Corelli ist unschuldig… fast. Bericht des Bundestags veröffentlicht

Gerade hat der Bundestag eine stark gekürzte Version des Corelli-Berichtes von Sonderermittler Jerzy Montag veröffentlicht. Das Original hat 300 Seiten, verfügbar sind 30. Es ist also als zensierte Zusammenfassung zu werten.

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Eine erste Analyse dazu hat friedensblick.de veröffentlicht:

Bericht über NSU-Informanten “Corelli” erhärtet Mordverdacht

Heute veröffentlichte der Bundestag den “Corelli”-Bericht des grünen Politikers Jerzy Montag. Er wurde vom parlamentarischen Kontrollgremium beauftragt, die Todesumstände des NSU-Verfassungsschutz-Informanten Thomas Richter alias “Corelli” aufzuklären. Sein Bericht ist eine Weißwaschung der Sicherheitsbehörden. Trotzdem enthält er einige Punkte, die aufhorchen lassen, und die das Parlament zu weiteren Untersuchungen veranlassen müsste.

Die Vorgeschichte ist kurz erzählt. Es tauchte kurz vor Corellis Tod eine NSU-CD auf, die der Informant des Geheimdienstes “Verfassungsschutz” erstellte. Damit war bewiesen, dass er Teil des NSU-Netzwerkes war. Richter konnte jedoch darüber nicht befragt werden, da er kurz vor dem Verhör an einem Zuckerschock verstarb. Die Behörden händigten den Parlamentariern nicht den Obduktionsbericht von “Corelli” aus und gestatteten den beteiligten Medizinern nicht, überhaupt inhaltlich mit den Parlamentariern zu sprechen.  Der Chef des Innenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) war nicht gerade erfreut. Daher wurde Montag beauftragt.

Was sagt der Montag-Bericht zum Todeszeitpunkt?

Thomas Richter wurde am 07.04.14 tot gefunden. Der Notarzt konnte den Todeszeitpunkt im Rahmen der Totenschau nicht bestimmen!

“Der Notarzt, der kurz nach den Rettungssanitätern um 15.40 Uhr erschien und um 16.05 Uhr für „Thomas D***“ einen Totenschein ausstellte, hat keine Anhaltspunkte für äußere Einwirkungen gesehen, erklärte die Todesart für ungeklärt und den Sterbezeitpunkt für nicht bestimmbar.

Auch in der Obduktion am 08.04. konnte der Zeitpunkt nicht festgestellt werden.

“Instituts für Rechtsmedizin Münster enthielt keine Angaben zum möglichen Todeszeitpunkt.”

Trotzdem geht Montag davon aus, dass der Tod nur wenige Tage zuvor eingetreten wäre!

“Nach Lage der Dinge sei davon auszugehen, dass R*** am Morgen des 04.04.2014 an einer diabetischen Stoffwechselentgleisung verstarb.”

Der Grund wären SMS und Internet-Aktivitäten auf Corellis Laptop und Handy.

“Die letzten Sucheinträge im Internet deuteten auf einen verwirrten Zustand hin. Offensichtlich sei R*** in dieser Situation nicht mehr auf den naheliegenden Gedanken gekommen, eines seiner Mobiltelefone dazu zu nutzen, eine Notrufnummer anzurufen. Dazu passe, dass R*** von 2010 bis zu seinem Tod keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen habe.”

Fragte Montag das Institut für Rechtsmedizin, warum der Todeszeitpunkt nicht bestimmt werden konnte, obwohl dies ein wesentlicher Bestandteil jeder Obduktion und Leichenschau ist? Warum wird diese wichtige Frage im “Corelli”-Bericht ausgespart?

Wie realistisch ist Montags medizinische Einschätzung, dass der über Tage an einem Zuckerschock leidende Mann aus Verwirrung keinen Arzt anrufen konnte?

Litt “Corelli” überhaupt unter einer Zucker-Erkrankung?

Der Bericht untersucht diese Frage nicht ernsthaft und stützt sich in seiner bejahenden Antwort auf die letzten Tage von Thomas Richter. Er meldete sich am 02.04. per SMS bei seinem behördlichen “Betreuungsteam” krank. Am 03.04.  klagte er per “über Whats App” bei einem ehemaligen “Leipziger Nachbarn” über seinen schlechten Gesundheitszustand.

Alle Aktivitäten, die Montag anführt, könnten auch von einer anderen Person durchgeführt worden sein, die sich im Besitz von dessen Laptops, Handys befand.

Die Frage ist, ob und wer mit “Corelli” ab dem 02.04.14 persönlich Kontakt hatte. Hat er Telefonanrufe bis zum 05.04.14 entgegengenommen?

“Telefonanrufe des Betreuungsteams und des V-Mann-Führers in der Zeit vom 05.04.2014 bis 07.04.2014 hat R*** nicht mehr entgegengenommen.”

