#NSU-Prozess bis 2018? Bitte nicht!

Hoffentlich nicht!

Im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer plant das Gericht neue Verhandlungstermine bis August 2018. Dennoch scheint ein früheres Ende absehbar. Das geht aus einem Schriftsatz hervor, den das Gericht an alle Prozessparteien geschickt hat und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin weist der Münchner Staatsschutzsenat darauf hin, dass die betreffenden Termine nur «höchst vorsorglich» erwogen würden. «Nach hiesiger Einschätzung befindet sich das Verfahren in der Endphase.»

Der NSU-Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen und dauert inzwischen länger als vier Jahre. Bisher fanden 371 Verhandlungstage statt. Erstmals im Dezember 2016 hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erklärt, das Beweisprogramm des Gerichts sei abgeschlossen. Seitdem forderte das Gericht Angeklagte und Nebenkläger mehrmals auf, letzte Beweisanträge «konzentriert und zügig» zu stellen. Zuletzt hatte sich das Verfahren wegen des Streits um die psychiatrische Begutachtung Zschäpes in die Länge gezogen. Aktuell sind mehrere neue Beweisanträge und ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht offen.

Realistisch gesehen wird der Prozess im Herbst 2017 enden, hoffentlich. Ein Gemurkse ist er von Anfang an gewesen, eine grosse Show, mit Wahrheitsfindung hat er wenig bis gar nichts zu tun. Ein politischer Prozess.

Urteil im Herbst, meint man auch hier, aber man wisse ja nie…

Warum dieser Prozess eine grosse Show ist, dafür steht wie kaum einen andere Prozesspartei die alberne Verteidigung:

So soll im NSU-Prozess auf Antrag der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben ein Sachverständiger des bayerischen Landeskriminalamts zur „Aussagekraft von Schmauchpartikeln“ gehört werden.

Immer brav den staatlichen Sachverständigen glauben, deren Behörden im Auftrag der Anklagebehörde den NSU erst hinermittelt haben. Die staatlichen Sachverständigen sogar selber verlangen, statt neutraler, unabhängiger Gutachter… durchgängiger schwerer Fehler der sogenannten Verteidigung.

Das Elend OLG-Prozess ist Staatsschutz, und dem ordnet sich offenbar alles unter.

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