Beim OLG schreiben sie noch fleissig am #NSU Urteil

Revision werden sie einlegen, alle drei Altverteidiger, trotzdem Zschäpe nichts mehr von ihnen wissen will?

Sieht so aus;

Seine Mandantin bekam lebenslang für die NSU-Morde. Wolfgang Stahl hat Revision eingelegt, obwohl sie seine Verteidigung nicht mehr will. Der Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe über Frust, Honorare und die Idee der Strafverteidigung.

Die linke Nebenklage ist not amused:

Zirkelschlüsse sind eine linke Spezialität, offenbar…

Das Wichtige ist eigentlich das hier:

Sie haben gemeinsam mit Ihren beiden Kollegen Revision gegen das Urteil des OLG München eingelegt. Ist denn die schriftliche Begründung des Gerichts schon eingetroffen?

Nein, sie ist uns noch nicht zugestellt worden. Aber wir haben die Begründung bereits ein Stück weit vorbereitet. Das OLG hat jedenfalls nach der bisherigen mündlichen Begründung ein mit der geltenden Rechtslage nicht in Einklang zu bringendes Urteil gesprochen.

Die Annahme, Frau Zschäpe habe als Mittäterin agiert, lässt sich angesichts der bisherigen Rechtsprechung des 3.Strafsenats des BGH nicht stützen. Das Gericht hat sich ein Stück weit auf die Argumentation der Bundesanwaltschaft eingelassen und sich deren thesengeleitete Rechtsauffassung zu eigen gemacht. Im Ergebnis wurde so ein Konstrukt für Mittäterschaft entwickelt, das es so bisher noch nicht gab.

Wird das Urteil vor dem BGH also keinen Bestand haben?

Jedenfalls dann nicht, wenn der 3. Senat an den von ihm bisher aufgestellten Voraussetzungen zur Mittäterschaft festhält. Diese zugrunde gelegt ist Frau Zschäpe definitiv keine Mittäterin gewesen.

Das OLG München hat die Argumentation des Generalbundesanwalts aber weitestgehend übernommen. Man kann natürlich nicht ausschließen, dass der BGH die Rechtsfigur der Mittäterschaft in diese Richtung neu fassen wird.

Daraus darf man also folgendes schliessen:

  • Richter Götzl schreibt noch fleissig
  • wie der BGH entscheiden wird ist völlig offen
  • wann der BGH entscheiden wird… 2019, 2020, oder so

Es wird also noch für 1 bis 2 Jahre keine rechtskräftigen Urteile geben.

 

Noch mal nachlesen:

Zschäpe-Urteil – Rechtsstaat oder politisches Tribunal?

Oder besser anschauen? (ab 48:37)

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