Heute im OLG-Stadl: Der „weitere Überfall“ der der 1. war, und Temme/Hess in Hessen

Verwirrend?

Der 1. „NSU-Raub“ fand statt am 18.12.1998, so lautet die Anklage:

raub1

http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/05/11/203-prozesstag-gericht-untersucht-ersten-ueberfall-des-nsu/

Klar?

1.Überfall am 18. Dezember 1998.

Am 9. September 1998 hatte “Piatto” seinem V-Mann-Führer gemeldet:

“Einen persönlichen Kontakt zu den drei Skinheads soll Jan W. haben. Jan W. soll zur Zeit den Auftrag haben, die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahmen soll die ,Blood & Honour’-Sektion Sachsen bereitgestellt haben. Die Gelder stammen aus Einnahmen aus Konzerten und dem CD-Verkauf. Vor ihrer beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach dem Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje P. ihren Pass zur Verfügung stellen. […].”

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014%2F10%2F27%2Fa0081&cHash=6f5421c8a1c370d80aba9832f5de8c96

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“einen weiteren Überfall”, wie soll das gehen, wenn laut Anklage der 1. Überfall erst Monate später stattfand? Das fällt sogar der TA auf:

Es soll eine Notiz zu einer Meldung von Carsten Sz. an den Brandenburger Verfassungsschutz vom Sommer 1998 geben, in der “Piatto” davon berichtet, dass dem Trio Waffen übergeben worden seien und dass ein weiterer Überfall geplant ist. Die Anklage im NSU-Prozess nennt als Datum für den ersten von 15 Raubüberfällen den 18. Dezember 1998 in Chemnitz. Das aber ist Monate später.

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Neonazi-Piatto-als-Zeuge-im-NSU-Prozess-geladen-2115047759

siehe:

PIATTO UND DER “WEITERE ÜBERFALL”: DESINFORMATION

Wem fällt das nicht auf?

Den 60+ Anwälten einschliesslich der Verteidigung. Sundermännchen und der Lügenpresse. Die TA gehört nicht dazu.

Schauprozess.

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Überschrift 2. Teil: Temme und Hess (Geheimschutzbeauftragter HLfV 2006)

temme-hess

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/nsu-ausschuss-in-wiesbaden-verfassungsschuetzer-andreas-t-im-verhoer-13581322.html

Wann wollen „Aufklärer“ in und ausserhalb des Parlamentes und die Presse die Yozgat-Frage Nr. 1 endlich stellen, die sie seit 2006 verweigern?

Sie lautet:

War ein Yozgat einer der 5 muslimischen V-Leute Temmes, oder war Temme dienstlich dort, weil Yozgat dort für Temme Daten speicherte, auf einem bestimmten PC, einer Art „toter Briefkasten“, und hatte Temme deshalb einen Schlüssel für die Tür, welche die Laufwerke des PC unzugänglich machte? Yozgat wurde vor dem Mord bedroht, von 3 „Landsleuten“… alles aktenkundig seit 2006.

Man darf auf das Theater im Hessischen Landtag Heute gespannt sein, wenn wieder um die Frage Nr. 1 herumgeschlichen wird, deren Beantwortung auch erklärte, warum die Soko Cafe den Neonazi-V-Mann Benjamin Gärtner (GP 389) nicht vernehmen wollte, obwohl sie ihn kannte, sondern die muslimischen V-Leute Temmes, was Bouffier verbot.

geheime nummer nach dem mord

Wer telefonierte mit Temme unmittelbar nach dem Mord?

Die Nummer steht in den Akten, siehe Screenshot, warum interessiert das Niemanden seit 2006?

Pseudo-Aufklärer-Popanz.

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6 comments

  1. Glosse
    Wie John Dalhuisen von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International am Montag sagte, ist die Strafverfolgung nach dem Tod der mutmaßlichen Täter unzulässig. „Die von den BRD Behörden in Gang gesetzte Strafverfolgung Uwe Böhnhards und Uwe Mundlos ist eine Verletzung ihrer wichtigsten Rechte (egal ob sie leben oder tot sind), unter anderem des Rechtes auf persönliche Verteidigung vor Gericht“, betonte er. Das sei „ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Situation um die Menschenrechte in der BRD weiter verschärft.“

    Rumpelstielzchen

    PS
    Und verjährt soll auch so manches sein, was im Stadl verhandelt wird…
    Bleibt abzuwarten, ob sich Dalhuisen noch dazu äußert und was er zur Dauer der Untersuchungshaft der Angeklagten meint.

    Original: http://de.beta.rian.ru/zeitungen/20130129/265417334.html

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