Man kann sich auf verschiedene Arten der Entschlüsselung des Mordes an der Polizistin Michelle Kiesewetter und des Mordversuches an Martin Arnold widmen. Eine ganz direkte wäre, den ehemaligen Staatsschützer Clemens Binninger zu fragen, was es in dem Fall zu verbergen gibt, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf.
Das fällt aus, also eine Antwort, insofern bleiben nur zwei Möglichkeiten übrig. Die eigene Phantasie zu bemühen und / oder die Akten zur Hand zu nehmen und in jenen nach Spuren zu suchen, wieso auch siebeneinhalb Jahre nach dem Mord nichts passiert ist.
Zumindest das ist leicht erklärt. Die Ermittlungen wurden am 4. November 2011 eingestellt. Sicherlich nicht genau an dem Tag, aber zeitnah zu den damaligen Ermittlungen in Stregda und Zwickau.
Wurden sie wirklich eingestellt? Nicht so ganz, denn ein tapferes Häuflein aufrechter Indianerinnen glaubt den Versicherungen des nicht ermittelnden Generalbundesanwaltes und der Politik nur wenig und ist weitaus besser über den Sachstand informiert als die Prozeßbeteiligten am Münchner Oberlandesgericht.
Wir wollen an einem Beispiel des riesigen Aktenberges deutlich machen, warum die Beurteilung des Mordanschlages so immens schwierig ist. Wir greifen uns dazu den Ordner 34 der Aktensammlung zu Heilbronn heraus.
Für das Verständnis der folgenden Darlegungen sind einige Vorüberlegungen notwendig.
Auch viereinhalb Jahre nach der Tat, im Herbst 2011, waren die Täter von Heilbronn noch nicht dingfest gemacht. Die SoKo „Parkplatz“ hat einen immens hohen Aufwand betrieben, doch keine annähernd über 90prozentige Spur zu den Tatverdächtigen, auch wenn erfolgversprechende Ansätze durchaus vorhanden waren.
Dann kam der 7.11.2011 in der Jubelschrei von Polizeidirektor Menzel „Wir haben die Schweine, die unsere Michelle“ umgebracht haben. Die Aussagen des Polizisten auf der Pressekonferenz zu den Ereignissen in Stregda trieben einigen hochrangigen Beamten des Landes Baden-Württemberg die Schweißperlen auf die Stirn, denn Menzel hatte die Dienstwaffe von Arnold auf der Pressekonferenz unterschlagen, vergessen, für nicht erwähnenswert gehalten. Das LKA in Stuttgart meldete Protest an. Am Nachmittag desselben Tages wurde dann auch Arnolds Dienstwaffe als im Wohnmobil gefunden verkündet. In Stuttgart, nicht in Erfurt.
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7 Waffen! Es waren dann aber 8. Welche fehlte? Na die vom Arnold. Glauben Sie nicht? Hören Sie genau zu! 7 Waffen. Arnolds Dienstwaffe wurde von Stuttgart „nachgemeldet“ am selben Tag!
Nun gab es ein fürchterliches Dilemma im Ländle. Die Kernermittler der SoKo und eingeweihte Politiker wußten, daß das horrender Stuß war, was der Menzel in die Mikrofone geplappert hat. Sie hätten diese mediale Aufruhr am liebsten ungeschehen gemacht, denn es würde ihnen noch zu einem heftigen Problem gereichen.
Insofern ist es kein Wunder, daß hinter den Kulissen eine hektische Betriebsamkeit einsetzte, wie man diesen polizeilichen Fauxpas vergessen macht. Erstens indem Menzel kein Innenminister Thüringens oder hochrangiger Polizeibeamter des Landes wurde. Er wurde fortan zum Schweigen verdonnert und log sich so gut es ging, durch alle politischen und gerichtlichen Instanzen.
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Der eigentliche Clou war dann die am 11.11. pünktlich zum Karnevalsauftakt erfolgte Verkündung der ultimativen deutschen Mordwaffe seit dem Bau der Autobahn, der Ceska 83, die von unbekannten Polizisten im Schuttberg der Frühlingsstraße gefunden wurde.
Das ist insofern von Bedeutung, da die Dienstwaffen der beiden Polizisten immer noch Erwähnung fanden, aber angesichts der Ermordung türkischer Mitbürger, ersatzweise auch Griechen, alsbald in Vergessenheit gerieten, so wie gewünscht.
Am 12.11. gründete dann der Spiegel im Einvernehmen mit BKA, GBA und BfV den NSU, um dem auf eine überlebende Person geschrumpften Trio zehn Morde, zwei oder 3 Bombenanschläge, mehr als 1 Dutzend Banküberfälle und diverse Ideologie-Delikte anzuhängen, von denen bis zum heutigen Tag nicht ein einziger belegt, schon gar nicht forensisch oder durch Zeugen bewiesen ist.
Genau das ist die Zwickmühle, in der sich Politik, staatliche Anklage und Medien befinden. Es geht nichts voran. Es schleppt sich so hin. Und alle machen mit.
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Niemanden aber ist aufgefallen, daß der Mordanschlag von Heilbronn nach dem 11.11.2011 ganz schnell wieder in den Hintergrund gedrückt wurde. Er ploppt in den Medien ab und zu auf, aber das Interesse daran ist aus Sicht der Stuttgarter Staatskanzlei erfreulich gering.
Schlußendlich muß man noch ein Bild vor Augen haben, um zu verstehen, warum der Heilbronner Mordanschlag klein gehalten werden soll. Es ist die Auffindesituation der beiden Dienstwaffen.
Dem offiziellen Vernehmen nach lagen sie wie auf einem Präsentierteller im ausgebrannten Wohnmobil, eine auf dem kleine Tisch unter dem Brandschutt, die andere offen sichtbar in der Naßzelle des KFZ. Sie lagen nicht in einer Schublade, in einem Versteck, waren nicht im Holster am Mann. Nein, wie ein Weihnachtsgeschenk mit rotem Schleifchen drapiert, so wurden diese Waffen den Fotografen der Kriminaltechnik präsentiert.
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fingerabdruckfrei aufgefunden wie alle Waffen des „NSU“ inkl. Selbstmordwaffe.
Wer macht denn sowas?
Gute Frage. Das machen Leute, die entweder genug Geld haben und auf die ausgelobten 300.000 Euro zur Aufklärung des Mordes verzichten können oder aber bei Einforderung der Geldsumme für lange Jahre im Gefängnis verschwinden würden.
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Kommen wir nun zu Band 34 der Akte Heilbronn und widmen uns einer Übersichtsaufnahme.
Zu Tathypothesen können wir uns mangels der Kenntnis der gesamten Akten nicht äußern, schon gar nicht zu präferierten, denn das ist Aufgabe der Polizei, solche auszuarbeiten, die Spuren zu verfolgen und die Täter festzunehmen. Wir können aber ob der in der Akte enthaltenen Aussagen unsere Phantasie spielen lassen, was alles im Bereich des Möglichen liegt. Das ist nicht weiter schwer, denn es handelt sich um die üblichen Verdächtigen und etwas mehr.
– Beziehungstat im privaten Umfeld
– Beziehungstat im engen dienstlichen Umfeld (BFE)
– Beziehungstat im weiten dienstlichen Umfeld (verdeckte Ermittler für BKA, LKA oder Verfassungsschutz)
– Racheakt der örtlichen Rauschgift-Mafia
– Spontantat von Verbrechern zur Abwehr einer unmittelbaren „polizeilichen Gefahr“
– lokales kriminelles Milieu
Die ersten drei Tathypothesen, Mordanschlag aus den Kreisen der Polizei heraus, werden in dem Band nicht behandelt. Kollegenmord klammern wir im folgenden also aus, auch wenn er möglicherweise in anderen Akten ausführlich behandelt wird.
Der Ordner 34 umfaßt als Sammelordner verschieden Spurenkomplexe, die wesentlich den drei letztgenannten Tathypothesen zuzuordnen sind, zusätzlich jene Spurenlage, die dem sogenannten Wattestäbchen-Phänomen zuzuordnen sind. Man wird sich erinnern dürfen, daß eine unbekannte weibliche Person uwP mordend, diebstählend, raubend, Autos stibiezend usw. durch Deutschland zog, an hunderten Tatorten ihre DNA hinterließ, bis sich herausstellte, daß es die Spurensicherer waren, die mit verunreinigten Wattestäbchen DNA-Proben erfaßten.
