Rechtsrock-Provokateure, V-Leute, konzertierte Shitstorms?

Ein Gastbeitrag von @fragezeichen

Der Kommentar von @hagbard celine war lediglich der Aufhänger, nicht aber der Hauptgrund für meine Gedanken. Hauptauslöser war die Berichterstattung über das größte Rechtsrock-Konzert aller Zeiten auf dem europäischen Kontinent. Die fast zeitgleichen Berichte über die Morddrohungen gegen Katharina König taten da das übrige.

Ein Leser merkte zu diesem Post schon richtig an, das sei alles schon mal dagewesen. White Aryan Rebels hieß diese Gruppe, die nicht nur ein musikalisches Verbrechen ablieferten. Das war sozusagen die VS-House-Band, die unter anderem zum Mord an Alfred Biolek, Rita Süssmuth, Michel Friedman und dem brandenburgischen Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg aufriefen.

Das Erschießungskommando auf den Spuren der White Aryan Rebels?

 

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zwischenablage12(Links eingefügt: fatalist, Beitrags-Titel erfunden ebenso)

Da das hier nur eine kurze Einleitung werden sollte, folgen nun zusammengefasst die beiden Kommentare. Ob die „Szene“hier mitliest, wissen wir nicht. Falls doch, wären Kommentare auch aus deren Reihen natürlich interessant. Gerne auch zu den Uwes im GeheimDienstlichen Untergrund.

@hagbard celine

BMZ hatten doch den Ruf als untergetauchtes Bombenbauer-Trio. Trotzdem nahmen sie laut Aussagen vor Gericht an Szeneveranstaltungen von Blood & Honour in Chemnitz teil. Wer käme auch schon auf die Idee, sie in der damaligen sächsischen Blood & Honour Hochburg zu suchen. Da liegen zwei Ozeane dazwischen. Berlin wäre sicher auch eine Alternative gewesen, so Ende der 90er. Irgendwann war Ruf des untergetauchten Bombenbauer-Trios sicher aufgebraucht. Vielleicht waren die Uwes eine gewisse Zeit auch gar nicht mehr in Deutschland. Die 100% spitzelfreie Szene hatte Kontakte in alle Welt.

So einige Jahre kann man sicher als Aushorch- oder besser Lockspitzelzelle tätig sein. Mit den Jahren wechselte aber auch das Personal innerhalb dieser Szene, so daß auch die Zahl ihrer persönlichen Bezugs- oder Zielpersonen schrumpfte. Denkbar ist auch, daß in Vorbereitung für das NPD-Verbotsverfahren eine Braune-Armee-Fraktion staatlicherseits geplant war. Es gab ja nicht nicht nur das Trio im betreuten Untergrund, sondern auch die Nationalrevolutionären Zellen von „Kamerad Piatto“, neben anderen Versuchen sogenannte Nazis zum bewaffneten Kampf zu animieren. Irgendwie ist die Geschichte gescheitert, falls sie denn tatsächlich so beabsichtigt war. Vielleicht wegen Widerständen oder Koordinierungsproblemen innerhalb des sogenannten Sicherheitsaaparates. Wer weiß das schon? Vielleicht lag es aber auch an der Qualität der „Nazis“. [NSU-D mit Drohmail an Innenminister Alwin Ziel, 1999, dazu passend, Anmerkung fatalist]

Was nun mit dem Trio? Einfach wieder auftauchen lassen ging natürlich nicht. Denn da wären sicher Fragen gestellt worden. ZbV – Zur besonderen Verwendung? Das war wohl die bessere Alternative, als mit Peter Urbach ein Apartment zu teilen. Vielleicht weiß Beatchen, welchen Broterwerb die Uwes so nachgingen. Die betreuenden Strukturen wissen es sicher.

Als die Uwes lernten, wie gesteuert die sogenannte Rechte Szene ist, haben sie sicher privat keinen Rechtsrock mehr konsumiert. Und dieser Lernprozess setzte sicher schon früh ein. V-Leute haben sicher eine ganz andere Sichtweise auf die Szene, als nicht V-Leute. Ein Thomas Richter wird in der öffentlichen Berichterstattung auch heute noch als Neo-Nazi oder Rechtsextremist bezeichnet, obwohl er das mit Sicherheit nicht war. Einen Thomas Starke nach seinen Beweggründen als langjährigen V-Mann zu fragen, wäre sicher sehr erkenntnisreich. Als Lockspitzelzelle, die den Auftrag hatte die Szene zu bespitzeln und noch mehr zu Straftaten zu verleiten, waren BMZ sicher alles andere als „Nazis“.

