen der Tatortgruppe („bevor die Spurensicherung kommt“) bereits deutlich verändert wurde – und dies durch einen hohen Beamten, Polizeidirektor Michael Menzel, den (seinerzeitigen) Chef der PD Gotha!
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„Außerdem erfolgte gegen 13:40 Uhr die Öffnung des hinteren Stauraumes des Wohnmobils durch die Feuerwehr.“ (laut Einsatzbericht des KOK Michael Lotz)
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==> Bemerkung 9:
Ein Foto der Pressefotografen Norman Meißner zeigt dagegen, wie KOK Michael Lotz mit ungeschützter rechter Hand am Türgriff der ungeöffneten WoMo-Heckgarage herumfummelt. Direkt bei ihm stehen noch drei weitere uniformierte Polizeibeamte, aber weit und breit keine Feuerwehrleute!

Und noch eine Zeitfeststellung aus dieser Ausschußsitzung: „Aus einer Notiz ergibt sich ein Verpacken in Plane gegen ca. 13.30 Uhr.“ Auch diese zeitliche Feststellung kann so nicht stimmen und steht im Widerspruch zum Foto-Beweis des Pressefotografen Norman Meißner – als KOK Michael Lotz ungeschützt an den Fahrradgarage herumfummelt, war zu jenem Zeitpunkt noch nicht einmal mit dem Verpacken des WoMo in Lkw-Planen begonnen worden. Als danach jedoch sowohl Gerichtsmediziner wie Tatortgruppe des TLKA zeitgleich vor Ort waren, ist das WoMo bereits mit mindestens zwei verschiedenfarbigen Lkw-Planen verpackt – die Wohnraumtür des WoMo jedoch ist weiterhin ganz offen.

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„Um 14:12 Uhr erschien die Tatortgruppe des TLKA vor Ort.“ (laut Einsatzbericht des KOK Michael Lotz)
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==> Bemerkung 10:
Angeblich wollen die beiden Gerichtsmediziner doch schon gegen 13:45 Uhr den Ort des WoMo wieder verlassen haben – also deutlich vor dem Eintreffen der Tatortgruppe des TLKA um 14:12 Uhr. Da gibt es aber einen deutlichen Widerspruch: mehrere Fotos des Pressefotografen Sascha Willms belegen die gleichzeitige Anwesenheit der Tatortgruppe des TLKA und der beiden Gerichtsmediziner vor Ort (siehe <sicherungsblog.files.wordpress.com/2015/06/womo1.jpg>).

Die KHK’in Michel der TOG und die beiden Gerichtsmediziner sind auf mehreren Fotos gemeinsam dokumentiert. Ebenfalls zu sehen: Heiderstädt und Mall fachsimpeln mit zwei höheren Polizeibeamten – und: KHK’in Michel von der TOG hat eventuell schon ihre Fotos im Inneren des WoMo geschossen, denn sie scheint deutlich auf dem Monitor ihrer Digitalkamera die Qualität ihrer gemachten Fotos zu überprüfen. Auch eine gemeinsame Besprechungsrunde aller vor dem blauen Tatortfahrzeug des TLKA (EF-30358) ist fotografisch dabei dokumentiert.

Thüringer Allgemeine, 2011-11-17 - WoMo-Bilder vor Abtransport 04 (mit Gerichtsmedizinern vor Ort) [von Sascha Willms].
Gesamteindruck:
Bei der bisherigen offiziellen Version der Geschehnisse am WoMo in Eisenach am 4. November 2011 wird von allen Seiten kräftig geschwindelt. Nicht nur, daß KOK Michael Lotz seinen „Einsatzbericht“ bis zur Fassung vom 23.02.2012 wohl viele dutzend Male überarbeitete – auch die Erzählungen vor dem Untersuchungsausschuss 6/1 des Thüringer Landtages belegen bis heute eine Vielzahl von Widersprüchlichkeiten!

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Vielen Dank, A. R., es ist offensichtlich so:

NSU: IM KÖNIGREICH DER LÜGEN

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One comment

  1. Wie ich sehe wurde euer WordPress.com-Blog deaktiviert.
    Wir hatten vor einigen Tagen das gleiche Problem mit unserem propagandamelder.wordpress.com und eine kurze Rückfrage bei wordpress.com (unter der angegebenen Kontaktadresse) konnte das Problem lösen und der Blog wurde reaktiviert.

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