Diese Trugspuren werden in der Akte eliminiert, so nicht doch eine möglicherweise wichtige dahinter steckt, und aus dem Fall Heilbronn ausgeklammert, da sie ein Irrweg sind.
Im wesentlichen behandelt die Akte folgende Kernaussagen.
Es wird eine umfangreiche Analyse der Funkzellenabfrage vorgenommen. Die Trefferzahl war immens, der Aufwand zur Erfassung in durchsuchbaren Datenbeständen hoch. Unterm Strich ist allerdings nur sehr wenige Treffer erwähnenswert. Eine Person, die bei der Filterung der der Mobilfunkdaten eruiert wurde, sieht dem Phantombild ähnlich, das Martin Arnold erstellt hat.
Man muß sich verdeutlichen, daß dieser Vorgang erst mit Datum vom 16.06.2011 abgeschlossen war.
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Das Fazit ist deprimierend:
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„Bei den oben bereits genannten 2 Anschlussinhabern wurde eine gewisse Ähnlichkeit zu dem Phantombild Nr. 7 der SoKo Parkplatz festgestellt. Diese wurden in den Spuren 4821 und 4822 abschließend bearbeitet ohne weitere Erkenntnisse zur Tat oder Täter zu gewinnen. Die detaillierten Ergebnisse sind in der jeweiligen Spur abgelegt.
Als Fazit kann ausgeführt werden, dass ohne das Vorliegen weiterer Verdachtsmomente zu einzelnen Rufnummern oder Personen eine Bearbeitung der insgesamt verbliebenen 31 Treffer nicht sinnvoll erscheint. Auch der nun vorliegende Reihenbeschlusses für die DNA-Erhebung ändert an dieser Aussage nichts.“
Die Funkzellenabfrage hat keine Hinweise auf die Anwesenheit von Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe ergeben.
„Mit dem Auftauchen der rechtsradikalen Terrorgruppe um den Uwe MUNDLOS, Uwe BÖHNHARDT und der Beate ZSCHÄPE wurden auch die hierbei bekannt gewordenen Telefonrufnummern mit dem Datenbestand der SoKo Parkplatz verglichen. Es konnten aber keine Treffer erzielt werden.
Der komplette Datenbestand der SoKo Parkplatz wurde zu weiteren Vergleichszwecken an das BKA übermittelt.“
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Eine nächster Spurenkomplex befaßt sich mit der Auswertung jener Daten, die bei Ringalarm 30 erfaßt worden sind. Hier können nur die bekannten Fakten wiederholt werden. KFZ-Kennzeichen, die auf eine Beteiligung von Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe bzw. deren Nähe zum Tatort belegen könnten, sind in den Datenbeständen nicht gefunden worden.
Die Daten der Kennzeichenerfassung Ringalarm 30 sind außerordentlich mangelhaft und müssen noch einmal erfaßt werden.
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In einer sehr akribischen Arbeit wurden Zeugenaussagen von Zivilisten in einem Zeitraster erfaßt, um sich so einen Überblick über die Geschehnisse vor der Tat, während und danach zu verschaffen. Die erfaßten Aussagen wurden in das Raster eingetragen als auch tabellarisch notiert.
Aussagen von Polizisten sind in diesem Raster nicht enthalten. Siehe oben.
Die wichtigsten Kriterien für die Erfassung waren u.a.:
– sie haben jemanden am Tatort gesehen
– sie haben blutverschmierte Personen gesehen
– sie haben jemandem mit Auto flüchten sehen
– sie haben Polizeifahrzeug am / in Nähe Tatort gesehen
– sie haben Schußgeräusch / Knallgeräusch gehört
– sie haben andere Personen am Tatort gesehen
Aus den erfaßten Zeugenaussagen lassen sich zwei Täterhypothesen rauslesen. Russen-Mafia oder Zigaretten-Mafia. Das kann das gleiche sein, muß aber nicht zwingend.
Im Zusammenhang mit der Hypothese, daß Jugendliche am Tatort Dinge sahen, die sie nicht hätten sehen dürfen, sei erwähnt, daß dies aus den erfaßten Zeugenaussagen nicht hervorgeht. Keiner der Zeugen hat Jugendliche am Tatort geschildert.
Trotzdem nimmt der 2009 tödlich verunglückte Arthur Christ einen breiten Raum in der Akte ein, weil es mögliche Kreuzverbindungen zum Polizistenmord gibt. Das Fazit gab dann nichts her.
Insgesamt war es nicht möglich, durch diese Maßnahme weitere Ermittlungsansätze oder Erkenntnisse zu gewinnen.
Aufgrund dem Ereignissen des 04.11.2011 in Eisenach/TH werden keine weiteren Maßnahmen mehr durchgeführt.“
Wenn man den Ordner 34 in wenigen Worten zusammenfassen soll, dann ist es ein sehr ernüchterndes Ergebnis.
Sie haben nur einen einzigen echten Zeugen, und zwar den Auffinder der beiden Polizisten.
Alle (!) anderen Zeugen haben im Grunde nichts gesehen und nichts gehört, vermeinen aber, etwas gesehen oder gehört zu haben. Das ist wirklich so. Aus diesem Gewusel sehr unsicherer Aussagen müssen die Ermittler Diamanten fischen. Das ist eine Heidenarbeit.
Auch wenn sie eine akribische Zeitleiste mit Knallgeräuschen, Polizeifahrzeugsichtungen, Personenbewegungen, Flucht im Auto und blutverschmierten Personen angelegt haben, läßt sich keine Tathypothese daraus ableiten, auch kein Vortat- bzw. Nachtatgeschehen.
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Es gibt von ca. 13:45 Uhr bis etwa 14:17 Uhr, Eintreffen der ersten Polizeistreife am Tatort, im Grunde ein schwarzes Loch, in das kein Licht eindringt. Auch 2012 nicht.
Laut dieser Akte wissen sie nicht, was in dieser halben Stunde passiert ist. Auch die Ermittler müssen sich heftig ihrer Phantasie und jahrelangen Berufserfahrung bedienen, um die Spreu vom Weizen zu trennen.
Einen Haufen Stroh wollen wir dem lesenden Volk nicht vorenthalten. Enthemmte Nazis kommen in der Akte nicht vor. Die waren es vermutlich nicht, denn wenn sich eine Spur nach solcher Species ergeben hätte, wäre sie auch verfolgt worden.
Dort steht eigentlich alles zum Thema Mailkonto, und dass es auf dem Laptop keine persönlichen Dokumente gab, und auch kein Mailprogramm oder gar Mails.
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Vielleicht hat sie nicht gemailt, oder sie hat das via Handy gemacht, wissen wir nicht. Ob sie einen anderen PC dazu nutzte, das wissen wir auch nicht. Man hat da nicht wirklich intensiv ermittelt. Wie bei den SMS auf dem Handy Nokia, es wurde sich überhaupt nicht gewundert, dass das Nokia 6111 „blitzeblank war“: Alles gelöscht.
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Beim Laptop war das ähnlich: Kein einziges Schreiben drauf, keine Kündigung eines Handyvertrages, kein Schriftverkehr zu Mietvertrag Wohnung etc pp. Klinisch rein.
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Kurz vor ihrem Tod hat sie das Passwort geändert, Manuel (Balitsch)… wozu, wenn nichts drauf war ? Vielleicht hatte sie vorher „Dome„, nach Dominik Weigand, und der war längst Geschichte? Dann stimmte aber die Geschichte von der gemeinsamen Wohnung in Karlsruhe samt Versetzung zur Patentante ebenfalls nicht. Womit wir wieder beim verliebten Hörms wären, siehe voriger Blogbeitrag dazu.
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Man muss meiner Meinung nach zwingend davon ausgehen, dass dieser Laptop nicht der einzige genutzte Computer war.
Man hat aber einen zweiten, ggfs. mitbenutzten PC gar nicht erst gesucht.
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Es gibt von diesem Laptop Acer Aspire kein Foto. Das kennt man vom Acer Aspire aus dem Wohnmobil Eisenach. Dort ist das ebenfalls so. Auswertungen ohne Asservatenfotos scheinen der Normalfall zu sein…
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Als dieser Laptop schliesslich ohne Mitteilung des Passwortes bei der Familie ankam, liess die Familie ihn von einem Fachkundigen starten. Er war leer.
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Herr Aust, wie war das doch gleich?
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screenshot aus „Heimatschutz“
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Wer wollte dem widersprechen?.
Beantwortet aber auch nicht die Frage nach dem „warum“. Warum wurde vom 1. Tag an derart schlampig ermittelt?
