Hütchenspieler

ein Gastbeitrag von mogadisch

„Zum Verständnis von Erforderlichkeit und Ausmaß des Ersten
Angriffes bedarf es einiger einführender Worte zur Bedeutung des
kriminalistischen Tatortes. Da der Tatort der wichtigste Lieferant von
Informationen (Spuren) ist und somit Spiegelbild der Tat und des Täters
sein kann, ist das wichtigste Ziel des Sicherungsangriffes der
Schutz des Tatortes und der darin enthaltenen materiellen Spuren
mit ihrem Informationsaufkommen.
Bedingt durch die Organisation der Polizei werden meist Beamte des
Wach- und Wechseldienstes der Schutzpolizei die Ersten sein, die an
einem Tatort eintreffen. Somit obliegt ihnen der Schutz des Tatortes vor
Beeinträchtigungen und Zerstörung.“

(Ulf Steinert, Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Skriptum Kriminalistik/Kriminaltechnik http://gletschertraum.de/Lehrmaterialien/06Angriff_Skriptum.pdf)

Einleitung

Die umfangreiche Tatortarbeit im und um das Wohnmobil in Eisenach Stregda erfolgte in vielerlei Hinsicht nicht lege arte – man denke nur an PD Menzels unbehandschuhte Finger, das überstürzte Abschleppen etc..

In den umfangreichen Akten befinden sich jedoch genau zwei Aufnahmen, die belegen, dass die TOG so ganz ohne Fachwissen nicht gearbeitet haben kann. Auf diesen beiden Aufnahmen sind die Markierungspyramiden mit den Nummern „1“, „2“ und „5“ abgebildet, angeblich wurden beide Aufnahmen noch vor dem überstürzten Tatortabtransport in die Halle eines Eisenacher Abschleppunternehmers gefertigt.

Damit kommt beiden Bildern zunächst eine hohe Bedeutung zu, zeigen Sie doch den noch nicht durch unfachmännischen Abtransport veränderten Tatort.

Das erste der beiden Bilder, entnommen der Spurenakte 1.1 zeigt die Auffindesituation der beiden Leichnahme von Uwe Böhnhardt (vorne liegend) und Uwe Mundlos (hinten, halb sitzend).

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Das zweite Bild ist das an dieser Stelle schon mehrfach besprochene Bild der Auffindesituation der angeblichen Waffe des Polizisten Arnold im Bad des Wohnmobils.

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Tatortarbeit durch Polizeibeamte

Gemäß PDV 100, Ziffer 2.2.3 sind beim Ersten Angriff „…neben Maßnahmen der Gefahrenabwehr der Tatort zu sichern und erste wesentliche Feststellungen über den Tathergang zu treffen (Sicherungsangriff) und der Tatbefund zu erheben (Auswertungsangriff)“.

Zur den ersten Schritten der kriminalistischen Tatortarbeit beim „Ersten Angriff“ gehört also neben der Sicherung des Tatortes (u.A. Absperren, Feststellen von anwesenden Personen, evtl. vorgezogene fotografische Sicherung) auch der sogenannte Auswertungsangriff als zweite Phase.

In dieser Phase werden Lichtbilder gefertigt, also vom Tatort berührungsfrei, ohne Veränderung von Spuren Aufnahmen gefertigt. Dabei müssen die Grundsätze der Tatortfotografie beachtet werden. Diese Grundsätze legen fest, dass erste Orientierungsaufnahmen zur Lage des Tatortes und seiner Umgebung (Unmittelbar nach dem Eintreffen aus mehreren Richtungen fotografieren) gefertigt werden müssen, gefolgt von Übersichtsaufnahmen des gesamten Ereignisortes, Teil-Übersichtsaufnahmen und Detailaufnahmen.

Teil-Übersichtsaufnahmen müssen dabei vorschriftsgemäß immer mit Nummerntafel erfolgen, Detail-/Nahaufnahmen immer mit Maßstab und Nummerntafel erfolgen.

Hilfsmittel zur Fotodokumentation wie Maßstäbe, Nummerntafeln etc. beziehen die Polizeikräfte dabei von speziellen Ausrüstern, wobei naturgemäß nicht allzu viele Anbieter am Markt vertreten sind. Bei den Nummerntafeln wird unterschieden zwischen sogenannten Markierungspyramiden und Spurentafeln.

