25.4.2007, TEIL 11: Handynetz-Funkantennen

Einbuchungen am 25.4.2007, Privathandys Kiesewetter und Arnold, Diensthandy-Unterlagen „verschwanden“:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/05/25/25-4-2007-die-fehler-der-ermittler-teil-3-wo-waren-kiesewetter-und-arnold-vor-dem-mord/

Grafisch umgesetzt:

Masten (Antennen) in Heilbronn Zentrum 2006/2007:

Nach   http://turm.handymasten.com/Abdeckung/3G-Netz/Heilbronn  gab es nur 4 Funk-Antennen in der City:

zum vergrössern anklicken

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Das sind zuwenig, denn es müssen deutlich mehr sein, siehe ganz oben, die Einbuchungen.

2007-falsch

Dazu das HN-Team:

1) Es liegt noch immer mindestens der Handymast „Schmollerstraße / Ecke Stuttgarter Str.“ zwischen den anderen beiden. Allerdings eben nicht mehr ein halbes Dutzend weitere – leicht zu überprüfen, wenn Du auf der „Handymasten“-Seite zunächst die Jahreszahlen auf 1995 und 2007 setzt, ohne Häckchen bei „Kein Datum Auswahl“ – und dann das Häckchen machst, also die Jahresbegrenzung aufhebst. Folge: die Masten werden deutlich mehr. Da sich dieses Häckchenspiel beliebig hin und her wiederholen läßt, wird die Veränderung in der Mastendichte deutlich(er).

2) Trotzdem meine ich, daß Deine Schlußfolgerungen im Blog weiterhin Bestand hat, daß Arnold und Kiesewetter zur fraglichen Zeit an getrennten Orten gewesen sein müßten – weil eben mindestens ein Handymast dazwischen steht und dort keine Einbuchung erfolgte (was jedoch hätte müssen, weil jeweils in den nächstgelegenen sendestärksten Mast die Einbuchung erfolgt).

Ein Anderer aus dem Team:

Im Jahr 2007 scheint es wirklich laut Karte nur den Handymast „Schmollerstraße / Ecke Stuttgarter Str.“ zwischen den beiden Einbuchungs-Handymasten gegeben zu haben. Es bleibt trotzdem äußerst unwahrscheinlich, dass Arnold und Kiesewetter innerhalb von maximal einer Minute selbst bei grüner Welle, aber sicherlich ohne Blaulicht die zwischen den beiden Einbuchungs-Handymasten liegende Funkzelle durchquert haben. Die Überschneidungen der Funkzellen sind gering. Die Schulung sollte um 12.30 Uhr im Polizeirevier Heilbronn in der John-F. Kennedy-Str. 14 beginnen. Es macht also Sinn, dass Kiesewetter 15 Minuten vor Beginn der Schulung mit wem auch immer im Fahrzeug am Polizeirevier geparkt hat oder dort ausgestiegen ist.

Arnolds Handy soll um 12.23 Uhr und um 13.20 Uhr in der Südstraße eingebucht gewesen sein, also auch kurz vor und zum Zeitpunkt der Schulung, an der er ja angeblich mit Kiesewetter teilgenommen haben soll. Den Handymast an der Südstraße soll es laut Karte aber erst ab dem 01.02.2013 gegeben haben. Gibt man den Zeitraum bis 2007 ein, so wird in der Nähe der Südstraße kein einziger Handymast angezeigt. Dies könnte bedeuten, dass es einige der anderen später erscheinenden Handymasten 2007 doch schon gegeben hat, oder aber, dass die Einbuchungs-Daten frei erfunden sind. Dann müsste man sich allerdings die Frage stellen, warum nicht der Einfachheit halber dieselben Masten für beide Handys erdacht wurden.

