Die Realität passt so gar nicht zur medialen Panikmache, wie Tichys Einblick schreibt:
Der öffentlich verbreitete Popanz hinsichtlich rechter Netzwerkverschwörungen ist nach Erkenntnis des Bundeskriminalamtes „konsequent zurückzuweisen“.
Ach!?!
Wie meinen?
Glaubt man so mancher Berichterstattung, dann ist die Bundesrepublik von rechtsextremistischen Netzwerken durchsetzt, die Stück für Stück ansetzen, sorgfältig recherchierte „Todeslisten“ abzuarbeiten. Opfer – wie im Falle des Kasseler Kommunalpolitikers Walter Lübcke – sind missliebige Politiker oder – wie im Falle des Eritreers in Wächtersbach – Zuwanderer. Es spielt dabei in der öffentlichen Darstellung keine Rolle, dass es sich im Falle Lübckes nach gegenwärtigem Erkenntnisstand um einen kriminalistisch nicht abschließend eingeordneten Einzeltäter gehandelt hat und im Fall des Eritreers die Erkenntnis eines „rassistischen“ Tatmotivs bislang maßgeblich allein aus dessen Hautfarbe geschöpft wird, obgleich der Täter ein offenbar geistig verwirrter Suizidgefährdeter war, der einen Abschiedsbrief schrieb, offenbar irgendjemanden „mitnehmen“ wollte und sich nach der Tat selbst das Leben nahm.
Wer erinnert sich nicht an die Todeslisten des NSU,…
TEIL 6) AUF SOGENANNTER „NSU-TODESLISTE“ STEHT KEIN EINZIGER DER TATORTE
… die keine waren.
„Vorsitzender Clemens Binninger: Entschuldigung, – Herr Diemer, aber warum waren die Tatorte nie dabei?
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht.
Vorsitzender Clemens Binninger: Da spähen die Tausende Adressen aus oder Hunderte, –
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht.
Vorsitzender Clemens Binninger: – machen sich Notizen, aber dort, wo sie zuschlagen, die tauchen da nicht auf.
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht. Ich kann es doch nicht ändern.“ (Bundestag, Wortprotokoll, Anlage 32, S. 87)
Der Chefankläger wusste gar nichts. Sein Groupie Anette Ramelsberger weiss noch weniger, labert aber noch mehr Dünnschiss.
Das BKA weist aktuell diesen medialen Propagandabegriff ebenfalls zurück:
Das Bundeskriminalamt führt hierzu Folgendes aus:
‚Alle dem Bundeskriminalamt vorliegenden Informationssammlungen wurden jeweils einer individuellen Gefährdungseinschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses zum Nachteil der darin aufgelisteten unterzogen. Dabei haben sich jedoch bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen einer konkreten Gefährdung unterliegen. Eine Gefährdung der dort genannten Personen, Institutionen und Organisationen ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamts gegenwärtig auszuschließen.
Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der ‚Feindes- oder gar „Todesliste“ ist daher konsequent zurückzuweisen.‘
Siehe auch den Oberleutnant:
DIE TERROR-SAU DURCH DAS DORF… OBERLEUTNANT FRANCO A. UND DIE TODESLISTEN
Dort lesen wir auch viel Bullshit über Todeslisten die keine sind:
Da darf sie sich auch nicht wundern, dass sie auf Todeslisten (die keine sind, sagt Herr Binninger CDU) der Rechtsausleger kommt, welche diese ebenso führen wie es die Linksextremisten der Antifa tun.
Tichys Einblick schliesst mit einer sehr bedenkenswerten These:
Stellt sich dem Betrachter die Frage:
Cui bono – wem nützt es, wenn ständig die Gefahr von Rechts als mörderische Bedrohung an die Wand gemalt wird, während das BKA infolge seiner Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt: Außer Spesen nichts gewesen?
Es nützt den linken Hakenkreuzsprühern, die mehr als Hundert Millionen Euro Steuergeld pro Jahr in den Allerwertesten geschoben bekommen und im Gegenzug als Schlägertruppe der Altparteien fungieren.
So macht man dann die dazu passenden Statistiken.
Propaganda wohin man auch schaut, Gleichschaltung der Medien, die sich „Haltungsjournalismus“ nennt und in der linksgrünen Diktatur enden wird.
Dennoch schönen Sonntag.