Dachluke

Montag weist darauf hin, dass die Wohnung von innen abgeschlossen war und der Schlüssel innen steckte. Sie musste aufgebrochen werden. Aber es gab noch einen Zugang in die Wohnung:

“Am Abend des 07.04.2014 wurde entschieden, die zuständige Mordkommission beim Polizeipräsidium Bielefeld zu beauftragen, den Fundort der Leiche als möglichen Tatort aufzunehmen. Dabei wurde am 08.04.2014 unter anderem festgestellt, dass sich in der Decke des Schlafzimmers der Wohnung von R*** eine Luke zur darüber liegenden Wohnung befindet. Auf Rückfrage hat der Vermieter erklärt, dass die Luke schon lange verriegelt sei. ”

Wurde die Luke kriminaltechnisch überprüft, ob sie vielleicht entriegelt wurde? War die Wohnung darüber bewohnt? Diese Fragen spart der Bericht einfach aus. Was sagt die Mordkommission?

Nachfindungen von Beweismitteln

Die Mordkommission stellte am 08.04. verschiedene Beweismittel sicher. Die Wohnung wurde dann versiegelt. Am 15.04. tauchten neue Beweismittel auf, laut Montag “aus unerfindlichen Gründen”. Weitere Gegenstände kamen am 25.04. zum Vorschein! Wer soll glauben, dass die Mordkommission den auf dem Tisch liegenden Laptop nicht findet und zur Auswertung mitnimmt?

“Sichergestellt wurden unter anderem zwei Mobiltelefone und zwei Tablet-Computer. Die Wohnung wurde am 08.04.2014 um 15.45 Uhr wieder verschlossen und versiegelt. Die beiden Mobiltelefone sowie die beiden Tablets wurden am 08.04.2014 zur Datensicherung an die Fachdienststelle übergeben, während ein auf dem Wohnzimmertisch liegender Laptop aus unerfindlichen Gründen erst am 15.04.2014 sichergestellt wurde. Ein Netbook Acer sowie vier externe Festplatten und ein Mobiltelefon Nokia C2 stellte erst das BKA bei einer erneuten Durchsuchung am 25.04.2014 sicher.”

Trotz dieser kritischen Punkte kam Montag zum eindeutigen Ergebnis, welches den Sicherheitsapparat gefreut haben mag:

“Der Tod von R*** ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine Diabeteserkrankung zurückzuführen. Ein Hinweis auf ein mögliches Fremdverschulden hat sich nicht feststellen lassen.”

________

Das ist eine ordentliche Analyse einer Nichtermittlung der Todesumstände, und lohnt den Rückblick auf die Berichterstattung, denn der geheime, vollständige Montag-Bericht wurde an die Lügenpresse geleakt.

Was ist wichtig?

  • die Dachluke zur anderen Wohnung (siehe Hinterhoftür Mord Kassel, aus dem Internetraum zu verschwinden war kinderleicht)
  • die Nachfindungen von Beweismitteln (kennt man doch, oder? Eisenach und Zwickau…)
  • die Nichtbestimmung des Todeszeitpunktes durch die Rechtsmedizin (siehe die Uwes, Stregda, nie untersucht trotz Gerichtsmedizinern am Tatort Stregda)

Und genau diese wichtigen Details tauchen bei der Lügenpresse nicht auf:

Beispiel 1: ARD Tagesschau

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Beispiel 2: Süddeutsche

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Daher gilt, bis auf Weiteres:

dasurteil

Die Vertuschung umfasst nicht nur die Todesumstände, sondern auch weite Teile des Wirkens von Corelli zu Lebzeiten. Selbstverständlich auch seine Versuche, Karl-Heinz Hoffmann in den NSU hineinzuziehen, vor, am und nach dem 4.11.2011.

Kein Wort dazu findet sich in der zensierten, jetzt veröffentlichen Fassung des Berichtes, und auch im Geheimbericht, vollständige Version, wurde das wohl vertuscht.

Komisch nur, dass der AK NSU es hat, gelle? Von Hoffmann. Aber auf Corellis zahlreichen PCs, Festplatten und Notebooks war dazu gar nichts drauf?

Wer soll das glauben?

http://oktoberfest.arbeitskreis-n.su/traum-und-untergang-der-wehrsportgruppe-hoffmann-x-corelli-kommt/

wird fortgesetzt…

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2 comments

  1. Inwieweit ist eigentlich überhaupt der Tod des V-Mannes Richter gesichert?

    Davon wissen wir doch nur, weil der Staat und die „staatstragende“ Lügenpresse es so berichteten. Wenn nicht mal der Bundestags-Innenausschuß die Obduktionprotokolle von der Landesregierung NRW erhielt und der Bericht des Finnen Montag mit gerade einmal 10 % seines Inhalts öffentlich gemacht wird, sehe ich momentan keinen Grund, der Geschichte von Corellis Ableben mehr Vertrauen zu schenken als der offiziellen „staatstragenden“ Version vom Ableben der beiden Uwes (von jenen hat man im Gegensatz zu Richter jedenfalls wenigstens noch Obduktionsfotos).

    Wenn der Staat der Meinung gewesen sein sollte, Richters Tarnung drohe aufzufliegen, wie sollte er anders dessen erneutes Untertauchen legendieren als mit der Behauptung, er sei verstorben?

    Ich glaube davon ohne hieb- und stichfesten Beweis kein Wort.

    1. Teile vom Corelli wurden wohl für 30 Jahre Aufbewahrung bestimmt und eingelagert.
      Skepsis ist da angebracht, wie immer, wo BAW und BKA ihre Staatsschutz-Griffel mit drin haben.

      Klar ist: Widersprüche, Nichtermittlungen, Nachfindungen, Verharmlosungen, auch im Fall Corelli gibt es davon satt.

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