Markierungspyramiden sind dreidimensionale Körper mit i.d.R. drei Außenseiten, die zum einen die eigentliche (Spuren-)Nummer tragen, zum anderen auf jeder der drei Seitenflächen auch noch eine eindeutige Kennzeichnung der jeweiligen Seitenfläche aufweisen. Dies geschieht typischerweise durch römische Ziffern.

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Dadurch kann bei der nachfolgenden Auswertung auch die Richtung, aus der die Aufnahme erfolgt ist eindeutig bestimmt werden. Neben den meist 20cm hohen Vollpyramiden werden auch halbhohe (kompakte) Pyramidenstümpfe angeboten, auch bei diesen sind die Seitenflächen aber eindeutig unterscheidbar.

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Markierungspyramiden sind bei der Tatortarbeit universell einsetzbar, teilweise sind auch die Oberflächen magnetisiert, um ein Anbringen an metallischen Oberflächen zu ermöglichen. Zum einfacheren Transport lassen sich Markierungspyramiden flach zusammenfalten, weswegen zwei der Verbindungskanten zwischen den Seitenflächen als Scharnier ausgebildet sind. Dieses Scharnier ist oft vergleichbar einer Spiralbindung ausgeführt.

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An der Unterseite der Markierungspyramiden sind i.d.R. kleine „Füßchen“ ausgearbeitet, damit die Kontaktfläche zum Untergrund klein gehalten wird.

Spurenpyramiden in den Akten

Bei allen in den Akten abgebildeten Hütchen (Spurenpyramiden) finden sich Auffälligkeiten. Auffälligkeiten an den Hütchen selbst und auch perspektivische Auffälligkeiten. Ich beginne mit dem schon häufiger diskutierten Hütchen Nr. 5:

Zunächst fällt auf, dass dieses Hütchen eine weiße Seitenfläche aufweist.

Eine Recherche nach Markierungspyramiden, Tatortbildern etc. in den Weiten des Internets ergab, dass die einzigen auffindbaren Bilder von Markierungspyramiden mit weißen Seitenflächen just die hier analysierten Bilder sind.

Die an dieser Stelle mehrfach schon als „freischwebendes Hütchen“ gewürdigte Spurenpyramide wurde also entweder in der Vergangenheit ganz unfachmännisch repariert, oder – aus Sicht des Autors viel wahrscheinlicher – mittels Bildbearbeitungsprogramm in das Bild integriert.

Dass es sich bei dem abgebildeten Gegenstand um keine Original Markierungspyramide (mehr) handelt, geht klar daraus hervor, dass die Originale immer

  • dreiseitige Pyramiden sind
  • zur Kenntlichmachung der Aufnahmerichtung jede der Seiten im oberen Bereich eine römische Ziffer aufweist
  • mittig in der stumpfen Spitze eine Bohrung aufweisen
  • an der unteren Kante auf jeder Seite kleine „Füßchen“ angebracht sind.

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Eine Ausschnittvergrößerung verdeutlicht weiterhin, dass die Markierungspyramide in dieser Position nicht stehen hätte können, da der Schwerpunkt in dieser Position vor der Türschwelle liegen würde, das Hütchen also dann nach vorne gekippt wäre. Auch erkenne ich hinter dem Hütchen keinen Schlagschatten des Blitzes.

Bliebe die Möglichkeit, dass ein unfachmännisch reparierter Markierungskegel unaufgefaltet flach auf die Türschwelle gelegt wurde und sich unsere Wahrnehmung durch die Perspektive der Kamera täuschen lässt… Unabhängig davon – dies wurde an dieser Stelle jedoch schon ausführlich besprochen – ist die Situation des Brandschutts vor der Türschwelle im Vergleich zu anderen Aufnahmen deutlich verändert.