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Der Ordner 6, Umfeld Kiesewetter, ist damit vorerst erledigt. Ordner 7 und 8 betreffen Martin Arnold. Die kommen dann demnächst.
Vorher müssen wir uns allerdings noch um das hier kümmern:
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Wer lungerte da sowohl vor der Tat als auch nach der Tat am Trafohäuschen herum, und wurde sowohl als Phantombild beschrieben, als auch vom Taxifahrer Mustafa Kandil als „junger Mann“ beschrieben?
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Davon habe ich bereits mehrfach gebloggt, die Soko nahm das wesentlich ernster als die Blogleser es taten.
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Anfang 2009 verbrannte ein Lehrling mit seinem Auto, Benzin war im Spiel.
18-jähriger Weinsberger starb an Verbrennungen (28.01.09)
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Russlanddeutscher. Arthur Christ. Von wo und wann kam Familie Heilig nach Deutschland? Spätaussiedler?
Kannten sich Florian Heilig und Arthur Christ, die beide im Auto verbrannten?
Das Dossier zu Heilbronn ist recht umfangreich. Man darf davon ausgehen, dass der Ländle-PUA mangels Zeit und mangels Willen die offenen Fragen nicht wird klären können.
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Sie werden sich sicher mit dem Putin befassen. Ausführlich.
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Das der weder eine Tagebuchnummer hat, noch eine Polizeidienststelle, dafür aber eine Signatur von vor 2007, was macht das schon?
Michele Kiesewetter hatte seit November 2006 ein neues Handy:
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Nokia 6111
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In der Wohnung wurde gefunden:
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Ein neuer Vertrag, daher hatte Kiesewetter 2 Handys in Betrieb, eine gewisse Zeit lang jedenfalls.
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Vorher/nebenbei hatte sie ein LG 7050 ?
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Möller heisst der Munitionsverwechsler 7,62 Tokarev versus 7,65 Browning. Uwe Möller, Kripo Saalfeld. „Zusammenhang Heilbronn mit bundesweiten Türkenmorden“ wäre das Stichwort dazu, 2007 von Onkel Mike geäussert.
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Es gab da offenbar vorher ein LG 7050, erschienen 2004 auf dem Markt, welches so gut wie möglich in den Akten versteckt wurde ?
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Ist das das Handy mit der Stummelantenne auf den Fotos ganz oben?
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Das Samsung Handy, von dem das LKA fantasiert, dürfte die Digitalkamera gewesen sein.
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Ein altes Nokia-Handy flog dort auch herum: O 12. Das LG 7050 ist das wahrscheinlichere Zweithandy, und es fällt beim Nokia-Handy die fehlende Typangabe auf. Alles recht unscharf, recht unklar. Absicht oder Schusseligkeit des LKA ?
Das Nokia dürfte unausgewertet an die Familie gegangen sein, siehe die Äusserung von Onkel Mike dazu… Asservatenaufkleber drauf, aber keine Auswertung erfolgt.
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„Peggy“, die Heimatfreundin Peggy Porsche-Neupert, befragte man gründlich erst 2011.
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Dreckspresse.
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Merkwürdig, dass im Asservatenverzeichnis das Schreiben von „Peggy“ fehlt. Thomas Wurst oder Thomas Bartelt, das ist nicht bekannt.
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Die Halbschwester erwähnte TB am 3.8.2011, erstmalig:
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Von den Kollegen war Dergleichen nie zu hören… Chorpsgeist… ?
Mein Chef hiess nie „Tom“ im Telefonbuch, seltsam vertraute Beziehungen in dieser Einheit BFE 523.
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Offenbar suchte das LKA nach den Privatnummern der am Tatort anwesenden Kollegen, die 4 Ordner Vernehmungen sind voller solcher Fragen. Bestimmt 30 Mal gestellt, diese Frage. 2010/2011…
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@anmerkung dazu:
Zu den Handyanrufen gäbe es eine Erklärung aus Ordner 34. Die Frage nach den Anrufen am 25.04.2011 wird erst in den Vernehmungen ab ca. 2010 so ziemlich jedem gestellt. Das hat damit zu tun, daß sie erst 2009/2010 die Unterlagen zur Abfrage der Funkzellen soweit fertig hatten, daß sie mit dieser Datenbank arbeiten konnten.
Ab S. 96. Ist der Zwischenbericht enthalten.
S. 99
„Außerdem wurden mit Beschluss vom 26.04.2007, Az.: 32 Gs 6703/07 die Verbindungsdaten der Mobiltelefone Martin Arnold (Rufnummer 01636276653), Michele Kiesewetter (Rufnummer 016094760048) sowie des dienstlichen Mobiltelefons, Rufnummer 01733280442, erhoben.“
Hier fehlt also ein Handy, wenn Kiesewetter zwei hatte. Oder sogar drei, wenn das der Mutter mit eingerechnet wird.
Weiter heißt es im Text.
„Zum professionellen Umgang mit dieser riesigen Datenmenge sind spezielle sog. Auswertetools wie zum Beispiel Analyst Notebook oder Infozoom nötig. Die ins-gesamt über 743.000 Datensätze bestehen in der Regel aus zwei Rufnummern (A- und B-Nummer, wobei sich mindestens ein Teilnehmer in der Funkzelle befindet).“
Das ist das Problem, die Datenmenge ist zu groß. Sie wissen nicht, wonach sie suchen sollen.
Den Bestand an Arbeitsdaten können sie auf 424.384 eindampfen (S. 100)
„Innerhalb der tatrelevanten Zeit von 13:50 Uhr – 14:40 Uhr liegen 7.480 Gesprächsverbindungen vor. Hierin sind circa 200 Servicenummern enthalten, die aus der Funkzelle Heilbronn heraus kontaktiert wurden. Außerdem gibt es circa 1.500 Festnetznummern, die von einem Mobiltelefon aus kontaktiert wurden. Bei 260 Verbindungen erscheint keine Gesprächspartnernummer und insgesamt kommen circa 90 ausländische Rufnummern vor.“
Ich halte 13:50 für viel zu spät, denn wenn sie auf die Theresienwiese bestellt wurden, kann das über Handy, diese 2m-Funke oder mündlich erfolgt sein.
Den Suchraum auf 13:30 vergrößern, vergrößert aber die zu durchsuchende Datenmenge immens.
Die Erklärung für die Handyfrage findet sich dann in einer Vorlage für andere Kollegen, die auch Vernehmungen durchführen sollen.
Im Ordner 10 ist eine doc zur Zeugenvernehmung Stefan Klumpp hinterlegt. Da heißt es auf S. 336 ganz unten:
„Sie waren am 25.04.2007 ab 13.00 Uhr in Stuttgart beim Objektschutz eingesetzt (-wie Koll. HELLSTERN). Wurden Sie nach Bekanntwerden der Tat auch nach Heilbronn entsandt? Wenn ja, Schilderung des Ablaufes am 25.04.2007 und Erhebung seiner damaligen Handynummer und Frage nach seinem Telefonverhalten wg. Funkzellenauswertung.“
Das heißt, sie sitzen auf einem großen Datenberg und wollen wissen, welcher Polizist an dem Tag welche Handynummer hatte und ob er mit dieser in Heilbronn eingehend oder abgehend telefonierte.
Unterm Strich hat der Funkzellenauswerter nur zwei markante Treffer aus den Daten extrahiert. Das war einmal der Dr., der von der BP in Oberwiesenthal in die Fahndungscomputer eingegeben wurde. Der zweite Treffer war der, der dem Phantombild Nr. 7 aus Ordner 34, das Arnold zeichnete, sehr ähnlich sah. Namen stehen in der Akte.
Beide Treffer sind dann aber durch den Rost gefallen.
Unterm Strich wollen sie wissen, wer am Tattag nach Heilbronn, vor allem zu Kiesewetter und Arnold telefonierte oder simste, bzw. von Heilbronn zur relevanten Zeit weg telefonierte.
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Nun noch zu Heß und dem rosa Handy. Ordner 10, S. 216, Vernehmung vom 24.05.2011 durch Kurz und Rieger
„Frage: Sind dir am Tatort irgendwelche besonderen Dinge aufgefallen, auch Kleinigkeiten, die vielleicht im ersten Moment gar nicht besonders erscheinen?
