Der originale Titel des Artikels ist auch der Titel dieses Blogbeitrags, auch wenn er schon -warum auch immer- geändert wurde:
Wem gefiel denn da der Titel nicht? Der SPD? Oder den Grünen? Wer hat da interveniert?
Da fast wöchentliche Anschläge von Linksextremen so gar nicht zum „aufgebauschtem Problem Linksextremismus“ (Küsten-Barbie) passen wollen, muss nun der islamische Terror-V-Mann Amri herhalten?
Wer ist der GBA Peter Frank? Das ist ein Karrierebeamter aus Bayern, hier ein Verriss:
Als Büroleiter der früheren Justizministerin Beate Merk (CSU) und Leiter der Personalabteilung war Peter Frank in viele dieser Aktivitäten involviert und spielte nicht selten eine Schlüsselrolle. Darin besteht seine besondere Qualifikation für den Posten des Generalbundesanwalts.
Alles Böse (Mollath…) fehlt beim geglätteten Wikipedia-Eintrag, auch das ist leider normal. Zensur, Die dunkle Seite der Wikipedia, auch hier, bei der ekligen Kahane:
Veröffentlicht am 11.08.2017Gespiegelt vom Kanal die LämmerShow
So funktionieren gelenkte Demokratien. Also auch die BRD. Mediengesteuert.
Gelenkt von ganz oben ist auch ein GBA, und wenn er doch mal aufmuckt, dann fliegt er. Siehe Harald Range.
Was sagt der Chef der Sonderstaatsanwaelte der Regiernug denn nun zur Terrorlage in der BRD?
Viel Beschwichtigung, viel Zeilen-Honorar, wenig Konkretes.
Linksterror ist gar nicht schlimm? Offenbar nicht:
In welchem Ausmaß ist die Bundesanwaltschaft derzeit mit terroristischen Aktivitäten von Linksextremisten befasst?
Wir schauen uns viele Einzelfälle an. Nahezu wöchentlich gibt es Anschläge, die sich dem linksextremistischen Bereich zurechnen lassen. Diese Taten, unter anderem Anschläge auf Fahrzeuge der Polizei, bewegen sich aber auf einem Niveau, das noch nicht zum Einschreiten der Bundesanwaltschaft Anlass gibt. Aktuell ermitteln wir nur in rund zehn Fällen.
Wer ermittelt, schreitet aber nicht ein? Darf er nicht? Paradox, wie ermittelt man denn, ohne zu ermitteln?
Auch bei den RAF-Räubern brennt nichts an?
Sehen Sie eine Chance, bei den nicht aufgeklärten Morden der RAF noch Täter ermitteln zu können?
Die Hoffnung darf man nie aufgeben. Derzeit ermitteln wir gegen vier namentlich bekannte mutmaßliche RAF-Mitglieder: Daniela Klette, Ernst-Volker Staub, Burkhardt Garweg und Friederike Krabbe. Wenn wir es schaffen sollten, eines von ihnen zu fassen, hätten wir möglicherweise neue Ansatzpunkte. Aber man muss da auch realistisch bleiben. Sollten auch sie schweigen wie die Mitglieder der zweiten Generation der RAF, also Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und andere, ist wenig zu erwarten.
Immerhin hat er einen schoen schraegen Humor?
Warum gelingt es nicht, die aktuell als Bankräuber aktiven RAF-Leute Klette, Staub und Garweg zu fassen?
Ich glaube, dass sie enorm konspirativ vorgehen, sich wenig in der Öffentlichkeit zeigen und kaum Spuren hinterlassen. Aber ein Ermittler gibt nicht auf.
Die ganze Unfaehigkeit des BKA wird vom GBA kaschiert.
Und der NSU?
Flüchtlinge und deren Unterkünfte sind weiterhin rassistischen Angriffen ausgesetzt. Wie groß ist die Gefahr, dass sich daraus rechtsextremer Terror nach dem Muster des NSU entwickelt?
Die „Gruppe Freital“, deren Mitglieder sich vor dem Oberlandesgericht Dresden unter anderem auch wegen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte verantworten müssen, bewerten wir als terroristische Vereinigung. Ansonsten haben wir bei den Angriffen auf Flüchtlingsheime und Unterkünfte von Asylbewerbern keine terroristischen Strukturen feststellen können.
Die meisten Braende werden von den Bewohnern selbst gelegt. Warum wird das nicht erwaehnt?
Ja weil… gelenkte Demokratie… dazu ein netter Gag:
Regierungsjournalismus, voellig unkritisch, beispielhaft schlecht:
Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ist mit dem Beginn der Plädoyers die Endphase erreicht. Welche Lehren ziehen Sie aus dem Jahrhundertverfahren, das auch Ihre Behörde in besonderem Maße fordert?
