Was „da war einer schneller“ mit den Pumpgun-Hülsen beim BKA zu tun hat

Vor 2 Tagen wurde eine Akte veröffentlicht, deren erstaunlicher Inhalt sich wie folgt zusammen fassen lässt: Auf keiner Waffe im Wohnmobil waren Fingerabdrücke zu finden, weder von den Uwes noch von fremden Personen. Man fand DNA, von den Uwes und von fremden Personen auf den Waffen, aber die selbstverständlich an der „Selbstmord-Pumpgun“ Winchester zu erwartenden Fingerabdrücke von Uwe Mundlos fand man nicht.

Sie hätten jedoch gefunden werden müssen.

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siehe: http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/02/heimatschutz-das-problem-mit-den-dienstwaffen-aus-heilbronn/

Auf der “Selbstmord-Pumpgun” vom Uwe Mundlos gibt es auch keine Fingerabdrücke. Genauer gesagt gibt es an keiner einzigen Waffe Fingerabdrücke, weder in Eisenach noch in Zwickau.

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1-4-11-003

Mundlos trug aber keine Handschuhe, es hätten Fingerabdrücke auf der Pumpgun drauf sein müssen, denn verbrannt ist da nichts, weder Hände noch die Flinte.

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„Da war einer schneller“ ist zunächst einmal ein „running gag“ innerhalb der Thüringer Polizei, aber der Witz hat folgenden Hintergrund: Es sah nicht nach erweitertem Suizid aus, was man dort vorgefunden hatte, genau so wurde das kurz nach dem 4.11.2011 auch berichtet.

Und es gibt die Zeugenaussagen, exemplarisch die von Frau Böhnhardt: (es gibt weitere…)

Wie war das doch gleich, als der Zielfahnder Sven Wunderlich die Böhnhardts besuchte?

Am 5.11.2011 ???

Wunderlich habe gesagt, er sei sicher, dass einer der Toten ihr Sohn sei, der andere Mundlos. Er habe gefragt, ob sie nicht wissen wollten, wer ihren Sohn erschossen hat. Sie seien davon ausgegangen, dass er sich selbst erschossen hat. Das habe Wunderlich verneint. Der Beamte habe gesagt, er könne nicht sagen, wer ihn erschossen hat.

http://www.nsu-watch.info/2013/11/protokoll-58-verhandlungstag-20-november-2013/

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Und dazu passt die Tatsache, dass weder auf den beiden Pumpguns noch auf der darin befindlichen Munition noch auf den 2 Hülsen Fingerabdrücke der Uwes gefunden wurden.

1-4-3-1 1-4-3-2

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In der Akte ist auch ein BKA-Gutachten enthalten, demnach die dem BKA übersandten 2 Hülsen aus der „Selbstmord-Winchester“ verschossen wurden. Ebenso sind die „Hülsen“ Asservaten-Nr. 1.4.3 und 1.4.11 mit den Gutachten des BKA enthalten.

Daraus schlossen einige Leser, dass die Hülsen eindeutig der Winchester-Pumpgun von Mundlos zugeordnet seien, und somit der Doppel-Selbstmord erwiesen wäre.

Das ist richtig und falsch zugleich.

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Es ist richtig, dass es ein Gutachten des BKA zur Winchester gibt, worin das die Selbstmordwaffe ist. Und zwar vom 22.11.2011. In der Akte ab Seite 98:

AZ KT21 -2011/6171/13
DATUM 22.11.2011

win-0

Das Ergebnis:

win-suizid

Also war es Selbstmord mit der Winchester-Pumpgun!