Aber schon der Begriff Rechtsrock ist sehr schwammig. Denn es ist sicher legitim, daß es auch patriotische Rockmusik gibt. Das Problem sind diese „NS-Untergrundproduktionen“ und deren Bezug aufs Dritte Reich. Wobei das sicher auch kein Zufall war. Es mag gewesen sein was will, damals in den 12 Jahren. Diese Zeit ist aber bis heute ein Herrschaftsinstrument und mit der Bezugnahme in Rockmusik auf diese Zeit, erweist man den Herrschenden einen Bärendienst. Selbst wenn man Liedtexte mit NS-Bezug oder auch KKK-Verherrlichung nur als Provokation betrachtet, begreift man die Wirkung dieser Art von Punkrock nicht. Aber natürlich wurden so manche Texte diverser Gruppen wie Landser, Macht & Ehre oder auch Kraftschlag von nicht wenigen verinnerlicht.

Andreas von Bülow verglich die sogenannte Rechte Szene in seinem Buch Im Namen des Staates mit der antideutschen Hunnen-Propaganda in beiden Weltkriegen. Und er hat sicher nicht ganz Unrecht damit, wenn man die Bilder von kahlrasierten und schwerstens tätowierten Typen von Konzerten und Demos kennt. Diese Szene hat sich selbst oder mit Unterstützung ins Abseits katapultiert. Die NS-Subkultur mit Braunhemdem, militanten NS-Fetischisten nebst Seitelscheitelträgern gehört da ebenso dazu.

Wir haben bald 2017. Wer diese Szene heute immer noch als Widerstand betrachtet, dem ist nicht mehr zu helfen. Diese Szene war und ist Spielball verschiedenster Institutionen, nicht nur aus dem Inland. Sie dient als Feindbild und lieferte die Bilder und Schlagzeilen die man brauchte, um die Politik der Etablierten zu rechtfertigen und um davon abzulenken. Darüber könnte man mit den richtigen Leuten lange und ausführlich diskutieren.

Beispielsweise darüber, ob es Zufall war, daß der langjährige NPD-Chef Voigt, der ja als studierter Politologe kein Blödmannsgehilfe zu sein scheint, diese Szene in Massen in die NPD holte, um mit ihnen öffentlichkeitswirksam solche Veranstaltungen wie ’97 in München und Jahre später in Leipzig zu inszenieren. Udo, der Mann vom Amt?

Fernsehbericht über die NPD-Proteste gegen die Wehrmachtsausstellung am 1. März 1997 https://www.youtube.com/watch?v=5-qfoRg0lVA

1. Mai 1998 – NPD-Demonstration in Leipzig https://www.youtube.com/watch?v=w5brOOC611s

Oder ob ein Christian Worch wirklich der Erbe reicher Eltern ist und von den Einnahmen seiner Immobilien lebt? Warum gab es vor seinen Häusern keine Antifa Demos? Oder was für eine Knalltüte ist dieser Kostümnazi Thomas „Steiner“ Wulff?

Leute begreift endlich, ihr wurdet hereingelegt und benutzt. Die genannten Personen sind längst nicht alle falschen Fuffziger, die im Auftrag handeln.

Und diese Honigtöpfe wie Thiazi und Altermedia dienten genau dem selben Zweck. Man könnte jetzt dagegen argumentieren, dort wurde die Meinungsfreiheit gewährleistet. Das stimmt sicher. Ich selbst bin für Meinungsfreiheit ohne wenn und aber. Aber die Herrschschaftskaste sieht das anders und nutzt solche Plattformen aus den oben genannten Gründen. Ich glaube aus den veröffentlichten Thiazi-Akten ging hervor, daß der Betreiber schon 2009 bekannt war. Ich selbst mag das Provozieren, weil es ein Akt der Meinungsfreiheit ist. Wenn man aber begriffen hat, wie die Herrschenden davon zehren, sollte man daraus lernen!

BMZ waren das Thema: Wären die beiden Uwes tatsächlich die Täter gewesen, hätte man 2011 die Beweise präsentiert. Fertig! Es gibt nichts. Weder Fingerabdrücke, weder DNA, noch Zeugen die sie an den Tatorten gesehen haben.

