Nachtrag Bandidos-BLKA-V-Mann: Das Urteil

Hatten wir Gestern:

Chef der Soko 26 [Oktoberfest-Bombe 1980]  ist KOR Mario Huber, gegen den wegen Aktenfälschung ermittelt wird, in Sachen V-Mann des BLKA Mario Forster, der zur Zeit wegen seiner BLKA-gedeckten Straftaten im Bereich Bandidos-Rockerkriminalität vor Gericht steht.

Das Urteil ist da!

 

Statt fast 7 Jahren Haft gab es jetzt 2 Jahre und 3 Monate, und er will erneut in Revison gehen. Er verlangt Freispruch, das BLKA habe auch vom Rauschgift-Beschaffen gewusst.

Zwischenablage08

Mario F. war 2013 in einem ersten Prozess von einer anderen Strafkammer wegen Drogenhandels zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Nur glaubte ihm da noch keiner, dass er Zuträger des LKA war. Dieser zweite, deutlich aufwendigere Prozess habe F. nun „in gewisser Weise rehabilitiert“, sagt Döpfner. Immerhin habe der heute 49 Jahre alte Angeklagte im ersten Prozess noch als „Spinner“ gegolten, als Wichtigtuer und notorischer Lügner, der sich zum LKA-Helfer stilisierte. Das stelle sich nun völlig anders dar.

Trotzdem bleibe der Vorwurf, dass F. mit Crystal gehandelt hat, und zwar ohne Auftrag vom LKA. Dafür muss F. für zwei Jahre und drei Monate in Haft – was erheblich weniger ist als die knapp sieben Jahre, die eine andere Kammer am Würzburger Landgericht als Gesamtstrafe für angemessen hielt. „Keine Scheu“, sagt Döpfner, habe das Gericht an den Tag legen wollen, in die Tiefen und Untiefen des Spitzelwesens einzudringen. Und, das schickt der Richter voraus, vieles hätte sich das Gericht zuvor „kaum vorstellen können“. Dass bayerische Beamte LKA-Akten manipulieren etwa, wovon das Gericht ausgehen müsse. Auch, dass ein LKA-Mann allem Anschein nach den Spitzel vor Ermittlungen der Drogenfahnder gewarnt habe. Und schon gar nicht, dass die Staatsanwaltschaft offenbar von LKA-Leuten falsch informiert wurde und den Spitzel damit vor einer Festnahme bewahrte, als der gerade mithalf, Mini-Bagger für die Bandidos zu stehlen und über die Grenze zu schaffen.

Dies alles wurde erörtert im Prozess, die LKA-Leute, gegen die seit Monaten ermittelt wird in der Sache, werden sich voraussichtlich in einem anderen Prozess verantworten müssen dafür. Und ja, sagt der Richter, dies alles habe beim Angeklagten offenbar den Eindruck entstehen lassen, dass er machen dürfe, was er wolle. Er werde dann im Zweifelsfall schon „rausgeboxt“, weil er ja so wichtig sei aus Sicht des Freistaats, um die Bandidos auszukundschaften.

Das Interessante daran ist:

  • die BLKA-Beamten des Staatsschutzes fälschten Akten
  • sie machten Falschaussagen vor Gericht
  • die Akten waren gesperrt, wurden erst im jetzigen Prozess freigegeben
  • Schreddern wäre aus Sicht des Staates besser gewesen… 😉

Was wusste der Sicherheitsapparat von Dönermorden, von Kölner Bomben, von Raubüberfällen, und was hat das mit einer Aushorchzelle lebend in Chemnitz/Glauchau/Crimmitschau/Zwickau zu tun, der man den Namen NSU verpasste, und die Observationen im OK-Bereich durchführte, auch für das BLKA?

Vielleicht gar nichts. Aber eine Analogie ist es dennoch. Lebenden „hängt man nicht so leicht sowas an“.

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