#NSU Prozessberichterstattung als redaktionell vorgeschriebenes Wegschauen aus politischer Rücksichtnahme

Dieser Kommentar bei den Antifafreunden von DIE ZEIT vom Leser PLA SACHSEN gehoert hier im Blog archiviert.

Er bezieht sich auf das Gelalle vom Terrorholgi Schmidt (SWR) beim Rotfunk Berlin/Brandenburg, und auf einen grob verdummenden Artikel im Migazin, warum der NSU-Prozess nicht allzuviel mit Aufklaerung zu tun habe, geht aber das grundsaetzliche Problem von politischen Prozessen samt derem Gemauschel an, zu dem sich die Leidmedien nicht zu äussern wagen.

Die Hofberichterstattung:

Eine entscheidende Frage provoziert sehr unterschiedliche Meinungen: Hat der NSU-Prozess geleistet, was er leisten muss? Vertreter der Nebenklage äußern sich über die bisherigen Ergebnisse immer wieder enttäuscht.

Der Rechtswissenschaftler Oliver Harry Gerson hält ihnen in der Publikation Migazin entgegen, das Verfahren habe wohl „schlicht nicht die Klärung erwirkt, die sich mancher erhofft hatte“. Tatsächlich gelte, dass jedes Strafverfahren eine Geschichte erzählt, einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit, der nicht dem tatsächlichen Geschehen mit all seinen Facetten entsprechen muss – oder dem, was die Nebenklagevertreter dafür halten. Das Fazit: „Wer fordert, dass ein Strafverfahren umfänglich alle Hintergründe des ‚Untergrundes‘ aufdeckt, der überfordert es.“

Im Inforadio des rbb schildert Terrorismusreporter Holger Schmidt seine Beobachtungen, konzentriert auf Beate Zschäpe. Aufgefallen ist ihm demnach der „manipulative Wesenszug“ der Hauptangeklagten, deren eigene Schilderungen nicht zu ihrem Verhalten im Prozess passten.

Man kann sich das Gefasel anhoeren, man kann die Verdummung vorab lesen, es ist ein Grauen… was zu entsprechenden Reaktionen fuehrt:

Müller Karl
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Diese Prozesse, bei dem die Prozessbeteiligten alle die Interpretation der StA stützen, sei diese auch noch so gewagt, will sicher Aktenlage schaffen, aber nichts aufklären.

So ist es, aber den Lohnschreibern der BRD-Medien darf das offenbar nicht auffallen. Die muessen sich doof stellen, staatsschuetzend naiv?

PLA-Sachsen
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Die im obigen Artikel erwähnten Ausführungen des „Terrorismusreporters“ Holger Schmidt bei „Inforadio rbb“ erschöpfen sich in der Mitteilung von zwei subjektiven Empfindungen, nämlich erstens, daß er glaube, „sie [Zschäpe] habe ganz genau gewußt, was passiert ist“, und zweitens, daß der „manipulative Wesenszug“ Zschäpes ihm am meisten aufgefallen sei.

In beiden Fällen handelt es sich m.E. um Verlegenheitsäußerungen angesichts einer unaussprechlichen Wirklichkeit. Daß Zschäpe weiß, was während ihres Zusammenlebens mit den Uwes „passiert ist“, ist natürlich wahrscheinlich. Aber diese Binsenwahrheit erklärt nicht, warum sie die durch Tatsachen eher als widerlegt erscheinenden Tatvorwürfe der GBA gegen die Uwes anhand eines angeblichen, kaum glaubhaften Hörensagens BESTÄTIGT und damit ohne jede erkennbare prozeßtaktische Notwendigkeit das bisher einzige konkrete Belastungszeugnis gegen die Uwes und damit gegen sich selbst liefert. Das ist ein, zumindest scheinbar irrationales Verhalten, hinter dem aber nach menschlichem Ermessen doch irgend eine rationale Erklärung stehen dürfte. Nachdem ihre Aussage im Dezember 2015 nach „monatelangen Geheimabsprachen“ (Originalton Altverteidiger Heer) zwischen den unter mysteriösen Umständen eingesetzten neuen Strafverteidigern Grasel und Dr. Borchert einerseits und Gericht und Anklagevertretung andererseits zustande kam, und zwar hinter dem Rücken der seit Prozeßbeginn tätigen Pflichtverteidiger, braucht man nicht viel Fantasie, um sich das wirkliche Motiv für die Aussage vorzustellen. Inzwischen dürfte die Frau aber sehr im Zweifel sein, ob sie bei diesem, ihr vermutlich nahegelegten Motiv von realistischen Annahmen und einem gerechtfertigten Vertrauen ausgegangen ist. Wie es sich damit tatsächlich verhält, wird sie – und die interessierte Öffentlichkeit – erst nach der Urteilsverkündigung wissen.