Noch Jemand:

Die Funkzellen zur Einbuchung von Kiesewetters Handy zwischen 11.24 Uhr und 12.04 Uhr grenzen alle direkt aneinander, die Handymasten sollen laut Karte aber erst seit 2008 (Sülmer City) , 2011 (Nähe Europa-Platz) und 2012 (Mannheimer Straße / Paulinenstraße) existieren… Bei einigen SMS erfolgte eine Neu-Einbuchung (s. Sülmer City, drei Mal hintereinander), bei anderen SMS nicht, warum auch immer. Mich irritiert ein wenig das Telefon-Gespräch, das Kiesewetter um 12.11 Uhr  (T-Mobil-Liste) geführt haben soll, noch eingeloggt beim Sendemast „Mannheimer Straße / Paulinenstraße“. Gut vier Minuten später hat sie der Aufstellung gemäß eine SMS aus der Funkzelle John-F.-Kennedy-Straße heraus abgeschickt. Zwischen den beiden Handymasten müssten aber noch andere Funkzellen wie z. B. die in der Südstraße gelegen haben. Etwas besser passen würde allerdings die Anruf-Zeit 12.09 Uhr aus der Handy-Telefonliste. In sechs bis sieben Minuten ließe sich die Strecke schon eher zurücklegen. Das Telefongespräch mit Bb 71 muss zügig beendet worden sein, da Michèle Kiesewetter dann ja die SMS verfasst hat.
Die ganze Geschichte ist äußerst komplex. Man muss aufpassen, dass man nichts Entscheidendes übersieht oder die falschen Schlüsse zieht.

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Und so kamen wir drauf, wo der Fehler in der „Masten-Darstellung“ zu suchen ist.

Des Rätsels Lösung ist bei der Bundesnetzagentur zu finden!

Es wird immer nur das Datum der letzten Erweiterung angegeben. 

emf3.bundesnetzagentur.de/statistik_standort.html

Nicht jede neue benötigte Mobilfunkzelle (Mobilfunkstandort) führt zu einem separaten Funkanlagenstandort. Oftmals nutzen die Mobilfunknetzbetreiber gemeinsame Standorte. Die Bundesnetzagentur führt hierzu eine Statistik.

Laut Bundesnetzagentur gab es 2007 bei 44% der Standorte nur eine Mobilfunkanlage, bei 31% waren zwei Mobilfunkanlagen am selben Standort installiert. Für die Innenstadt von Heilbronn findet man keinerlei Informationen zur Zahl der Netzbetreiber pro Sendemast-Standort oder zu einer möglichen Mitbenutzung der Funkanlage durch andere Handynetzbetreiber.

Zuerst liefen wir noch in die falsche Richtung:

Offen blieb ja (u.a.) die Frage, wie zuverlässig die Daten (Handymast-Eintragungen) auf handymasten.com denn so sind. Dazu habe ich jetzt mal detailliert die „EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur“ durchgeackert. Die ist dafür top, weil sich aus dieser Datenbank für jeden Sendemasten die Standortbescheinigungs-Nummer und das Datum der Erteilung herausfinden lassen.
emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx

Für unseren Kartenausschnitt „Heilbronn“ (siehe oben die Kartenausschnitt-Vergrößerung von mir) von Nord nach Süd alle Funkmasten durchgehend, bedeutet dies:
– Motkestraße (Höhe 32,40): Standortbescheinigungs-Nr.: 770252, Datum der Erteilung: 23.02.1999
– Motkestraße (Höhe 29,28): Standortbescheinigungs-Nr.: 770490, Datum der Erteilung: 14.04.2011 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Motkestraße (Höhe 29,40): Standortbescheinigungs-Nr.: 27011170, Datum der Erteilung: 27.05.2015 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Mönchseestr. (Höhe 37,55): Standortbescheinigungs-Nr.: 27011802, Datum der Erteilung: 30.09.2014 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Urbanstraße (Höhe 20,00): Standortbescheinigungs-Nr.: 27011076, Datum der Erteilung: 17.04.2012 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Südstr./Solothurner Str. (Höhe 15,50): Standortbescheinigungs-Nr.: 771157, Datum der Erteilung: 01.02.2013 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Schmollerstr./Stuttgarter Str. (Höhe 14,40): Standortbescheinigungs-Nr.: 771272, Datum der Erteilung: 24.09.2004
– Silcherstr. (Höhe 21,05): Standortbescheinigungs-Nr.: 771680, Datum der Erteilung: 29.06.2012 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Beethovenstr./Charlottenstr. (Höhe 26,85): Standortbescheinigungs-Nr.: 770686, Datum der Erteilung: 03.06.2013 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Kauffmannstr. (Höhe 23,85): Standortbescheinigungs-Nr.: 770679, Datum der Erteilung: 21.04.2015 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– John-F.-Kennedy-Str. NW (Höhe 14,00): Standortbescheinigungs-Nr.: 770063, Datum der Erteilung: 14.03.2001
– John-F.-Kennedy-Str. SO (Höhe 28,64): Standortbescheinigungs-Nr.: 771174, Datum der Erteilung: 11.08.2011 ==> gab es also 2007 noch nicht!
– Lise-Meitner-Str. (Höhe 16,70): Standortbescheinigungs-Nr.: 771564, Datum der Erteilung: 28.01.2005

==> Es wurden dort tatsächlich 2007 nur die von mir eingezeichneten vier Handymasten betrieben – alle anderen kamen erst später hinzu (bekamen erst später ihre Betriebsgenehmigung erteilt laut Bundesnetzagentur).

