2.177 TREFFER IN 32 ORDNERN ZU “DAKTY” IM WOHNMOBIL 4: Bloss ja nichts finden!

Ordner 10, mit Computerspielen und mit einem Schachbrett geht es los:

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Darum geht es: Den Fahrer finden, den 3. Mann finden.

Er ist unbekannt. Ist er der zweite Bankräuber, langes Haar, kleiner und untersetzter, ist er der 3. Mann? Uwe Mundlos und Mr. X, der nicht Böhnhardt war… der Fahrer des Womos?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/08/15/2-177-treffer-in-32-ordnern-zu-dakty-im-wohnmobil-3-bankraubplaene/

Folgenden Kriminaltechnik-Antrag gibt es sehr oft, bei jedem nicht untersuchten Asservat:

Kommerziell erzeugte CDs/DVDs und offensichtlich unbeschriebene CDs/DVDs
bleiben unberücksichtigt.

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Der Zeitpunkt ist interessant: Nachdem man Böhnhardt aussen am Womo nicht gefunden hatte, im Jan 2012:

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Das Nichtauswerten hinsichtlich Fingerabdrücken und DNA ergänzt die Nichtuntersuchung von 18 aus 22 Aussenspuren am Womo, und auch das Nichtuntersuchen der Brillen im Fahrerhaus auf DNA, nachdem man keine Fingerabdrücke gefunden hatte.

Es ist zigfach vorhanden: Bloss ja nichts finden!

„rote Rechtecke links von fatalist ergänzt, weil immer dasselbe Blatt“

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Immer dieselbe „nichts untersuchen-Kopie“ bei zig Asservaten!

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Das gibt es Alles auch in Farbe, der Tatortbefund ist geleakt!

ordner10-farbe2 ordner10-farbe1Leitsatz: Wer nicht sucht, der findet auch nichts. Ähnlichkeiten zum Streifenwagen in Heilbronn sind „zufällig“, wo es Innen im Auto auch keinen einzigen Fingerabdruck der angeblichen Besatzung in den Trefferlisten gibt: Lenkrad, Schaltknauf, Fahrertür, Fehlanzeige wie im Womo Eisenach auch. In Eisenach gibt es allerdings Mundlos und Zschäpe an Beifahrertür und Wohnraumtür. Aber keinen Böhnhardt.

Eine Auswertung gibt es erst beim 12 V Wechselrichter/Inverter.

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Der Sachverhalt ist bekannt. Die Asservate wurden im Wohnmobil gefunden.
Eine Cyanbedampfung hat keine Fingerspuren sichtbar machen können, da die
Asservate infolge der Brandeinwirkung mit einer klebrigen Substanz
überzogen sind. Ggf. besteht eine geringe Chance daktyloskopische Spuren
mittels Gelatinefolie im 2.-Abzug sichtbar zu machen. Der erste Folienabzug
dient hierbei lediglich zur Entfernung der Schmutzschicht. Bevor jedoch
diese daktyloskopische Spurensuche erfolgen kann, sollte zunächst KT31 an
geeigneten Stellen nach molekulargenetischen Material zu suchen. Der
Folienabzug würde ansonsten vermutlich auch mögliches DNA-Material abheben.
Großflächige Abrieben bitte ich aber zu vermeiden. Nach Erledigung die
Asservate.,bitte zurück an ZD31-Neumann.

Wieder mal eine Fahrkarte:

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DNA-Treffer:

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Im Einzelnen konnte im Steckerbuchsenbereich des Asservats 1.4.212.0 eine DNAMischspur mit genetischen Merkmalen von den Personen Uwe MUNDLOS und Uwe BÖHNHARDT gesichert Werden. Darüber hinaus führte ein Abrieb der Kanten des Netzteils zum Auffinden von DNAMaterial mit genetischen Merkmalen von mindestens zwei Personen, bei dem eine Beteiligung von Uwe BÖHNHARDT als Spurenverursacher nicht auszuschließen ist. Zudem konnte am DC-Stecker und Kabel des Asservats 1.4.212.0 eine weitere DNAMischspur mit Merkmalen von mindestens drei Personen gesichert werden, wobei ebenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich bei Uwe BÖHNHARDT um einen Spurenverursacher handelt. Weitere Übereinstimmungen mit bis dato vorliegenden Mustern von Vergleichspersonen oder unbekannten Spurenlegern zeigten sich im Rahmen der molekulargenetischen Untersuchungen zum Asservat 1.4.212.0 nicht. Die molekulargenetische Analyse aller übrigen Spuren führte zu keinen verwertbaren Ergebnissen. Fazit: Eine Verfahrensrelevanz des Asservats ist derzeit nicht erkennbar. Arnhold KOKin

Nicht ausgewertet wurde auch das nächste Asservat, Stadtplan Mühlhausen.

Ebenfalls nicht untersucht wurde das Klebeband, obwohl damit das Kamerakabel zur Heck-Ü-Camera in der Fahrradgarage befestigt war. (gefunden 1.12.2011, eigentlich unmöglich spät, da es hinter dem toten Mundlos vor der hochgeklappten Matratze verläuft)

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Der Karton der im Urlaub auf Fehmarn abhanden gekommenen Videokamera und der restliche Kartoninhalt wurden ebenfalls nicht untersucht.