Passend dazu auch: DIE RECHTE als Honigtopf, und warum man sich davon fernhalten sollte http://oktoberfest.arbeitskreis-n.su/die-rechte-als-honigtopf-und-warum-man-sich-davon-fernhalten-sollte/

Die Neonazis haben der Nationalen Frage unendlich geschadet. Auftragsgemäß? http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2015/04/06/die-neonazis-haben-der-nationalen-frage-unendlich-geschadet-auftragsgemas/

3 comments

  1. Über den Tod hinaus: Hass, Gewalt, Schikane…

    Wie kaum ein anderer prägte Michael Kühnen den Widerstand der Nachkriegsgeneration. Auch heute noch, 20 Jahre nach seinem Tod, sind seine Schriften wesentlicher Bestandteil der Gruppenarbeit des Widerstandes, gibt sein Kampf ein glühendes Beispiel. Über die Ereignisse nach dem Tod eines der letzten großen Deutschen berichtet Christian Worch, langjähriger Weggefährte Kühnens, in der 2005 erschienenen Gedenkschrift „Michael Kühnen: Sein Leben, sein Wirken, sein Kampf“, welche nachfolgend wiedergegeben wird:

    Michael Kühnen starb am Montag, dem 25. April 1991, in den städtischen Kliniken in Kassel. Wenige Tage vorher hatte er zu notariellem Protokoll verfügt, dass seine Verwandten von der sogenannten Totenfürsorge entbunden wurden; diese hatte er seiner Verlobten Lisa Wohlschläger und mir übertragen. Der Grund für diesen ungewöhnlichen Schritt war, dass Michael Kühnens Vater seinen Überzeugungen feindlich gegenüberstand und damit eine Beisetzung, die auch den Kameradenkreis mit einschloss, nicht gewährleistet gewesen wäre. Außerdem hatte er – gleichfalls notariell beurkundet – letztwillig verfügt, dass er eingeäschert werden und in der Stadt Langen bei Frankfurt an der Seite seines im Jahr vorher durch Schusswaffeneinwirkung ums Leben gekommenen Kameraden Gerald Hess bestattet werden wollte.

    Totenleite und Beisetzung gestalteten sich in der ungewöhnlichsten Art, die man sich nur vorstellen kann. Noch einmal entlud sich der geballte Hass bolschewistischer Gewalttäter ebenso wie die Angst des etablierten-bürgerlichen Gutmenschentums über den Toten; nicht anders, als der Lebende es während der zwanzig Jahre seines politischen Wirkens erfahren hat. Die Nachricht von seinem Tod kam nicht unerwartet – noch tags zuvor hatte ich in Kassel ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin gehabt. Michael Kühnen hatte die Ärztin Lisa Wohlschläger und mir gegenüber von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Dass er sterben würde, war auch für den Laien völlig klar zu erkennen; offen war nur die Frage, wie lange es dauern würde. Als ich die Einzelheiten der Laborbefunde erfuhr, wusste ich, dass es sich um eine Frage von allenfalls Tagen, möglicherweise nur noch Stunden handeln würde. Noch einmal führten wir ein Gespräch. Auch auf dem Sterbebett galten seine Gedanken noch ausschließlich dem politischen Kampf. Ein Händedruck, von dem ich spürte, dass es der letzte sein würde. Dann fuhr ich nach Hamburg. Am nächsten Morgen, gegen acht Uhr, kam der Anruf aus dem Krankenhaus. Michael Kühnens Herz hatte zu schlagen aufgehört.

    Vorher schon hatten Lisa Wohlschläger und ich mit dem ersten Bestattungshaus am Ort Kontakt aufgenommen, Pietät Dötenbier. Sicherlich war sie zu Recht das erste Haus am Platz, und sicher trug sie den Namen „Pietät“ zu Recht. Sie erledigte ihre Arbeit würdevoll und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Nur den Auftrag, eine Traueranzeige in der regional führenden Zeitung zu schalten – den „Hessischen Nachrichten und Anzeigen“ (HNA) – konnte sie nicht erfüllen. Fassungslos und empört berichtete sie, dass trotz völlig neutraler Formulierung der Anzeige das Blatt sich geweigert hatte, sie aufzunehmen. Dies war nicht der letzte Fall, in dem die Mitarbeiter des Bestattungshauses – ein alteingesessener und traditionsreicher Familienbetrieb – fassungslos waren.

    Wenige Tage später die Einäscherung, verbunden mit einer Totenfeier im Kameradenkreis. Im Nebenraum der Aufbahrungshalle nahm ich am offenen Sarg einen letzten Abschied. Seinem Wunsch und germanischer Sitte gemäß gab ich dem Toten die Grabbeilagen mit auf den Weg in die Ewigkeit – eine Ausgabe des Buches, das zeitlebens seine politische Leitlinie gewesen war, und die Kriegsflaggen des Zweiten und Dritten Deutschen Reiches. Dann wurde der Sarg versiegelt und aufgebahrt. Zweieinhalb Dutzend Kameradinnen und Kameraden verabschiedeten sich von ihm, bevor er den Weg ins Krematorium antrat.

