Die Medien bedauern das Ceska-Debakel

schweizer

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/06/26/der-nachste-gau-ist-da-die-schweizer-leugnen-die-donerceska/

seit 26.6.2011 verschwiegen… und jetzt sind sie traurig.

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25.11.2014 

München – Ein Schweizer soll die Mordwaffe beschaffen haben, mit der neun Opfer der NSU umgebracht wurden. Bei der Vernehmung bestritt er das jetzt aber.

jetzt? im Juni… 5 Monate lang vertuscht.

Die Pistole soll der NSU ein Schweizer besorgt haben. Der bestreitet aber, je eine solche Waffe vom Typ „Ceska“ besessen zu haben. Das ergibt sich aus dem Protokoll einer Vernehmung des Mannes in der Schweiz, die das Münchner Gericht am Dienstag in der Verhandlung verlas.

Die in dem Protokoll enthaltenen Aussagen gelten damit als Beweismittel.

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in der TA:

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Die mit einem Schalldämpfer ausgerüstete Waffe gelangte später laut Anklageschrift unter anderem über seinen Thüringer Freund Enrico T. nach Jena – und von dort zu dem untergetauchten NSU-Trio nach Chemnitz. Der mehrfach vorbestrafte T. hatte in seiner Jugend zur Clique von Uwe Böhnhardt gehört.

Doch T. dementiert, so wie dies alle anderen angebliche Mittelsmänner tun, die wie T. aus der rechtsextremen Szene in Jena stammen. Die meisten beriefen sich zudem in München vor Gericht auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Auch Hans-Ulrich M. will nichts mit der Ceska-Pistole zu tun gehabt haben. Bei seiner letzten, staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im schweizerischen Thun, zu der zwei Dutzend Prozessbeteiligte aus München angereist waren, räumte er zwar ein, ein „Waffennarr“ gewesen zu sein. Er habe viele Waffen verschiedenster Bauart besessen, auch mit Schalldämpfer. Welche Typen dies genau waren, wisse zwar er nicht mehr, aber: „Ich habe nie eine Ceska besessen.“

Das Protokoll der fast vierstündigen Vernehmung aus dem vergangenen Juni wurde am Dienstag vor dem Oberlandesgericht verlesen, entgegen dem Widerspruch der Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben.

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Prozess-Der-Schweizer-Waffennarr-und-die-Ceska-Pistole-121436163#.VHSF2CoUcUo.twitter

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Das Bedauern ist fast körperlich zu greifen.

Das der Medien… der wunderschöne Neonaziterror geht immer mehr flöten.

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So plausibel der Weg der mutmaßlichen Mordwaffe von der Schweiz nach Deutschland wirken mag, so wacklig ist doch die Beweislage. Archivfoto: Franziska Kraufmann/dpa

So plausibel der Weg der mutmaßlichen Mordwaffe von der Schweiz nach Deutschland wirken mag, so wacklig ist doch die Beweislage.

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Plausibel?

Ein nettes Fantasieprodukt des BKA, weiter nichts.

Plausibel ist da gar nichts. 4 Zeugen haben das immer abgestritten, man hat es einfach ignoriert, und ist prompt damit Baden gegangen.

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Das Theater in München wird trotzdem weitergehen.  Brandstiftung geht ja noch…

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One comment

  1. Ich kann mich beim besten Willen an keinen Mord/Totschlag/Terrorprozess erinnern,
    bei dem der Ursprung der Tatwaffe(n) irgendeine Relevanz eingeräumt wurde(Stammheimer und Bad Kleinener Nächte sind lang) – die Opfer sind tot P.U.N.K.T.

    Und die Täterschaft ist ganz offensichtlich nicht geklärt – warum um alles in der Welt sollte sonst die Verbindung mit aller Gewalt (re)konstruiert werden?

    Und selbst wenn die „Tatwaffe“ um(vor) die(der) Jahrtausendwende Richtung BMZ kam und 2011 dort wieder aufgefunden wurde – belegt das noch kein Stück irgendetwas;-)
    -außer das 300.000€ (evtl. *2) nicht gedächtnisauffrischend wirken

    -und “ D 017″ niemanden zu kümmern scheint.[Ich beziehe mich auf die Erkenntnis im Forum.]
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    Den Ursprung der Waffen ermittelt man höchstens in einem gesonderten Verfahren. Oder auch nicht, wenn wir die Verjährungsfrist betrachten^^

    Es soll aber so aussehen, als habe man „genügend Aufwand“ betrieben …

    (…warum ist die blöde Kuh nicht in die Luft geflogen beim Versuch Spuren zu verwischen, nachdem sie ihre Komplizen umgebracht hatte … hihi).
    ____

    Die Anklage sollte sich mal ein Zwischenfazit erlauben:

    Ob es denn, ähm sorry, wie es denn jetzt noch machbar ist die U-Haft zu rechtfertigen.
    Ob man denn die Opfer und Nebenklage anders vertrösten kann, wie mit dem Suizid der Beate in Haft, oder einem skurrilen Infekt?

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