Nach meiner Einschätzung liegt hier mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein rechtsmißbräuchlicher Zusammenhang vor, der von den gesamten Mainstreammedien und einem Teil der alternativen Medien (je nach politischer Glaubensrichtung) wider besseres Wissen systematisch ignoriert wird. Angesichts des bekannten Prozeßverlaufs – z.B. der genannten Umstände rund um die Aussage Zschäpes oder der fehlenden Beweisanträge seitens der Verteidigung – und der Evidenz von Sachverhalten, die durch die Arbeit von U-Ausschüssen, investigativen Journalisten, Opferanwälten etc. zu Tage gefördert worden sind – etwa in bezug auf die Rolle des VS-Mannes Andreas Temme, die V-Leute in unmittelbarer Trio-Nähe oder die komplett fehlenden DNA-Spuren von den Uwes – kann ich mir beim besten Willen diese Ignoranz nicht anders erklären als durch redaktionell vorgeschriebenes Wegschauen aus politischer Rücksichtnahme. Sonst müßte ich eine komplette Inkompetenz bei fast allen professionellen Berichterstattern voraussetzen, was aber mit Sicherheit auszuschließen ist; das Gegenteil dürfte nach meinem Eindruck der Fall sein!

Daß Herr Schmidt einen manipulativen Wesenzug bei Frau Zschäpe zu erkennen glaubt, paßt zwar zu den, mit unbewiesenen Prämissen, nämlich der Täter- oder gar Alleintäterschaft der Uwes, zusammenhängenden Spekulationen über ihre etwaige dominante Rolle innerhalb des Trios. Es ist aber angesichts des Umstandes, daß die Frau während des ganzen Prozesses kaum den Mund aufgemacht hat, gänzlich unglaubwürdig. Daß sie mittels fragwürdiger Anträge an das Gericht gegen ihre eigenen Anwälte vorgegangen ist, um eine Aussage tätigen zu können, durch welche die für die Anklage gegen sie, also Zschäpe selbst, grundlegende, jedoch UNBEWIESENE Behauptung der Anklagebehörde bzgl. der Einzeltäterschaft der Uwes erstmalig in diesem Prozeß BESTÄTIGT wird, spricht wahrlich nicht für eine manipulative oder dominante Persönlichkeit, sondern eher für eine komplizierte Abhängigkeit und ein alternativloses Handeln nach fremden Vorgaben.

Der im obigen Beitrag von Tom Sundermann ebenfalls erwähnte Offene Brief der Opferanwälte und die entsprechende Antwort/ Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Oliver Harry Gerson, sind m.E., mit Verlaub gesagt, beide nur mit dem Wort unglaubwürdig zu charakterisieren.

Zwar stellen die Opferanwälte in ihrem Brief das ebenfalls unglaubwürdige, der Wahrheitsfindung alles andere als dienliche Verhalten der Bundesanwaltschaft recht gut dar. Dabei wird aber auch ihr eigenes unglaubwürdiges Verhalten deutlich, und zwar durch folgende Sätze: „In keinem Fall wurde in der Hauptverhandlung vor dem OLG München zu möglichen Unterstützern an Tatorten oder weiteren unbekannten Unterstützern Beweis erhoben. Die Bundesanwaltschaft ist vielmehr Anträgen und Fragen aus der Nebenklage zur Aufklärung von konkreten Hinweisen zu Unterstützern an den Tatorten stets mit der Begründung entgegengetreten, dass diese nicht verfahrensrelevant waren.“

