Abgründe: Widerrechtliche Nutzung des Dienstwagens!
Durch Aufzeichnungen Temmes erfuhr der NSU-Ausschuss, dass Temme im Jahr 2000 am Grillfest des CDU-Arbeitskreises teilgenommen hatte. Temmes Ex-Vorgesetzter Frank-Ulrich Fehling sagte aus, Temme sei „immer“ dorthin mitgefahren. Bouffier sei wenigstens einmal bei der Feier gewesen, zu der nur „eine Hand voll, zwei Hände voll“ Teilnehmer gekommen seien. Demnach müssten sich Temme und Bouffier getroffen haben. Nach Fehlings Aussage fand die Veranstaltung auf dem Wiesbadener Gelände der Wasserschutzpolizei statt. Temme und er seien von Kassel mit dem Dienstwagen angereist. „Das ist nicht zulässig“, urteilte der SPD-Abgeordnete Günter Rudolph.
Wirklich peinlich.
Beuth sagte, die Regierung habe „keinerlei Aufzeichnungen gefunden, die in irgendeiner Form diesen Sachverhalt bestätigen“. Der CDU-Politiker Holger Bellino nannte es „einen normalen Vorgang, dass man sich irgendwo trifft“. Die Linke versuche, dies zu skandalisieren.
Was für ein Gedöns, aber Sinnhafteres gibt es zum NSU nicht zu berichten.
Ganz sicher nicht. Wer dafür zahlt, dem ist nicht mehr zu helfen.