Selbst wenn die Ceska 83 in Zwickau war, beweist das nicht die Täterschaft der Uwes. Meint Wolf Wetzel

Sie sei nur ein Indiz:

Einzig und allein die Tatwaffe (eine Česká 83), die im Brandschutt des Hauses gefunden wurde, in dem auch die NSU-Mitglieder wohnten, lässt eine Täterschaft des NSU infrage kommen. Mehr nicht.

Das ist ein schwacher, um nicht zu sagen, hauchdünner Beweis. Denn damit ist weder geklärt noch bewiesen, dass die beiden NSU-Mitglieder auch die Täter waren – selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Waffe tatsächlich im Besitz der uns bekannten NSU-Mitglieder befand.

Daraus folge dann:

Geht man – gemäß der vorliegenden Beweismittel – von einer 20-prozentigen Wahrscheinlichkeit einer Täterschaft der uns bekannten NSU-Mitglieder aus, so belasten die restlichen 80 Prozent den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme wegen möglicher Mittäterschaft bzw. Beihilfe zu Mord.

Anders formuliert: Wenn die genannten „Beweismittel“ hinreichend die Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt belegen, dann müsste Andreas Temme zehn Mal lebenslänglich erhalten.

Und die andern 9 „NSU“-Morde, wer bekommt dafür  lebenslänglich, Herr Wetzel? Oder sollte man Heilbronn herausnehmen, weil sowieso ganz andere Baustelle, dann blieben 8 ungeklärte „NSU“-Dönermorde übrig?

Ansätze von Einsicht sind immerhin vorhanden. Vielleicht sollte die mickrige Belohnung von 300.000 Euro endlich mal aufgestockt werden, damit die bundesweiten NSU-Netzwerkhelfer sich endlich stellen, und die NSU-Netzwerkmörder verraten.

Guter Plan? Aber was, wenn es gar kein NSU-Mördernetzwerk gab? Und deshalb auch kein NSU-Helfernetzwerk? Was, wenn es die „düstere Parallelwelt“ war?

Zwischenablage24

Die NSU-Religion funktioniert weiterhin tadellos, nicht nur beim Wetzel. Sehr löblich (aus Sicht der Bundesregierung), die Linken sind der erwartet verlässliche Partner des Sicherheitsapparates.

4 comments

  1. Diese tatwaffe ist bestenfalls ein indiz, die eine untersuchung rechtfertigt. Da es keine untersuchungsergebnisse gibt, die dieses indiz in einen beweis umwandelt sind die beiden angeklagten frei zu sprechen. Leider kann man tote nicht vor gericht anklagen und deshalb auch nicht frei sprechen.

    Die familie könnte anzeige gegen unbekannt erstatten, wegen der ermordung ihres kindes. Der mord ist eindeutig belegt.

    staatsanwälte sind in diesem land weisungsgebunden, was eine ermittlung aus dieser ecke verhindern wird.

    Bleibt als einziges die öffentliche erklärung mit anliegender expertise einer grossen gruppe von anerkannten fachleuten, dass es sich um einen doppelmord handelt, der aus staatsschutzgründen nicht verfolgt wird.

    Also:
    expertise erstellen und unterschriften sammeln! toi, toi, toi 😉

  2. Eine dumme Frage:
    Ist an der Ceska 83, beim „Auffinden“ in der Wohnung in Zwickau, DNA oder Fingerabdrücke von Böhnhardt oder Mundlos festgestellt worden???

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