Antwort: Was mir noch als Besonderheit in Erinnerung ist, ist die Hand von Michele, mit der sie noch ihr rosa Handy festgehalten hat. Mir fällt, es schwer die zeitlichen Abläufe auf die Reihe zu kriegen. Was ich weiß ist, dass wir zunächst darauf bedacht waren den Tatort abzusichern, immer mit dem Hintergedanken es könnten noch die Täter hier sein. Ebenfalls habe ich noch das Bild mit der Plane über Michele im Kopf und das Bild ihrer Hand mit dem Handy. Ob ich Michele gesehen habe, als die Plane noch nicht über ihr war oder ob ich sie beim ersten Vorbeilaufen am Streifenwagen überhaupt registriert habe, weiß ich nicht mehr. Das Telefonat mit Thomas Bartelt würde ich auf jedenfall zeitlich so einordnen, dass es nach dem Absichern der Wege war und ich schätze ca. 5 – 10 min nach unserem Eintreffen am Tatort war.“
Im Schriftprotokoll steht „rosanes“, das dann durchgestrichen und zu „rosa“ verkürzt wurde.
Es kann also sehr wohl das LG sein, das wegen der markanten rosa Intarsie als rosanes Handy wahrgenommen wird, auch wenn es zweifarbig ist.
Er sagt aber, sie hielt es noch in der Hand, als er am Tatort war.
Ergänzend noch ein schnödes monetäres Problem. Ordner 34, S. 114.
„Hier muss allerdings die Problematik der Datenerhebung von Anschlussinhabern aus dem Jahre 2007 bedacht werden, die mit pro 17.- Euro je Anschlussinhaber zu Buche schlägt.“
Da sammelt man erst mal händisch ein, was man kriegen kann, zumal man ja gar nicht weiß, wonach in den Daten zu suchen ist.
Die Datenanalyse hat KHK Fink gemacht.
Wieso ist das alles so unübersichtlich, verworren, dem Anschein nach wenig zielführend?
Weil sie erst 2009/2010 auf den Trichter kamen, daß Michelle Kiesewetter eventuell auch von Kollegen ermordet worden sein konnte?
Man ermittelt doch immer entlang einer oder zweier oder auch dreier Tathypothesen. Alles andere fällt unter den Tisch. Und wenn sie erst 2009/2010 die Idee entwickeln, es sei Kollegenmord gewesen, dann wird diese Spur auch erst in der zweiten und dritten Runde der Kollegenvernehmungen verfolgt, die dann bis ins Jahr 2011 hinein andauern.
„Wir ermitteln in alle Richtungen“, heißt ja regelmäßig nur, sie ermitteln nur in jenen Bereichen, zu denen handfeste Tathypothesen aufgestellt wurden.
Das war ja dann die Zeit, wo der Mögelin das Zepter in die Hand nahm. Der hat nochmal kriminalpolizeilichen Dampf gemacht und nach echten Tatalternativen gesucht.
Nach dem 4.11.2011 gibt es dann auch drei Tathypothesen. Der Uwe war’s. Oder der andere Uwe. Oder beide zusammen. Das ist die Tragik des Mordfalls Heilbronn, daß Politiker und hochrangige Polizeibeamte die Ermittler in genau diese eine Richtung gezwungen haben.
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Danke, Anmerkung!
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Es fällt auf, dass 2 Kollegen von rosa bzw rot reden, aber niemand von silber.
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Es existiert ein weiteres Problem: Der gebrochene Akku das Handys (welches auch immer…) :
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das Handy von Michele hat „TB“ um 15:34 angerufen.
da war es aber nebenan eingeloggt. in der nachbarzelle.
im labor war aber der akku gebrochen.
da war es aus.
Es kann also nicht kaputt gegangen sein beim Heraushieven von Michele aus dem Streifenwagen. Das war ca. um 14:20.
Um 15:34 war das Handy noch an.
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Kann es sein, dass es Anrufe im Gerätespeicher gab, aber nicht auf der SIM-Karte? Ist das technisch möglich? Könnte deshalb das Handy, nicht aber die SIM ausgetauscht worden sein?
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Martin Arnold war der neueste Eintrag im Speicher. Nr. 81.
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Wer ist Bb71 ? Böblingen?
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Wer ist Bb 71?
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Warum stimmen die Zeiten nicht?
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Müssten diese Anrufe nicht auch bei der Telekom registriert worden sein?
15:29 und 15:34 ? Die Anrufe um 18 Uhr?
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Das Handy der Toten muss doch eingeschaltet gewesen sein, wenn es entgangene Anrufe speichert, oder etwa nicht?
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Die SMS kamen in GMT-Zeit von der Telekom, man müsse 2 Stunden abziehen. MESZ…
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Das Handy 6111 war leer. Nichts drauf…
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Merkwürdig. Warum fehlen sämtliche SMS, von denen Dutzende hereinkamen am 24.4. und 25.4.2007 ?
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Und wer ist HÖRMS ? Telefonbuch Nr. 51, +4916091501485
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Der wollte am 24.4.2007 mit Michele wegen ihrer Bewerbung reden, und am 25.4.2007 sendete er ihr eine SMS.
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es sind zuviele sensible SMS darunter, um Alle zu veröffentlichen. das geht einfach nicht. darf nicht sein.
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Wer ist dieser Hörms?
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Er taucht nie wieder auf, in 54 Ordner zu Heilbronn nicht.
Es gibt LKA-Listen, was die Opfer am Körper trugen: Kleidung, Ausrüstung etc.
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Ordner 28:
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Wo sind die Gegenstände aus Michele Kiesewetters Hemdtasche?
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Wo ist das Notizbuch mit dem Eintrag „Adolf Heilig Haftbefehl“?
Wo ist ihre Geldbörse? Wo sind die Kugelschreiber etc. ?
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Man asserviert bei Arnold das Handy, seine Geldbörse, Stifte und ein Notizbuch im Krankenhaus Ludwigsburg.
Ordner 21:
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Ordner 22:
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Ordner 50:
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Man soll da nicht durchsteigen, den Verdacht wird man nicht los, dass das Chaos pure Absicht ist…
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Bei Kiesewetter hat das Privathandy die Nummer TO.27, es fiel ihr aus der Hand beim Umlagern. Das ist soweit nachvollziehbar. Das Diensthandy lag im Auto, und wurde durch Anruf geortet. Auch nachvollziehbar. KFZ 5.
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Aber wo ist der Inhalt ihrer Hemdtasche, Stifte und Notizblock, oder Zettel mit „Adolf Heilig Haftbefehl“ drauf, wie Udo Schulze in seinem Buch schreibt? Wo ist ihre Geldbörse, hatte sie gar nichts in ihren Taschen an Hemd und Hose?
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Der 245-seitige Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft (Ordner 1) geht nicht ins Detail:
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„in diesem Notizbuch“, ja welches denn bitte? Es gab mehrere! um die 6 Stück insgesamt.
Wann war diese Einsatzbesprechung?
Am 25.4.2007 ?
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Offensichtlich nicht am 25.4.2007. Haftbefehl Adolf Heilig gab es damals nicht, und der (Russlanddeutsche) Vitali Ridinger gehört zur EG Blizzard. Drogen und Mafia.
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Es gab 2 identische Notizbücher, Deutsche Polizeigewerkschaft, das von Martin Arnold in Ludwigsburg und das im Auto.
und noch eins in Kiesewetters Schränken.
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aber keins von Michele Kiesewetter, weder am Körper noch im Auto.
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Man hütet sich vor Details, so scheint es, es wird nie angegeben, welches Notizbuch gemeint ist:
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Ordner 6 klärt das Rätsel dann letztlich ein wenig auf:
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Es gab 3 Notizbücher von Michele: 1 in der Wohnung, 2 in der Polizeikaserne:
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Oder auch umgekehrt: 2 in der Wohnung, 1 in der Kaserne. Wie es Euch gefällt…
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In welchem Notizbuch „Adolf Heilig Haftbefehl“ steht, das wissen wir immer noch nicht, und ob Michele das am Mann trug, also in ihrer Uniform, das wissen wir ebenfalls nicht.
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Es gab dort in diesen/diesem, wer weiss das schon, Notizbuch/Notizbüchern noch mehrere Eintragungen, die man dann überprüfte:
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Ergebnis: Funkfahndung aus 2006.
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2006… nicht 25.4.2007.
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Was war da los, ein Deutungsversuch:
– man findet irgendwo in den Notizbüchern diesen Eintrag „Adolf Heilig Haftbefehl“, der war laut eigenen Angaben an jenem 25.4.2007 dort.
– man stellt fest, dass es gar keinen Haftbefehl Adolf Heilig betreffend am 25.4.2007 gab.
