Die „Tatwaffenbestimmungen“ des BKA Teil 2

In Teil 1 ging es um „das Generelle“ und um die Bestimmung -oder besser: Nichtbestimmung- einer individuellen Waffe, wenn man keine Hülsen findet: Ganz schwierige Sache.


Die Chronologie der Projektile und Hülsen für alle 9 Dönermorde sieht wie folgt aus:

Mord 1: Simsek, Nürnberg 2000: 2 Waffen, die „Kleine“ konnte nie bestimmt werden.
Klare Aussage des BKA vor Gericht: Könnte die „NSU“-Bruni Pistole sein, muss aber nicht…



5 Hülsen einer Ceska 83, Fabrikat PMC.

_______________

Mord 2: Özüdogru, Nürnberg 2001: 2 Projektile, 2 Hülsen.



Man kann davon ausgehen, dass das tatsächlich dieselbe Waffe war, denn man fand an beiden Tatorten Projektile UND Hülsen. Dasselbe Fabrikat PMC.



Wie viele Hülsen hatte man 
nach dem 2. Mord von der Ceska: 7.

Wie viele Hülsen hatte man 
nach dem 9. Mord von der Ceska: 9.

Das ist erstaunlich, finden Sie nicht?

Aus den letzten 7 Morden hatte man nur insgesamt 2 Hülsen der Ceska.
1 Hülse stand bei Turgut 2005 unter dem Kühlschrank.
1 Hülse lag bei Kubasik 2006 auf der Kasse.




sieht aus wie hindrapiert…
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Mord 3: Tasköprü in Hamburg, 2001

keine Hülse der Ceska, wieder eine 2. Waffe Kal. 6,35 mm, vielleicht die Zwickauer Bruni…

Wichtig: Das BKA brauchte 2 Monate, um dann das Projektil 7,65 mm PMC der Nürnberger Ceska zuzuordnen. 2 Monate !!! 

Dieselbe Marke PMC, dasselbe Kaliber 7,65 mm, und die brauchten 2 Monate.
Warum?

War die Zuordnung bereits eine Ablenkung für „befreundete Geheimdienste“, zum Beispiel vom NATO-Partner Türkei?

Ohne Hülse kann das BKA das aber gar nicht… „Ermessensentscheidung“… 

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Mord 4: Kilic in München, 2001

keine Hülse gefunden. Wieder PMC-Munition.




Keine Zuordnung zur Ceska 83. Siehe Punkt 5.3.

Am Ende der 1. Halbserie mit 4 Morden zwischen 2000 und 2001 haben wir PMC-Munition, die nie wieder vorkommen wird, und 7 Hülsen einer Ceska 83 zugehörig, aus den Morden 1 und 2.

Das komplette BKA-Gutachten sieht nach den ersten 4 Morden wie folgt aus:








Danach passiert 30 Monate lang nichts… 2,5 Jahre lang…


5. Mord: Turgut in Rostock, 2004, „Klinge steckt noch im Hals“. (verschwand auf Weisung)

Neue Munition, Fabrikat S&B statt PMC, und bei S&B wird es bleiben, bis zum Ende der Serie 2006.

Dieser KHK Scharen war ein harter Hund, er fühlte sich wohl „verarscht“ ???


1 Tag nach dem Mord fragte dieser KHK Scharen beim BKA an, was das für 4 Projektile seien, und was man von dieser stehenden Hülse unterm Kühlschrank halten solle.

Er fragte nach einem Schalldämpfer, denn niemand hatte die Schüsse gehört.
(der „Hörende“ meldete sich erst viel später)

Und ob denn auf den Klamotten vom Herrn Turgut Schmauchspuren wären? Oder auf denen vom Herrn Aydin, dem Chef und Auffinder? (Punkt 10) 


Das ging ziemlich schnell.

Nochmal langsam:

Gehört die 1 stehende Hülse unterm Kühlschrank (anderes Fabrikat als bei den 4 Morden zuvor) zur Nürnberger Ceska?

Was war 2004 mit dem Schalldämpfer?