Unqualifizierter Einwurf von fatalist:

ich muss jetzt doof fragen:
kann es sich bei den Masten um „Neuerrichtungen am alten Standort“ handeln?

Qualifizierte Antwort des Teams: Erweiterung, Du Depp, nicht Neuerrichtung!“

Hmm, genau sowas habe ich mich auch gefragt – mit Blick auf die Nummern der vergebenen Standortbescheinigungen. Wenn diese Nummern auch nur ‚irgendwie‘ fortlaufend vergeben werden (z.B. von der Datenbank automatisch beim Anlegen eines neuen Datensatzes für einen neuen Handymasten – wofür einige Praxiserfahrungen sprechen dürften), dann würde auch ich eher davon ausgehen, daß die ganzen mit 77xxxx beginnenden Nummern (also alle 6-stelligen) schon seit Jahren bestanden haben dürften.

Der Standort „Moltkestraße I: Standortbescheinigungs-Nr.: 770252, Datum der Erteilung: 23.02.1999“ wäre nach dem Erteilungsdatum ja der älteste, hat aber nicht die niedrigste Standort-Nummer. Die hat der Standort „John-F.-Kennedy-Str. NW: Standortbescheinigungs-Nr.: 770063“, aber dort ist als „Datum der Erteilung: 14.03.2001“ in der Datenbank der Bundesnetzagentur eingetragen.

Also, die Eingangsfrage stelle ich mir auch schon seit ich diese EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur gefunden habe (die ansonsten eine echte Fundgrube ist). Meine Vermutung daher:
==> Immer wenn an einem bereits bestehenden Handymast noch eine weitere Antenne anmontiert wurde und diese genehmigt und in die Datenbank eingetragen wird, aktualisiert sich dort auch das Datum der „Erteilung der Standortbescheinigung“ (dann wäre das angegebene Datum also sowas wie das ‚Datum der letzten Änderung‘).

Hieße in Konsequenz für uns hier, folgende Annahmen müßten zulässig sein:
– sortieren aller 13 Handymasten im betreffenden Kartenausschnitt nach ihren Standortbescheinigungs-Nummern;
– die höchste Standort-Nummer, die dann noch ein Zulassungsdatum bis zum Tat-Datum hat, sollte recht wahrscheinlich auch schon am Tat-Tag (25.04.2007) bestanden haben (auch wenn an diesen Masten noch später weitere Antennen anmontiert wurden und damit ein späteres Bescheinigungsdatum hinterlegt ist);
– die dann in unserem Sample verbleibenden Handymasten dürften somit schon 2007 dort gestanden haben (höhere Nummern jedoch eventuell noch nicht – auffällig ist ja der Sprung von den 6-stelligen 77xxxx-Nummern dann auf die viel höheren [= späteren] 7-stelligen 27011xxx-Nummern – das dürften die tatsächlich späteren Ergänzungsmasten sein – eventuell auch erst mit den UMTS-Erweiterungen eine vorlaufende ‚2‘ bekommend? z.B. Fall Moltkestraße III, siehe unten ??).

Ok, wenn ihr meinen Vermutungen bis dahin folgt, dann ergibt sich folgende Handymasten-Standort-Liste für das Jahr 2007 als recht wahrscheinlich (ich sortiere im Kartenausschnitt wieder von Nord nach Süd):

