Thomas Fischer hat sich am Beispiel des Scheuer-Andi zur Funktionsweise von Untersuchungsausschüssen früher und heute geäußert und die ganze Wahrheit über PUAs herausgefunden.
Das ist wesentlich deckungsgleich mit dem, was der AK NSU seit Jahren schreibt bzw. anhand konkreter Beispiele vorführt.
Seit Anbeginn politischer Untersuchungsausschüsse wurde der AK NSU öffentlich angefeindet, weil er anders argumentierte und andere Schlüsse zog als die Einheitsfront selbsternannter Aufklärer. Einem deutschen Politiker widersprechen zog das Verdikt des Naziseins nach sich. Damit machten es sich die Abgeordneten leicht. Man mußte sich nicht mit den Posts des AK NSU auseinandersetzen.
Letztlich war es immer simpel. In Rede stehen 10 Morde, 2 Bombenanschläge und etliche Banküberfälle, die der Aufklärung harren. Das ist ncihts weiter als ein kriminalpolizeiliches Problem, womöglich ein sehr großes, stellt die Kriminalisten aber auch nicht vor besonders schwierige Herausforderungen, da die Aufklärung von Kapitalverbrechen Tagesgeschäft ist. Das macht den Unterschied zu Abgeordneten.
Nun hat man es sich bei den in Rede stehenden Verbrechen sehr einfach gemacht. Die stramme Behauptung von Range und Ziercke, die Uwes seins gewesen nebst dem Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages vom 22.11.2011, die Uwes seins gewesen, reichten als Ersatzdroge für kriminalpolizeilich und staatsanwaltlich saubere Arbeit.
Alsbald danch setzte die parlamentarische Untersuchung der Vorgänge ein.
In den Wochen vor der Einsetzung eines UA hört man gemeinhin allerlei bedrohliches Gemurmel über die tatsächliche, vermutete oder angebliche „Unvermeidlichkeit“ und die Abwendbarkeit der Unvermeidlichkeit, und so weiter.
Was für ein Gespreize in den Medien über Jahre, was für ein Rangewanze von Schmierfinken an Abgeordnete, was für eine triefige Produktwerbung, um auf dem Markt des Kampfes gegen Rechts die lukrativsten Verdienstmöglichkeiten abzuschöpfen. Von Fetten Büchern über Seancen hin zu Kinofilmen, Installationen, Podiumsveranstaltungen und Drohungen gegen politische Gegener wurde nichts ausgelassen.
Dabei ist es doch so einfach.
Kaum jemand glaubt so recht daran, dass sich in einem UA unabhängige, nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete zusammenfinden, um nach den „Vorschriften über den Strafprozess“ nach der Wahrheit und nichts als ihr zu suchen. Es könnte sein, dass ein bisschen Etikettenschwindel im Spiel ist, wo und warum auch immer.
Am Beispiel der Drexler-Ultras hatten wir den Etikettenschwindel exemplarisch belegt. Geschäftsgrundlage eines PUAs sind das jeweils geltende Gesetz über Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, der Einsetzungsbeschluß und die im PUA-Gesetz aufgeführten Normen weiterer Bundes- und Landesgesetze, z.B. jene des Strafrechts bzw. der Strafprozeßordnung.
Wenn Mitgliedern des Ausschusses der Bericht der Mehrheit nicht passt, schreiben sie ein abweichendes „Sondervotum“ (§ 33 Abs. 2 PUAG). Ein solches Sondervotum („abweichende Meinung“), beim Bundesverfassungsgericht erlaubt und (selten) praktiziert, bei den Obersten Bundesgerichten (BGH u.a.) bis zur völligen Unkenntlichkeit verkümmert (siehe § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des BGH: „Jedes [Senatsmitglied] ist berechtigt, seine von der gefassten Entscheidung abweichende Ansicht mit kurzer Begründung in den Senatsakten [also geheim! TF] niederzulegen“), ist beim UA die Regel. Denn durch ein wahrhaftiges Wunder werden die unabhängigen, allein ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten bei Aufbietung all ihrer Kraft des der Wahrheit verpflichteten Denkens in praktisch allen Fällen dazu veranlasst, als wirklich wahres Ergebnis der Beweisaufnahme genau das zu erkennen, was die Führung ihrer Fraktion für richtig hält.
Diesen Sachverhalt hat der AK NSU z.B. an zwei der gefühlt 20 PUAs in aller Ausführlichkeit dargestellt.