Eines muss klar sein: Eine terroristische Vereinigung wie den „NSU“ darf es nicht wieder geben. Die Sicherheitsbehörden müssen verhindern, dass solche Strukturen jemals wieder entstehen. Dafür ist es aus meiner Sicht entscheidend, den Phänomenbereich Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus ganzheitlich, das heißt unter allen möglichen Aspekten und Blickwinkeln, zu betrachten. Dazu gehört es beispielsweise, rechte Musikgruppen und Kameradschaften genau im Blick zu behalten. Bereits seit 2015 haben wir deshalb sogenannte Regionalkonferenzen Rechts ins Leben gerufen. Dort tauschen wir uns mit den Staatsanwaltschaften, den Polizeibehörden und den Verfassungsschutzämtern der Länder aus. Teilweise nehmen auch Vertreter ausländischer Behörden, beispielsweise aus Österreich oder Tschechien, an den Konferenzen teil. Die Regionalkonferenzen haben – auch nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz – zu einer merklichen Verbesserung des Informationsaustausches zwischen dem Bund und den Ländern geführt. Dieses Konzept haben wir 2017 noch weiter ausgebaut. Insbesondere werden zukünftig Regionalbeauftragte der Bundesanwaltschaft für eine noch engere Vernetzung mit den Kollegen vor Ort Sorge tragen.
Mehrere Nebenkläger und ihre Anwälte werfen im NSU-Prozess der Bundesanwaltschaft vor, sie blockiere die Aufklärung des kompletten Netzwerks der Unterstützer der Terrorzelle…
Ich kann verstehen, dass Angehörige der Ermordeten und überlebende Opfer nach wie vor Fragen haben. Auch für uns sind Fragen offen geblieben. Wir konnten zwar vieles rekonstruieren, aber leider auch nicht alles. Gerade deshalb war für uns die Erhebung der Anklage kein Schlussstrich. Vielmehr haben wir mit der Erhebung der Anklage ein Ermittlungsverfahren gegen „unbekannt“ eingeleitet. In diesem Verfahren gehen wir unter anderem allen Hinweisen auf mögliche weitere bislang unbekannt gebliebene Mitglieder oder Unterstützer des NSU nach. Wir als Staatsanwälte müssen immer genau beweisen, wer an welcher Straftat auf welche Art und Weise ganz konkret beteiligt war. Das meinen wir bei Beate Zschäpe und den weiteren vier Angeklagten zu können. Hätten wir das bei weiteren Beschuldigten gekonnt, hätten wir sie in die Anklage einbezogen.
Es gibt ja noch weitere Verfahren…
Wir haben noch neun weitere Beschuldigte, ja, aber bei ihnen hat die Beweislage bislang nicht für eine Anklage ausgereicht. Diese Ermittlungsverfahren laufen noch.
Ist denn bei den weiteren neun Beschuldigten zu erwarten, dass es in absehbarer Zeit zu weiteren Anklagen kommt?
Das lässt sich noch nicht abschließend sagen. Wir warten erstmal das Urteil in München ab.
Nebenkläger sagen auch, die Bundesanwaltschaft decke V-Leute des Verfassungsschutzes und dubiose Machenschaften…
Wir haben keine Erkenntnisse dafür, dass Mitarbeiter von Behörden strafrechtlich, in welcher Form auch immer, ob als Gehilfen oder Anstifter, an den Taten des NSU beteiligt waren. Hätten wir dafür einen begründeten Verdacht, gingen wir dem nach. Wie es das Gesetz vorsieht. Mir steht kein Urteil zu, ob der Verfassungsschutz gleichwohl einiges hätte besser machen können oder gar müssen. Das zu klären, ist Sache der Untersuchungsausschüsse.
So ist es richtig, Tiefer Staat: Der Prozess verweist auf die Laberausschuesse der Parlamente, und die verweisen auf den Prozess, der aufklaeren muesse. Auf diese Art wird gar nichts aufgeklaert, und alle sind’s zufrieden…
Auch die grosse Pleite bei den Oktoberfest-Ermittlungen wird brav kaschiert soweit moeglich:
Ein rechtsextremer Anschlag beschäftigt die Bundesanwaltschaft seit Jahrzehnten: Die Bombenexplosion auf dem Münchner Oktoberfest im September 1980. 13 Menschen starben, darunter der Attentäter Gundolf Köhler, mehr als 200 wurden verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat Ende 2014 die Ermittlungen wieder aufgenommen. Welche neuen Erkenntnisse haben Sie zum Täter und möglichen Hintermännern?