Das sind wirre Aussagen des BKA: Gehört alles zur selben Waffe. Jeweils. Aber nicht zur selben Waffe insgesamt? Was soll das „jeweils“  bedeuten?

Entweder wurden die Projektile alle in derselben Waffe abgefeuert, oder eben nicht.
Was soll das, „jeweils in derselben Waffe“? 
Dass da nie mit mehreren Ceska 83 rumgeballert wurde, davon war auszugehen… oder doch?

Es muss ganz schwer sein, sich korrekt auszudrücken, oder man vermeidet das absichtlich.
„jeweils in derselben Waffe“ ist Larifari. „wir wissen nix aber tun so als ob“.

2. Punkt:
Aussage zu Schalldämpfer ist nicht möglich.


Aber 2 Jahre später, 2006, war alles anders:


Ein starr montierter Schalldämpfer auf der Ceska 83, starr ist entscheidend, verursacht immer an derselben Stelle an den Projektilen eine Alu-Anhaftung, weil das Geschoss dort am Schalldämpfer „andätscht“.

Daher hat das BKA den Zwickauer Schalldämpfer auch niemals auf das Vorhandensein der Alu-Rippenschäden vom „Andätschen“ untersucht. Gerichtsaussage !!!

Und bei 4 Auftritten vor Gericht mussten die „Waffengutachter“ vom BKA auch niemals den Schalldämpfer demontieren und wieder montieren, um die Richtmarkierung (Einjustierung) zu zeigen.

Das finde ich zum Schiessen komisch, wie so etwas in einem Rechtsstaat gehen soll.
Aber es geht in der BRD vor einem Staatsschutz-Senat, der den Staat und dessen dunklen Geheimnisse zu schützen weiss, und die „Verteidigung“ spielt mit…


Weiter mit den Morden.


Beim 6. Mord Yasar in Nürnberg 2005 gab es Hülsen nur bei der POM Jäger.
Offiziell gab´s keine.

Sie wissen ja schon: Keine Hülsen, keine Zuordnung zur Individualwaffe…


Eine Woche später in München, beim Mord Boulgarides, war das BKA nach Stunden schon mit sich einig: Keine Hülsen, aber gehört zur Serie: 7. Mord.


Eine durchsichtige Plastiktüte, Leute, zur Tarnung der Waffe mit Schalldämpfer eine durchsichtige Tüte…


Man war sich sicher, das schreiben die, einfach so!
Die haben noch nicht einmal die Ceska 83 nachweisen können, so sieht das aus!

Nach 1 Tag weiss das BKA Bescheid, und alle glauben es…
Ich bin wirklich entsetzt.


Das war doch erst 2006, Menno, Ihr müsst besser aufpassen und Euch mal auf eine Variante einigen. Das Alu will der Pfoser erst nach den Morden 2006 in Dortmund und in Kassel (2 Tage Abstand) gefunden haben.


Also 2006, am 4.4. in Dortmund, da wurde Herr Kubasik erschossen, und 2 Tage danach der Herr Yozgat in Kassel, in Dortmund fand man 1 Hülse, in Kassel keine, und damit sind wir bei gesamt 2 Hülsen aus der zweiten Serie 2004-2006, und insgesamt bei 9 Hülsen, wenn man die 7 aus Mord 1 und 2 in Nürnberg mitrechnet.


Wahrscheinlich war das ne Ceska 83 in Dortmund.
Also wir wissen es zwar nicht, aber wahrscheinlich… das gilt für die Hülse.

Zu den Projektilen ist zu sagen, so als BKA, die passen auch in eine Ceska 83.

Das steht da!



Wie viele Hülsen brauchte man also, um eine 9-fache Mordwaffe zu machen, aus einer 2-fachen Mordwaffe in Nürnberg 2000 und 2001?

Man brauchte dazu 2 Hülsen und das BKA, KT 21, die Herren Pfoser und Nennstiel. 
Diese Leute holt man dann auch noch vor das Gericht, als Gutachter.
Dann passt es. Immer.

Welcome in Banana Republic.


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Ende Teil 2.

