NSU: Schweige auch du!

von Die Anmerkung

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Udo Vetter hat vor wenigen Wochen in seinem Blog zum wiederholten Male das Grundgesetz der Zeugenschaft behandelt.

Textbausteinbriefe der Polizei, mit dessen Hilfe dort beschäftigte Beamte um ein heißes Date in der und der Sache bitten, kann man ruhigen Gewissens in die Tonne hauen. Erst wenn der Staatsanwalt zu trocken Brot und Wasser einlädt, muß man seinen Hintern in Bewegung setzen. Doch selbst da muß man nur bezeugen, was man auch wahrheitsgemäß bezeugen kann.

Für Angeklagte in einem Strafverfahren ist die Sache einfacher. Die sind Kraft des Gesetzes von jeglicher Bezeugung befreit. Sie müssen gar nichts sagen.

Beate Zschäpe schweigt.

Das ist ihr gutes Recht.

An der Stelle kann man sich jede weitere Diskussion ersparen oder den weltweit für seine küchenpsychologischen Expertisen geachteten Nedopil geben und selber auf Kochtopf kucken machen, so, wie es Oma Friedrichsen für die Hamburger Gerichts-Postille tut.

Sie leitet ihren kochtopfpsycholgischen Exkurs mit zwei Fragen ein, die sie in dem klopapierrollenlangen Artikel aber nicht beantwortet.

Warum Anja Sturm? Warum am vergangenen Mittwoch?

Mittwoch ist klar, weil sie da immer gemordet haben, der NSU. Der Rest ist Topfschlagen, interessiert also an dieser Stelle nicht weiter, da es der Wahrheitsfindung nicht dienlich ist.

Martin Arnold wurde bereits sehr frühzeitig aus dem Rennen um Zeugenschaft genommen, indem ihm die Ärzte bezüglich des Mordanschlages in Heilbronn den Jagdschein ausgestellt haben, sprich, das, was er in Gesprächen äußert ist nicht gerichtsverwertbar.

Es heißt nicht, daß den Ermittlern verwehrt ist, daraus wertvolle Schlüsse zu ziehen. Die daraus resultierenden Ermittlungsansätze und von Arnold bezeugten Ereignisse sind im Prozeß, käme es zu einem solchen, nutzlos.

Es ist auch hier das gleiche Spiel.

Man kann es an der Stelle bleiben lassen oder den Nedopil geben und sich als Fan küchenpsycholgischer Ferndiagnostik outen.

Gar nicht lustig hingegen ist es dann, wenn der Staat mit brachialer Gewalt versucht, das siechende Projekt NSU-Terrorismus doch noch irgendwie zu retten. Die Maschinen dürfen nicht abgeschaltet werden, denn die Linken brauchen die Nazis wie die Luft zum atmen, der Staat für seine hausgemachten Terroristen und deren Protagonisten in den Sicherheitsorganen, damit immer schärfere Gesetze zur Kriminalisierung und Unterdrückung des Volkes beschlossen werden können. Dafür läßt man den Rechtsstaat gerne sausen und entsorgt ihn auf dem Müll der Geschichte. Die postdemokratische Diktatur in der BRD benötigt keinen Rechtsstaat mehr, um zu funktionieren. Anscheins- und Schauprozesse zwecks Volksbespaßung müssen ausreichen.

Da ist es hinderlich, wenn öffentlich nachgewiesen wird, daß in einem Großverfahren, systematisch gegen banale Grundsätze der schriftlich fixierten Gesetze verstoßen wird, wie in der Gesamtschau zum NSU-Verfahren geschehen. Statt klarer Beweismittel und gerichtsfester Gutachten vorzulegen, hangelt sich das Gericht mit drittklassigen Leumundszeugen, die bis in die Zeit de Kindergartens zurück reichen, ins dritte Jahr eines Justizskandals, der es in den zwei Jahren seiner Kostenexplosion auf exakt Null Beweise gebracht hat. Man mag es sich nicht vorstellen, aber so ist es. Außer schlechter Leumund gab es nichts.

Man mag sich nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn das Gericht erstklassige Zeugen vorgeladen hätte. Oder es hätte das scheinwissenschaftliche Geschwurbel der BKA-Granden durch Experten gegen prüfen lassen.

All das darf nicht stattfinden, damit das Versagen als auch zum Teil strafbewehrte Handeln der Staatsdiener nicht hinterfragt und zum Thema der Anklage gemacht wird.

Insofern ist es mehr als verständlich, wenn ausnahmslos alle maßgeblich Prozeßbeteiligten schweigen, Angeklagte, Pflicht- und Wahlverteidiger und sich das Gericht mit der Befragung drittklassigen Personals begnügt. Es geht in der Siechtumsphase des Prozesses nur noch darum, den elegantesten Weg für sein Ableben zu finden.