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In Farbe, Tatortbefund:

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Untersucht auf Fingerabdrücke hat man den Polizeifunk-Empfänger Albrecht, aber da war nichts zu finden. Die uralt-Frequenzen hatten wir bereits geblogt, diesen Vermerk:

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Diese Frequenzen:

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DNA: Fund Böhnhardt

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Der Ordner endet mit einer Alarmanlage:

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Amtliches Kennzeichen ist falsch… aber das wussten sie noch nicht im Jan 2012:

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Die Auswertung dazu fehlt. Kein Gutachten vorhanden bei 1.4.220.

Im Ordner zu 2.11.24 und 2.11.26 findet man den identischen KT-Antrag, und ein Gutachten:

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Gutachten:

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1.4.220 fehlt.

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Keine Fingerabdrücke, nur „berechtigte Personen“ bei DNA, und ein „kleiner Fehler“:

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Wenn man zuerst DNA-Abriebe durchführt, und dabei die Fingerabdrücke zerstört, dann ist das höchst dumm. Es ist ja aber nur das BKA, welches da „Anfängerfehler“ beging. Macht ja nix 😉

Dass das bei der angeblichen Dönermordwaffe Ceska 83 mit Schalldämpfer und der Tokarev (Schuss auf PM Arnold) genauso war, das gehört zum sogenannten Ceska-Paradoxon dazu. Auf Fingerabdrücke überprüft wurden -ohne Befund, beim LKA Sachsen- nur die „Wohnungswaffen Zwickau“ W01 bis W03, darunter die Radom W01, Mordwaffe Kiesewetter laut BKA, und die Nachfindung „vielleichtDönermorde 1 und 3-Zweitwaffe-Bruni„, von der niemand weiss, wie die am 22.11.2011 zum BKA kam. Gefunden hat man natürlich weder FA noch DNA… allerdings fand man 4 DNA-Spuren auf den Tatwaffen Ceska 83, Radom (2 Stück), Tokarev (1 zurück gezogene DNA).  Uwes waren nicht dabei.

Man hätte selbstverständlich unbedingt sämtliche 22 Aussenspuren am Womo prüfen müssen, man hätte Lenkrad, Schaltknauf, Fahrertür prüfen müssen, das Blut auf dem Klodeckel im Bad, und natürlich auch die PC-Spiele etc., und das kurzfristig nach dem 4.11.2011.

Die Kapazitäten wären vorhanden gewesen, denn ab 11.11.2011 übernahm der GBA den Fall und beauftragte 3 LKAs und das BKA mit den Ermittlungen. Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg. Ausgerechnet die LKAs, welche schon ab 5.11.2011 dort herumpfuschten… also genau die LKAs, die man keinesfalls hätte beauftragen dürfen.

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Was da genau und von wem präpariert wurde, das wissen wir auch nicht, aber dass die Tatorte des 4.11.2011 manipuliert wurden ist unstrittig. Die Nichtauswertung zahlreicher Spuren deutet auf Vertuschung hin, allerdings befanden sich die Ermittler ab 7.11.2011 in einer doppelten Zwangslage, nach der Verkündung der Bankraube Arnstadt und Eisenach mit Beute und 2 Heilbronner Dienstwaffen im Wohnmobil: Die Ermittler durften keinen 3. Mann finden, und sie mussten Mundlos und Böhnhardt im Womo beweisen.

Dieser politischen Vorgabe fügten sie sich, davon ist auszugehen. Seit dem Tag der Selbstmord-Russlungenlüge im Bundestag am 21.11.2011 war „Planerfüllung NSU-Ermittlung“ angesagt. Abgeschottete 3er Zelle. Nur 2 Täter.

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http://julius-hensel.com/2015/08/beweise/

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7 comments

  1. Wurden auf dem LG-Handy DNA und FA gefunden?
    Wurden Verbindungsdaten ausgewertet?
    Ist geklärt worden, wie das Handy in das WoMo kam (angeblich Eigentum einer Frau Lor aus Zwickau)?

    1. Bin ich überfragt. Das abgeklebte Handy?
      SIM auf den Namen Sandy Neumann.

      Asservat 1.4.32.0 (Handy LG aus Wohnmobil)
      Bei dem Asservat handelt es sich um ein Handy, Modell KP 107, des Herstellers LG
      Zum Zeitpunkt des Auffindens war das Telefon ausgeschaltet und der Kontakt zwischen Akku und Gerät mittels eines Klebestreifens unterbrochen.
      Soweit dies möglich war, wurden die verfügbaren Daten und Verbindungen bereits durch die
      Regionale Beweissicherungseinheit der KPI Gotha ausgelesen. In diesem Zusammenhang wird auf den Auswertebericht und den dazugehörigen Aktenvermerk der KPI Gotha vom 05.11.2011 hingewiesen.

      Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
      Das Telefon hat die Rufnummer 015155378844 (T-Mobile).

      Laut Auskunft der Bundesnetzagentur ist die Inhaberin des Vertrags die
      Sandy NEUMANN, whft. Marienthaler Str. 64 in 08060 Zwickau

      https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/19/fahndung-welche-fahndung/

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