Wasserstandsmeldung aus München: Zschäpe bekommt vielleicht das volle Programm:
Richter Götzl tat sein Möglichstes, das Verfahren in Gang zu halten. Er nutzte den Tag, um rechtliche Hinweise zu erteilen. Dazu gehört, dass für Beate Zschäpe eine Verurteilung in Betracht kommt, bei der die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Eine Formalie – so hatte es die Bundesanwaltschaft beantragt.
Zu spaet:
Mehr kam nicht – außer den neuen Ablehnungsgesuchen. Seit der Inhaftierung seines Mandanten ist E.s Verteidiger Kaiser so umtriebig wie nie. Den ganzen Prozess lang hatte er genau wie E. selbst geschwiegen und das Geschehen an sich vorbeiziehen lassen. Das könnte sich nun als schwerer Fehler erweisen. Es wirkt, als versuche der Anwalt auf den letzten Metern noch einen Stich zu setzen.
Das gilt fuer alle Verteidiger saemtlicher Angeklagter. Jeden, aber auch wirklich jeden Elfmeter verschossen.
Welch ein Elend:
Richter Götzl blieb nichts anderes, als die folgenden Sitzungstermine zu streichen. Der NSU-Prozess pausiert bis zum 24. Oktober – drei Wochen, gerade so lange, wie es das Gesetz zulässt.
Das hier lohnt sich zu lesen:
Schade, dass auch in der „Zeit“ recht unseriös über das Thema berichtet wird.
Eigentlich haben die vielen Artikel ja nur den Zweck, die bereits im November 2011 ausgeheckte Räuberpistole zu „Warten“, festzuklopfen, die Sprachregelungen in die Hirne der Leser einzuhämmern, nicht wahr?Ansonsten gäbe es für Sie, Herr Sundermann, ja viel mehr zu schreiben anstatt immer wieder nur die bekannten Versatzstücke zu wiederholen, die katastrophale Beweislage, die unzähligen Gegensätze zwischen widerlegter Anklageschrift und Ermittlungsergebnissen zu verschweigen.
Gleichgeschaltet und der Staatsraeson dienend, genau das ist die Aufgabe der Leidmedien. Richtig erkannt!