Ja, am 22.11.2011 schon…

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Genauer gesagt: Am 21.11.2011 berichteten BKA-Präsident Ziercke und Generalbundesanwalt Range im Bundestags-Innenausschuss, Mundlos habe Böhnhardt (mit der Winchester) erschossen, dann Feuer gelegt und sich dann selbst erschossen. Die berühmte Russlungen-Selbstmordlüge. Es war seit 5.11.2011 (Obduktion) bekannt, dass es keinen Ruß in Mundlos Lunge etc gab. Daher: Lügen im Parlament, und das folgenlos.

daher gilt auch: „ein besonderer Dank gebührt auch den die Falschaussagen vertuschenden Leitmedien„:

UWE MUNDLOS ENTBLÖSST DEUTSCHLAND ALS BANANENSTAAT

http://friedensblick.de/12117/uwe-mundlos-entbloesst-deutschland-als-bananenstaat/

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Die Gutachten des BKA müssen im Zusammenhang mit der zeitlichen Entwicklung der Todesumstände der Uwes nach dem 4.11.2011 gesehen werden, sonst ist das Ganze nicht zu verstehen:

Es sind politische Waffengutachten, keine forensischen.

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Am 4.11.2011 und am 5.11.2011 werden alle Waffen aus dem Wohnmobil gesichert, sie treffen am 6.11.2011 beim BKA ein. Darunter auch die Munition, und natürlich auch 2 Hülsen, nämlich 1.4.3 und 1.4.11.

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Das BKA prüft die beiden Hülsen, und stellt am 15.11.2011 fest: Sie sind nicht einem Waffensystem zuzuordnen.

auf Deutsch: keine Ahnung, aus welcher Waffe die stammen:

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brenn1 brenn2 brenn3 brenn4 brenn5 brenn-akte

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Diese beiden Hülsen sind keiner Waffe zuzuordnen. BKA, 15.11.2011.

Das muss man bitte mal verstehen. Am 6.11.2011 Eingang beim BKA, und zwar Hülsen UND Pumpguns, und 9 Tage später die klare Aussage des BKA: Hülsen sind keiner Waffe zuzuordnen.

Steht ja da, Punkt 5.3

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Bitte unbedingt bedenken, was damals die Todesursache der Uwes in den Medien war: 

– 5.11.2011: Todesursache unbekannt, offiziell zumindest:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/17/die-obduktion-der-toten-aus-dem-wohnmobil-ergab-keinen-zusammenhang-mit-dem-uberfall/

http://www.mdr.de/nachrichten/eisenach110_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

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– 9.11.2011: Der Spiegel berichtet (wie die Thüringer Allgemeine) von Todesursache Kopfschuss (Böhnhardt) und Brustschuss (Mundlos):

4 Tage nach der Obduktion !!!

siehe: https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/06/28/warum-pd-menzel-die-feuerwehrfotos-in-eisenach-unterschlug/

Warum schrieb der SPIEGEL am 9.11.2011, also 4 Tage NACH der Obduktion am 5.11.2011 von Kopfschuss und Brustschuss ?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-polizistenmord-das-perfekte-versteck-a-796675.html

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– 13.11.2011, Spiegel-TV, „jeder erschoss sich selbst“ laut Staatsanwalt 

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2 Tage später, rechtzeitig zur Sendung am 13.11.2011, korrigierte man auf die Variante des Staatsanwaltes Thomas Waßmuth: 2 Kopfschüsse.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextreme-terrorgruppe-kameraden-bis-in-den-tod-a-797384.html

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Und im zeitlichen Kontext folgt genau an dieser Stelle das BKA-Gutachten zu den beiden Hülsen: Nicht feststellbar, aus welcher Waffe die verschossen wurden. Keine Zuordnung zur Winchester. 15.11.2011.

