#NSU-BRB: Jede Menge V-Leute, und Gutachter mit Tunnelblick…

Gestern war mal wieder der Piatto-Ausschuss in Potsdam am Tagen, Rolfdieter Bohm war vorgeladen, der für den Ausschuss Akten gelesen hatte. Rolfdieter aus der Bundestagsverwaltung.

Ziemlich viele rechte V-Leute habe das LfV Potsdam seit 1994 geführt, hatte Bohm herausgefunden.

„Das ist rein quantitativ eine hochbeachtliche Leistung“, sagte Bohm. Auch im Vergleich zu anderen Ämtern im Osten seien dies viele gewesen.

Bohm hatte im Auftrag des Ausschusses Akten des Verfassungsschutzes des Landes gesichtet.

Und der allererste aller Spitzel war Carsten Szczepanski aka Piatto. 1994.

Laxe Strafverfolgung bei Nazis sei kein Indiz für Piatto als V-Mann, eher normal in der Zeit, meinte Rolfdieter.

Piatto hatte im OLG München mehrfach gesagt, er war ab 1991 V-Mann, nicht erst seit 1994, wie es offizielle Wahrheit ist.

Für wen er ab 1991 Spitzel war, das vergassen die 60 Nebenklageanwälte und die 20 Verteidiger und Richter Götzl und sein Senat jedoch leider leider zu fragen, sie hatten wieder einmal tief und fest gepennt…

Der Rolfdieter hat es Gestern mit einem Taschenspieler-Trick versucht: In den Brandenburger VS-Akten stehe nichts zu Spitzel Piatto vor 1994.

Ja klar, das war doch klar, dass der Piatto, so er denn ab 1991 spitzelte, in Westberlin, ziemlich sicher nicht für Brandenburg, sondern für den Westberliner VS (eine CIA-Aussenstelle, meinte nicht nur Bommi Baumann vom 2. Juni) oder gar für die „Freunde“ direkt arbeitete, oder war es doch für das BfV?

Wen wollte der Rolfdieter denn da betuppen, wo doch Piattos Tätigkeit bei den echten Experten (Aust/Laabs) ziemlich detailliert beschrieben ist, und eine staatliche Schonung nahelegt? Durch den GBA höchstselbst, wie man in Heimatschutz nachlesen kann!

Alles im Blog vorhanden…

Aust und Laabs lassen durchblicken: Der war Informant, damals schon. 1992. Und er hatte es ja in München auch selbst gesagt: ab 1991.

Leider waren die 90 Juristen beim Schauprozess so dämlich, nicht nachzufragen… na für wen denn bitte, Herr Piatto?

Und Gestern war Laabs daher not amused: Tunnelblick bei Rolfdieter, was erlauben Bohm?

Die Antifas im Saal fühlten sich wieder einmal zur Empörung verpflichtet, was an der Schriftgrösse erkennbar ist. Ansonsten pennen die ähnlich tief und fest wie das Anwaltsgedöns beim Schauprozess. Wenn sie sich nicht gerade selbstverdummen…

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Zu Piattos Anfangszeiten im rechten Sumpf, mit oder ohne staatliche Bezahlung, dazu gibt es in Heimatschutz noch:

Ist das ein V-Mann-Nachweis?

„Fast wirkt es, als sei er aus der Schusslinie genommen worden“

Ein Anfangsverdacht ist es, wenn man das so liest. Okay.

Wichtig ist aber: Versaut haben es die Juristen im Schauprozess München, die hätten wohl damals die relle Chance auf eine ehrliche Anwort gehabt, für wen Piatto damals spitzelte, ab 1991. Diese Chance kommt niemals wieder.

Wenn die USA da mit drinhängen, und es um Staatsgeheimnisse geht, im Zusammenhang mit Dennis Mahon, der 40 Jahre Haft kassierte, dann greift der Zusatzvertrag zum Truppenstationierungsvertrag, Paragraph 38, demnach deutsche Dienststellen und Gerichte diese US-Staatsgeheimnisse nicht enthüllen dürfen, ohne vorherige Zustimmung der US-Regierung.

Das steht selbstverständlich nicht in Heimatschutz. Das steht hier:

Wie das Truppenstatut die gerichtliche Aufklärung von Terrorismus verhindert

Was steht da drin?

fosche60

Wie bitte?

( 1) Ergibt sich im Verlauf eines strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahrens oder einer Vernehmung vor einem Gericht oder einer Behörde einer Truppe oder der Bundesrepublik, dass ein Amtsgeheimnis eines der beteiligten Staaten oder beider oder eine
Information, die der Sicherheit eines der beteiligten Staaten oder beider schaden würde,
preisgegeben werden könnte, so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche
Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf. Erhebt die zuständige Behörde Einwendungen gegen die Preisgabe, so trifft das Gericht oder die Behörde alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen, einschließlich derjenigen, auf die sich Absatz (2) bezieht, um die Preisgabe zu verhüten

Gilt das noch? 2017?

Ja, gilt noch, weil Kanzler Kohl den Siegermächten 1990 das Fortbestehen zusicherte. Daher dürfen die USA bis heute ganz legal die BRD abhören und bespizeln. Wikileaks brachte dazu ganz aktuell ein LEAK, Vault 7.

Wie das 1990 lief, dazu reicht 1 Minute Prof. Dr. Foschepoth:

Wieder was gelernt, hoffentlich. Auch nützlich zu wissen, wenn man den Linken beim Thema Ramstein und Drohnen nicht auf den Leim gehen will. Auch diese linken Rattenfänger klären niemals auf, warum es so ist wie es ist, und was das bedeutet im Hinblick auf Souveränität Deutschlands und auf deren Rechtsstaatlichkeit.

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One comment

  1. ja klar die Russen hatten ja damals 1990 den Deutschen den Friedensvertrag angeboten, das wurde von den Alliierten, USA, England und Frankreich verhindert. Klar die wollen ja weiterhin hier das Agen haben. Kohl, Genscher & Co. hatten da gar nichts zu sagen. Man lese mal nach was die Alliierten hier alles können und dürfen. Das grenzt an Staatsverrat von Kohl und Genscher, sie hätten damals das Volk darüber aufklären müssen.

    Mich haut die zahl von 50 V-Spitzeln nicht um, im Gegenteil, wenn man BND, MAD und VS Thüringen, Sachsen, Berlin mit dazu nimmt kommen vermutlich 500 raus. Wer war da eigentlich NeoNazi ?? Vermutlich keiner, alles nur V-Spitzel die vom Spitzeln gelebt haben, im Prinzip hat ein Spitzel den Anderen bespitzelt hehe

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