– man blufft seinen Cousin, Gilbert „Scotty“ Heilig, und erzählt dem, die tote Polizistin habe einen Zettel mit dem Namen Adolf „Adel“ Heilig dabei gehabt. (der war ja an jenem Tag auf der Theresienwiese…vormittags)
– man überwacht das Telefonat zwischen Gilbert und seinem Bruder Gerhard Heilig, in Sintikes geführt, aber dabei kommt auch nichts heraus.
– Udo Schulze schreibt diesen Bluff als Fakt in sein NSU-Buch hinein.
eigentlich ist das sehr witzig. wenn es denn so stimmt…
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In den Medien wurde das Alles komplett verschwiegen, die Zigeunersippe Heilig war nie Thema. Die Wohnwagen auf der Theresienwiese wurden nicht durchsucht. Man legte die ganze Stadt lahm, „vergass“ aber die Durchsuchung der Rotationseuropäer.
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siehe auch:
Die Brüder Heilig, Gerhard und Gilbert:
Adolf junior müssen wir uns woanders besorgen, der fehlt.
So ein Onkel/Opa im Zentralrat der Sinti und Roma schadet nie?
Welche inhaltlichen besonders wichtigen Informationen wurden unterschlagen? Flächendeckend, eine wie von Geisterhand gesteuerte Zensur?
1. Der Roma aus Serbien “Chico” wurde von Zigeunern als Mörder benannt.
Zwar nicht am Mordtag, da hatten 165 “Landfahrer” die 3 Affen gegeben, aber später
benannten mehrere Mitglieder der Sinti-Familie Heilig “Chico” als den Mörder. Hätten die Ermittler der Soko Parkplatz dieser Spur nicht nachgehen sollen?
1. In welchem Notizbuch wurde der Adolf Heilig-Eintrag gefunden?
2. Hatte Michele Kiesewetter dieses Notizbuch „am Mann“ ? Im Auto? Daheim? In der Kaserne?
3. Warum wurde nie klargestellt, dass der Eintrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Jahr 2006 stammt?
4. Warum wurde „Chico“ per DNA-Probe ausgeschlossen, obwohl er mit seinem frz. Handy am Tatort eingeloggt war?
5. Es ist nicht sicher, dass der oder die Mörder auch die Waffen entnahmen, selbst die Soko Parkplatz bezweifelte das ab Ende 2010. Man konnte folglich Niemanden ausschliessen per DNA-Test. Warum tat man es aber trotzdem?
6. Wie beurteilt das BKA das Erkennen Chicos durch Martin Arnold 2009?
7. Wie tragfähig ist der „Jagdschein“, den man Arnold ausstellte, sich nicht korrekt erinnern zu können?
8. Warum sollte Arnold noch Ende 2010 vor Angst auswandern wollen, wenn die Täter ihn nicht kennen, er ein Zufallsopfer war, oder ist es nicht eher so, dass die Täter nicht auf dem Balkan sitzen, sondern im Ländle?
9. Wie kann es sein, dass es im „Opferstreifenwagen“ keinen einzigen Fingerabdruck der Opfer gab, nicht einmal am Lenkrad? Dort gab es auch keine Kiesewetter-DNA. Wie geht das?
Die Waffe Radom 9 mm (Spur 20, später W01) wird am 5.11.2011 aufgefunden.
Sie geht am 8.11.2011 mit W02 Pistole Erma (Spur 21) und W03 Pistole Walther (Spur 22) ans LKA-Labor nach Dresden
Im Labor in Dresden findet man nichts: Keine Fingerabdrücke, keine DNA.
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Am 10.11.2011 treffen diese 3 Waffen aus Dresden gemeinsam mit den 8 Schuttwaffen W04 (Ceska 83 SD) bis W11, alle aufgefunden am 8.11. bzw. am 9.11. (Superfindetag) beim BKA ein.
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Das sollte soweit nachvollziehbar sein. Auffindedaten der Waffen laut Protokollen links, in Blau.
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NSU Prozess
Weitere Erkenntnisse zur Pistole Radom 9 mm Para
Asservatenbeschreibung: F.B. Radom VS Mod. 35, HI836
Die oben näher bezeichnete Pistole Radom wird im sogenannten NSU Verfahren von der Anklagebehörde als eine von zwei bei dem Mord in Heilbronn verwendeten Tatwaffen angesehen.
Aufgefunden und polizeilich gesichert wurde die Pistole Radom am 05.11.2011 in der abgebrannten Wohnung Frühlingstraße 26 in Zwickau nach der Beräumung des Brandschuttes von Kriminalhauptkommissar Lenk.
Auffinde-Stelle = Fußboden Schlafzimmer (H)
Da lag also eine Pistole im Schlafzimmer auf dem von Schutt befreiten Fußboden?
Das ist seltsam.
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Vgl. Protokoll über kriminaltechnische Tatortarbeit vom 10.11.2011:
Die Pistole Radom (Spur 20 bzw. W01) wurde zusammen mit zwei weiteren Pistolen, der Tokarev W08 und der Ceska 83 W04, innerhalb des BKA (weil es die 3 vermuteten Mordwaffen waren unter den 11 am 10.11.2011 beim BKA eingetroffenen Waffen aus Zwickau) sofort nach Eintreffen an KT 31 weiter gegeben und auf DNA-Spuren untersucht:
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An der Pistole Radom konnten, laut Untersuchungs-Ergebnisbericht, (der kein behördliches Gutachten darstellt), durch molekulargenetische Untersuchungen auf insgesamt 10 einzelnen Teilen der Waffe DNA-Spuren gesichert und ausgewertet werden. Sämtliche 10 Spuren waren im LKA-Labor in Dresden übersehen worden. Das ist nicht nachvollziehbar.
Siehe nachstehende Tabelle:
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Aus dem Untersuchungsergebnis ist eine erstaunliche Leichtfertigkeit der Polizei im Umgang mit hochwichtigem Spurenträgermaterial ersichtlich.
Die Mehrzahl der auf der als Tatwaffe angenommenen Radom-Pistole gesicherten DNA-Spuren stammt von „berechtigtem Personal“. Als ob die Polizei berechtigt wäre, auf den von ihr gesicherten Gegenständen Spuren zu hinterlassen. Allein dieser Umstand ist schon skandalös.
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Von entscheidender rechtlicher Bedeutung für das hier relevante Strafverfahren sind jedoch die folgenden drei speziellen Spuren:
Die DNA-Spur einer unbekannten Person (P1) am Abzugsbügel als vollständiges Muster.
Ein weiteres vollständiges Muster einer unbekanntenPerson (P1) im Bereich Verschluss/Schlitten.
Und schließlich noch ein DNA-Befund einer weiteren unbekannten Person (P4) am unteren Bereich des Griffs/Magazinboden.
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DNA Spuren von Mundlos und Böhnhardt konnten nicht festgestellt werden.
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Im Ergebnis bedeutet die Spurenlage, dass die letzte Person, die aus der Radom einen oder mehrere Schüsse abgegeben hat, weder Mundlos noch Böhnhardt gewesen sein kann.
Nun könnte man sagen, die Spurenlage beweist ja nur, dass eine bisher unbekannte Person die Pistole Radom als letzter in der Hand hatte, nicht jedoch, dass dies im Zusammenhang mit einer Schussabgabe geschehen ist. Die unbekannte Person könnte ja die Waffe nur in der Hand gehalten haben, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Verkaufsangebot? Oder einfach nur beim Herzeigen?
Dieser Einschätzung steht aber entgegen, dass die ominösen Fremdspuren unbekannter Herkunft nicht etwa auf dem Griffstück zu finden sind, sondern genau auf den Teilen, die unmittelbar bevor und zur Schussabgabe erforderlich sind. Dabei muss der Schütze zwar auch das Griffstück umfassen, und das war ganz sicher auch der Fall, aber diese Spuren sind durch die Überlagerung der von „Berechtigten“ erzeugten Spuren eliminiert worden.
Die Waffe wird durch Einführen des mit Patronen gefüllten Magazins teilgeladen. Dazu wird mit dem Handballen auf den Magazinboden geklopft um das Magazin einrasten zu lassen.
Daher die Spuren auf dem Magazinboden und im unteren Bereich des Griffstückes.
