Warum haben die „NSU-Beschuldigten“ keinen Verteidiger?

Weil sie mutmasslich ermordet wurden am 4.11.2011?

um

Von Juristen wird gerne Falsches verbreitet, und eine der am stärksten verwirrenden Unwahrheiten lautet:

gegen Verstorbene wird nicht ermittelt !

Das mag “formaljuristisch” zutreffen, ist jedoch der grösste Juristen-Blödsinn aller Zeiten, denn es wird gegen Verstorbene nicht nur ermittelt, es wird auch gegen sie verhandelt vor OLGs, aktuell gegen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in München.

Richtig ist, dass die Uwes aufgrund ihres (ungeklärten) Ablebens nicht angeklagt werden, richtig ist aber auch, dass es seit fast 200 Verhandlungstagen zu geschätzt 95% um sie geht, darum ob sie die Dönermorde und den Polizistenmord in Heilbronn begangen haben, darum ob sie in Köln Bomben deponierten, darum ob sie 15 Banküberfälle begangen haben.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/03/24/selbstverstandlich-wird-gegen-tote-ermittelt-und-verhandelt/

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g1

Die Auffindelage der Pumpguns stimmt nicht mit den Tatort-Fotos der Polizei überein:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/22/das-ratsel-der-pumpguns-im-wohnmobil/

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Gegen wen ermittelte das BKA?

uwes

Gegen Uwe M., Uwe B. und Beate Z.

Gegen wen auch sonst? Datum des Gutachtens: 22.11.2011.

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Wer an just diesem Tag, dem 22.11.2011, einstimmig vom Bundestag als 10-fach Mörder verurteilt wurde, und von der BRD als Ganzes, der sollte auch einen Verteidiger im Prozess haben, staatlich bezahlt wie all die anderen traurigen Figuren dort im OLG-Stadel ebenfalls.

Die Anwälte der anderen Angeklagten sind alles Mögliche, aber keine Verteidiger der Hauptangeklagten Böhnhardt und Mundlos, im Gegenteil kann deren Bestreben nur sein, den Toten, die sich nicht wehren können alles, aber auch wirklich Alles anzuhängen, zumal der Schuldspruch über die längst erfolgt ist. „Unschuldsvermutung pervers“ mit Hilfe von Selbstmord-Russlungenlügen und untergeschobenen Beweisen, ja wir können wahrlich stolz sein auf diesen unseren Rechtsstaat.

Fiel mir heute auf:

Solange es in Deutschland noch eine Demokratie gab, galt bei strafrechtlichen Ermittlungen für Menschen oder Menschengruppen, gegen die ermittelt wurde, bis zu einem richterlichen Urteil eine Unschuldsvermutung. Die deutsche Lügenpresse scheint davon nichts mehr zu wissen und hetzt stattdessen mit Vorverurteilungen, wie man sie aus dunkelsten Göbbels-Zeiten kennt.

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/medienhetze-gegen-troeglitz-war-alles-ganz-anders-.html

Passt hervorragend zu einem postdemokratischen Gesinnungsstaat. Alles richtig, alles gut…

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Nichts desto Trotz sollen auch die 3 Nulpen und ihre heldenhaft um die verselbstmordeten „Freunde und Kameraden“ kämpfende Mandantin wissen, was wir von Ihnen halten: Nichts. 

Das bringt zwar wenig, aber es muss trotzdem Jemand tun:

stahl-spass

Das wird es in jedem Fall. Pecunia non olet.

RAFFWAHN II

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2001-2010, zum Vergleich:

gedenkstrasse

Alles wahr, im Lichte seiner Verfallszeit…

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18 comments

      1. Ich möchte eigentlich „ups2009“ antworten, bei dem wird aber komischerweise keine Kommentarfunktion unter seinem „genialen“ Charlie-Hebdo-Kommentar angezeigt.
        An jenen „ups2009“: Sie sind ein riesen Idiot! Der Polizist auf ihrem Bild ist A: Noch am Leben (Hände noch erhoben) B: wird er nicht mit einer Schrotflinte, sondern einem Sturmgewehr erschossen. Wenn sie sich mal ISIS Videos ansehen, werden sie merken, dass die in Tirkit erschossenen Massen auch nicht das Hirn aus dem Kopf geschleudert bekommen, durch die AK47er, mit denen sie erschossen werden. Von Suiziden mit Schrotflinte gibt es jedoch genügend Bilder: http://25.media.tumblr.com/tumblr_l8e8jp2mSt1qdukfao1_500.jpg sieht das beim NSU so aus? Nein! Bei Charie Hebdo ist die Aufnahme außerdem viel Pixeliger und soweit ich weiß wurden alle Bilder zensiert, in denen der Polizist bereits erschossen ist. Immerhin zweierlei ist hier bewiesen: Bei dem Mann auf dem Bild im Blog oben fehlt die Hirnmasse, die auf dem Beispielbild das ich hier gepostet habe zu sehe ist ganz und „ups2009“ ist ein Idiot. Cheers…

  1. Unschuldsvermutung, wo doch die ganze „Welt“ weiß, diese Uwes sind die Täter, weil in einem „Rechtsstaat“ alles, aber auch wirklich alles seinen rechtstaatlich geordneten Weg geht. Bin zwar kein Jurist, aber natürlich sind die zwei Toten bis zur einer rechtskräftigen Verurteilung im Sinne der Anklage unschuldig – bis eindeutig ihnen die Straftaten nachgewiesen werden können. Solange der Schuldspruch nicht rechtskräftig ist, solange hätten sie auch wie die Opferfamilien einen Anspruch eines Anwaltes, weil die Opfer auch tot sind und trotzdem durch die Familien juristisch vertreten werden. Hier müsste das Gleichheitsprinzip gelten. Bin aber davon überzeugt, dass hinter den Kulissen ein Megadrecksspiel stattfindet – auch wenn ich niemals den NSU Blog gelesen hätte. Revisionsgründe gibt es im NSU Prozess ohne Ende, alleine schon die getürkten Beweise und die Falschaussagen, wenn es jemals zum Abschluss kommt.