Ja, in der Tat, das stimmt! Aber WARUM konnte die Bundesanwaltschaft den Beweisanträgen mit dieser, an sich korrekten Begründung entgegentreten? Antwort: Weil in den Begründungen für die Beweisanträge die einzige PROZESSRELEVANTE FOLGE einer im Sinne der Antragsteller erfolgreichen Beweisaufnahme stets AUSGEKLAMMERT war! Diese potentielle, ggfls. prozeßrelevante Folge wäre die ENTLASTUNG von Zschäpe und ihren Mitangeklagten. Es mag verständlich erscheinen, daß die Vertreter der Nebenklage nicht so gerne Beweiserhebungsanträge zur Entlastung der Angeklagten stellen. Das ist zwar normal, aber genau genommen fragwürdig. Denn als Organe der Rechtspflege sind ALLE Prozeßbeteiligten, außer den Angeklagten, also Richter, Ankläger und alle sonstigen Anwälte, der WAHRHEIT verpflichtet. Und in diesem Prozeß, in dem eine notwendige Bedingung für die Schuld der Angeklagten im Sinne der Anklage die ALLEINTÄTERSCHAFT DER UWES ist, würde jede Beweiserhebung, die zur Widerlegung dieser Alleintäterschaft oder gar der Täterschaft der Uwes überhaupt führt oder zumindest ernsthafte Zweifel daran begründet, die Frage nach der Einstellung des Verfahrens aufwerfen. DAS hätten die Nebenklagevertreter in Kauf nehmen müssen, wenn es ihnen wirklich EHRLICH um die Aufdeckung von wesentlich schwerwiegenderen Strukturen als dem zwar auch schlimmen, aber gemäß der Anklage doch singulären „NSU“-Trio gegangen wäre. Der Folgeprozeß – gegen wen auch immer – wäre übrigens nach einer Einstellung so gut wie sicher. Dafür würde schon der unvermeidbare weltweite Aufschrei führen.

Die Nebenklagevertreter wollten aber diese Konsequenzen offensichtlich NICHT in Kauf nehmen. Deswegen haben sie die mögliche Entlastung der Angeklagten weggelassen. Eigentlich irrational! Denn wäre die Beweiserhebung (StPO-widrig) zugelassen und der Beweis einer anderwärtigen Täterschaft erbracht, hätte dies auf jeden Fall zur Entlastung der Angeklagten beigetragen, unabhängig von der Antragsbegründung.

Was die Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Oliver Harry Gerson zum Offenen Brief der Nebenklagevertreter betrifft, kann ich mich kurz fassen. Herr Gerson geht offenbar von der unrealistischen, allerdings auch von den Nebenklagevertretern selbst unterstellten Voraussetzung aus, die Schuld der Uwes und, dadurch bedingt, die der Angeklagten stehe außer Frage und es gehe nun um die zusätzliche Frage, ob es weitere Täter gebe. Herr Gerson übersieht dabei, wie auch die Nebenklagevertreter, daß schon der Nachweis weiterer Täter eine fundamentale Voraussetzung der Anklage, nämlich die Einzeltäterschaft der Uwes, erschüttern und damit das ganze Verfahren in Frage stellen würde. Es geht also völlig an der Sache vorbei, wenn man, wie Herr Gerson, an die Einsicht appelliert, ein Strafverfahren könne im wesentlichen nur die Schuld der ANGEKLAGTEN klären, nicht etwaige andere, darüber hinausgehende Tatumstände. – Ich denke, das ist in Wirklichkeit auch dem promovierten Juristen selbst durchaus bewußt.

Von Letzterem ist auszugehen.

Klasse Kommentar! Die Verteidiger verteidigen nicht, die Nebenklageanwaelte wollen duschen ohne nass zu werden, und die Medien sind der Staatsraeson der Anklage verpflichtet?