Dann muss der Verschluss/Schlitten von Hand zurückgezogen werden. Damit liegt der obere Teil des mit Patronen bestückten Magazins frei. Die erste Patrone gleitet auf dem Zubringerteil des Magazins durch Federdruck (der Magazinfeder) nach oben und schiebt sich mit ihrer am Hülsenboden befindlichen Randrille in die dafür vorgesehene halbkreisförmige Einkerbung des Stoßbodens. Dabei rastet die als federndes Teil ausgebildete Auszieherkralle in die Patronenhülsenrille ein. Sobald der Schütze den Schlitten loslässt, schnellt dieser durch Federdruck (Rückholfeder) nach vorn, nimmt dabei die Patrone mit und befördert sie in das im Lauf befindliche Patronenlager. Bei diesem Vorgang wird gleichzeitig die Schlagbolzenfeder gespannt.
Damit ist die Waffe feuerbereit geladen.
Die Verteilung der aufgefundenen DNA-Spuren am Abzug, am Schlitten und am Magazinboden, ist ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass der letzte aus der Radom verfeuerte Schuss von einem bisher Unbekannten abgegeben wurde.
Nun könnte man sagen, ja aber wir wissen ja nicht, ob davor, vor dieser letzten Schussabgabe nicht schon von anderen Personen Schüsse aus der Waffe abgegeben worden sind?
Richtig! Genau das ist der Punkt. Es kann nicht angehen Mundlos und Böhnhardt zu unterstellen, sie hätten in Heilbronn geschossen, wenn es dafür überhaupt keine Beweise gibt.
Ob und inwieweit die Auffinde-Situation der Waffen als Beweis für eine Täterschaft bei Mordtaten gewertet werden kann, ist eine andere Frage.
Auch mit den beiden im Umfeld von Böhnhardt und Mundlos aufgefundenen Polizeiwaffen kann nur bewiesen werden, dass sie im näheren Umfeld von Mundlos und Böhnhardt unmittelbar nach deren ungeklärter Tötung aufgefunden wurden.
Aber die „sogenannte“ Verkaufswegermittlung ist ein anderes Thema, welches auch noch genauer untersucht und erörtert werden muss.
1. Wie kann es sein, dass sämtliche DNA-Spuren vom LKA-Labor übersehen wurden, aber vom BKA sogar der Labormitarbeiter des LKA SN (Dresden, Sachsen) gefunden wurde?
2. Hat das LKA Sachsen bei der (erfolglosen) Suche gar Fingerabdrücke zerstört?
3. Warum wurde die Ceska W04, immerhin behauptete Mordwaffe in 9 Fällen, gar nicht vom BKA auf Fingerabdrücke untersucht, so dass der -alberne- Versuch, dieses nachzuholen erst 2014 vom OLG-Richter Götzl beauftragt werden musste?
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Fragen an die Verteidigung Zschäpe und Wohlleben:
1. Wie einfältig muss man sein, um bei der Vorstellung der BKA-Gutachten durch das BKA keinen eigenen Waffensachverständigen im Saal zu haben, der den BKA-Vortrag auf fachliche Richtigkeit prüft?
2. Da die Gutachten nicht in den Prozessakten enthalten sind, ist der Verzicht auf eigenen Sachverstand geradezu ein Skandal.
3. Das böse Wort vom Mandantenverrat kommt jedem neutralen Beobachter zwangsläufig in den Sinn, falls er es nicht als blosse Dummheit bezeichnen mag.
4. Wie kann die Verteidigung auf neutrale Waffengutachten verzichten und den zweifelhaften BKA-Vortrag einfach so durchwinken, und das bei sämtlichen 5 angeblichen Tatwaffen?
5. Wie kann es sein, dass die Verteidigung darüber hinweg geht, dass auch auf der 6. Tatwaffe, der „Selbstmordflinte Winchester“, nirgendwo Fingerabdrücke zu finden waren, jedoch Fingerabdrücke von der Leiche Mundlos genommen werden konnten, die keine Handschuhe trug? Es MUSS Fingerabdrücke am Abzug geben, mindestens dort, es gibt sie jedoch nicht. Konsequenz?
6. Ist der Verteidigung nicht klar, dass sie mit ihrer „Unfähigkeit“ wahrscheinlich einen Doppelmord an Mundlos und Böhnhardt verdeckt bzw. dazu Beihilfe leistet?
Vorbemerkung:
Ich glaube nicht, dass die waffentechnischen Experten des BKA gelegentlich dazu neigen, nicht verantwortbare Gefälligkeitsgutachten für ihre behördlichen Auftraggeber zu verfertigen, ich weiß es.
Die bekannte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichs äußerte sich erst kürzlich im Fernsehen unter Bezugnahme auf ihren umfangreichen, in deutschen Gerichtssälen gewonnenen Erfahrungsschatz gleichfalls in diesem Sinne.
Bevor ich konkret zur Sache komme, möchte ich einen selbst vor dem OLG Nürnberg-Fürth erlebten Fall gutachterlicher Dreistigkeit schildern.
. Sachverhalt:
Nachdem eine gegen mich gerichtete Anklage wegen Mord bereits im ersten Anlauf vom Schwurgericht eingestellt worden war, erzwang die Justiz die Eröffnung des Verfahrens, obwohl sie keinen hinreichenden Tatverdacht begründen konnte.
In der Anklagschrift hieß es:
„Zwar reichen die vorhandenen Beweise nicht aus, es ist jedoch möglich, dass sich im Laufe des Prozesses ein anderes Bild ergibt.“
Am Ende reichte es nicht. Ich wurde vom Vorwurf des Mordes frei gesprochen.
Das gleiche Prozedere finden wir im sogenannten NSU Verfahren. Das Gerichtsverfahren wurde eröffnet, obwohl die von den Ermittlungsbehörden erarbeitete Beweislage nicht ausreichend war, um wenigstens einen hinreichenden Tatverdacht begründen zu können.
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Ich bezeichne die Beweislage als zu dünn, weil weder geklärt werden konnte, ob sich die posthum „Angeklagten“ überhaupt jemals an den Tatorten befanden, noch ob sie zum Zeitpunkt der Taten die tatsächliche Gewalt über die als Tatwaffen bezeichneten Waffen hatten, und schließlich ist auch kein unumstößlicher Beweis dafür erbracht worden, dass es sich um die Mordwaffen handelt. Jedenfalls nicht mit den mir vorliegenden behördlichen Gutachten.
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Der Angeklagten Beate Zschäpe beweisen zu wollen, dass sie von Verbrechen gewusst haben soll, deren tatsächlicher Tatablauf von den Ermittlungsbehörden noch nicht ermittelt werden konnte, ist schlechterdings unmöglich.
Mit dem, seinerzeit vor dem OLG Nürnberg-Fürth mündlich vorgetragenen, hier zur Debatte stehenden waffentechnischen Gutachten des BLKA sollte bewiesen werden, dass die zum Mord verwendete Tatwaffe eine Maschinenpistole Beretta, Kaliber 9 mm Para, gewesen sein soll.
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Zur kriminaltechnischen Untersuchung standen mehrere, am Tatort aufgefundene Hülsen und verfeuerte Projektile zur Verfügung. Damit war zweifelsfrei klar, dass eine Schusswaffe im Kaliber 9 mm Para verwendet worden sein musste.
Doch die Tatwaffe war nicht aufgefunden worden. Aus den Munitionsfunden allein konnte nicht auf den Waffentyp geschlossen werden. Dennoch behauptete der Gutachter angesichts des Gerichtes im Brustton der Überzeugung, die Tatwaffe sei eine Maschinenpistole Marke Beretta gewesen.
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Dazu muss man wissen, dass die Staatsanwaltschaft ein starkes Interesse daran hatte, darstellen zu können, dass eine Beretta MP Verwendung fand. Und zwar deshalb, weil sie über Fotographien verfügte, die bei unseren WSG Übungen aufgenommen worden waren und mich mit einer Beretta MP zeigten. Die von mir geführte MP war zwar nur eine nicht schussfähige „Anscheinwaffe“ aber das konnte man dem Foto nicht ansehen.
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Der Gutachter des BLKA erklärte ohne mit der Wimper zu zucken, die waffentechnischen Überprüfungen hätten ergeben, dass es sich bei der Tatwaffe um eine MP Beretta, Kal. 9 mm Para gehandelt habe. Als er mit seinem mündlichen Vortrag zum Ende kam, waren alle zufrieden. Keiner der Prozessbeteiligten fühlte sich veranlasst, Fragen an den Gutachter zu stellen.
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Die Klärung der Sache musste ich dann selbst übernehmen.