  2. Der Casus Knacksus ist doch der: Es wird eine Terrorzelle postuliert, aus drei Personen. Weil eine überlebt hat, ermittelt man weiterhin in Richtung Zelle, also neben BZ auch gegen UM und UB. Die Zelle ist durch BZ noch aktiv. So jedenfalls die Denke ala RAF-Verfahren.

    Wenn BZ fällt, als Mitglied der Zelle, dann ist es vorbei. Eine terroristische Vereinigung (mind. 3 Personen) hat es nach juristischem Maßstab nie gegeben. Der ganze Prozess bröckelt.

    BZ tut gut daran die Fresse zu halten, ihre Anwälte auch. Es geht nicht um Wahrheit oder Politik, sondern ausschließlich um das Strafmaß.

    Denkt mal darüber nach: Wenn BZ keine Mittäterschaft nachgewiesen werden kann, und darauf läuft es aktuell hinaus, hat es die postulierte Zelle niemals geben. In allen Konsequenzen.

      1. Fatalist, so gern ich dich gewonnen habe, beim Lesen all deiner Postings und Blogeinträge. Aber in dem Punkt werden wir nicht übereinkommen, obwohl uns die Wahrheitsliebe möglicherweise verbindet.

        Kranke Juristendenke hin oder her. Wir werden die Welt dahingehend jetzt und morgen nicht ändern. Vielleicht übermorgen.

        Tatsache ist eben aktuell, dass zumindest die Anwälte von BZ nichts aufklären müssen, vor allem nicht in Stoßrichtung UB und UM. Sie brauchen nur gemütlich warten und schweigen. Die Beweise muss der GBA bringen und die sind doch alles andere als eindeutig. Für Zschäpe ist es ergebnisorientierter den Mund zu halten und die Anschuldigungen emotionslos zu ignorieren.

        Wie gesagt: Ist BZ nicht Mitglied des NSU, sondern nur Unterstützer, dann gab es niemals eine Terrorzelle/ terroristische Vereinigung also keine Unterstützer…DAS sollte man immer bedenken, denn es erklärt viele Motivationen auf allen Seiten.

        Und nein, in dem Prozess geht es nicht um die Wahrheit. Um welche Überhaupt, die von Fatalist, Zwangsjacke, den Blogschreibern, den Antifa-Wichten, den Kommentatoren hier? Wahrheit ist echt ein dehnbarer Begriff. Ich jedenfalls habe in dem Prozess noch keine Wahrheit gefunden.

        1. Es geht nicht um Wahrheit, und die Nulpen von BZ sind nicht Verteidiger der Uwes.
          Das sind 2 enorm wichtige Fakten, die ganz sicher den allermeisten Leuten nicht klar sind.
          Sehr schön herausgearbeitet…

          WARUM haben die Hauptbeschuldigten keinen Verteidiger, die Frage steht.

  3. „Man sollte davon ausgehen, daß die Bankraubstraftat in Eisenach erforderlich war, um eine geeignete Auffindesituation für die für das Szenario ausgewählten Opfer zu schaffen.“
    Es ist weiter davon auszugehen, daß nicht nur der Bankraub Eisenach von in die Ermittlungen einbezogenen Personen durch die Hinterlegung gefälschter Beweismittel U.B und U.M. untergeschoben wurde. Das wiederum war möglich, weil die vorgenannten eben nicht wie dargestellt zu Tode gekommen sind, sondern planmäßig (!) getötet wurden. Zur Spurenverwischung wurde das WoMo in Brand gesetzt. Die Bankraubstraftaten Eisenach und wahrscheinlich auch Arnstadt sowie weitere im Zusammenhang stehende Handlungen (Zwickau) sind Bestandteil einer planmäßigen Vorgehensweise.
    Dies bedarf einer straffen Organisation und erheblicher, eigentlich nur dem „staatlichen Sicherheitsapparat“ der BRD und „Diensten“ möglicher Optionen. Letztere sind u.a. die völlig irrationale Auswahl und Plazierung von „Beweisen“ um den im WoMo vorgefundenen Toten und der mit ihnen in Zusammenhang gebrachten B.Z. weitere schwere Straftaten anzulasten. Auch hier ist zwingend von Beweismittelfälschung auszugehen, was insbesondere dadurch bekräftigt wird, daß keine weiteren Beweise, die zur Anklage gebrachten Straftaten zweifelsfrei stützen.
    Die Fakten, aus der sich diese Einschätzung ergibt, wurden in mühsamer Kleinarbeit, verbunden mit Intelligenz und Zielstrebigkeit, von fatalist und dem AK-NSU aus den zur Verfügung stehenden Akten u. a. Material herausgearbeitet.
    Gut das es euch gibt!

    Rumpelstielzchen

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