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Ich halte also fest: Beim freischwebenden Hütchen

  • passt der Winkel der nach hinten abgehenden Seite nicht zu einer dreiseitigen Pyramide,
  • ist diese nach hinten weisende Fläche außerdem weiß und unbeschriftet,
  • ist die weiße Seitenfläche im hinteren Bereich ohne „Füßchen“ und
  • hat die weiße Seite eine vollkommen unsinnig angebrachte halbe Bohrung in der hinteren Kante.

Es spricht daher aus meiner Sicht vieles dafür, dass dieses Bild mittels einer Fotomontage erzeugt wurde.

Nun zu den Markierungspyramiden „1“ und „2“:

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Auch Markierungskegel 1 verfügt entgegen den Gepflogenheiten über eine weiße Seitenfläche. Diesmal ist jedoch die rechts von der mit der römischen 1 markierten Teilfläche gelegene Fläche fehlend (Beim 5er Hütchen war es die Seitenfläche, die mit der römischen 3 hätte markiert sein müssen.). Auch hier ist an der weißen Seitenfläche ein „Füßchen“ vakant. Allerdings lässt sich am unteren Rand erahnen, dass eine Seitenfläche hinter die sichtbare „1 römisch 1“ Fläche geklappt sein könnte, das Hütchen also gar nicht steht sondern als Tafel flach gefaltet abgebildet ist.

Da auf der weißen Fläche – anders als beim Hütchen Nummer 5 – auch (gar) kein Scharnier sichtbar ist, könnte diese weiße sichtbare Fläche dann die Rück- /Innenseite der Fläche „1 römisch 3“ sein. Dies würde auch den fehlenden Schatten erklären. Zumindest bei den von mir gefundenen Anbietern der Markierungspyramiden wäre aber eine derartige Faltung des Hütchens nicht möglich, da dann die weiße Fläche linksseitig herausragen würde und nicht rechtsseitig der Fläche „1 römisch 1“.

Bleibt jedoch dann die Frage, weswegen dreidimensionale Markierungspyramiden nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden.

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Markierungspyramide 2 könnte ebenfalls flach liegen, die Bildqualität lässt leider eine genauere Analyse nicht zu. Fragen muss man sich jedoch, wie diese Pyramide bei der Tatortarbeit platziert wurde (Das gilt noch viel mehr bei Pyramide 5!).

Wurde hier evtl. mit einer Gartenharke nachgeholfen? – das könnte Frau König ja mal fragen.

Anmerkung dazu: Eher mit einem Grubber, mit einem solchen Dreizack

(Es weiss nicht jedes Thueringer Frollein Harke von Grubber/Dreizack zu unterscheiden, PD Menzel wuehlte laut Prof. Dr. Mall mit einem Stock oder so im Schutt nach Waffen… )

.

Fazit

Abschließend kann festgehalten werden, dass unter tausenden Fotos in den dem AK-NSU vorliegenden Ordnern lediglich 2 Bilder existieren, die die typischen Markierungspyramiden zeigen.Bilder mit anderen Spurentafeln existieren hingegen zu hunderten.

Überlappende Übersichtsaufnahmen mit Spurenpyramiden, wie es bei guter Tatortfotografie angebracht gewesen wäre, existieren nicht. Bei allen Bildern mit den Spurenpyramiden bleiben Fragen, ob diese Bilder tatsächlich in dieser Form original aufgenommen wurden, oder ob hier mit Bildbearbeitungssoftware nachgeholfen wurde.

Da uns – anders als Frau König – nicht die Originaldateien der Bilder (mit Metadaten zum Aufnahmezeitpunkt), sondern nur Scans von Ausdrucken aus den Papierakten zur Verfügung stehen, lässt sich dies jedoch nicht abschließend beweisen.

Dennoch muss die Frage nach möglichen Gründen für diese denkbare Manipulation erlaubt sein. Warum sollte jemand die Akten auf derart plumpe Art und Weise manipulieren? Denkbar wäre, dass im Nachhinein lediglich das Versäumnis der vorschriftengemäßen Dokumentation ausgebügelt werden sollte. Also flugs ein paar Hütchen in die Bilder aus Stregda reinmontiert, dann kann keiner meckern.