Klasse Rechtsstaat…

7 comments

  1. ja die ersten 3 Anwälte wollten nicht mit den GBA mitspielen, deshalb hat man 2 weitere Anwälte zugelassen. Man weiß ja nicht was der Angeklagten zugesagt wurde über ihre Anwälte. An die tatsächlichen Täter wollte man vermutlich aus Staatsraison nicht ran, deshalb kann man davon ausgehen, dass es staatliche Täter waren aus dem „südländischen Geheimdiensten“ das wird immer klarer, wären es Täter aus dem kriminellen Umfeld aus der Türkei gewesen, wäre man schon ran gegangen. Keine Zeitung hat das hier richtig registriert und veröffentlicht, auch aus Staatsraison der Türkei gegenüber, als ein türkischer Staatsanwalt zusammen mit der Armee LKW voller Waffen, Raketen und Geschosse durchsucht hat die der Geheimdienst MIT an die IS geliefert hat. Die Journalisten in der Türkei die das veröffentlicht haben zusammen mit aussagen und Bildern, wurden verhaftet und stehen derzeit vor Gericht in der Türkei wegen Geheimnisverrat. Dass die Türkei / Sohn des Erdogan jahrelang die IS finanziert hat über Ölkäufe ist bei uns auch untergegangen, das konnte man nur im Internet sehen und lesen. Damit haben erst die Russen Schluß gemacht als sie die rollende Pipeline die das Öl in die Türkei transportiert haben, bombardiert und tausende Tankwagen zu Schrott gebombt haben (die USA haben das wegen Erdogan vorher nicht gemacht) Daran sieht man doch dass die Presse bei uns der Regierungsdoktrin folgt

  2. Solche Kommentare zeigen doch: Die enorme Arbeit, die fatalist und der AK NSU leisten, trägt Früchte. Es gibt immer mehr Leute, die sich nicht durch Staatsfernsehen und gleichgeschaltete Presse desinformieren lassen. Bitte macht auch nach Prozessende weiter. Ich vermute, dass Beate Zschäpe zu 8-9 Jahren Gefängnis verurteil wird und in ca. zwei Jahren frei sein wird. Ihren Lebensweg gilt es zu verfolgen… Und: Mit Staub, Klette, Garweg ist ja noch so ein „Terror-Trio“ unterwegs.

  3. wer legt die Hand ins Feuer dass diese 3 RAF Terroristen der 5. Generation nicht V-Leute sind mit der besten Legende die man sich vorstellen kann ? ?

  4. ich gehe auch davon aus, dass hier genügend Revisionsgründe gelegt wurden und es in die nächste Runde geht. Könnte ja auch ein gewisser Trick der Verteidigung sein, erst bei der Revisoin die Gründe offen zu legen anstatt gleich „haltet den Dieb“ zu schreien. Diverse „Beweise“ der Staatsanwaltschaft lassen sicher eine Revision zu.

    Beispiel: 2 neutrale Zeugen der Post sagen vor dem Staatsschutzsenat aus, im gelben Briefkasten und der GBA und der Richter nimmt das trotzdem als „Beweis“ dann ist das sehr wohl ein Revisionsgrund. Auch eine „falsche“ vorgelegt Mord – Waffe ist ein Revisionsgrund wenn das als „Beweis“ gilt. Das Revisionsgericht wird das ganz genau prüfen müssen jede Kleinigkeit, das dauert Jahre und da die alle schon 6 Jahre sitzen, ist eine weitere Untersuchungshaft nicht zu vertreten. Andere Mörder wurden schon nach 2 Jahren frei gelassen, weil eine längere Untersuchungshaft nicht vertretbar erschien…

  5. zu oben: im gelben Briefkasten vor der Frühlingstr. 26 waren laut der 2 Zeugen keine Din A 4 Umschläge in großer Anzahl bzw. nicht ein Einziger !

    1. Auch keine DIN A 5 Umschläge 😉
      4-5 Standardbriefe -postkartengröße-

      Das Gericht wird dem gesamten “ Geständnis “ keinen Glauben schenken, als Halbwahrheiten deklarieren und passend werten..

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