Weitere Infos: Viel Lektüre… einmal 7 Teile, einmal 6 Teile und Bonus 😉

Die Geschichte von der Dönerceska Teil 6: Die hingetrickste Schweizer Ceska, 2006-2010


Ermitteln verboten. Aus einer Stasi-Ceska wurde eine Schweizer Waffe gemacht? Teil 7

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0 comments

  1. Zitat:
    Das sind wirre Aussagen des BKA: Gehört alles zur selben Waffe. Jeweils. Aber nicht zur selben Waffe insgesamt? Was soll das „jeweils“ bedeuten?
    [ZITAT ENDE]

    Schau mal in die Tabelle in der Spalte „Waffe“.
    Da steht „ggf. A/B“.
    Also „Waffe A / Waffe B“, also 2 (ZWEI) Waffen sind möglich, beide vom selben Waffensystem „Ceska 83“.
    Also konnten die Munitionsteile NICHT eindeutig einer bestimmten Waffe zugeordnet werden.

  2. Danke für deinen Blog. Sehr gute Arbeit!

    An dem „jeweils“ würde ich mich nicht so aufhängen. Das Bindeglied zwischen Geschoss und Hülse ist spurentechnisch die Waffe. Daher steht in der Tabelle A bzw. A/B oder – wie bei Mord 1 – C bzw. C/D.
    Sprich: Findet man 1 Hülse 7.65 mm und 1 Projektil 7.65 mm, wurden max. 2 verschiedene Waffen verwendet, der logische Schluss liegt jedoch nahe, es wurde mit der selben Waffe verschossen. Wenn auch nicht zweifelsfrei.

    Hebt natürlich nicht deinen Einwand auf, dass man die CZ83 an sich nur „wahrscheinlich“ identifiziert hat. Daher steht das auch in kursiver Schrift in den Gutachten: „vermutlich“ PMC-Munition bzw. „wahrscheinlich“ Ceska 83.

    Interessant ist auch die Identifikation der Alu-Spuren: nach Farbe! Jede Wette, dass der vorhandene Abrieb nicht reichte, um eine genaue Materialuntersuchung vorzunehmen. Das ging dann wohl so: Vermutlich CZ83, Anfrage Hersteller, Hersteller sagt Alu-Schalldämpfer, ergo Alu-Spur.

    Btw: 92dB mit Dämpfer und Tüte, aussen gemessen. Jemand eine Ahnung wie laut das ist?

    Grüße

  3. Ich hab keine Ahnung wie laut 92 dB sind, aber das ist ziemlich laut. 130 dB ist wohl ein Fighterjet im Tiefflug…

    Man muss sich klarmachen, dass die Zwickauer Dönerceska eine politische Sache ist, keine forensische…

    Ebenso wie vermutlich die Nichtaufklärung der Mordserie durch die BAO Bosporus eine politische Entscheidung war, keine kriminalistische…

    Es kann sogar sein, dass die Konstruktion der Dönermordserie an sich eine politische Entscheidung war, um Tätigkeiten „befreundeter Staaten“ in der BRD zu kaschieren.

    Dafür sprechen letztlich die schwach begründbaren, aber entschlossen vorgetragenen Zuordnungen der einzelnen Morde zu einer angeblich immer gleichen Waffe…

    Aber ich bin sicher, das Ganze wird irgendwann aufgearbeitet werden.

  4. Zitat:
    »Also 2006, am 4.4. in Dortmund, da wurde Herr Kubasik erschossen, und 2 Tage danach der Herr Yozgat in Kassel, in Dortmund fand man 1 Hülse, in Kassel keine, und damit sind wir bei gesamt 2 Hülsen aus der zweiten Serie 2004-2006, und insgesamt bei 9 Hülsen, wenn man die 7 aus Mord 1 und 2 in Nürnberg mitrechnet

    Stimmt aber nicht mit den Angaben in den Akten überein:

    Nürnberg 9.9.2000 – Simsek:
    »Sammlungsnr. 44321
    Munitionsteile mit dieser Nummer: 5 Hülsen, 4 Geschosse
    Insgesamt gesicherte Tatmunition: 6 Hülsen, 6 Geschosse«

