Sehr schön, wenn Verblödungspropaganda auf Anhieb als solche erkennbar ist. Moser gibt wieder mal den Wichtel des Staatsschutzes, indem er Bullshit schreibt. Was er geschrieben hat, entzieht sich der Kenntnis des Autors, da bereits die in der Screenschote abgebildete Aussage wenigstens eine Lüge und als Rest groben Unfug enthält, so daß die weitere Konsumtion seines Schriftsatzes nicht lohnte. Der kann nur schlimmer werden. Seine ganze künstliche Erregung ist wie in die Löcher eines Schweizer Käses pupsen.
Bundesanwaltschaft weiß Bescheid und unternimmt nichts
Ob es Vorsatz war, das wäre erst zu prüfen statt vollmundig in die weite Welt zu dröhnen. Das ist die kleine Lüge, die Moser an die Einwohner von Telepolis verklappt. Warten wir in Ruhe den Prüfvorgang ab, so einer stattfindet.
Mag sein, daß die Bundesanwaltschaft Bescheid weiß. Das ist fürchterlich egal. Denn die kann nur dann was unternehmen, wenn sie erstens von anderen dazu animiert wird und zweitens eine Straftat vorliegt. Der Werdegang ist pingelig genau geregelt und betrifft nur einen ganz kleinen Teil der im StGB zur Strafe ausgerufenen Verhaltensweisen. Verstöße wider die linken Moralvorschriften und Forderungen sind in diesem Katalog nicht enthalten.
Im übrigen ist die Bundesanwaltschaft auch dann zuständig, wenn keine Straftat vorliegt, dafür kreative Straftatsschriften gedichtet werden müssen. Da wurde sie allerdings aufgefordert, dies zu tun.
So etwas gibt es im besten Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann, nicht? Irrtum.