– Moltkestraße I (Höhe 32,40): Standortbescheinigungs-Nr.: 770252 (3 Mobilfunk-Sendeantennen; zusätzlich 3 als „sonstige Funkanlagen“ bezeichnete Antennen = diese eventuell Polizei+Feuerwehrfunk ??)
– Moltkestraße II (Höhe 29,28): Standortbescheinigungs-Nr.: 770490 (bis zu 18 Mobilfunk-Sendeantennen, Ausbaustand 2011)
– Südstr./Solothurner Str. (Höhe 15,50): Standortbescheinigungs-Nr.: 771157 (bis zu 12 Mobilfunk-Sendeantennen, Ausbaustand 2013)
– Schmollerstr./Stuttgarter Str. (Höhe 14,40): Standortbescheinigungs-Nr.: 771272 (3 Mobilfunk-Sendeantennen)
– Beethovenstr./Charlottenstr. (Höhe 26,85): Standortbescheinigungs-Nr.: 770686 (bis zu 15 Mobilfunk-Sendeantennen, Ausbaustand 2013)
– Kauffmannstr. (Höhe 23,85): Standortbescheinigungs-Nr.: 770679 (bis zu 9 Mobilfunk-Sendeantennen, Ausbaustand 2015)
– John-F.-Kennedy-Str. NW (Höhe 14,00): Standortbescheinigungs-Nr.: 770063 (1 Mobilfunk-Sendeantenne)
– John-F.-Kennedy-Str. SO (Höhe 28,64): Standortbescheinigungs-Nr.: 771174 (bis zu 8 als „sonstige Funkanlagen“ bezeichnete Antennen, kein Mobilfunk = nur Polizei+Feuerwehrfunk ??)
– Lise-Meitner-Str. (Höhe 16,70): Standortbescheinigungs-Nr.: 771564 (6 Mobilfunk-Sendeantennen)

Der Standort John-F.-Kennedy-Str. NW wäre demnach in unserem Kartenausschnitt der älteste Handymast-Standort (Nr. 770063), der Standort Lise-Meitner-Str. (Nr. 771564, letzte Bescheinigungserteilung: 28.01.2005 – damit also sicher im Jahr 2007 schon bestanden) würde nach unseren Zuverlässigkeitserwägungen die höchste „sichere“ Standort-Nummer darstellen. Damit fielen nur die drei Standorte mit 27011xxx-Nummern als „vermutlich erst später erreichtet“ (oder eben mit der UMTS-Erweiterung stark ausgebaut und daher mit neuer Systematik benummert?) heraus – und der eine Standort Silcherstr. (Höhe 21,05): Standortbescheinigungs-Nr.: 771680 (bis zu 12 Mobilfunk-Sendeantennen, Ausbaustand 2012) könnte zwar 2007 schon bestanden haben (wofür einiges spricht, weil die Nummer nicht viel höher als die letzte zuverlässige ist), aber wegen dieser Rest-Unsicherheit würde ich den ebenfalls eher nicht mit berücksichtigen.

Und: auch an den dann herausfallenden Standorten spricht einiges dafür, daß dort auch schon bis 2007 ein Handymast gestanden haben dürfte. Ein hervorstechendes Beispiel: Standort Moltkestraße III weist heute (letzte eingetragene Änderung 27.05.2015!) mit 27 Mobilfunk-Sendeantennen die höchste Anzahl aller Masten im Kartenausschnitt überhaupt auf, bleibt aber vorsichtshalber in unserer Liste unberücksichtigt.

==> Resümee:
a) In jedem Falle haben wir (mindestens) neun Handymasten im betreffenden Stadtgebiet – und damit mehrere zwischen den (nahezu) zeitgleichen Einbuchungen von Arnold im Norden und Kiesewetter im Süden.
b) Damit spricht auch weiterhin sehr viel für die These, daß die beiden *NICHT* gleichzeitig an der Schulung mittags teilgenommen haben können – somit Arnold eventuell zunächst in einem T4 mit anderen Kolleg_innen unterwegs war, aber eben nicht mit Kiesewetter … und alle anderen, daran anschließenden Mutmaßungen und Vermutungen.

Randbemerkung: wenn alle diese Vermutungen (zur Datenbankeintragung Bundesnetzagentur) zutreffend sind, dann spricht auch einiges für die Vermutung, daß die Datumsselektion auf handymasten.com sich genau an dem in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur hinterlegten letzten Erteilungs- (=Genehmigungs-)Datum orientiert. (Woher sollen die auch sonst ihre Daten haben?)

Okay. Das ist schlüssig.

Erweiterungen an bestehenden Anlagen führen nicht zu einer „neueren Nummer“ im Sinne von „höherer Nummer“, die alte, niedrigere Standortnummer bleibt erhalten.

ABER die Erweiterung ändert das Datum der Betriebsbescheinigung: Immer aktualisiert auf den letzt-erweiterten Stand.

