Die „Tatwaffenbestimmungen“ des BKA Teil 1

Wenn in Deutschland Schusswaffen bei einem Verbrechen verwendet werden, dann wird das BKA im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion aktiv: Die Hülsen, Projektile und ggfs. die Tatwaffen werden vom dortigen Institut KT untersucht.


http://www.bka.de/DE/DasBKA/Organisation/KT/organisationKT__node.html?__nnn=true

Es ist also nicht so, wie man denken könnte, dass die Bundesländer in ihren Landeskriminalämtern die Waffenbestimmungen selbst durchführen.
Das macht immer das Bundeskriminalamt, genauer das Institut KT.

Einmalig ist die wissenschaftliche Vielfalt des Instituts. Etwa 325 Experten mit mehr als 60 verschiedenen Berufsbildern arbeiten interdisziplinär unter einem Dach zusammen: Vom Büchsenmacher bis zur Linguistin, vom Chemotechniker und Biologen bis zur Mathematikerin.

Und von diesen 325 Experten interessieren uns im Fall Ceska 83, Dönermorde ganz genau 3:

Der „Gerichtsgutachter“ Leopold Pfoser,
der „Gerichtsgutachter“ Ruprecht Nennstiel
und ein gewisser Herr Heissner.

Alle 3 arbeiten beim BKA im KT 21, und waren seit dem Jahr 2000 (1. Mord) mit der Tatwaffenfestlegung befasst: Sie bekamen die jeweiligen Hülsen (wenige) und Projektile (viele) und bestimmten die Tatwaffen.

Wie funktioniert eine Tatwaffen-Bestimmung?

STASI-Ceskas scheiden aus, laut BKA 2008  festgestellt

Ganz einfach: Man untersucht die Hülsen nach den Individualspuren einer ganz bestimmten Waffe, man vergleicht individuelle Merkmale auf den Hülsen, die durch die Waffe entstanden sind: Kratzer von der Auswurfkralle, Schlagbolzen-verursachte Dellen, Muster am Hülsenboden etc pp. Siehe Bild.

Hat man Hülsen aus mehreren Verbrechen, aber keine Tatwaffe, so kann man versuchen, dieselben Individualspuren festzustellen, und wenn die vorhanden sind, dann wurden die Hülsen aus derselben Waffe abgefeuert.


Bei den Projektilen ist das schwieriger: Hat man keine Hülsen, wie bei den allermeisten Dönermorden, dann kann man nur die Projektile begutachten, die bei der Autopsie aus den Opfern entnommen wurden, oder als Durchschüsse vor dem Laden (Kilic) oder im Laden (Boulgarides, Turgut, Yasar) gefunden wurden. 

Problem: Die Projektile sind kollidiert, mit Knochen, Wänden etc. und immer verformt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Drall_(Waffe)

Aus den Projektilen kann man zwar einen Waffentyp ermitteln, anhand der Spuren auf dem Projektil, die von den Zügen und Feldern stammen, meistens jedenfalls, aber der Nachweis einer ganz bestimmten Waffe ist schwierig bis unmöglich.

Es ist also meist möglich, gerade beim BKA, wo die Experten arbeiten, eine tragfähige Beurteilung zu erhalten, aus welcher Art von Waffe ein Projektil stammt.

Ohne Hülsen ist es jedoch schwierig, die individuelle Waffe zu bestimmen.

Riefen im Vergleich, Quelle BR





Ein Beispiel: Guttenberg-Gymnasium Erfurt, 
Massaker des Robert Steinhäuser 


Der „Killer“ schoss mit einer Glock-Pistole, die Polizei schoss mit einer Heckler & Koch-Pistole.


Da ist im Gasser-Bericht folgendes zu Lesen:



Screenshot „Gasser-Bericht“ benannt nach dem Innenminister



Was steht da?

Man fand Projektile aus einer Polizeipistole Heckler & Koch, aber wessen Dienstwaffe das war, konnte man nicht herausfinden. (genauer: konnte das BKA nicht herausfinden)

Die von Steinhäuser benutzte Glock-Pistole konnte festgestellt werden, weil man Projektile UND Hülsen hatte und weil man DNA auf den Hülsen fand. Und man die Waffe hatte.

Einwand: Die Glock hat spezielle Züge im Lauf, die die Erkennung einer Individualwaffe erschweren, und die Fa. Glock hat nach 2002 diese Polygonalzüge in den Läufen geändert, um die Identifizierung zu vereinfachen.

Der Einwand ist berechtigt.
Nur ging es hier um die Dienstwaffe des Polizisten, Fabrikat Heckler und Koch 😉

Wir halten fest: Die Zuordnung des Projektiles zur Dienstwaffe Heckler & Koch eines Polizisten war beim „Erfurter Schulmassaker“ nicht möglich.

Pistole Glock 17 auf der NSU-CD 2003
Die Waffe Steinhäusers…

Der Amoklauf von Erfurt geschah am 26. April 2002.
„Zufällig“ findet sich auf der NSU-CD eine Glock 17, auf dem Cover der mutmasslichen „Corelli-BfV-CD“ von 2003.

Wollte man damit Robert Steinhäuser „vereinnahmen“?
Gehört der gar zum „NSU“ made by Corelli?

Das wäre ein recht nahe liegender Gedanke, der jedoch niemals geäussert wurde…

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Zurück zur Dönermord-Ceska.

Wie war das bei den Waffen des 1. Mordes bei Herrn Simsek im Jahr 2000 ???

Die Ceska-Hülsen beim 1. Dönermord Simsek fand man erst „später“

Okay, mag ja sein, dass man zuerst nur Hülsen des Kalibers 6,35 mm fand… aber was sagte das BKA, KT 21, denn zu den Tatwaffen?


Eine Hülse 7,65 mm (Ceska) war in der Kleidertüte mit den Sachen des Herrn Simsek, und ein Projektil der Ceska fand die Putzfrau im Krankenhaus. Aber gut… es war eine unbekannte Waffe 6,35 mm, und es war eine Ceska 83 Kaliber 7,65 mm Browning. Wie und wo das Kram herkommt, das interessiert das BKA Abteilung KT wenig… irgend ein LKA schickt ein, also untersucht man…

Kann das BKA im Fall „Dönerceska“ ohne Hülsen bei einem Mord die individuelle Waffe bestimmen? Also nur mittels Projektilen?

Mord Boulgarides, München 2005: 
Keine Hülse, 2 Projektile, 1 Steckschuss, 1 Durchschuss:



Was bitte sollen die „Tatzusammenhänge“ sein ???

Die Art der Erschiessung, das Merkmal „Hinrichtung“, oder die Verwendung einer durchsichtigen Plastiktüte „als Tarnung der Waffe“ ???

Die auf den Geschossen allein erkennbaren Waffenspuren erlauben keine nähere Aussage zu dem bei der Tatausführung benutzten Waffensystem.


Das BKA hat also noch nicht einmal „Ceska 83“ ermitteln können.
Das steht da.

Man muss das BKA also fragen, und das hat nie Jemand getan, wie und aus welchen „Tatumständen“ das BKA, also in diesem Fall der Herr Leopold Pfoser KT 21, die Dönerceska (damals unbekannt) „ermittelt hat“.

Und das innerhalb von Stunden. 

Ende Teil 1

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