NSU: Das Staatswohl triumphiert über das Recht?

Die Urteile gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach sind rechtskräftig, der BGH verwarf die Revisionsanträge.

Lediglich der große Gewinner des NSU-Prozesses am OLG München, der einzig komplett schweigende Angeklagte Andre Eminger, bekommt auf Antrag der Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung eine neue Hauptverhandlung im Dezember 2021, wo er mutmasslich „Nachschlag“ erhalten wird. Das letzte Urteil im NSU-Komplex soll am 15.12.2021 verkündet werden.

Soweit in aller Kürze das Ergebnis der 3 Jahre andauernden Revisionsprüfung des Bundesgerichtshofes.

Exakt wie prognostiziert:

NSU: Zschäpes Urteil in seinem Lauf

hält ein Senat am BGH nicht auf.

„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.

Was stand einer erfolgreichen Revision des Zschäpe-Urteils entgegen?

Der Deutsche Bundestag hat am 22. November 2011 einstimmig
beschlossen, daß die bis dahin als Dönermorde titulierten
Kriminalfälle nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind,
außerdem wurde einstimmig bewiesen, wer die Täter sind.

Sehr richtig, exakt dieser Umstand war der allererste Beitrag in diesem Blog.

Siehe den roten Pfeil, er zeigt auf das „warum„.
Es fehlt das „ob

Ob der NSU die Verbrechen begangen hat, das wurde gar nicht gefragt.

Das weiss Niemand, dass sämtliche Untersuchungsausschüsse  die Täterschaft des Trios voraussetzten und nie hinterfragen durften!

Und so geschah es dann auch.

Mit diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3.Strafsenat im
Revisionsverfahren Zschäpe u.a. ist dem Staatswohl
vollumfänglich gedient worden.

Etwas anderes war auch nicht zu
erwarten, schließlich hat der Deutsche Bundestag am 22.11.2011
einstimmig wegweisend und zielführend
beschlossen, daß die bis zu diesem Zeitpunkt als
Dönermorde titulierten Delikte als NSU Morde zu titulieren und
entsprechend zu
verfolgen sind.

Der Anwalt Stahl hat sich kurz vor Verkündigung der Entscheidung in der Strafsache Zschäpe u.a. im Hinblick auf seine Aussage, daß das OLG München geltendes Recht falsch angewendet hat, als jemand entlarvt, der keine Vorstellung vom Staatswohl hat.

Außerdem müsste Anwalt Stahl als Volljurist wissen, daß der
Bundesgerichtshof entscheidet, was geltendes Recht ist und das dieses Recht im Interesse des Staatswohls tagesaktuell dynamisch ausgestaltet und „fortentwickelt“ werden kann und „fortwährend fortentwickelt“ werden muss- geht ja schließlich um das Staatswohl.

Prösterchen auf das Staatswohl!

Damit ist alles gesagt, und wer an dieses offizielle Narrativ nicht so recht glauben mag, der ist ein Nazi und „delegitimiert den Staat wie ein Querdenker es tut“.

Gelle, Herr Binninger?

Mehr zu diesem Staatswohl gibt es hier: https://nsu-leaks.freeforums.net/post/91391/thread

Man kann es eigentlich nur sarkastisch ausdrücken, so wie er hier es tut:

Natürlich wurde die Beate-Zschäpe-Revision vom BGH verworfen, wäre ja wohl noch schöner! Zschäpe bekam lebenslange Haft – „auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war.“ (Welt) Hier galt in dubio pro reo nicht, denn die vom OLG gezogenen Schlussfolgerungen waren schließlich „rational nachvollziehbar“ (BGH). Außerdem standen sie so in der Presse.

Schaun mer mal was beim Eminger rauskommt… Wetten werden angenommen.

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11 comments

  1. Die Rammelsberger, diese
    völkische Beobachterin von der Süddeutschen, hat sich in ihrer Berichterstattung zum Beschluss des Bundesgerichtshofs in Sachen Zschäpe u.a. wieder mal voll an ihre Oberste Schriftleitung angeschleimt.