Es hat nicht jemand 27 Antennen diverser Betreiber plötzlich an einem Masten neu errichtet, sondern es wurden an den alten Standort im Laufe der Jahre immer mehr Antennen verschiedener Betreiber zugebaut, bis es dann irgendwann 27 waren. Und das Datum der Betriebserlaubnis ist das Datum der letzten Erweiterung, jedoch unter der ursprünglichen Bestands-Standortnummer.

Konsequenz: Die These ist richtig und verifiziert: Kiesewetter und Arnold waren kurz nach 12 Uhr nicht gemeinsam unterwegs. Es lagen mehrere Funkmastenstandorte zwischen ihnen, wo ihre Handys nicht eingebucht waren.

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Es ist ganz simpel, jetzt:

Arnold hat sich in der Südstrasse eingeloggt in die Handyzelle dort, um 12:23 Uhr im Jahr 2007. Den Handymast an der Südstraße soll es laut Karte aber erst ab dem 01.02.2013 gegeben haben.

Das heisst: Erweitert nach 25.4.2007, zuletzt 1.2.2013, aber es gab ihn natürlich (mit weniger Antennen) bereits 2007.

Ganz einfach zu verstehen, und die niedrige Standortnummer beweist das auch in der Datenbank der Bundesnetzagentur.

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Anmerkung: Inhaltliche Kommentare werden nicht auf dem Blog freigeschaltet. Wer dazu etwas bezuitragen oder zu bemängeln hat, der soll das im Forum und mit denjenigen Leuten tun, die diese Überprüfungen und Recherchen durchgeführt haben. Keine halbgaren Schnellschüsse, die nur verwirren. Geht gar nicht.

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Vielen Dank an das Team!

Grossartige, wichtige Arbeit!

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13 comments

  1. Ein „Johannes“ wendete auf meinem Blog ein, dass die beiden Polizisten Kiesewetter und Arnold unterschiedliche Netze benützt hätten.
    „1) Privat Handy Arnold das E-plus Funknetz
    2) Privat Handy Kiesewetters das T-Mobile Netz

    Darauf aufbauend vermittelt er mir den Eindruck, dass es verschiedene Funknetze mit unterschiedlichen „Ausbauzustand im Jahr 2007“ gab.

    Meine Frage: Können die unterschiedlichen Sendemasten dadurch erklärt werden, dass Kiesewetter und Arnold unterschiedliche Funknetze benützen?

    1. Im Grunde hat man auch drei Netze: E-Plus (MA), T-Mobil D1 (MK) und Mannesmann/Vodafone D2 (Diensthandy). D2 ist unabhängig vom D1-Netz, technologisch jedoch gleich.

      Hätte man alle Daten (auch vom Diensthandy) und könnte die Masten mit den Netzen korrelieren (Anfrage bei Netzagentur zum Ausbaustand 2007), wüsste man sehr genau, was, wann, wo abgegangen ist. Triangulation.

      1. Nach meiner Recherche liegen diese Daten. Das heißt, dass die Masten mit den Netzen korrelieren.

        Arnold= Eplus Funknetz
        Ein Sendemast mit eplus-antenne stand in Südstraße, ein anderer in Moltkestraße. Siehe Sendemasten mit eplus-antennen, Karte: http://geoinfo.eplus.de/evinternet/
        Die Karte zeigt, dass kein Sendemast mit eplus-antenne in John F. Kennedystraße steht!

        Kiesewetter= T-Mobile= Telekom nutzte Sendemast mit telekom-antenne in John F. Kennedystraße. Siehe Sendemasten mit telekom-antennen:
        https://www.t-mobile.de/netzausbau/0,25250,15400-_,00.html

        Mich würde eine Erwiderung / Gegenmeinung interessieren.

        1. Die waren angeblich auf dem Polizeirevier, gemeinsam.
          JFK-Strasse.
          Warum soll dann Arnold weit weg im Norden eingeloggt gewesen sein, Moltkestrasse,
          wenn doch „seine“ Antenne in der Südstrasse viel dichter an der JFK-Stasse liegt?

          Und Richtung Südwesten, Sontheim, ist eine weitere Antenne, noch dichter dran am Polizeirevier.

          Da gibt es keine Gegenmeinung dazu, Du bestätigst doch was wir behaupten.

  2. Pingback: urlaubsreif?

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