    Stimmt auch mit den Akten der Kripo Nürnberg im Fall Simsek überein:

    »Es werden insgesamt sechs Patronenhülsen und sechs Projektile unterschiedlichen Kalibers aufgefunden«
    Eine davon wohl 6,35 mm. (Siehe Blogeintrag zu Simsek)

    Nürnberg 13.6.2001 Özüdogru:
    2 Hülsen, 2 Geschosse

    Hamburg 27.6.2001 Tasköprü:
    »Sammlungsnr. 45038
    Munitionsteile mit dieser Nummer: 1 Geschoß
    Insgesamt gesicherte Tatmunition: 2 Hülsen, 3 Geschosse«

    Weshalb wurden die zwei Hülsen und auch zwei der Geschosse, die nach dieser Aufstellung in Hamburg sichergestellt wurden, nicht ans BKA weitergeleitet?

    ___________________________________

    Zitat Kommentar 1 von Anonym:
    »Also „Waffe A / Waffe B“, also 2 (ZWEI) Waffen sind möglich, beide vom selben Waffensystem „Ceska 83“.
    Also konnten die Munitionsteile NICHT eindeutig einer bestimmten Waffe zugeordnet werden.«

    Kann nicht sein, dazu hätte man die Tatwaffe damals schon (2004) haben müssen.

    Die hatte man aber angeblich erst seit dem 9.11.2011.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das zitierte Gutachten aber vom 16.03.2004.

  5. Die Hülsen 6,35 mm führten zu keiner Waffe. Die sind unwichtig.

    Beim Simsek gab es wohl 1 Hülse 6,35, beim Tasköprü 2 oder so.

    Spielt aber keine Rolle, da die Bruni des NSU diesen Hülsen nicht zugeordnet werden konnte: Kann sein, kann auch nicht sein…

  6. Zitat:
    Das sind wirre Aussagen des BKA: Gehört alles zur selben Waffe. Jeweils. Aber nicht zur selben Waffe insgesamt? Was soll das “jeweils” bedeuten?

    Entweder wurden die Projektile alle in derselben Waffe abgefeuert, oder eben nicht.
    Was soll das, “jeweils in derselben Waffe”?
    Dass da nie mit mehreren Ceska 83 rumgeballert wurde, davon war auszugehen… oder doch?

    Es muss ganz schwer sein, sich korrekt auszudrücken, oder man vermeidet das absichtlich.
    “jeweils in derselben Waffe” ist Larifari. “wir wissen nix aber tun so als ob”.
    Zitat Ende.

    Der Autor fragt: Was soll das, “jeweils in derselben Waffe”?

    Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

    Ich beziehe mich konkret auf das oben nur auszugsweise wiedergegebene Behördengutachten KT21-2004/12371/1 (Mord am 25.2.2004 in Rostock), vgl. http://file.arbeitskreis-n.su/nsu/Doenermorde_Waffengutachten_und_Sachstandsberichte/Doenermorde_Waffengutachten_Morde_5-9.pdf

    „Tatmunitionsteile“ sind Geschosse und Hülsen.

    Systemspuren bei Geschossen 7,65 mm Browning reichen nicht aus, um das Waffensystem (CZ 83) zu identifizieren, man kann „wegen der großen Zahl unterschiedlicher infrage kommender Waffenmodelle“ lediglich feststellen, dass die festgestellten Systemmerkmale einer Verfeuerung aus dieser Waffe nicht widersprechen. Dagegen erlauben die Systemspuren bei Hülsen die Zuordnung zum Waffenmodell CZ 83 Kaliber 7,65 mm Browning.

    Individualspuren finden sich auf Geschossen und Hülsen. In dieser Beziehung sind aber Individualspuren auf Geschossen und Hülsen weitgehend orthogonale (unabhängige) Parameter zur Individualisierung einer Waffe. Ob Individualspuren von Geschossen und Hülsen zur gleichen Waffe gehören, kann ich im erst dann „mit Sicherheit“ sagen, wenn ich die Tatwaffe für Vergleichsbeschüsse habe.