Ich fragte den Gutachter, aufgrund welcher Merkmale er feststellen könne, dass es sich um eine Beretta handelt? Immer noch locker antwortete er, das sei aufgrund der Systemmerkmale feststellbar. Ich gab nicht nach und fragte, welche Merkmale er denn konkret meine?
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Antwort: Die automatischen Waffen werfen die leergeschossene Hülse nach dem Schussvorgang unterschiedlich aus. Einige nach unten, andere nach oben und wieder andere nach der Seite und im hier vorliegenden Falle seien die Hülsen nach der Seite ausgeworfen worden und das sei bei der Beretta-MP so der Fall.
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Nun hätte ich sagen können, dass die Beretta nicht die einzige Waffe ist, die nach der Seite auswirft, aber soweit brauchte ich gar nicht gehen, um ihn zu überführen.
Ich fragte, woran er denn erkennen könne, dass die am Tatort vorgefundenen Hülsen nach der Seite und nicht anderweitig ausgeworfen worden waren?
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Die Antwort war verblüffend. Er meinte, das könne man der auf den Hülsenrand der Patrone aufgefundenen, von der Patronenauszieherkralle verursachten Spur erkennen. Als ich ihn dann aufforderte, zu erklären, wie er an einem runden Hülsenboden erkennen könne, ob die Patrone oben, unten oder seitlich von der Auszieherkralle gegriffen wird, lief sein Gesicht rot an. Die Antwort blieb er schuldig.
. Fazit:
Wenn am Tatort verfeuerte Hülsen des Kalibers 9 mm Para aufgefunden werden, und keine Tatwaffe gefunden wird, dann kann unmöglich auf Typ oder Marke der zum Schuss verwendeten Waffe geschlossen werden. Und zwar deswegen nicht, weil die auf die Hülsen beim Lade- oder Schussvorgang einwirkenden metallischen Teile der Waffe bei allen Fabrikaten und Typen die zur Verwendung der Munition 9mm Para gefertigt werden, in ihren Abmessungen absolut gleich sind. Wären sie es nicht, dann könnte die Waffe nicht funktionieren.
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Mit dieser unwiderlegbaren Feststellung leite ich über zur konkreten Besprechung des im Zuge des NSU Prozesses gefertigten behördlichen Gutachtens zur Selbstladepistole Radom:
In dem behördlichen Gutachten mit dem Aktenzeichen KT 2011/ 6242/2
Wird bezugnehmend auf die Pistole Radom unter der Überschrift:
4 Grundlagen der Begutachtung
angeführt:
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„Die vorliegende Waffe ist in schlechtem Zustand. Auf der gesamten Oberfläche befinden sich sandige Anhaftungen. Die Griffschalen fehlen.
Im Einlieferungszustand war der Hahn gespannt und im Auswurfsystem befand sich eine gezündete Patronenhülse. Offensichtlich war die Pistole hohen Temperaturen ausgesetzt. Dadurch kam es zur Zündung der Patrone. Durch den Druck der gezündeten Patronen wurde das Magazin in die seitlichen Öffnungen des Griffstückes gepresst.
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Soweit ist das nachvollziehbar.
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„Magazinboden, Magazinfeder und Zubringer fehlen.“
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Das Fehlen dieser Teile bedeutet, dass die Pistole in dem aufgefundenen Zustand nicht funktionsfähig war. Zu welchem Zeitpunkt die funktionswichtigen Teile entfernt wurden, ist nicht ermittelbar. Das heißt, um von der hier relevanten Radom-Pistole behaupten zu können, sie sei als Tatwaffe verwendet worden, müsste zuerst geklärt werden, ob sie zum Tatzeitpunkt komplett gewesen ist.
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Im Gutachten wird weiter ausgeführt:
„Das Magazingehäuse wurde aus dem Griffstück entfernt.“
Von wem? Vermutlich von den Waffenexperten des BKA.
„Infolge der hohen Temperaturen wurden die Schließfeder und die Schlagfeder derart erwärmt, dass sie ihre Federkraft verloren.“
„Für den hier durchgeführten Beschuss wurden das Magazin, der untere Griffrücken mit Schlagfeder und Schließfeder einer in der zentralen Waffensammlung des Bundeskriminalamtes einliegenden baugleichen Waffe verwendet.“
(…)
Beim Spurenvergleich mit der entsprechenden Tathülse der zentralen Tatmunitionssammlung des Bundeskriminalamtes wurden Übereinstimmungen in den Individualspuren der hier unter der Sammlungsnummer 47985 einliegenden Tathülse festgestellt. Damit ist nachgewiesen, dass die Tathülse mit der Sammlungsnummer 47985 als Patrone in der oben bezeichneten Waffe Pistole Radom Modell VIS Nummer UI 836 Kaliber Luger gezündet wurde.“
Ich kann mich dieser Meinung nicht anschließen.
Ich bin nicht der Meinung dass der im Gutachten behauptete Beweis erbracht ist.
Gründe:
Das Gutachten spricht von Individualspuren. Erklärt aber diese Spuren und ihr Zustandekommen nicht. Es fällt auf, dass dazu keine Einzelheiten aufgeführt werden.
Aber diese konkreten Erläuterungen sind notwendig, wenn das Gutachten überzeugen soll.
Zum Verständnis liste ich noch einmal die Waffenteile auf, die bei Berührung mit der Patronenhülse zu einer Spurenbildung auf der Hülse führen können:
1. Magazinlippen
2. Zubringerteil (oben im Magazin befindlich)
Diese beiden Teile scheiden als Beweismittel zur kriminalistischen Spurensicherung aus, weil sie vom BKA ausgetauscht wurden.
Bleiben noch:
3. Die Zündnadelspitze des Schlagbolzens, die auf dem Zündhütchen der Patrone eine Spur ergibt.
4. Die Patronenauszieherkralle
5. Die Ejektorfeder
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Im Gutachten wurde darauf verwiesen, dass die Waffe hohen Temperaturen ausgesetzt war und deshalb die Federn ihre Funktion verloren haben. Mit anderen Worten, sie waren ausgeglüht. Diese federnden Teile wurden, um die Waffe beschussfähig zu machen, vom BKA durch baugleiche Teile ersetzt.
Die „Schlagfeder“ ist eine, um den mit einer Zündnadelspitze versehenen Schlagbolzen gewickelte Spiralfeder. Wenn diese ausgeglüht ist, dann ist auch zumindest die nur millimeterdünne Zündnadel unbrauchbar. Zumindest müsste sie vom Zunder gereinigt werden und bereits dadurch würde sich die Spur verändern.
Was bleibt sind noch das Ejektorteil und die Auszieherkralle. Aber diese Teile sind ebenfalls aus Federstahl. Sie können nicht mehr funktionsfähig gewesen sein. Die Prozessbeteiligten sollten sich die Waffen einschließlich der ausgebauten Teile vorlegen lassen und einen eigenen unabhängigen Waffengutachter einschalten.
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Der Gutachter sollte darauf achten, ob alle Teile an der beschussfähig nachgearbeiteten Pistole nummerngleich mit den übrigen Teilen der Waffe sind. Ob die Auszieherkralle wegen ihrer geringen Größe eine Seriennummer hat weiß ich nicht, aber auf dem Schlagbolzen ist mit Sicherheit eine Seriennummer zu finden.
. Wichtig wäre auch, in allen Fällen der vom BKA beschossenen Pistolen, feststellen zu können, ob die Läufe ausgetauscht wurden. Auf dem Lauf müsste sich auf jedem Fall immer eine Seriennummer befinden und die müsste, wenn er nicht ausgetauscht wurde, mit Nummern aller übrigen Teile der Waffe übereinstimmen.
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Abschließend noch ein Wort zu dem im Lauf befindlichen Patronenlager, denn auch damit kommt die Patronenhülse bei der Schussabgabe in Berührung.
Das Patronenlager kann in der Regel keine Spuren verursachen, noch nicht einmal Systemspuren und schon gar keine Individualspuren. Und zwar deshalb nicht, weil dort niemals eine Nachbearbeitung infrage kommt. Das für die Munition 9 mm Para gefertigte Patronenlager ist in allen Waffentypen der Welt absolut gleich.
. Aus allem folgt: das Gutachten des BKA überzeugt mich nicht.
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Ich habe Zweifel, dass überhaupt festgestellt werden kann, ob bei dem Mord in Heilbronn ein Pistole Radom verwendet wurde. Das kann sein, aber die angeblich auf der Hülse gefundenen Spuren können diesen Beweis nicht erbringen.