Schweigt stille und plaudert nicht, ist die Losung des Tages. Es ist der Deal, den NSU zu erhalten, um den Schriftstellern, Aufklärern und Politikern nicht den Stoff zu stehlen, aus dem sie ihre Horrormärchen klöppeln. Es ist der Deal, einige der hauptamtlichen Mitarbeiter der Schutz- und Sicherheitsorgane, die auf der Anklagebank sitzen, geräuschlos in ihren wohlverdienten Ruhestand zu schicken, der anders als beim wegen Diabetes medikamtierten Thomas „Corelli“ Richter ausgehen möge, der trotz des Wissens um seine Krankheit an unerkannter Diabetes verstorben wurde. Und wenn er nicht gestorben ist, dann lebt er noch heute im Zeugenschutzprogramm.

All das ist aber keineswegs das Problem. Was den den deutschen Staatsapparat umtreibt, ist der Verlust der Deutungshoheit über die Ereignisse rund um den sogenannten „NSU“. Es fing mit dem Doppelmord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos an, der je nach Polizeibehörde und Uhrzeit zu einem gegenseitigen Selbstmord, Mord mit anschließendem Selbstmord usw. umgewidmet wurde. Ermittlungen dazu fanden nicht statt.

Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind inzwischen so einfallslos geworden, daß sie die wenigen Wohnmobile vom Typ Sunlight A70, die sie im Bestand ihres Fuhrparks haben, gen Berlin kutschen, um aus dieser vollverwanzten Überwachungszentrale heraus ihre G-10-Operation zu fahren.

Skurril ist ein solches Ereignis deswegen, weil die Spione in Staatsauftrag das gleiche Spiel bereits Ende Oktober 2011 in der Zwickauer Frühlingsstraße veranstalten. Der Angeklagte Wohlleben wurde in eine Falle gelockt, bzw. er sollte hinein gelockt werden. Die bereits geräumte Dienstwohnung von Beate Zschäpe wurde aus diesem Grunde noch einmal vollverwanzt und für eine umfangreiche Observation präpariert. Es wurde ein Wohnmobil geordert und so vor dem Haus positioniert, daß es formatfüllend ins Bild paßt, ohne jedoch die Waffenhändler Uwe & Uwe als auch Wohlleben aufs digitale Zelluloid zu bannen. Nix da, mit Verladen der Waffen und Gegenständen als Tatbelege, wie es der Off-Sprecher des MDR kühn behauptete. Der erste Teil stimmt, der zweite ist Hirngespinst, denn bis heute konnte mit den Waffen und Gegenständen gar nichts belegt werden.

In den nächsten Tagen wird es beladen mit Waffen und Gegenständen, die die Verbrechen des Trio belegen.

Stattdessen fackelt man vier Tage später den Dienstwagen samt der darin befindlichen Angestellten ab. Die waren eh tot, nicht mehr zu retten. Da sich die Feuerwehrleute, die als erste am Brandort waren, dieser Tage wieder daran erinnerten, daß sie sich über die vielen Polizisten in Zivil wunderten, die gleich nach dem Brand vor Ort waren, seien sie hiermit aufgeklärt. Es handelte sich mitnichten bei allen um Polizisten, auch wenn sie einen solchen, nicht unwillkommenen Eindruck hinterließen.

High Noon des 4.11.2011 begann bereits die Schadensbegrenzung für die Sicherheitsbehörden, die eine operative Maßnahme richtig scheiße vor die Wand gefahren hatten. Man hatte ihre Angestellten fürchterlich zugerichtet und sie ihnen anschließend vor die Füße gekippt.

Und nun interessiert sich die Polizei, also die Staatsanwaltschaft, dafür, was Mitglieder des AK NSU alles so an Wissen aufgehäufelt haben. Sprich, sie lädt zum Tête-à-Tête, statt ihre Nase in die Ermittlungsakten zu stecken und mit ihrer Arbeit zu beginnen.

Da ist die Ansage eindeutig. Sie haben das Recht zu schweigen. und wenn man es nicht hätte, würde es auch nicht weiter führen, denn leider steht in den Akten nicht drin, wer die Mörder von z.B. Kiesewetter, Böhnhardt und Mundlos waren. Insofern könne wir der Polizei auch nicht auf die Sprünge helfen. Das muß sie dann doch selber ermitteln. Genau dazu ist sie aber auch da.

Das wollten wir nur mal kurz über unsere Saalmikrofonin bekanntgegeben haben.

8 comments

  1. Daß man den Sicherheitsbehörden „die beiden toten Uwes vor die Füße gekippt hat“, ist lediglich eine Hypothese.

    +++++ Schreibe bitte einen ausführlichen post in deinem Blog zu den soeben gelöschten Hypothesen.

    DA +++++

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