Die Afd erdreistet sich, Gedankenblasphemie zu praktizieren.: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4.
Die hessischen Frohnaturen begleiteteten wir auf ihrem Egotrip.
Das Fazit in einem Absatz
Die Ermittler haben bei den Ermittlungen im Fall Yozgat so ziemlich alles richtig gemacht. Die Ermittlungsakten geben kaum Grund zur Klage. Man muß sie nur lesen. Die Kriminalpolizisten wissen das. Sie wissen auch, daß sie sich mit dem ausgedruckten Abschlußbericht den Hintern abwischen können, da das Gesülze darin das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde.
Natürlich haben wird auch das Sondervotum von Denunziantenkäthe bei Tageslicht betrachtet.
Und letzten Sonntag haben wir die Sinnlosigkeit von PUAs am Beispiel des Amri-Ausschuß im Bundstag aufgezeigt.
Es sei noch ein kleiner Exkurs in 70 Jahre Bundesrepublik deutschland gestattet.
Die genauen Vorgänge, die diesem wiederkehrenden Beweiswunder zugrunde liegen, konnten in den vergangenen 70 Jahren noch nicht aufgeklärt werden, da sich ausnahmslos alle Beteiligten an wirklich gar nichts mehr erinnern können und einzig wissen, dass sie nie und nimmer etwas anderes für richtig gehalten haben als das, was in ihren Berichten steht.
Es geht im Strafprozess darum, eine (gemeinsame) Wahrheit zu finden und eine eindeutige Entscheidung zu treffen. Dazu bedarf es einer Legitimation, also einer materiellen Begründung von Entscheidungs-Autorität, die Richter aufgrund ihrer Ernennung und ihres Amtes haben, die Abgeordneten eines Parlamentsausschusses aber regelmäßig, vollständig und notwendig fehlt.
Deshalb sind die Federn der Strafprozessordnung, mit denen sich Mitglieder von UAen recht gern rhetorisch schmücken, ebenso offenkundig falsch wie fremd.
Auch wenn sie sich in gewaltiger Selbsterhöhung stets Aufklärer nannten, um über die moralische Schiene die Legitimation reinzuuholen, aufgeklärt haben sie nichts, konnten sie auch nicht, da sie die dafür nötige Legitimität nicht haben.
Es ist oft schon hart an der Grenze der Peinlichkeit, wie sich Abgeordnete in die Rolle von allerhöchsten Richtern hineinspreizen, wenn sich ihnen das Forum dazu bietet. Man kann das aber mit Milde betrachten und sich vielleicht an eigene Wichtigtuereien erinnern. Tatsache ist, dass Untersuchungsausschüsse keine Gerichte und Abgeordnete keine Richter sind – weder von ihrer Rolle noch von ihrer Qualifikation noch von ihrer Aufgabe her.
Abgeordnete klären nichts auf.
Ein UA ist eine politische Veranstaltung.
Die Ergebnisse von Untersuchungsausschüssen sollten als das genommen werden, was sie sind: Politisch bewertete Beurteilungen auf der Grundlage (partei-)politischer Interessen. Als solche können sie wertvoll sein und haben ihr eigenes Gewicht. Sie sind aber keine „Urteile“ und haben keine Vermutung der Unabhängigkeit und der Gerechtigkeitssuche auf ihrer Seite.
Mangels einer kriminalpolizeilichen Untersuchung der Missetaten der Uwes, deren gerichtliche Behandlung und strafrechtliche Ahndung war es umso mehr nötig, Donnerhall und Blitzgewitter aus den PUAs der Republik als Ersatzdroge für Fans deutscher Kriminalgeschichte zu verkaufen. Hat sich doch gelohnt und war erfolgreich, auch wenn 10 Morde, 2 Bombenattentate und etliche Bankräubereien immer noch der Aufklärung harren. Das ist der Kolleteralschaden der mit einer dreistelligen Millionensumme an Deutscheuros gepamperten Gilde von Aufklärern, die nichts aufklären.
Weiterführende Literatur:
Moser im Relotiusrauch
Feindliche Übernahme: Staatsschutz ohne Staatsschmutz
Wer im Parteienstaat BRD auf die Unabhängigkeit der Parlamentarier setzt hat schon verloren. Ein BGH-Richter sollte das eigentlich wissen, dass es in der BRD keine Gewaltenteilung gibt.
DESHALB klären Abgeordnete nichts auf.