Karl-Heinz Hoffmann 22.12.2014
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nun wieder fatalist 😉
Der Sachverhalt den Hoffmann beschreibt:
Karl-Heinz Hoffmann wurde später vom Vorwurf freigesprochen, die Morde geplant und beauftragt zu haben, obwohl Mitglieder der WSG gegen ihn aussagten.[3]
Dann zeigt Nennstiel eine Power-Point-Präsentation, um seine Ergebnisse zu veranschaulichen. Nach Bildern zu den Waffen im Auffindezustand zeigt Nennstiel, wie schon bei seinen Ausführungen am 83.Verhandlungstag, “Schmetterlingsdarstellungen”. Sowohl was die Radom Vis 35, als auch was die TOZ TT-33 angehe, gebe es Spurenübereinstimmungen. Die Tathülsen, die jeweils links zu sehen seien, seien also mit derselben Waffe abgefeuert worden wie die Vergleichshülsen rechts. Nennstiel zeigt außerdem eine Darstellung zum Tatgeschoss TOZ TT-33, bei der das Tat- und das Vergleichsgeschoss zu sehen sei. Ein klare Aussage, dass es dieselbe Waffe ist, sei damit nicht möglich, es gebe aber nicht zu verleugnende Ähnlichkeiten, so dass einiges dafür spreche. Götzl sagt, jetzt würde ihn diese Übereinstimmungen auch im Hinblick auf das Gutachten vom letzten Mal zur Ceska 83 und zur Bruni interessieren. Um die entsprechenden Präsentation heraus zu suchen, wird eine Pause eingelegt.
All das fehlt in den „Gutachten“ des BKA in den Akten.
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Es folgte der Zeuge KriminalkommissarHolger Sch., 47, vom LKA Brandenburg beim Polizeipräsidium Potsdam. Seine Aufgabe war die Asservaten-Auswertung der Waffen im Kontext mit einer Waffe Marke Radom. Dazu fertigte er beim BKA zusammenfassende Vermerke aus Behördengutachten und Aktenvermerken, insbesondere über die Ermittlungsergebnisse eines waffentechnischen Gutachtens. Es habe eine Zündung im Lauf und im Magazin gegeben. Die Waffe sei in einem schlechten Zustand gewesen, das Magazin sei aufgeweitet und verklemmt gewesen. Die Waffe sei auch beschossen worden und die so gewonnene Munition mit der Tatort-Munition vom Polizistenmord in Heilbronn verglichen worden. Auch seien daktyloskopische Untersuchungen vorgenommen worden, keine der beiden festgestellten Personen sei jedoch im Vergleich einschlägig gewesen. Die Waffe habe keine Nummer, sondern einen Wehrmachtsstempel, sei also vor 1945 in Polen produziert worden, aber im Auftrag der deutschen Wehrmacht. Der Zeuge wird entlassen.
Unglaublich, da werden die unbekannten DNA-Profile P1 und P4 auf der Radom W01 plötzlich zu Fingerabdrücken ???
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Das Gutachten des BKA:
KT21-2007/2117/1
(Sichergestellt am 25.04.2007)
1.1 Hülse, Kaliber 9 mm Luger, Spur Nr. TO.l
2. 1 Geschossmantel, Kaliber 9 mm Luger, Spur Nr. TO.8
3. 1 Bleikern, Kaliber 9 mm Luger, Spur Nr. TO.9
4. 1 Hülse, Kaliber 7,62 mm Tokarew, Spur Nr. T0.5
(Sichergestellt am 26.04.2007)
5.1 Geschoss, Kaliber 7,62 mm Tokarew, Spur Nr. Kfz.l
(Sichergestellt am 26.04.2007)
5.1 Geschoss, Kaliber 7,62 mm Tokarew, Spur Nr. Kfz.l
Nachgänge:
vom 02.05.2007
6.1 Bleifragment, Gewebeteilchen, Ass. MA.24 (sichergestellt bei OP ARNOLD)
vom 07.05.2007
7. 1 Geschossmantelfragment, Ass. Kfz.28 (sichergestellt aus Dienst-Kfz am 27.04.2007)
Radom 9mm ist MK.
Tokarev 7,62 mm ist MA.
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7,62 mm gehört zu Martin Arnold, wurde im Autositz und in seinem Kopf gefunden. Die Tokarev TT 33.
9 mm gehört zu Michele Kiesewetter, fand man am Trafohäuschen, wo das Projektil die Wand beschädigte. Radom Vis 35.
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Die Unterlagen dazu sind in dieser zusammengestrickten Akte mit 202 Seiten.
Das Diensthandy lag auf der Mittelkonsole, war verdeckt von einem Notizbuch. Man rief es an:
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Wenn Sie „Geheimsache NSU“ lesen, dann hat Einheitsführer der BFE Thomas Bartelt das Privathandy der tot neben ihm liegenden Michele Kiesewetter angerufen:
“Es ist aber gut möglich, dass ich bei ihr anrief, als ihr Name als mögliches Opfer fiel.”
Das war also, als Bartel noch mit dem Fahrrad am Bärensee radelte, weit weg…
so seine Aussage.
Eine Falschaussage.
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Die Rolle des BFE 523-Chefs Thomas Bartelt ist dubios, höchst dubios sogar, aber diese Anrufgeschichte im NSU-Geheimmärchenbuch ist einfach nur Quatsch. Wie, wann genau und woher „TB“ am 25.4.2007 nach Heilbronn kam, das ist die Frage, und genau das wurde nicht ermittelt.
Da kamen der Soko Parkplatz 2 Leichen am 4.11.2011 in Eisenach in die Quere…
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Timo Heß, BFE 523, damaliger Einsatzleiter:
Frage:
Sind dir am Tatort irgendwelche besonderen Dinge aufgefallen, auch Kleinigkeiten, die vielleicht im ersten Moment gar nicht besonders erscheinen?
Antwort:
Was mir noch als Besonderheit in Erinnerung ist, ist die Hand von Michele, mit der sie noch ihr rotes Handy festgehalten hat.
Das Diensthandy hatte selbstverständlich weder Fingerabdrücke noch DNA drauf:
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Ordner 1, der schon mindestens 1,5 Jahre lang in Journalistenkreisen rumging … Seite 120.
Keine Spuren auch auf dem Diensthandy. Nichts.
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Ordner 28:
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Sehen Sie, KFZ.5 ist nicht dabei.
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Hier auch nicht:
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Passt so gesehen bestens zu den ebenfalls spurenfreien Handfunkgeräten:
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Das soll uns mal jemand vormachen, wie man Handys und Funkgeräte Fingerabdruck-frei und trotz Blutspritzern drauf DNA-frei in einen Streifenwagen legt.
Der Überlebende Martin Arnold erinnerte sich zuerst falsch, ihm konnte aber geholfen werden:
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Nein, ganz falsch! T4 ist aber wirklich falsch…
Dann hätte man ja die toten Uwes ins Wohnmobil die beiden Polizisten in den BMW 5er Kombi umladen müssen.
Das sind aber sicher nur falsche Erinnerungen gewesen… dann hätte man ja im BMW alle Fingerabdrücke etc beseitigen müssen, die der ursprünglichen Besatzung. Das scheint zu weit hergeholt zu sein… Fingerabdrücke am Lenkrad des BMW von der Fahrerin Kiesewetter hat man übrigens auch nicht festgestellt, bzw. gar nicht erst überprüft.
Merkwürdig, nicht wahr?
Nirgendwo im BMW waren Fingerabdrücke von Fahrerin und Beifahrer.
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Es gab nur die beiden 5er Kombis in der Einheit, keine anderen BMW… aber jetzt passen wenigstes die Erinnerungen. Bravo! Das ist wirklich besser, sich nicht gänzlich, aber auch nicht falsch zu erinnern.
Dann braucht man auch nicht vor Angst auszuwandern, gelle!
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T4 Bus ist falsch, BMW 5er Kombi ist richtig.
Schliesslich hatte man ja Alles fein säuberlich in den Akten.
Die Rolle der Verteidigung ist höchst suspekt, wie Hoffmann zurecht anmerkt. Da ist er mit Lazlo Tolvaj zu 100% deckungsgleich, der genau das ebenfalls völlig unverständlich fand, und mehrfach eine Zweitbegutachtung durch unabhängige Fachleute verlangte. Ein neutraler Schweizer in bester eidgenössischer Tradition.
Die Lage ist ziemlich bedenklich für den Rechtsstaat BRD, solange widerspruchsfrei die BKA-Böcke auch die Gärtner bzw. die Gerichtsgutachter spielen dürfen.