Lübcke-Prozeß: Die Bundesanwaltschaft glaubt Ernst nicht

Jetzt hat der Ernst bereits 4 Geständnisse abgelegt, und „die ganze Wahrheit“ ist offenbar immer noch nicht gestanden:

Ernst kann offenbar den Tathergang nicht erklären, und die Widersprüche und Unmöglichkeiten kamen jetzt im Prozeß zur Sprache:

Warum sollte H. wie von E. beschrieben den rund 15 Meter breiten Garten Lübckes im hellen Lichtkegel eines Bauscheinwerfers durchquert haben? E. antwortete, dass H. das so machen wollte.

Mögliche Erklärung: Einer geht durch das Licht und lenkt den Lübcke ab, der andere kommt aus dem Dunkel und erschiesst ihn…

Problem der Anklage: Den H. gab es ja gar nicht am Tatort, so steht es in der Anklage. Davon will die Bundesanwaltschaft sicherlich nicht abweichen.

warum sie keine Handschuhe getragen hatten, obwohl sie Lübcke schlagen und treten wollten. „Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht“, erwiderte E.

Bullshit-Antwort. JEDER planende Täter hätte sich vermummt und Handschuhe getragen auf dem Grundstück. Schon allein wegen eventuell vorhandener Überwachungskameras.

„Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?“, setzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. „Weil ich schießen wollte – ich werde schießen, so oder so“, gab E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz ließ er die Fragen wieder offen: „Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe.“

Bullshit-Antwort. Wer unbemerkt wieder verschwinden will, der geht nicht unmaskiert durch die Scheinwerferkegel und der verwendet keine Schusswaffe ohne Schalldämpfer. Gleichzeitig stattfindende Kirmes hin oder her…

Einen Widerspruch gab es auch bei der genauen Beschreibung des Tatorts. Der Sohn des Getöteten, Jan-Hendrik Lübcke, beschrieb als Zeuge, dass sein Vater wie immer neben einem Tisch und einem weiteren Stuhl saß. Oberstaatsanwalt Killmer hielt E. vor, dass er für die von ihm beschriebenen drei Schritte zurück von Lübcke einen Halbkreis um Tisch und Stuhl hätte herumgehen müssen, um dann als Rechtshänder horizontal Lübcke in den Kopf schießen zu können. E. gab an, sich nicht an die Möbel zu erinnern.

Vielleicht war ja Ernst gar nicht der Schütze? War es etwa ein Linkshänder?

Problem der Anklage: Ernst sei allein am Tatort gewesen, so steht es in der Anklage, und die zu ändern wird man unter allen Umständen vermeiden wollen. Einen Linkshänder kann man daher nicht aus dem Hut zaubern.

Interessante Frage: Ist Markus H. Linkshänder?

E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben. Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor, auf ein Uhr am 1. Juni datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen. E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.

Das wäre ja ein Ding, wenn Ernst eine Nacht zu früh am Tatort gewesen wäre, und man dann seine DNA an der Kleidung des Opfers fand, die man aus dem Müll des Krankenhauses gefischt hatte.

Holla die Waldfee, was wäre denn, wenn jemand die Kleidung ausgetauscht hätte im Müllcontainer (oder gar auf dem Weg ins Labor)?

Und kann es sein, dass der Tatortreiniger vom Sohn des Opfers im Rahmen dieser „Beweisnachfindung“ eine Rolle spielte?

Irgendwie hat man den Ernst ungenügend gebrieft, und deshalb kann der die Tatnacht nicht nachvollziehbar schildern. Er scheitert immer wieder neu an „der ganzen Wahrheit“.

Wirklich suboptimal, dieser „Einzeltäter“.

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