    Witzigerweise titelt die Rammelsberger ihren Artikel vom 19.8.2021 in Fettdruck

    EINE WEGWEISENDE ENTSCHEIDUNG

    Damit meint die Rammelsberger selbstverständlich nicht den einstimmig gefassten Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22.11.2021, in dem wenige Tage nach der Ermordung der beiden Uwes wegweisend und präjudizierend bestimmt und festgelegt hat, daß die bis zu diesem Zeitpunkt als Dönermorde titulierte Delikte nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind, sondern sie meinte damit den Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Verwerfung der Revision in der Angelegenheit Zschäpe und die damit verbundene Verurteilung der Zschäpe zu Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld. Das der Bundesgerichtshof sich bei dem Beschluss hinsichtlich der Verwerfung der Revision in der Angelegenheit Zschäpe tatsächlich grundsätzlich und unerbittlich an den einstimmig gefassten Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22.11.2011 gehalten hat, wonach es sich nicht mehr um Dönermorde zu handeln habe, sondern um NSU Morde und das die Täterschaft durch diesen einstimmig gefassten Beschluss eindeutig und zweifelsfrei feststeht, hat die Rammelsberger nicht berichten dürfen. „Der NSU hatte den Staat erschüttert, und die Strafjustiz nahm das Schwert in die Hand, um die Demokratie gegen Verschwörer zu verteidigen, die in kleinen Zellen agieren und sich gegenseitig decken“, formuliert die Rammelsberger. Die Rammelsberger, die sich immer mehr und dreister als völkische Beobachterin dekuvriert, glaubt also ernsthaft, daß die Bundesrichter in Karlsruhe bei ihren Entscheidungen ein Schwert in die Hand nehmen. Rammelsberger scheint nicht nur ein bisschen bescheuert zu sein, anscheinend hat sie auch ein Faible für Ritterfilme. Möglicherweise ist die Rammelsberger aber auch eine Liebhaberin von Erich Mielke und der DDR Staatssicherheit- die hatten es ja auch mit Schwert und Schild.

    Die Rammelsberger formuliert in ihrem Artikel schlussendlich „Zukünftige Verschwörer können sich nicht mehr sicher sein, vor Gericht davon zu kommen, wenn sie nur eisern schweigen „. Das hätte der Völkische Beobachter nicht besser formulieren können.

    Da ist die NEUE ZÜRICHER ZEITUNG doch deutlich fundierter in ihrer Berichterstattung. Mit Artikel vom 16.8.2021 titelt die NZZ

    DER BUNDES VERFASSUNGSSCHUTZ LÄSST SICH POLITISCH INSTRUMENTALISIEREN

    Damit sind wir beim Kern der Problematik: Der Verfassungsschutz schützt nicht die Verfassung, sondern die politischen Machthaber. Die politischen Machthaber wiederum schützen den Verfassungsschutz indem sie die gesetzlichen Regelungen schaffen und gewährleisten, daß deren Mitarbeiter zum Beispiel im NSU Verfahren vor Gericht nur eingeschränkte oder überhaupt keine Aussagegenehmigungen erteilt bekommen. Das wird begründet mit dem Staatswohl und hat Verfassungsrang; diesbezüglich gibt es genügend Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Im Artikel der NZZ wird dem BRD Verfassungsschutz Verstöße gegen Gesetz und Verfassung vorbehalten. Der Artikel ist von einem deutschen Professor für Politikwissenschaft verfasst, in einer BRD Zeitung wäre der Artikel nicht erschienen.

    Seehofer formulierte am 17.12.2019 auf einer Pressekonferenz, an der die Spitzen von BvV und BKA teilnahmen:

    “ Ich bedanke mich auch bei beiden Behörden, daß wir hier völlig nahtlos, harmonisch und ohne, daß wir irgendetwas anweisen müssen, sondern aus eigener Überzeugung diese Felder sehr stark bearbeiten. “

    So nahtlos und harmonisch hat man denn auch im NSU Komplex und bei Anus Amri Beweismaterial vernichtet, Zeugen beseitigt (auf die eine oder andere Art), Aussagenehmigungen nicht oder nur extrem eingeschränkt erteilt und jede Sauerei und damit verbundene Straftaten der BRD Staatssicherheit ermöglicht, sanktioniert und gebilligt.

    Robert Kennedy sen., der 1967 ermordete Bruder von JFK
    hat Anfang der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts ein Buch mit dem Titel

    GANGSTER DRÄNGEN ZUR MACHT

    veröffentlicht. Heute würde der Titel des Buches lauten

    GANGSTER SIND AN DER MACHT

  2. Ich frage mich vor Allem wieso die Angeklagten das so alles über sich ergehen lassen:

    Entweder ist das ganze ein Schauspiel mit Zschäpe in der Hauptrolle oder die Angeklagten stecken so tief in der Scheisse mit Dingen die für fast jedermann abscheulich sind, insbesondere bei normal veranlagten Knackis…wie bei Tino Brandt.

    1. Wohlleben hat Frau und Kinder, da war er erpressbar. Ich denke es war die stillschweigende Einigkeit von Anklage und Verteidigung, alles auf die toten Uwes zu schieben in der Hoffnung, dafür belohnt zu werden.