    Im vorliegenden Fall (Rostock, Sammlungsnummer 46592) haben wir 4 Geschosse und 1 abgeplatztes Geschossteil und 1 Hülse. Die 1 gefundene Hülle konnte einer Cz 83 7,65 mm Browning zugeordnet werden (zunächst unbekannte Waffe A). Für die 4 Geschosse kann ich feststellen, ob sie ein- und demselben Lauf abgefeuert wurden. Das muss aber nicht notwendig Waffe A gewesen sein, auch wenn die Systemspuren dem nicht widersprechen, es könnte auch eine andere Waffe B gewesen sein. Allerdings gibt es in diesem Fall ein Indiz, dass es die gleiche Waffe war, weil es naheliegt, dass die Beschädigung an der Hülse (Spur 6) von dem stark deformierten Geschoss der Spur 7, zu dem ein abgesplitterter Geschossmantelteil gefunden wurde, stammt, Spur 6 und 7 also zusammengehören. Dass die Deformierung an der Hülse durch die benutzte Waffe verursacht wurde (Kollision mit Waffenteilen beim Auswurf), erscheint dem Gutachter unwahrscheinlich.

    Dennoch stellt der Gutachter als Ergebnis der Schusswaffenbestimmung fest: „Ob Geschosse und Hülsen als patronierte Munition tatsächlich aus derselben Waffe verschossen wurden, kann jedoch erst bei Vorliegen der Tatwaffe(n) festgestellt werden.

    Dann folgt der Sammlungsvergleich. Aus dem Sammlungsvergleich der Individualspuren von Geschossen und Hülsen ergab sich, dass die 1 Hülse (46592) in derselben Waffe wie die Hülsen mit den Sammlungsspuren 44321 (Nürnberg 1) und 44900 (Nürnberg 2) gezündet wurden und die (4 Geschosse +1 Geschossmantelteil) (46592) aus demselben Lauf wie die Geschosse mit den Sammlungsspuren 44321 (Nürnberg 1), 44900 (Nürnberg 2), 45038 (Hamburg) und 45041 (München [1]) verfeuert wurden. Auch hier lassen sich die unabhängigen Befunde von Geschossen und Hülsen erst dann eindeutig zusammenführen, wenn die Tatwaffe(n) vorliegen. Deshalb schreibt der Gutachter völlig zurecht, dass die Untersuchung der Tatmunition (Geschosse und Hülse) der Sammlungsnummer 46592 (Rostock) ergeben habe, dass diese und die in den 4 übrigen genannten Sammlungsnummern eingelagerten Tatmunitionsteile jeweils in derselben Waffe gezündet (Hüllen) bzw. (im gleichen Lauf) verfeuert (Geschosse) wurden. => Das „jeweils“ und „bzw.“ bezieht sich auf die zunächst voneinander unabhängigen Individualspuren von Hülsen und Geschossen.

    Das können im Prinzip immer noch 2 verschiedene Waffen A und B sein, das ist aber eher unwahrscheinlich, und zwar 1. weil es naheliegt, dass die Beschädigung an der Hülse (Spur 6) dem beschädigten Geschoss (Spur 7) zuzuordnen ist, und 2. weil andernfalls zufällig alle 1 + 5 + 2 Individualspuren der Hülsen einer Waffe A (Cz 83 7.5 mm Browning) und alle 4(+1) + 4 + 2 + 1 + 2 Individualspuren der Geschosse von einer anderen Waffe B hätten stammen müssen. Das wäre für 3 unabhängige Fälle mit Geschossen und Hülsen (46592, 44321, 44900) schon ein arger Zufall. Auszuschließen war das natürlich erst nach Vergleichsbeschuss mit der Tatwaffe, aus dem sich einander zuzuordnende Individualspuren für Geschosse und Hülsen ergeben.

