veröffentlicht am 15.11.2011 von Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Betrifft:
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REPORT MAINZ
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Bayerischer Rundfunk
report München
Floriansmühlstrasse 60
80939 München
MDR
FAKT
Redaktion Zeitgeschehen
04360 Leipzig
Ungereimtheiten innerhalb der Doku
Die Story im Ersten: Die Akte Zschäpe – Die Letzten Rätsel des NSU vom 02.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb o. g. Doku wurden von Zuschauern Ungereimtheiten identifiziert, um deren Aufklärung wir die Macher der Dokumentation, die Redaktionen der ARD-Politmagazine „Fakt“, „Report Mainz“ und „Report München“, freundlich ersuchen.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1.) Es werden in der Doku 2010er und 2011er Aufnahmen der Überwachungskameras am Objekt Frühlingsstraße zusammengeschnitten und auf das Datum 26.10.2011 manipuliert, ohne darauf hinzuweisen, dass es (polizeilich festgestellt) am 24.10.2011 noch keine Kameraüberwachung für den Außenbereich gab.
Aus welchem Grund sah sich das Redaktionsteam zu dieser Manipulation veranlasst?
2.) Ab Minute 19:15 sieht man eine Videosequenz ohne Timecode, die Böhnhardt und Mundlos im Wohnhaus in der Frühlingsstraße zeigen, wie sie sich angeblich auf ihren letzten Überfall vorbereiten. Unmittelbar danach folgt eine Sequenz mit Timecode vom 26.10.2011. Die Sequenz, welche das Fluchtfahrzeug zeigt, enthält wiederum keinen Timecode. Warum fehlen auch hier die Timecodes?
3.) Im Spiegelbericht „Videoaufnahmen des NSU: Innenansichten einer Terrorzelle“ vom 27.08.2014 ist deutlich der Timecode von 2010 zu sehen. Wie erklären Sie sich diese zeitliche Diskrepanz zu den Angaben in Ihrer Dokumentation?
4.) Bereits im Jahr 2012 meldete BKA-Präsident Ziercke Zweifel darüber an, dass der Wohnsitz von drei Personen bewohnt worden sei. Seinerzeit dokumentierten der SWR und auch der Spiegel, dass der geringe Wasserverbrauch sowie fehlende Männerbekleidung gegen die These sprächen, dass in der Wohnung zwei Männer leben würden.
Wie erklären Sie die Diskrepanz innerhalb Ihrer Darstellungen mit der Ihrer Kollegen und der des BKA und warum fand innerhalb der Doku keine Würdigung dieser wichtigen Bedenken statt?
5.) Die Ringfahndung rund um Eisenach wurde am 4.11.2011 bereits um 11:15 Uhr wieder aufgehoben. Wenn die Männer angeblich mittels Polizeifunkscanner mithörten, so wären sie darüber im Bilde gewesen und hätten den Standort in Stregda ohne weiteres verlassen können. Die kritische Würdigung dieses Sachverhaltes fehlt innerhalb der Doku. Warum? Quelle
6) Wo ist der 3. Mann, den die Anwohner um 11:45 Uhr aus dem Fahrerhaus verschwinden sahen?
Laut Bild vom 7.11.2015 sah ein Nachbar einen Mann aus dem Führerhaus klettern und die Flucht ergreifen.
Der 3. Mann wurde auch in der Gerichtsaussage von PD Menzel erwähnt.
7.) Für die beiden verstorbenen Mundlos und Böhnhardt wurden zwei Sterbeurkunden ausgestellt. Am 4.11.2011 um 12:05 Uhr wurde die Sterbeurkunde für Uwe Böhnhardt durch Dr. Heiderstädt ausgestellt und unterzeichnet, für Mundlos am 5.11.2011 um 14 Uhr, wiederum gezeichnet von Dr. Heiderstädt. Die Nebenklägern Behrens gibt in der Doku an, Mundlos sei in der Nacht zum 5.11.2011 identifiziert worden.
Wie erklären Sie sich und den Zuschauern der Doku diese Diskrepanz?
8.) Es existiert laut Doku nur ein einziges Foto einer Waffe in den Akten, welches die P2000 am Auffindeort im Badeingang innerhalb des Wohnmobils zeigt. Es fehlt aber offensichtlich der Beweis, dass sich Mundlos und die P2000 gleichzeitig im Wohnmobil befanden. Warum gibt es kein Foto von der Waffe MIT Mundlos, der sie doch in Griffreichweite hatte?
Das Foto vom Auffindort Badeingang zeigt ein gelbes Hütchen, welches merkwürdig freischwebend aussieht.
Haben die Redaktionen eine Bildanalyse gemacht, ob dieses Hütchen original vorhanden war?
9.) Kurz nachdem Böhnhardt und Mundlos im Wohnmobil in Stregda starben, zerfetzte eine Gas(!)explosion (FAZ) ein Haus in der Zwickauer Frühlingsstraße. „Beate Zschäpe brachte ihre Kätzchen in Sicherheit und tauchte ab.“ Diese Darstellung dokumentieren sie im Film mit einer Sequenz der Überwachungskamera, wiederholt ohne Timecode sondern mit Bildbeschriftung „26.Oktober 2011, Originalvideo“ und erwecken so beim Rezipienten den Eindruck, als handele es sich um Originalaufnahmen der Flucht. (…und in dem Moment hinter ihr die Wohnung explodiert … doch bis heute ist ungeklärt, wie sie das angestellt hat.)