  3. Für mich ist und bleibt es nach wie vor rätselhaft, warum Beate Zschäpe angesichts der zu erwartenden lebenslangen Haftstrafe mit Sicherheitsverwahrung nicht ausgepackt hat. Sie hat/hatte nichts mehr zu verlieren. Oder fürchtet sie außerhalb des Gefängnisses um ihr Leben? Gibt es irgendeinen Deal, dass sie doch noch freikommt wie Vera Becker? War sie bei einer anderen Straftat involviert, die sowieso Lebenslänglich bedeutet hätte? Klar ist, wenn sie die ganze Story auf den Tisch legen würde, wackelt die BRD.

    1. Sitzt Sie irgendwo real?
      Hat Horst Mahler real gesessen?
      Ist Stephan Balliet real im Knast?
      Wieviel Soma, fiktive Droge in Aldous Huxleys Roman „Schöne neue Welt “ (1932), gibt es bzw. gab es?

      1. Knäste sind kein Einpersonenknast, also dürfte es ein Leichtes sein jemanden zu finden, der andere Häftlinge dort kennt.
        Klar sitzen/sassen die.

  4. Der sogenannte „NSU Mord in Kassel“ wird heute mal wieder thematisiert,
    diesmal von den
    DEUTSCHEN
    WIRTSCHAFTS
    NACHRICHTEN:

    20.10.2021 17.08
    „NSU Morde in Kassel: Am Tatort waren neben Temme noch vier weitere Personen anwesend“
    https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/515275/NSU-Mord-in-Kassel-Am-Tatort-waren-neben-Temme-noch-vier-weitere-Personen-anwesend

    Eigentlich wird nichts Neues berichtet. Fabuliert wird allerdings erstmalig „von einer deutschen
    Öffentlichkeit, die die
    Anwesenheit des Beamten des hessischen
    Verfassungsschutzes,
    Andreas Temme bei dem Mord in Kassel, dazu
    benutzt, um das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden zu erschüttern.“ Dann wird
    darauf hingewiesen, „daß gezielt verschwiegen wird, daß zum Tatzeitpunkt noch vier weitere Personen am Tatort waren.“ Des weiteren wird das mysteriöse
    Ableben vieler Zeugen
    thematisiert. Weiteres siehe Artikel DWN.

    Eigentlich alles bekannt, was in dem Artikel
    berichtet und thematisiert wird. Auffällig ist
    allerdings, daß im Artikel DWN „eine Verzahnung
    zwischen dem
    Rechtsextremismus und dem Islamismus“
    thematisch konstruiert wird. Begründet wird das damit, daß Temme „im
    Bereich Islamismus
    4 V-Männer und im Bereich Rechtsextremismus ein bis maximal 2 V-Männer geführt hatte“. Gleichzeitig wird geschlussfolgert, daß der „militante
    Rechtsextremismus und der Islamismus Gefahren für ausnahmslos alle
    Bürger im Land darstellen“.

    Im Hinblick auf das
    dubiose Sterben vieler
    Zeugen wird darauf hingewiesen, „daß diese
    dubiosen Fälle von einem Teil der deutschen
    Öffentlichkeit dazu
    missbraucht wird, um
    Zwietracht zwischen den verschiedenen ethischen Gruppen zu säen“. „Dieses niederträchtige Ziel sei
    jedoch vollständig verfehlt worden. Die
    Deutsch-Türken haben sich nicht aufhetzen.
    Stattdessen teilen sie das Narrativ der
    Mehrheitsgesellschaft. Und das lautet: DIE GESAMTE ANGELEGENHEIT STINKT ZUM HIMMEL. “

    Interessanterweise wird eine Tatbeteiligung von Zschäpe u.a. nicht
    thematisiert und auch nicht behauptet; es wird auch von „sogenannten NSU Morden“ gesprochen. „Temme steckte vor allem im islamistischen Lager“, ist eine Formulierung in dem Artikel DWN, dem nicht widersprochen
    werden kann. Aber die
    damit verbundenen
    Beweiserhebungen und Schlussfolgerungen sind ja politisch nicht erwünscht und deswegen amtlich
    geheim gehalten und
    unterdrückt worden.

    Die DWN schreiben in dem Artikel wieder einmal von „Türken, Deutsch-Türken, türkischen Opferfamilien, Türkischstämmigen..“ und verschweigen und
    unterdrücken damit wieder einmal gezielt und
    vorsätzlich die Tatsache, daß es sich weit
    überwiegend um Kurden gehandelt hat, die auch spezielle Kontakte in den Bereich der Kriminalität mit Bezug zu politischen
    Organisationen hatten, die in der Türkei wegen
    terroristischer Aktivitäten verboten sind.

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