Es findet ein Bankraub statt, 2 Täter entkommen mit der Beute, darunter 1000 € Registriergeld, also Scheine mit notierten Nummern.
Der Widerspruch fiel dem Arbeitskreis NSU zufällig auf: Gerichtsaussage „10 grüne 100€-Scheine“ versus Aktenlage: 3 gelbe 200€-Scheine und 4 grüne 100€-Scheine.
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Das Entscheidende ist nicht, welche Stückelung richtig ist, sondern das Fehlen der angeblichen Geldscheinnummern des Registriergeldes in den Ermittlungsakten.
Die Nummern fehlen. Sind nicht drin.
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Warum sind sie nicht drin?
Weil gar keine Spurensicherung erfolgen sollte, und die auch nicht gemacht wurde.
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Sie finden Beute, Sie fordern die Geldscheinnummern der 1000 € Registriergeld an, Sie schauen nach, ob Sie diese Geldscheine in der Beute finden, und Sie haben den Beweis.
Sehr sehr einfaches „Prüfverfahren“, das bekommt jeder 3.-Klässler hin.
Falls nicht dabei, jedoch Sie 2 Toten diesen Bankraub unterjubeln wollen (oder sollen), dann sollten Sie dafür sorgen, dass diese Geldscheinnummern niemals in Ihren Akten auftauchen, weder aus einem Schreiben der Bank hervorgehend, noch bei der Spurenauswertung der Geldscheine durch Sie.
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Festzustellen ist:
Genauso wurde von der BAO Trio des BKA gehandelt.
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Glück, Auf, meine Heimat!
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