10.) Von der „verwirrten Mitbewohnerin“, die am 04.11.2011bei den Nachbarn zwei Katzenkörbe abstellte und nach der Explosion in der Frühlingsstraße 26 in Richtung Bahnhof davoneilte, wurde ein Phantombild (1) gefertigt, welches auch der ARD (2) vorliegt. Zeugen weigerten zudem, Zschäpe anhand von Kleidung oder anderer äußerer Merkmale zu identifizieren.
(1)
(2) 30.000 Seiten Ermittlungsakten
11.) Die nachträglich als Beweismittel eingebrachte und mit Blutspritzern der ermordeten Polizistin Kiesewetter versetzte Jogginghose, kann – abgesehen von gänzlich fehlender DNA – auch aufgrund der Größe (XL) Mundlos nicht logisch zugeordnet werden, da sie für den schmächtigen Mundlos viel zu groß ist. Bei den Blutspritzern handelte es sich laut Experten um Sekundärspuren, der Träger der Joggingshose hätte demnach nur dabeigestanden und könne nicht der Mörder sein. Der laut Zeugenaussage Chehade im NSU-Ausschuss Stuttgart, 9.11.2015, in Heilbronn gesehene Radfahrer am Tatort trug ein gelbes Shirt und eine kurze graue Hose. Es wurden bis dato immer Radler mit typischer Radlerbekleidung gesucht.
Protokoll 76. Verhandlungstag vom 21. Januar 2014: „Die Theresienwiese sei abgesperrt worden, es habe von Polizei gewimmelt, aber sie hätten nicht gewusst, was dort passiert ist. Götzl hält He.s Angabe vor, dass die Radfahrer zwei Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren gewesen seien. Das sei schätzungsweise so, sagt He. Sie hätten, hält Götzl weiter vor, Mountainbikes gehabt und typische Radbekleidung. He. sagt, die seien ihm nur aufgefallen, weil sie sich ein bisschen aufgeregter unterhalten hätten.“
12.) Laut Bericht des Ermittlungsbeauftragten vom 25.03.2015 (Seite 26) wurden amtliche Kfz-Kennzeichen von mutmaßlich benutzten Mietfahrzeuge zu den Tatzeiten der jeweiligen Mordtaten ausgegeben.
Der Wohnwagen mit dem amtlichen Kennzeichen C-PW 87, war nicht Bestandteil der Ringfahndungsaktivitäten am 4.11.2011.
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Die Liste der Fragen und Ungereimtheiten, welche durch die kurze Doku – zusätzlich zu den bereits bekannten Widersprüchen – aufgeworfen wurden, ließe sich beliebig fortsetzen. Falls die Dokumentation den Anspruch hatte, aufzuklären, zu informieren oder gar Rätsel zu lösen, so ist dieser Versuch gründlich fehlgeschlagen.
So ist trotz Obduktion (!) nicht endgültig geklärt, wie Böhnhardt und Mundlos genau starben. Hatten sie Ruß in der Lunge? Waren sie bereits tot, als das Feuer gelegt wurde? Wer legte das Feuer? Warum fand man an keinem der Mordtatorte DNA-Spuren von einem der vermeintlichen Täter? Gab es weitere Täter oder ein Unterstützernetzwerk?
Es ist auch nicht geklärt, bzw. nicht dokumentiert, welcher Beamte die „Ceska“, mit der Mundlos und Böhnhardt neun türkisch- und griechisch stämmige Gewerbetreibende in Nürnberg, München, Hamburg, Rostock, Kassel und Dortmund erschossen haben sollen, wo und wann gefunden haben will und wann die Waffe kriminaltechnisch untersucht wurde.
„Die letzten Rätsel des NSU“, die Sie im Titel der Story vorgeben zu thematisieren, dürften sich verdichten zu einem Dickicht an alten und neuen Ungereimtheiten und Mysterien.
Die Doku verstärkt mit nachgewiesenen und verdächtigen Ungenauigkeiten, Ereigniskonstruktionen, Auslassungen und Manipulationen den verstörenden Eindruck, den Ermittlungsbehörden, Journalisten und involvierte Politiker über die Jahre bei Angehörigen, Betroffenen, Zeugen und beim sprachlosen Publikum hinterlassen haben. Die „Rätsel“ sind nicht nur schlecht inszeniert, auch deren Lösungen werden vor den Augen der Öffentlichkeit auf absurde Weise verschleppt.
Das Funktionieren einer Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG), setzt voraus, dass dessen Mitglieder über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um sich auf rationale Weise eine eigene Meinung zu allen politischen Fragen bilden zu können. Das Versagen der Behörden erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und Sie, als (öffentlich-rechtliche) Medienvertreter, kommen Ihrem Kontrollauftrag nicht hinreichend nach.
Die „vollständige Aufklärung über alle Helfershelfer und Hintermänner“ des NSU-Terrors hat vermutlich im fiktionalen Bereich mehr Aussicht auf Erfolg.
Wenn Rezipienten, insbesondere in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, geradezu inflationär mit Kriminalfilmen und -Serien versorgt werden und mit der stets umfassenden Aufklärung der Delikte ein gewisses Sicherheitsgefühl und ein Vertrauen in die Sicherheitsbehörden suggeriert wird, dann empfiehlt es sich wohl, diese Komfortzone nicht zu verlassen.
Die Realität ähnelt einer Groteske in unzähligen Akten. Ende nicht absehbar.
Da es sich um eine Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung handelt, die insbesondere den Programmauftrag öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tangiert, bitten wir die Redaktionen hiermit um eine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen.
Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Anfrage sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Eventuelle Erklärungsversuche, darauf freuen wir uns schon.
Sehr gut und unterstützenswerte Initiative, diese Publikumskonferenz. Mitmachen und unterstützen!