Urteil im Lübcke-Prozess

Überraschungen gab es keine:

Im Lübcke-Prozess sind die Urteile gefallen: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der als Mittäter angeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

War wohl nix mit dem „im Interesse der Allgemeinheit“

Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Bezüglich des Vorwurfs des versuchten Mordes an Ahmed I. wurde Ernst hingegen freigesprochen.

Schweigen ist immer die beste Strategie. Hätte man ihm sagen sollen, statt ihn zigfach gestehen zu lassen in zahlreichen Varianten. Ganz üble Rolle des ersten Verteidigers.

Der Verurteilte habe jetzt die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten und Sicherungsverwahrung zu vermeiden.

EXIT Wagner dürfte sich freuen…

Den Mitangeklagten Markus H. sprach das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe frei. Gegen ihn wurde lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verhängt. Die Generalbundesanwalt kündigte umgehend Revision an, um das Urteil gegen H. sowie den nicht geahndeten Mordversuch an Ahmed I. vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen lassen.

Da wird wohl nicht allzuviel herauskommen… unkt so mancher, Motto:

die V Männer werden geschützt und die Hilfstruppen verheizt.

oder hier:

Der gesamte Fall bleibt mysteriös, vom „Tatortreiniger“ über den versteckten Autoschlüssel im Radio und Ernsts Waffenlager in der Firma bis zur Rolle seines mutmaßlichen V-Kumpels und dem Tatgeschehen selbst. All das wird wohl nicht mehr geklärt. Case closed.

Die Wahrheit werden wir wohl niemals erfahren.

Schlussgestrichen PUNKT

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4 comments

  1. Der „Verteidiger“ des Angeklagten Ernst, Rechtsanwalt Mustafa Kaplan in seinem Plädoyer: „Sie waren ein wunderbarer Vorsitzender“

    Tiefer ist ein Rechtsanwalt/Verteidiger in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte in aller Öffentlichkeit noch nie in den Anus eines Vorsitzenden Richters gekrochen. Und das war auch noch der Anus von Sagebiel, der im Prozess wegen seiner Eskapaden auffällig wurde.

    Der ExVerteidiger von Ernst, Anwalt Hannig, hat auch merkwürdige Auffassungen von der Funktion und den Aufgaben von Staatsschutzsenaten und der Bundesanwaltschaft. Wie der Stellungnahme von Hannig zum Urteil gegen seinen ehemaligen Mandanten zu entnehmen ist, glaubt der anscheinend nicht nur an die Objektivität von Staatsschutzsenaten und Bundesanwaltschaft, er ist davon anscheinend geradezu überzeugt.
    https://youtu.be/_CiRpp8cyVc

    Im Hinblick auf seine Verteidiger/Anwälte hat der Ernst jedenfalls mehrmals die Arschkarte gezogen (zugesteckt bekommen?)

  2. Die Sympathen der Nation in Aktion.

    Ist das diese Corona-RAF, von der Haldenwang faselt?
    ——
    http://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/mord-an-walter-luebcke-brand-anschlag-auf-auto-von-neonazi-markus-h-75134624.bild.html

    Im Prozess um Tod von Regierungs-Präsident Walter Lübcke (†65, CDU) wurde Markus H. (44) am 28. Januar vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Doch mutmaßlich Linksradikale finden, er habe „mitgeschossen“, selbst wenn er nicht am Tatort war. Für sie Rechtfertigung, sein Auto anzuzünden.

    In einem anonymen Bekennerschreiben auf einem linksradikalen Internet-Portal stellten sich die mutmaßlichen Brandstifter über die Justiz. Ihnen sei es egal, ob H. schuldig gesprochen werde und ob er beim Mord an Walter Lübcke dabei gewesen sei. Er habe sich durch seine rechtsextreme Einstellung schuldig gemacht.

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