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– 17.11.2011 Das BKA übernimmt die Thüringer Soko Capron 

am selben Tag bei BILD: http://www.bild.de/news/inland/nsu/letzten-sekunden-der-nazi-killer-21066354.bild.html

bild-17-11-1

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– 18.11.2011 Das LKA findet unter der (An)Leitung des BKA eine Hülse 9 mm, die einen Schuss lebender Uwes beweisen soll

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9mm-18-11

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– 21.11.2011 Bundestags-Innenausschuss-Sitzung, Russlungen-Selbstmordlüge

Die Pumpgun taucht erst weit eine Woche nach dem 4.11.2011 erstmalig als Selbstmordgerät auf. Ganz zurückhaltend formuliert. Eher 2 Wochen später als 1 Woche später… 

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/13/pumpgun-selbstmord-hulsen-erstunken-und-erlogen/

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– 22.11.2011 Gutachten des BKA zur Pumpgun Winchester, nachgewiesene Selbstmordwaffe inklusive der beiden „Selbstmord-Hülsen“ 1.4.3 und 1.4.11, von denen es kein erkennbares Polizeifoto aus dem Wohnmobil gibt, was da überhaupt gefunden wurde.

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pdf1

pdf2

pdf3

beweisstueck_verschwunden, die pdf-datei dazu.

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– 22.11.2011 Der Bundestag spricht sein Urteil über die 10-fachen Mörder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, der NSU wird zur Staatsräson der BRD.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/05/29/wozu-nsu-sach-und-lachgeschichten-das-ist-eine-verhohnung-der-opfer/

Screenshot von:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707771.pdf

“Mordserie der Neonazi-Bande” lautete am 22.11.2011 EINSTIMMIG das Urteil des Bundestages, und das ohne jeden Tatbeweis, ohne DNA, ohne Fingerabdrücke, ohne Waffengutachten der Ceska und der anderen “Mordwaffen”, ohne Tatortzeugen, einfach so.

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Die Gutachten der Waffenforensiker des BKA, KT 21, sind politische Waffengutachten, keine faktenbasierten Waffengutachten. Sie folgen den politisch vorgegebenen Zielen.

Mit Rechtsstaat hat das wenig bis gar nichts zu tun.

Und ja, das gilt ausdrücklich auch für die Waffe Ceska aus Zwickau, die angebliche 9-fache Mordwaffe aus dem Schutthaufen, gefunden am 9.11.2011, die am 11.11.2011 an die Waffenforensiker des BKA ging, zurück von der DNA-Untersuchung an jenem Morgen kam, worauf sie wenige Stunden später als Mordwaffe verkündet wurde.

Ungeprüft verkündet, oder man wusste vorab, dass es die richtige Waffe war.

Das Ceska-Paradoxon.

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Der Arbeitskreis NSU verteidigt keine Nazis, er verteidigt den Rechtsstaat, das Grundgesetz. Er steht ziemlich alleine da, weil die Verteidigung des Rechtsstaates kaum Jemand interessiert. Schon gar nicht die Medien…

Also nicht jammern, selbst Schuld. Faulheit und Feigheit, siehe I. Kant. Jeder bekommt was er verdient, und aus Faulheit oder Feigheit nicht verhindert hat.

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6 comments

  1. Erschwerend kommt eine weitere Tatsache hinzu.

    Dreist, wenn nachgewiesen wäre, daß die Hülsen aus der Winchester stammen, heißt das eben nur genau das. Daraus läßt sich nicht schließen, daß damit auch auf BM geschossen wurde. Die Hülsen wurden da einfach hingeworfen, weil man sie vorsorglich als falsche Fährte mitgeführt hatte.

    Kann ja sein, die wurden mit einer anderen Flinte und anderer Munition ermordet.

    Zur Untersuchung gehört definitiv die Forensik der Leichen, die nach Maßgabe des BKA nicht verfahrensrelevant war.

    Bei einer Pistole oder MPi macht sich auf die Suche nach dem Projektil. Bei Flinten auf die Suche nach chemischen und physikalischen Spuren der verwendeten Munition. Schrotkörner oder Bleiklumpen wären dann mehr oder weniger starke Indizien.

    1. Vollkommen richtig.

      Die 6 Munitionsteile, die man aus Böhnhardts Kopf rausholte am 5.11.2011, die wurden sicher analysiert, ob das Schrot war oder Polizeimunition.
      Umso erstaunlicher, dass KHK Queda vom BKA diese Teile als nicht relevant einstufte 3 Monate später.

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