    Zwischenzeitlich hatte der Papierkrieg mit den Behörden begonnen. Die Stadt Langen verweigerte sich einer Beisetzung auf ihrem Friedhof. Zwar hatte Michael Kühnen bis kurz vor seinem Tod in Langen gewohnt, aber er war dort nie gemeldet worden. Dafür hatte es selbstverständlich Sicherheitsgründe gegeben. Gewaltsame Angriffe bolschewistischer Täter waren damals noch häufiger als heute, und in den letzten Monaten seines Lebens hatte die auszehrende Krankheit die Wehrhaftigkeit des früheren Bundeswehr-Offiziers Kühnen zunehmend untergraben. Seine Meldeadresse in Rheinsberg bei Bonn war daher nicht identisch mit seinem tatsächlichen Wohnsitz. Um den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen, war deshalb ein Verfahren gegen die Stadt Langen notwendig; also erhoben Lisa Wohlschläger und ich als die mit der Totenfürsorge Betrauten Klage zum Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Es lag allerdings auf der Hand, dass eine solche Klage unter Umständen Jahre dauern konnte. Derweil befand sich die Urne sicher verwahrt im Panzerschrank der Friedhofsverwaltung Kassel. Eine ungeheuerliche Situation: Wie er acht Jahre seines Lebens in Gesinnungshaft verbringen musste, blieb auch der Tote noch über Monate hinter Stahltüren, Schlössern und Riegeln eingesperrt.

    Parallel zu der Klage wurde – rein vorsorglich und übergangsweise – nach anderen für eine Bestattung infrage kommenden Orten gesucht. Michael Kühnen war aus Beul gebürtig, im Jahre 1955 eine eigenständige Gemeinde, nunmehr in die Stadt Bonn eingemeindet. Die Stadt Bonn verweigerte eine Beisetzung. Zwar sei Kühnen dort geboren, hieß es, aber die Bestattungsordnung sehe nur vor, dass Personen, die in Bonn verstorben seien, dort beigesetzt würden. Als nächstes wurde die Stadt Rheinsberg angeschrieben; das war Michael Kühnens letzter formeller Wohnsitz. Rheinsberg aber weigerte sich ebenfalls – es sei nur ein Scheinwohnsitz gewesen, argumentierte man, und Michael Kühnen habe nie in Rheinsberg gelebt. Tatsächlich gelebt hatte er in der Gemeinde Zimmern in Thüringen. Aber auch diese weigerte sich; Michael Kühnen habe nie offiziell in Zimmern gelebt, daher stünde dem Toten kein Anrecht zu, dort bestattet zu werden. Es war die wohl würdeloseste Form des Schwarzen-Peter-Spiels, die man sich nur vorstellen kann; eine moderne Köpenickiade, oder eher ein kafkaesker Vorgang.

    Anfang 1992 – die Verwaltungsgerichtsklage gegen die Stadt Langen lief natürlich noch immer – kontaktierte mich die Friedhofsverwaltung Kassel. Die Urne lag seit nunmehr über acht Monaten in ihren Panzerschrank. Ein Zustand, der mit Totenruhe nichts gemein hatte. Es musste etwas geschehen, darin waren sich alle Beteiligten einig. So stimmte dann die Friedhofsverwaltung Kassel einer Beisetzung auf dem Nordfriedhof zu; natürlich mit dem ausdrücklichen Vorbehalt von unserer Seite, dass nach dem erfolgreichen Abschluss des Klageverfahrens gegen die Stadt Langen die Urne dorthin überführt werde.

    Die Beisetzung war an einem kalten Januartag des Jahres 1992. Über hundert Kameradinnen und Kameraden kamen nach Kassel; und die mehr als doppelte oder nahezu fast dreifache Anzahl anarchistischer und bolschewistischer Gewalttäter. Wann jemals hatte es seit der Beisetzung von Horst Wessel in Deutschland gewaltsame Ausschreitungen von Feinden des Toten gegen Teilnehmer des Trauerzuges gegeben? Hier in Kassel geschah es das erste Mal seit mehr als sechzig Jahren wieder. Steine und Leuchtkugeln flogen, Wasserwerfer fuhren auf, es gab stundenlange Straßenkämpfe zwischen Linksextremisten und der eher hilflos wirkenden Polizei und auch unseren Kameraden und den Linksextremisten; drei Kameraden kamen verletzt ins Krankenhaus, einer davon – der Österreicher Günther Rheintaler – durch einen Dolchstich am Bein verwundet. Wenn man die Größe eines Menschen am gewaltsamen Hass seiner Feinde messen kann, dann hat es seit Kriegsende in Deutschland keinen bedeutsameren Politiker gegeben als Michael Kühnen.