    Nach dem gleichen Prinzip konnten die Waffenspuren/Tatmunitionsteile der späteren 4 Morde durch Spurenbewertung und Sammlungsvergleich der gleichen Tatwaffe zugeordnet werden, auch wenn dabei nur noch 1 weitere Hülse gefunden wurde (erklärt hat man das durch die Verwendung einer Plastiktüte als „Hülsenfänger“. Der entscheidende Punkt ist dabei, dass auch Geschosse alleine bereits eine Individualisierung der Tatwaffe ermöglichen, während man auch die Hülsen braucht, um das Waffensystem identifizieren zu können. Es reichen also ein oder besser mehrere Fälle, in denen ich beides habe, um weitere Fälle ebenfalls zuordnen zu können. Das ist das, was die Ermittler mit „festgestellten Tatzusammenhängen“ (nämlich mit Geschossen von Tatorten, an welchen auch entsprechende Hülsen sichergestellt werden konnten) umschreiben. Das entscheidende Kriterium bleibt dann am Ende natürlich der Vergleichsbeschuss mit der Tatwaffe, so diese gefunden wird.

    Als dann nach dem 8. Mord in Dortmund (Sammlungsnummer 47596) erstmals wieder eine (stark beschmauchte) Hülse gefunden wurde, die zur CZ 83 7.65 mm passte und die gleichen Individualspuren wie die Sammlungsnummern 44321, 44900 und 46592 zeigte, und 4 Geschosse mit Alu-Antragungen, deren Individualspuren wieder Übereinstimmungen mit den Geschossen aller vorigen 7 Morde der Serie und des nur 2 Tage später in Kassel begangenen 9. Mordes zeigten, war man offenbar überzeugt, dass Hülsen und Geschosse aus ein- und derselben Waffe gezündet und verfeuert wurden (in der Zusammenfassung wird nicht mehr zwischen „Waffe A“ für die Hülsen und „ggf. A/B“ für die Geschosse unterschieden, vgl. KT21-2006/1997/1, obwohl die Situation theoretisch nicht anders als nach dem 5. Mord von Rostock war. Die Option Waffe A für die Hülsen und Waffe B (gleichen Kalibers) für die Geschosse wurdr nur mit jedem neu hergestellten Tatzusammenhang unwahrscheinlicher. Die stark beschmauchte Hülse wurde auf die wiederholte Exposition in einer als „Hülsenfänger“ gedachten, aber wohl gerissenen Plastiktüte zurückgeführt, die Alu-Anhaftungen auf den Geschossen auf inwandige Berührung mit einer Lamelle eines aufgesetzten Schalldämpfers. Zeichen für eine Kunststofftüte waren schon beim 7. Mord der Serie in München (47252) festgestellt worden. Gleichartige Alu-Antragungen an gleicher Stelle konnten nachträglich auch auf den Sellier & Bellot 7,65 mm Geschossen des 5.-7. und des 9. Mordes in Kassel gefunden werden, nicht aber auf der PMC-Munition, die für den 1.-4. Mord verwendet wurden.

    (In Nürnberg 1 und Hamburg wurde noch andere Tatmunition mit Kaliber 6,35 mm gefunden (KT 21-2000/4689/1, http://file.arbeitskreis-n.su/nsu/Doenermorde_Waffengutachten_und_Sachstandsberichte/Doenermorde_Waffengutachten_Morde_5-9.pdf), d.h. neben der CZ 83 wurde dort noch eine weitere Waffe verwendet, deren Waffentyp aufgrund der unzureichenden Qualität und Menge der Spuren auf den beiden Geschossen nicht bestimmt werden konnte. Auch die Untersuchung der Hülse half in diesem Fall nicht weiter, obwohl sie Waffenspuren trug, die sie für Standarduntersuchungen im Schusswaffendienst geeignet erscheinen ließen und die Identifizierung der Tatwaffe sowie die Feststellung von Tatzusammenhängen anhand dieser Waffenspuren möglich erschien. Ein Grund dafür wurde vom Gutachter damals nicht angegeben. Das ist die Spur, die durch Vergleich der Hülsen und Geschosse später einer angeblich im Brandschutt von Zwickau gefundenen „Bruni 315 Auto“ zugeordnet wurde.)

