Der Generalbundesanwalt als Vertuschungsbehörde

Es ranken sich viel Mythen um die Aufgabe des Generalbundesanwaltes. Jene, die am weitesten von der tatsächlichen Situation entfernt sind, entstammen den Mündern jener, die am nächsten am Anal der Behördenvertreter hocken, um ihnen im Ernstfall dortselbst hineinzukriechen.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

Der Generalbundesanwalt ist strafrechtlich betrachtet völlig überflüssig, weil nutzlos. Aus dem reichhaltigen Angebot an mittleren bis Höchststrafen, die das Strafgesetzbuch oder der Ordnungswidrigkeitenkatalog des Bundes bereithalten, gibt es nicht eine einzige Straftat, die nicht auch von qualifizierten Staatsanwälten in den Ländern bis zur Anklage vor einem ordentlichen Gericht statt einem Buundesstaatsschutzgerichtshof ausermittelt werden können.

So eine solche Behörde wirklich nötig wäre, dann als zentrale Bundes­be­hörde für die Steuerung von Begehrlichkeiten, also die Amtshilfe­ersu­chen an andere Staaten bzw. die Antwort auf deren Hilfeersuchen. Mehr müs­sen die Mitarbeiter nicht können. Das können demzufolge auch Beamte des mittleren Dienstes ohne höhere Qualifikation.

Die beste Möglichkeit, der Behörde auf die Schliche zu kommen ist immer noch der Praxistest, also der Versuch, den Pudding an die Wand zu nageln. @moh ist das gelungen.

Wenn die Bundesanwaltschaft gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts ein Strafverfahren mithilfe des Bundesgerichtshofs durchsetzt, dann riecht das nach einem Showprozess mit politisch vorgegebenem Ausgang. Wer in solch einer Staatsschutzsache auf Rechtsstaatlichkeit hofft, der hat den Modus Operandi der Bundesanwaltschaft noch nicht verstanden. Ich habe die Bundesanwälte und Anwältinnen bei meinen Prozessbeobachtungen stets als zombiehaft empfunden. Bei den Richterinnen und Richtern der OLG-Staatsschutzsenate ist das nicht zwangsläufig der Fall, doch scheint ein gewisser Konsens zu bestehen, das Staatswohl über Einzelschicksale zu setzen und auf deutlichen Wunsch von Regierungsstellen im Sinne von Staatsinteressen urteilen – im Zweifel gegen den Angeklagten. Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und widersprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine einwandfreie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Siehe hierzu auch die Kommentare zum Tod, der aus der Flinte kam, und das sehr generöse Verhalten der Diener des Staatsschutzes einigen Angeklagten und Verdächtigen im NSU-Schauprozeß gegenüber.

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4 comments

  1. Die Polizeigewerkschaft könnte ja auch mal für ihre zu Betreuenden in die Bresche springen.

    Spätestens seit NSU-Fake und jüngst auch noch Halle sollte klar sein, daß in dem Moment, in dem die GBA-Karte gespielt wird, die Polizei heim gehen kann.
    Alles was dann noch kommt, wird von Kanzleramt und Lügenpresse gebastelt. Na, gut, die Polizeisprecherinnen müssen noch Dienst schieben und aufsagen, was das Innenministerium diktiert.
    Da liegen Millionen Überstunden an, die abgefeiert werden könnten. Aber nein, man schickt die Beamten los, um jahrelang wegen völlig durchgeknallter Antifa-Phantasien Kennverhältnisse und den Besitz von Musik-CDs zu ermitteln.
    Da könnten sie die Bullen auch zwingen, Schäuble den Steigbügel zu halten, es würde schon irgendwann klappen. Voll fies.

    Mir wäre auch nicht bekannt, daß reihenweise remonstriert wurde, wofür derart erniedrigende Strafen verhängt werden.

    In der Schule gibt den Pausen-Gong, an der Feldküche den Triangel, im Zirkus den Trommelwirbel, für die Weißwurscht das Mittagsläuten, für die Ratten die Querflöte (tschuldigung jjb), für das Gebet den Muezin, dann muß eben in die allgemeine Dienstvorschrift der Polizei ein akustisches Mantra reinbeamtet werden, daß bei Eingang der Meldung „GBA hat übernommen“ abgespielt wird.

    Vorschlag: Das Geräusch, das beim Öffen von Handschellen ensteht und das Hintergrundfluchen der Polizisten, wenn die bereits festgenommenen Täter wieder laufen gelassen werden müssen.

    Bedeutung: Selbstständig in den Feierabend wegtreten und verharren, bis Aktuelle Kamera und Talkshows das Ende der Ermittlungen und deren Ergebnisse bekannt geben.

    1. Polizisten wissen bei ihren Ermittlungen, wenn ihnen weitere Verbrecher in die Quere kommen, um die Aufklärung zu sabotieren. Das wurde hinlänglich publik gemacht, sei es in den Temme-Untersuchungen, im Thüringer Laberausschuß usw.

      „Aus dienstlichen Grunde wurde bekannt…“. Eben.

      1. Kürzlich wußte der Janich, daß er überhaupt nicht verstehen kann, weswegen der Temme noch auf freiem Fuß wäre.
        Die Frage, wie saublöd der Janich ist, steht weiterhin zur Diskussion. Der sollte vielleicht aufhören, sich auf seine Recherchemädels zu verlassen.
        Der Temme hat doch von der Antifa das beste Alibi seit den Aufzeichnungen erhalten, als die gleichnamigen Fußpilze ihn um 16.58Uhr ins Dönercafe fantasiert haben.
        Sowohl die Beulen, als auch das Brück-Gutachten sagen, daß der Tatzeitpunkt zwischen 15.30 und 16.30Uhr war.
        Allein das Feld, das in der geleakten Akte unbeschrieben ist, in seiner vom KHK Fleischmann ausgefüllten Version im Original lesen zu dürfen, sollte erhellende Auskunft über den Täter vom 06.04.2006 zu Kassel geben.

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