    Der bürgerkriegsähnliche Straßenkampf endete nach wenigen Stunden. Die Auseinandersetzung um den Toten und seine letzte Ruhestätte endeten noch nicht. Nicht lange danach kam ein Anruf der Friedhofsverwaltung – unbekannte Täter hatten nachts das Urnengrab geöffnet und die Urne gestohlen. In welchen Kreisen die Täter zu suchen waren, blieb kein Geheimnis. Recht bald kursierte eine Erklärung einer anonymen linksextremistischen Einsatzgruppe, die sich zynischerweise „autonomes Umtopfungskommando“ nannte und sich zum Urnendiebstahl bekannte. Die Authentizität dieser Erklärung blieb außer Zweifel – die Täter hatten die in den Verschluss der Urne eingestanzte Urnennummer richtig genannt, die niemand kennen konnte außer dem, der die Urne in den Händen gehabt hatte.

    Dies gab der Stadt Langen, die Panik hatte, zum Wallfahrtsort für Nationalsozialisten der jüngeren Generation zu werden, Auftrieb. Denn das Verwaltungsgericht hatte nun einen formellen Vorwand, die Klage abzuweisen. Das Klagebegehren sei nicht mehr erfüllbar, schrieben die spitzfindigen Juristen; da die Urne gestohlen sei, sei ihre Überführung nach Langen nicht mehr möglich, und folglich gäbe es auch keine Rechtsgrundlage, die Stadt Langen zu verpflichten, dass sie die Beisetzung Michael Kühnens dort selbst zu dulden hätte.

    Natürlich erhoben Lisa Wohlschläger und ich hiergegen Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Wir begründeten dies damit, dass der Urnenraub überhaupt erst durch die Verweigerung der Stadt Langen möglich geworden sei; dies habe zwangsweise eine übergangsweise Beisetzung in Kassel bedingt. Da nicht auszuschließen sei, dass die Täter ihre politischen Ansichten ändern oder Reue für ihren Frevel empfinden würden, sei auch möglich, dass die Urne wieder auftauchen werde; dann aber ergebe sich erneut das Problem, dass überhaupt erst zum Urnenraub geführt habe. Also sei die Rechtssicherheit für die Erfüllung der letztwilligen Verfügung des Toten herzustellen, damit, wenn vielleicht einmal die Urne wieder auftauche, die sterblichen Überreste dann ohne neuerliche würdelose Verwahrung im Panzerschrank oder übergangsweise Beisetzung an einem anderen Ort mit Gefahr neuerlichen Raubes durch andere politische Feinde direkt dort beigesetzt werden könnten, wo Michael Kühnen seine letzte Ruhestätte zu finden gewünscht hatte.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof allerdings wies die Berufungsklage ab; Totenruhe und Würde auch Verstorbener erschienen ihm offenbar nicht unbedingt als besonders hohes Gut gegenüber seinen Ansichten über formales Recht.

    Damit hatten die ungeheuerlichen und unglaublichen Ereignisse um die Beisetzung Michael Kühnens ein vorläufiges Ende. So, wie er zu Lebzeiten an allen Tabus der Bundesrepublik kräftig gerüttelt hatte, kannten weder gewalttätige Feinde noch die Behörden oder Gerichte eben dieser Republik ein Tabu dem Toten gegenüber. Als ob man sinnbildlich seinen Geist nicht zur Ruhe kommen lassen wollte, verfolgte man ihn über seinen Tod hinaus mit Hass, Gewalt und mit Schikane. Und hielt damit genau die Gedanken lebendig, von denen das politische Establishment der Bundesrepublik gehofft hatte, dass die mit dem Tode des Ausnahmemenschen Michael Kühnen von selbst sterben würden. Kühnen starb; seine Gedanken nicht; und dass seine Gedanken nicht starben, ist nicht zuletzt auch seinen Feinden zu verdanken.

    Also gibt es nirgendwo in diesem Land einen Stein, in dem das Epitaph gemeißelt ist, das ich für Michael Kühnen ausgewählt hatte:

    „Tapf’rer, Deines Ruhmes Schimmer wird unsterblich sein im Lied.“

    Das Lied aber – und der Ruhm – sind unsterblicher als jeder Stein.

    Hamburg, zum 21. Juni 2005

    Christian Worch

  2. Alles richtig.

    Bei Frau Asumang wäre anzumerken: 66,66666 (Periode) ihrer „Bedroher“ waren staatlich instruiert.
    (von Druck + Vertrieb ganz zu schweigen)

    Da war der Stadler im „Intrigantenstadel“ ja nicht all zu verkehrt.

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