Die Wiederaufnahme der Ermittlungen erfolgte vor allem wegen der Aussage einer bis dahin unbekannten Zeugin. Sie gab an, am Tag nach der Tat in einer Unterkunft für Aussiedler im Spind eines Rechtsextremisten mehrere Flugblätter mit einem Nachruf auf Gundolf Köhler gesehen zu haben. Die Aussage hat sich nicht verifizieren lassen. Das gilt auch für die Angaben einer Krankenschwester in Hannover, die kurz nach dem Anschlag einen jungen Mann versorgt hatte, der wegen einer Amputation am Unterarm in Behandlung war. Ein Zusammenhang mit dem Handfragment, das am Tatort auf dem Oktoberfest gefunden worden war, hat sich bei den Ermittlungen nicht ergeben. Wir gehen weiterhin davon aus, dass dieses Fragment von dem verstorbenen Attentäter Gundolf Köhler stammt. Damit enden unsere Ermittlungen aber noch nicht. Vielmehr wird der gesamte Verfahrenskomplex noch einem überprüft. Derzeit werden Zeugen vernommen. Außerdem ist die Sichtung und Auswertung der bei Ministerien und Sicherheitsbehörden angeforderten Akten noch nicht abgeschlossen.
Worauf läuft es denn hinaus? War Köhler ein Einzeltäter oder hatte er Komplizen?
Wie lange die Ermittlungen noch andauern werden, kann ich derzeit noch nicht abschätzen. Es wird bestimmt noch ein gutes Jahr dauern. Aber eines möchte ich bei dieser Gelegenheit nochmals klarstellen: Die Ermittlungen sind 1982 deshalb eingestellt worden, weil sich der damals gehegte Verdacht, an dem Attentat seien neben Gundolf Köhler weitere Personen beteiligt gewesen, nicht hinreichend erhärten ließ. Und nicht deshalb, weil die Ermittlung bewiesen haben, dass Gundolf Köhler alleine handelte. Das ist ein Unterschied. Wir gehen jetzt erneut der Frage nach, ob es Erkenntnisse dafür gibt, dass weitere Personen an dem Attentat beteiligt waren.
„an einen Einzeltaeter haben wir nie geglaubt“, ja ja Herr Range… Obwohl das Handfragment des Tatortes vom BLKA entsorgt wurde, weil es serologisch eben nicht zu Koehler passte, sondern auf einen Mittaeter hindeutete, ist es fuer den Staat am besten gewesen, es als Koehlers Handfragment auszugeben, auch noch 2017.
Und dass die ARD-Showzeugen des Ulrich Chaussy nichts taugen wuerden war sowieso klar.
Und dass nicht nachgefragt wurde zum Sokochef Franks beim BLKA, KOR Mario Huber, der wegen Aktenfaelschung angeklagt ist… so geht das halt im gelenkten unkritschen Journalismus der BRD.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli verkündet, die Bundesregierung müsse Auskunft über den damaligen Einsatz von V-Leuten geben. Wir wirkt sich der Beschluss auf Ihre Ermittlungen zum Anschlag auf das Oktoberfest aus?
In dem Beschluss geht es darum, inwieweit die Bundesregierung gegenüber dem Parlament Auskunft erteilen muss.
Kaum wahrgenommen werden in der Öffentlichkeit die Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Mitglieder der kurdischen Terrororganisation PKK und gegen militante türkische Linksextremisten. Wie gefährlich sind diese Leute?
Die PKK und türkische Linksterroristen, wie beispielsweise die DHKP-C, sind terroristische Vereinigungen und werden von uns verfolgt. Sie haben jedoch in Deutschland seit Jahren keine Anschläge mehr begangen. In der Bundesrepublik sammeln sie derzeit „lediglich“ Gelder und rekrutieren neue Mitglieder.
Welches Ausmaß hat die türkische Spionage in Deutschland?
Wir führen in diesem Zusammenhang derzeit rund zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Wir gehen dem Verdacht nach, dass mutmaßliche Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung hier in Deutschland im Auftrag der türkischen Regierung ausspioniert wurden.
Hier wurden sogar MIT-Agenten mit Todeslisten festgenommen.
Der Spion mit der Todesliste war ein Kurde in Diensten des MIT?
Ein absolut regierungsgefaelliges Interview. Richtig eklig. Aber so ist das halt in gelenkten Demokratien.
die 9 vom NSU Umfeld haben sicher die Garantie, dass nicht weiter ermittelt wird nach dem Ende des NSU Staatsschutz – Prozesses in München. Mit dieser Zusage so ist zu vermuten, konnte man die von Zeugenaussagen aus dem Münchner Prozess raus und fern halten. Man stelle sich vor da hätte sich jemand von den 9 verplaudert. 6 Jahre Ermittlungen gegen die 9 ? Wen meinen die damit verarschen zu können ?