    1. Sehr schön.
      2 Hülsen reichen also für 7 Morde.
      Hinterlässt jeder Lauf individuelle Spuren auf die Projektilen?
      Genau das ist die Frage.

      Die BKA-Logik hast Du gut nachvollzogen. Aber stimmt sie auch?
      Und warum ist das Gutachten dann geheim?

  7. Moment … ich zähle da für die CZ 83 7,65 mm Browning nach dem Stand von 2006 5 Hülsen (Nürnberg 1), 2 Hülsen (Nürnberg 2), 1 Hülse (Rostock), 1 Hülse (Dortmund), zusammen 9 Hülsen in 4 Fällen, dazu 4 + 2 + 4 + 4 Geschosse im gleichen Tatzusammenhang und nochmal 1 + 2 + 4 + 3 + 2 Geschosse mit übereinstimmender Charakteristik der Individualspuren in den 5 anderen. Und ja, jeder Lauf hinterlässt individuelle Spuren auf den Projektilen, das ist Standardwissen der Kriminalistik.

    Genau darum ging es mir: zu prüfen, ob die BKA-Logik nachvollziehbar ist. Das war für mich keineswegs selbstverständlich, bevor ich die Gutachten nachgelesen und durchgeackert habe und mir sonst noch einiges zum Thema angelesen habe, denn das, was hier gepostet wurde, legte ja das Gegenteil nahe. (Ausgangspunkt war für mich der angeblich schludrige Sprachgebrauch der Gutachten, schon hinsichtlich solcher Wörter wie „jeweils“, das konnte ich mir schlecht vorstellen.)

    Und wenn jemand wissen möchte, wie das eigentlich mit dem Wiedersichtbarmachen von weggeschliffenen Waffennummern geht, da habe ich auch einen Link aus dem Physik-Journal (Wiley-VCH)

    Indiziensuche im Labor: Physik in der Kriminaltechnik / Patrick Voss de Haan, Horst Katterwe und Ulrich Simmross, in: Physik-Journal Jg. 2 (2003), No. 9, S. 35-41
    http://www.pro-physik.de/details/articlePdf/1107761/issue.html (pdf)

    (Wer es genauer wissen will, kann ja mit dem genannten Verfahren weiterrecherchieren.)

    Die hier zu findenden Scans der Gutachten, die z.T. gerademal niedrigauflösende Fax-Qualität haben und keine Graustufen oder Rasterung, sondern nur S/W zeigen und wo ganze Bereiche im Schwarz versinken, helfen in diesem Zusammenhang allerdings nicht weiter, da erkenne ich dann auch keine Nummern. Das ist nicht Dir anzulasten, dem BKA aber auch nicht…

    1. Du verstehst 2 Dinge offenbar nicht:
      1. Die Läufe sind „Stücke von Meterware“ und daher oftmals gerade nicht „hinsichtlich des Spurenbildes individuell unterscheidbar“.
      2. Das BKA-Gutachten zur Tatortmunition/Vergleichsmunition haben weder Du noch ich jemals gesehen. Es ist geheim.

      Die von Dir nachvollzogene BKA-Argumentation solltest Du in einem Expertenforum vorstellen. Da sind Überraschungen gewiss.

  8. *** Geh ins Waffen-Forum. Da kannst Du dich austoben, du kleines BKA-Tool 😉 ***

    Die ganze Zeit habe ich darauf gewartet, dass Du wenigstens so helle wärest, das kritiklose Durchwinken des BKA-Gutachtergedöns seitens der Verteidigung zu monieren. Keinen eigenen Gutachter/Sachverständigen im Saal, keine neutrale Zweitbegutachtung verlangt.
    Das hätte Dir etwas an Glaubwürdigkeit verschafft.
    Tja, da kam gar nichts.

    Auch hättest Du andere Gutachten aus anderen Fällen anführen können, aus denen hervorgeht, dass nur mit den Projektilen eine Individualwaffen-Bestimmung sehr schwierig ist, wegen der fast identischen Läufe.

    Genau hier endet Deine Kommentartätigkeit auf diesem Blog.
    Lass es Dir im Waffen-Forum erklären. Das haben wir bereits hinter uns.

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