Dies wäre ein harmloses Vergehen im Vergleich zur ebenfalls denkbaren Alternative: Später in der Halle des Abschleppunternehmens aufgenommenen Bildern sollte mittels der einmontierten Hütchen der Anschein eines früheren Aufnahmezeitpunktes gegeben werden. Was dies insbesondere im Zusammenhang mit dem Findezeitpunkt der Waffe des Polizisten Arnold bedeuten würde, mag sich der Leser selbst ausmalen.

______

huetchen

Vielen Dank an Mogadisch.

Es ist die Frage, ob dem NSU-Ausschuss Erfurt nun die unbearbeiteten Fotos vorliegen, oder die bearbeiteten, und ob die Metadaten (Zeitstempel etc) vollstaendig und authentisch sind. Gerade beim mundlosen Badwaffenfoto ist das die Alles entscheidende Frage. Denn: Am Morgen des 5.11.2011 war das LKA Stuttgart samt EIGENER P2000 Dienstpistolen vor Ort.

Unabhängig davon – dies wurde an dieser Stelle jedoch schon ausführlich besprochen – ist die Situation des Brandschutts vor der Türschwelle im Vergleich zu anderen Aufnahmen deutlich verändert.

Exakt richtig, mogadisch. Trau schau wem…

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6 comments

  1. Probiert mal 29a.ch/photo-forensics/ → Error Level Analysis aus. Dieses Verfahren hat schon bei angeblichen Bin-Laden-Filmen von Rita Katz weitergeholfen.

  2. Frage: Wie wird dieses Hütchen zusammengebaut, damit es dann stabil stehen kann?
    Ha, blöde Frage. Na einfach aufstellen und die Außenkanten zusammenstecken, was sonst!
    Falsch. Denn wie auf dem rechten Bild ( aufgeklapptes Schild Nr.17) klar zu erkennen ist,
    http://arbeitskreis-n.su/blog/wp-content/uploads/2015/11/andi5.jpg
    hat Hütchenseite 3 am rechten Außenrand eine glatte Schnittkante. Somit ist schonmal klar, das beim Aufstellen des Hütchens, die Seiten 1 und 3 nicht an ihren Außenkanten zusammen gesteckt werden.
    Wenn das Hütchen aber nicht zusammen gesteckt ist, dann müßte ja, sobald man es hin stellt, die hintere Seite 3 nach innen wegklappen und somit das ganze Ding in sich zusammen fallen.
    Frage: Wodurch erhält das Hütchen also seine Stabilität?
    Eine mögliche Antwort: Na is doch ganz klar, deutsche Wertarbeit. Das Ding steht auch so wie ne Eins! 😉
    Aber Spaß beiseite. Die Antwort ist völlig simpel und wurde auch schonmal von mir gepostet. Leider bestanden die einzigen Reaktion aus Beleidigungen und dummen Sprüchen, ohne auch nur einmal Sachlich auf den Inhalt einzugehen. Mitlerweile bezweifel ich sogar, daß man sich mit dem Inhalt überhaupt im Ansatz auseinander gesetzt hat, da er nicht einmal als eine mögliche Alternative in Betracht gezogen wurde. Aber egal, genug gemeckert. Weiter im Text.
    Antwort: Die Antwort ist schlicht und ergreifend „Weißes Schild“. Denn dieses rätselhafte halbe weiße Schild ist einfach nur dafür da, daß die Hütchenseite Nr. 3 beim aufstellen des Hütchens nicht nach innen wegklappt. Nichts weiter. Weil die eine Ecke halt nicht zusammengesteckt ist, liegt die Hütchenseite Nr.3 aus Stabilisierungsgründen auf diesem weißen Teilschild auf.
    Hier kann man oben ein wenig das darunter liegende weiße Schild erkennen.
    http://arbeitskreis-n.su/blog/wp-content/uploads/2015/11/huetchen.jpg
    Ob die Hütchenseite Nr.3 aber nur lose auf dem halben weißen Schild aufliegt, oder auf der Rückseite noch einen Steckmechanismus hat, mit dem das weiße Schild, für mehr Stabilität, irgendwie eingeklickt werden kann, daß ist leider nicht ersichtlich.

    P.S. Diese Analyse habe ich ausschließlich auf Grundlage der Sichtung von Bildmaterial erstellt.

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